- Was ist eine E-Rechnung?
- Wer muss E-Rechnungen erstellen?
- Die E-Rechnungspflicht 2025
- Selbsttest: Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?
- Beispiele zur E-Rechnung für verschiedene Branchen
- E‑Rechnung Studie 2026: Wie viele Unternehmen haben schon umgestellt?
- Welche zulässigen Formate gibt es bei E‑Rechnungen?
- Wie erstelle ich eine E-Rechnung?
- Wie empfange und verbuche ich E-Rechnungen?
- Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?
- Vorteile der E-Rechnung
- Wie kann ich E-Rechnungen im Unternehmen einführen?
- Zusammenfassung
Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung ist laut § 2 E-Rechnungsverordnung (ERechV) und Wachstumschancengesetz eine elektronische Rechnung, wenn sie
- in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden kann,
- die elektronische Verarbeitung ermöglicht und
- den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entspricht.
Der Kern ist die XML-Datei, ein maschinenlesbarer Datensatz, in dem jede Information (Empfänger, Steuernummer, Betrag, Leistungszeitraum) genau an der vorgeschriebenen Stelle steht. Für den Laien sieht sie erst einmal kryptisch aus, denn sie enthält kein Design, sondern nur strukturierte Daten. Software kann diesen Datensatz automatisch auslesen und muss nicht weiter mit Texterkennung (OCR) die Daten versuchen zu verstehen.
Auf diese Weise kann der gesamte Rechnungsprozess sowohl beim Leistungserbringer als auch beim Leistungsempfänger digital und automatisiert ablaufen und es gibt keine Medienbrüche mehr.
Was ist keine E-Rechnung?
Einfach gesagt: Jede sonstige Rechnung, die nicht in einem strukturierten Fomat erstellt ist. Dazu gehören:
- Papierrechnungen
- Eingescannte, als PDF gespeicherte Papierrechnungen
- Word- und Excel-Dateien, die du als PDF-Datei speicherst
Du kannst dir merken: Eine PDF-Rechnung ist keine E‑Rechnung. Sie wird zwar elektronisch erstellt und versendet, aber ist nicht maschinenlesbar.
Was sind die Unterschiede zwischen PDF-, Papier- und E‑Rechnungen?
Da du nun weißt, was eine E-Rechnung ausmacht, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Unterschiede zur klassischen Papier- bzw. PDF-Rechnung. Schauen wir uns einmal an, wie sich diese Formate in den Bereichen Erstellung, Übermittlung, Verarbeitung und Archivierung unterscheiden, um die Vor- und Nachteile besser zu verstehen.
Gut zu wissen: Eine E-Rechnung enthält alle notwendigen Informationen einer herkömmlichen Papierrechnung – nur eben in digitaler Form. Seit 2011 sind elektronische Rechnungen ihrem Gegenstück aus Papier übrigens gleichgestellt, auch beim Vorsteuerabzug.
Wer muss E-Rechnungen erstellen?
Ob du E-Rechnungen erstellen musst, hängt davon ab, wer deine Kunden und Dienstleister bzw. Lieferanten sind.
Elektronische Rechnungen an Behörden und Bundesverwaltung (B2G)
Seit dem 27. November 2020 gilt die E-Rechnungspflicht bereits für Rechnungen an Bundesbehörden und öffentliche Auftraggeber. Standard ist hier oft die XRechnung. Die Übermittlung läuft dabei über das Zentrale Rechnungseingangsportal (ZRE), das eigens dafür eingerichtet wurde. Wichtig: Das ZRE hilft nicht beim Erstellen der Rechnung, sondern ist nur der digitale Briefkasten für die Behörden. Diese Regelung ist Teil des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Verwaltungsprozesse digitaler und einfacher machen soll.
Rechnungen im B2B-Bereich
Am 22. März 2024 wurde mit dem Wachstumschancengesetz die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich beschlossen. Das heißt konkret: Seit dem 01.01.2025 müssen Selbstständige und Unternehmer elektronische Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland erstellen und auch empfangen können.
Wenn aktuell von der E-Rechungspflicht gesprochen wird, ist oft diese hier gemeint. Und die schauen wir uns jetzt auch genauer an.
Die E-Rechnungspflicht 2025
Seit Januar 2025 ist fast jeder Selbstständige und Unternehmer betroffen. Aber warum eigentlich?
Der Hintergrund ist europäisch: Die EU will grenzüberschreitende Steuern einfacher und einheitlicher abwickeln. Dafür kommt 2030 im Rahmen der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) ein zentrales Echtzeit-Meldesystem für alle Umsätze. Berichte wie die Zusammenfassende Meldung dürften damit wegfallen.
Die Grundlage dafür: elektronische Rechnungen.
Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben und empfangen?
Der Wechsel auf E-Rechnungen kann natürlich nicht von heute auf morgen stattfinden. Daher gibt es Übergangsregelungen, sodass du Schritt für Schritt umstellen kannst.
Unser Experte und Steuerberater sagt dazu:
„Ich muss in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen. Und das ab Tag 1. Es macht also Sinn, direkt komplett umzusteigen.“
- Daniel Kiriakou, Steuerberater
Das klingt jetzt erstmal nach ganz schön viel? Wir haben dir alle Daten noch einmal in einer Übersicht zusammengestellt:

Welche Ausnahmen gibt es bei der E-Rechnungspflicht?
Es gibt nur ein paar wenige Fälle, die von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind:
- Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Betrag von 250 Euro
- Fahrausweise wie Bahntickets
- Rechnungen über Leistungen, die nach Paragraf 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind
- Rechnungen an Privatpersonen
Das willst du genauer wissen? Dann lies unseren Artikel zu den E-Rechnung Ausnahmen.
Eine Besonderheit gibt es noch: Kleinunternehmer. Laut dem Jahressteuergesetz 2024 müssen sie keine E-Rechnungen schreiben, sondern dürfen auch weiterhin sogenannte "sonstige Rechnungen" in Form von PDF- oder Papierrechnungen erstellen. Die müssen aber trotzdem E-Rechnungen von ihren Dienstleistern empfangen und rechtskonform archivieren können. Sie sind also sozusagen nur eine halbe Ausnahme. Mehr dazu erfährst du in unserem Detailartikel "E-Rechnung bei Kleinunternehmern".
Das unterschätzte Risiko: Warum der Empfang wichtiger ist als der Versand
Du kennst jetzt die Regelungen. Aber eines übersehen viele dabei: Das eigentliche Risiko steckt nicht beim Versand, sondern beim Empfang.
Der Grund ist simpel. Dein Vorsteuerabzug hängt an der Eingangsrechnung. Schickt dir ein Lieferant eine fehlerhafte Rechnung, oder ab 2027 gar keine E-Rechnung obwohl er müsste, verlierst du den Vorsteuerabzug. Echtes Geld, das dir einfach fehlt.
Das "Unfaire" daran: Der Rechnungssteller schuldet die Umsatzsteuer so oder so, egal ob seine Rechnung korrekt ist oder nicht. Das Risiko liegt also immer beim Empfänger, nicht beim Absender.
Selbsttest: Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Du bist unsicher, ob und ab wann du persönlich von der E-Rechnungspflicht betroffen bist? Finde es mit nur wenigen Klicks heraus und gewinne Klarheit:
Beispiele zur E-Rechnung für verschiedene Branchen
Dir ist die E-Rechnungspflicht noch nicht ganz klar? Dann schauen wir uns das einmal an ein paar Beispielen an:
Handwerker
Handwerker & Baugewerbe
Gastronomie
Coaches & Berater
Onlineshops
Wie du siehst, gibt es einige “es kommt drauf an”-Fälle. Im Prinzip musst du aber nur wissen, ob du es mit einem Unternehmen oder einer Privatperson zu tun hast. Zählt beides zu deinem Kundenstamm, musst du dann nur teilweise E-Rechnungen erstellen.
E‑Rechnung Studie 2026: Wie viele Unternehmen haben schon umgestellt?
Um zu verstehen, wie weit die Umstellung auf die E-Rechnung in der Praxis tatsächlich vorangeschritten ist, haben wir die Produktnutzungsdaten unserer über 170.000 Kunden ausgewertet.
Das Ergebnis: Die Mehrheit hat umgestellt.
Im April 2025 erstellten 36 % unserer Nutzer bereits E-Rechnungen. Im Juli 2026 sind es 55 %. Das entspricht einem Anstieg von 19 Prozentpunkten in gut einem Jahr und zeigt: Die E-Rechnung ist in der Breite angekommen.

Dass viele Unternehmen noch zögern, liegt oft nicht an der Technik, sondern an der Unsicherheit. Dabei zeigen unsere Daten aus einer Umfrage von 2024: 86 % der Befragten hatten beim Umstieg keine Probleme, mehr als die Hälfte fand ihn sogar "sehr einfach".

Das bestätigt auch der Steuerberater Christian Deák, der schon viele Mandanten bei der Umstellung begleitet hat:
“Die Umstellung auf E-Rechnung klingt oft komplizierter als sie ist. Mit der richtigen Software ist sie schnell erledigt – und wer rechtzeitig handelt, vermeidet unnötigen Stress in der Buchhaltung.”
Christian Deák, DHW Steuerberatung Oberhausen
Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht
Welche zulässigen Formate gibt es bei E‑Rechnungen?
In Deutschland gibt es für den strukturierten Datensatz zwei Standards, die die Norm EN 16931 erfüllen: XRechnung und ZUGFeRD.
XRechnung
XRechnungen bestehen nur aus einer XML-Datei und damit aus einem reinen Text-Code. Für Menschen ist der kaum lesbar, für Maschinen aber umso besser. Du siehst das hier im oberen Bereich der Grafik mal ein Beispiel für diesen Code:

Du siehst auch, dass sich die Informationen aus der "klassischen" Rechnung 1 zu 1 in dem XML-Code wiederfinden. Dabei hat jede Information ihren festen Platz, der genau im Standard der XRechnung festgelegt ist. So können XRechnungen leicht automatisiert verarbeitet werden.
Du willst mehr zu diesem Rechnungsformat wissen? Dann lies jetzt unseren Artikel zur XRechnung.
ZUGFeRD
Eine ZUGFeRD-Rechnung kombiniert ein lesbares, klassisches PDF mit einem eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datensatz. Der Empfänger sieht also eine normale Rechnung und die Software kann die Daten maschinell auslesen. Man spricht hier deshalb auch von einem hybriden E-Rechnungsformat.
Du kannst dir den Aufbau wie folgt vorstellen:

Wenn du die PDF öffnest, sieht du dann im Bereich "Anhänge" die XML-Datei. Ansonsten ändert sich nichts zu einer bisherigen PDF-Rechnung.
Das ZUGFeRD-Format ist besonders flexibel: Du kannst es für B2B-, B2G- und theoretisch sogar für B2C-Geschäfte nutzen, da man zum Auslesen der Daten nicht unbedingt ein E-Rechnungstool braucht.
Wie genau das alles funktioniert, erklären wir dir in unserem Detailbeitrag zu ZUGFeRD.
EDI
In der Theorie gibt es noch ein drittes Format: EDI. Das wird aber in der Praxis eher nur bei großen Konzernen genutzt.
EDI-Rechnungen (Electronic Data Interchange) sind digitale Rechnungen, die zwischen Geschäftspartnern in einem standardisierten Format ausgetauscht werden. So können Computer die Informationen automatisch erkennen und verarbeiten, ohne dass du diese noch manuell bearbeiten musst.
Am Anfang bedeuten EDI-Rechnungen etwas Arbeit, denn
- es muss eine Vereinbarung zwischen den Partnern geschlossen werden und
- festgelegt werden, wie genau die Rechnungen erstellt und übermittelt werden.
Wichtig ist hier zu wissen, dass EDI-Rechnungen nicht automatisch dem neuen E-Rechnungsstandard entsprechen und daher oft auch gar nicht als Option gesehen werden. Sprich dich hier im Zweifel am besten nochmal mit deinem Geschäftspartner und Steuerberater ab, wenn du diese Technologie nutzen willst.
Mehr Details dazu, wie das EDI-Verfahren funktioniert, bekommst du in unserem Beitrag zur EDI-Rechnung.
Wie erstelle ich eine E-Rechnung?
E‑Rechnungen unterscheiden sich bei der Erstellung kaum von anderen Rechnungen – zumindest, wenn du eh schon eine Software im Einsatz hast.
So erstellst du E-Rechnungen in sevdesk:
- Entscheide dich für ein Tool: Du kannst unsere E-Rechnungssoftware oder unseren kostenlosen E-Rechnungsgenerator nutzen.
- Trage deine Rechnungsdaten ein: Kundendaten, Rechnungspositionen und Datum müssen natürlich auch hier rein. Bei einer Software kannst du in der Regel Kunden und Produkte einmalig anlegen und wiederverwenden.
- Entscheide dich für ein Format: Wähle (z. B. ja nach Kunden), ob du eher XRechnung oder ZUGFeRD versenden willst
- Verschicke die Rechnung: Ist die Rechnung fertig kannst du sie entweder herunterladen oder direkt aus dem System verschicken.
So enthält deine Rechnung dann automatisch alle Pflichtangaben nach § 14 UStG und auch alle zusätzlichen Angaben für die E-Rechnungspflicht.
So erstellst du E-Rechnungen mit sevdesk
Das war ganz schön viel Theorie. Schauen wir uns jetzt mal in der Praxis an:
Welche Pflichtangaben gibt es bei der elektronischen Rechnung?
In Deutschland müssen E-Rechnungen, genau wie traditionelle Papierrechnungen, bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Diese Pflichtangaben sind im Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) festgelegt und dienen dazu, die Rechnung eindeutig zuordnen und prüfen zu können. Du brauchst auf deiner Rechnung daher:
- Vollständiger Name und Adresse des Verkäufers
- Vollständiger Name und Adresse des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum)
- Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der erbrachten Leistung
- Leistungszeitraum oder -zeitpunkt
- Rechnungsbetrag, Steuersatz (7% oder 19%) und Steuerbetrag
- ggf. Hinweis auf Kleinunternehmerregelung: Klausel zur Umsatzsteuer-Befreiung
- ggf. Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
- ggf. Hinweis, dass es sich um eine umsatzsteuerliche Gutschrift (Self-Billing Invoice) handelt.
Eine Ausnahme ist die Kleinbetragsrechnung (bis 250 Euro), die mit weniger Angaben auskommt. Aber die gehört eh zu den Ausnahmen der E-Rechnung.
Zusätzlich zu diesen klassischen Pflichtangaben brauchen E-Rechnungen noch weitere Informationen:
- Bankverbindungsdaten
- Fälligkeitsdatum der Rechnung
- Zahlungsbedingungen
- E-Mail-Adresse des Rechnungssteller
- Leitweg-ID (nur bei Aufträgen von Bundesbehörden)
- Lieferantennummer (v.a. bei Behörden, wenn diese bereits bei der Beauftragung übermittelt wurde)
- Bestellnummer (v.a. bei Behörden, wenn diese bereits bei der Beauftragung übermittelt wurde)
Kann ich bestehende Rechnungen einfach digitalisieren?
Vielleicht fragst du dich jetzt, was mit deinen schon als PDF erstellten Rechnungen passiert. Zunächst einmal brauchst du damit nichts machen, denn in der Übergangszeit sind PDF-Rechnungen auch im B2B-Bereich noch erlaubt.
Du weißt aber ja schon, dass eine eingescannte Rechnung oder ein normales PDF keine E-Rechnung sind. Was du tun kannst, wenn du doch mal eine Rechnung konvertieren willst, erfährst du in unserem Artikel "PDFs in E-Rechnungen umwandeln".
Wie empfange und verbuche ich E-Rechnungen?
Das Empfangen funktioniert fast genauso wie vorher. Du bekommst deine Rechnung von deinem Lieferanten zugeschickt – nur jetzt eben im ZUGFeRD- oder XRechnungs-Format. Und auf jeden Fall digital. Aber alles, was du dafür brauchst, ist eine E-Mail-Adresse. Am besten legst du einfach ein separates Postfach an wie "rechnungen@deinefirma.de".
Bei ZUGFeRD kannst du alle relevanten Daten ja schon aus dem angehängten PDF entnehmen. Aber Achtung: Im Zweifel zählen nicht die Daten in der PDF, sondern die in der XML-Datei. Und bei der XRechnung hast du ja nur den XML-Code. Die Daten kannst du jetzt aus dem Code herauslesen, was aber sehr mühsam ist. Hast du nur wenige E-Rechnungen, die du visualisieren willst, kannst du unseren kostenlosen E-Rechnung-Viewer nutzen.
Noch einfacher geht’s mit einer E-Rechnung-Software wie sevdesk:
- Du lädst die E-Rechnung (egal of ZUGFeRD oder XRechnung) in sevdesk hoch.
- Alle Daten werden automatisiert ausgelesen und in die Buchungsmaske übertragen.
- Du prüfst die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- sevdesk macht dir einen KI-gestützten Vorschlag und du verbuchst die Rechnung.
- Du bezahlst die Rechnung und bist fertig.
Auch das schauen wir uns direkt mal in der Praxis an:
Das klingt doch machbar, oder? Wenn du mehr Details dazu willst, lies einfach unserem Beitrag zum Empfangen von E-Rechnungen und du kannst natürlich auch direkt unseren kostenlosen E-Rechnung Viewer ausprobieren.
Wie archiviere ich E-Rechnungen GoBD-konform?
E-Rechnungen musst du, wie andere Rechnungen auch, acht Jahre aufbewahren.
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass du eine E‑Rechnung bekommen hast. Reicht es, dass sie in deinem Posteingang ist? Nein, denn laut den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD musst du sie korrekt archivieren: unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar.
Das BMF hat im Entwurf vom 13.6.2024 klare Regeln zur Aufbewahrung von E‑Rechnungen festgelegt: Der strukturierte Teil einer E‑Rechnung muss unverändert und in seiner ursprünglichen Form gespeichert werden. Bei ZUGFeRD ist also das PDF zweitrangig für die Archivierung.
Es ist wichtig, dass die Finanzverwaltung die gespeicherten E-Rechnungen (bzw. den strukturierten Teil) über die ganze Frist hin maschinell auswerten kann. Das gilt natürlich genauso auch für deine geschriebenen Rechnungen.
Noch ausführlicher erklären wir dir das Ganze auch in unserem Beitrag zu E-Rechnungen archivieren.














