Egal ob Einzelkaufleute, GbR oder GmbH – die meisten Unternehmer sind verpflichtet, zum Ende des Geschäftsjahres einen steuer- und handelsrechtlichen Jahresabschluss anzufertigen. Aber was heißt das eigentlich genau? Einfach gesagt: Der Jahresabschluss zeigt, wie dein Unternehmen zum Geschäftsjahresende finanziell dasteht. Und das wollen ziemlich viele Leute wissen – angefangen bei dir selbst über das Finanzamt bis hin zu Geschäftspartnern. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, aus welchen Bestandteilen ein Jahresabschluss besteht, wer ihn erstellen muss und wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst.
Definition: Was ist ein Jahresabschluss?
Als Jahresabschluss wird der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres bezeichnet. Er stellt den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Lage eines Unternehmens dar und ist der Abschluss der Buchhaltung zum Geschäftsjahresende. Der Jahresabschluss stellt Dokumente zur Rechnungslegung und zum Betriebsvermögen zusammen, die geprüft, bestätigt und veröffentlicht werden. Bei Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, gehören – je nach Unternehmensgröße – die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie eventuell ein Anhang und ein Lagebericht als Hauptbestandteile zum Jahresabschluss. Kleine Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen als Jahresabschluss nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen.
Der Jahresabschluss ist die Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen im Unternehmen. Außenstehende können über den Jahresabschluss Einsicht in die finanzielle Lage des Unternehmens nehmen. Der Jahresabschluss ist auch die Grundlage der Besteuerung des Unternehmens.
Du willst gleich wissen, wie der Jahresabschluss funktioniert? Unser Video zeigt es dir:
Warum ist der Jahresabschluss so wichtig?
Der Jahresabschluss erscheint dir vielleicht wie eine lästige Pflichtaufgabe. Er ist aber auch ein wichtiges Instrument für dich, um dein Unternehmen finanziell genauer einzuschätzen und zu analysieren. Mit einer Jahresabschlussanalyse kannst du den wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftsjahres bewerten und Entscheidungen auf der Grundlage sicherer Finanzdaten treffen. Dafür berechnest du Kennzahlen und machst so die Entwicklung deines Unternehmens sichtbar. Du brauchst den Jahresabschluss für verschiedene Einsatzbereiche:
- Basis für die Steuerberechnung durch das Finanzamt
- Grundlage für deine unternehmerischen Entscheidungen
- Informationsquelle für Banken und Investoren
- Informationen über die finanzielle Stabilität des Unternehmens für Geschäftspartner und Lieferanten
Viele Unternehmen unterliegen der Offenlegungspflicht nach dem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch). Sie müssen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen. Teilweise werden die Jahresabschlüsse auch im Unternehmensregister hinterlegt. Insbesondere die Konzernabschlüsse großer Unternehmen oder die Einzelabschlüsse der Gesellschaften findest du häufig auch auf deren Website zum Download (oft auch in Form eines zusammengefassten Geschäftsberichts).
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Ob du zum Geschäftsjahresende einen Jahresabschluss erstellen musst, hängt von mehreren Faktoren ab. Unsere Übersicht hilft dir herauszufinden, ob für dein Unternehmen ein vollständiger Jahresabschluss notwendig ist oder die einfachere Einnahmenüberschussrechnung reicht:
Ist dein Unternehmen handelsrechtlich nicht bilanzierungspflichtig? Eine vereinfachte Form des Jahresabschlusses musst du dennoch erstellen. Das Finanzamt braucht nämlich trotzdem eine Grundlage für die Berechnung der Steuer. Dafür leitest du aus deiner Buchführung die Einnahmen und Ausgaben ab – die Differenz daraus ergibt in Form einer Einnahmenüberschussrechnung den Gewinn.
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Jahresabschluss nach IFRS-Standard
Unternehmen, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt innerhalb der EU gehandelt werden, sind verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen (§ 315e HGB). Darüber hinaus können andere Unternehmen – etwa mittelgroße sowie große Kapitalgesellschaften oder große Personenhandelsgesellschaften – zusätzlich zum HGB-Abschluss freiwillig einen Abschluss nach IFRS erstellen, insbesondere wenn sie internationalen Investoren gegenüber Rechenschaft ablegen oder sich auf eine Börsennotierung vorbereiten möchten.
Ein freiwilliger IFRS-Abschluss kann für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften Vorteile wie internationale Vergleichbarkeit, erhöhte Transparenz und bessere Zugangsmöglichkeiten zu Kapitalmärkten bieten. Dem stehen jedoch höhere Anforderungen an die Bilanzierungskenntnisse, umfangreichere Dokumentationspflichten und in der Regel höhere Kosten für Erstellung, Feststellung und Prüfung gegenüber.
Welche Bestandteile umfasst ein Jahresabschluss?
Aus welchen Bestandteilen dein Jahresabschluss bestehen muss, hängt von der Unternehmensgröße ab und richtet sich nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches. Immer mit von der Partie sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei größeren Unternehmen können Anhang und Lagebericht dazukommen:
1. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, zeigt anschaulich, wie viel dein Unternehmen innerhalb des Geschäftsjahres verdient hat (oder natürlich auch einen etwaigen Verlust). Sie stellt die Einnahmen den Ausgaben (Geschäftsvorfälle) gegenüber und sagt so einiges über deine Ertragslage aus. Die Differenz aus beiden Seiten ergibt den Gewinn oder Verlust. Eine GuV ist für alle Unternehmen verpflichtend, die bilanzierungspflichtig sind, also insbesondere für Kaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Tipp: Brauchst du Hilfe bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung? Mach es dir leicht und nutze unsere kostenlose GuV-Vorlage zur Gegenüberstellung deiner Geschäftsvorfälle.
2. Bilanz
Die Bilanz ist für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen ein zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses. Im Gegensatz zur GuV stellt sie nicht die Ertragslage deines Unternehmens dar, sondern gibt Aufschluss über das Vermögen und die Schulden deines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Sie besteht aus zwei Seiten:
- Aktiva: Die linke Seite der Bilanz weist die Vermögenswerte deines Unternehmens aus. Zum Betriebsvermögen gehören etwa Maschinen, Vorräte, Forderungen, Bankguthaben und der Kassenbestand.
- Passiva: Die rechte Seite der Bilanz bewertet die Finanzierung deines Unternehmens zum Bilanzstichtag. Dazu gehören die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wie das Eigenkapital, Bankdarlehen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Wie du bei der Erstellung genau vorgehen musst, liest du in unserem Ratgeber zur Bilanz Erstellung. Einen ersten Überblick kannst du dir außerdem mit unserer kostenlosen Bilanz-Vorlage verschaffen – jetzt herunterladen.

3. Anhang
Den Anhang zum Jahresabschluss benötigen lediglich mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften sind davon befreit. Dein Unternehmen braucht den Anhang, wenn es mindestens zwei der drei folgenden Kriterien überschreitet:
- Bilanzsumme: 7,5 Mio. Euro
- Umsatzerlöse: 15 Mio. Euro
- Arbeitnehmer: 50 (im Jahresdurchschnitt)
Der Anhang dient dazu, die einzelnen Posten der GuV und Bilanz detailliert zu erläutern. Außerdem gehst du hier auf die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ein. Fragst du dich, was genau drinstehen muss? Lies unseren Ratgeber über den Anhang zum Jahresabschluss.
4. Lagebericht
Den Lagebericht erstellen ebenfalls nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Er beschreibt die Ertragslage und die wirtschaftliche Lage und gibt eine Prognose über die zukünftige Entwicklung ab. Außerdem geht er auf Chancen und Risiken ein. Wie du das Dokument richtig erstellst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Lagebericht.
5. Bestandteile eines Jahresabschlusses nach IFRS
Zusätzlich zu den typischen Bestandteilen eines Jahresabschlusses gibt es – insbesondere bei umfangreichen Konzernabschlüssen nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) – weitere eigenständige Berichtselemente. Ein zentrales Beispiel dafür ist die Kapitalflussrechnung, die Auskunft darüber gibt, wie sich die Zahlungsströme eines Unternehmens im Berichtszeitraum entwickelt haben. Auch Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Segmentberichte zählen häufig zu den ergänzenden Bestandteilen solcher Abschlüsse.
Nach IFRS umfasst ein vollständiger Konzernabschluss grundsätzlich folgende Elemente:
- Bilanz (Statement of Financial Position): Stellt die Vermögens-, Finanz- und Schuldensituation zum Bilanzstichtag dar.
- Gesamtergebnisrechnung (Statement of Profit or Loss and Other Comprehensive Income): Zeigt sowohl das Periodenergebnis als auch weitere erfolgswirksame Veränderungen des Eigenkapitals.
- Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows): Gliedert die Zahlungsströme in operative, investive und finanzielle Tätigkeiten und ermöglicht die Beurteilung der Liquiditätslage.
- Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity): Dokumentiert alle Veränderungen im Eigenkapital, einschließlich Einlagen, Ausschüttungen und sonstiger umfassender Ergebnisse.
- Anhang (Notes): Enthält ergänzende und erläuternde Informationen zu den einzelnen Abschlussbestandteilen, angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Detailangaben.
- Segmentberichterstattung (Operating Segments Reporting): Nur für Unternehmen, die dazu verpflichtet sind. Dies hängt von der Art und Größe des Unternehmens ab, etwa ob es kapitalmarktorientiert ist. Die Segmentberichterstattung gibt Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung wesentlicher Geschäftsbereiche oder geografischer Märkte und erhöht so die Transparenz für Investoren und andere Adressaten.
Diese Berichtselemente gewährleisten eine umfassende, international vergleichbare Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Konzerns.
Schritt-für-Schritt zum eigenen Jahresabschluss
Um deinen Jahresabschluss zu erstellen und deine Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zu analysieren, brauchst du einiges an Informationen. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du dabei vorgehst.
Schritt 1: Vorbereitung der Unterlagen
Damit du deinen Jahresabschluss vorbereiten kannst, solltest du die wichtigsten Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören:
- Buchhaltungsunterlagen wie Rechnungen oder Kontoauszüge
- Inventar (mit allen Vermögenswerten)
- Offene-Posten-Liste, die Forderungen und Verbindlichkeiten ausweist
- Anlagenverzeichnis und Übersicht über die Abschreibungen
- Steuerunterlagen (Steuerbescheide, frühere Bilanzen, Rückstellungen)
Tipp: Erstelle eine Checkliste, in der alle benötigten Unterlagen aufgeführt sind. Diese kannst du jedes Jahr erneut nutzen, um den Jahresabschluss vorzubereiten.
Schritt 2: Buchhaltung abschließen & Konten prüfen
Gleiche die Daten deiner Buchführung mit den tatsächlichen Werten ab. Prüfe Kassenbestände, Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie weitere wichtigen Konten, um etwaige Unstimmigkeiten bereits vorab aufzudecken. Auch Rückstellungen, Anlagevermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, Umsatzsteuer und mehr solltest du kontrollieren. Anschließend schließt du die Konten ab. Die Schlussbestände übernimmst du in die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Schritt 3: Bilanz & GuV aufstellen
Jetzt bist du bereit, den Jahresabschluss zu erstellen. Am besten verwendest du dafür eine gute Buchhaltungssoftware, die dir hilft, deine Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenswerte und Schulden ordentlich zu erfassen. So erstellst du die GuV und die Bilanz für ein Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag beinahe auf Knopfdruck.
Schritt 4: Anhang & Lagebericht ergänzen (falls erforderlich)
Bist du als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft (z. B. AG oder GmbH) dazu verpflichtet, einen Anhang und Lagebericht zu erstellen, musst du deutlich tiefer in die Materie einsteigen. Nutze dafür eine Vorlage, um dir die Arbeit etwas zu erleichtern.
Außerdem empfehlen wir dir, dich von den Großen inspirieren zu lassen: Für ihren Konzernabschluss nach IFRS müssen viele große Unternehmen Anhang und Lagebericht erstellen und veröffentlichen diesen zusammen mit der Kapitalflussrechnung auf ihrer Website. Durch die Veröffentlichungspflicht kannst du diese sehr oft auch über den Bundesanzeiger abrufen. So findest du heraus, was genau in den Anhang und Lagebericht gehört.
Was ist eine Segmentberichterstattung? Bei einer Segmentberichterstattung handelt es sich nach dem IFRS-8-Standard um einen Bestandteil des Anhangs, in dem du über einzelne Segmente deines Unternehmens berichtest (z. B. verschiedene Produktsparten des Unternehmens). Bilanzierst du nicht nach IFRS, sondern nach dem Handelsgesetzbuch, ist eine Segmentberichterstattung nicht notwendig. Du darfst sie freiwillig aufnehmen – dann aber in den Lagebericht.
Schritt 5: Feststellung des Jahresabschlusses
Bevor dein Jahresabschluss offiziell abgeschlossen ist, muss er zunächst durch eine Feststellung – also eine formelle Genehmigung – bestätigt werden. Verantwortlich für die Feststellung ist die Gesellschafterversammlung. Besteht Offenlegungspflicht, musst du den festgestellten Abschluss danach im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Wer braucht eine Jahresabschlussprüfung?
Für einige Rechtsformen besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss von einem neutralen Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen. Diese Jahresabschlussprüfung ist etwa verpflichtend für:
- mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs, UGs)
- kapitalmarktorientierte Unternehmen (z. B. börsennotierte AG)
- Genossenschaften
- Versicherungen und Banken
- bestimmte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KGs)
Kleine GmbHs und Einzelunternehmen unterliegen meist nicht der Verpflichtung, die Kontrolle durchführen zu lassen. Erfahre in unserem Ratgeber, ob dein Unternehmen eine Jahresabschlussprüfung benötigt.
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses
Für einige Unternehmen gibt es eine Veröffentlichungspflicht für den Jahresabschluss. Betroffen sind davon unter anderem:
- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z. B. GmbH & Co. KG)
- Banken
- Versicherungsunternehmen
Außerdem gibt es nach § 1 PublG (Publizitätsgesetz) Schwellenwerte, ab denen die Offenlegungspflicht gilt. Demnach bist du publizitätspflichtig, wenn dein Unternehmen an drei Bilanzstichtagen nacheinander mindestens zwei dieser Merkmale überschreitet: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, Umsatzerlöse über 130 Mio. Euro und/oder mehr als 5.000 Arbeitnehmer.
Um die Offenlegungspflicht zu erfüllen, musst du deinen Jahresabschluss (und ggf. auch den Anhang und Jahresbericht) beim Bundesanzeiger oder bei dem für dein Unternehmen zuständigen Unternehmensregister einreichen.
Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Offenlegungspflicht befreit. Kleine Kapitalgesellschaften müssen lediglich die Bilanz offenlegen, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung. Mehr dazu erfährst du in unserem Lexikonartikel zur Offenlegungspflicht.
Wer darf einen Jahresabschluss erstellen?
Für die Erstellung des Jahresabschlusses bist du als Inhaber des Unternehmens zunächst selbst verantwortlich. Du darfst ihn also auch selbst zusammenstellen. Selbstverständlich hast du aber auch die Wahl, einen Steuerberater damit zu beauftragen oder einen Buchhalter einzustellen.
Solange dein Unternehmen eine überschaubare Größe hat, kannst du die Buchführung selbst vorbereiten und den Steuerberater den Jahresabschluss anfertigen lassen. Dafür solltest du dann allerdings eine professionelle Buchhaltungssoftware nutzen. Mit sevdesk führst du deine laufende Buchhaltung und verbuchst automatisiert alle Geschäftsvorfälle.
Erfasse dein Anlagevermögen, buche Abschreibungen und bereite alles für den Jahresabschluss vor. Kleinere Unternehmen, wie Einzelkaufleute oder Freiberufler, erstellen ihre Einnahmenüberschussrechnung auf Knopfdruck. Und größere Unternehmen nutzen die GuV-Funktion von sevdesk oder übermitteln ihre Zahlen einfach per Schnittstelle an ihren Steuerberater. Jetzt die Jahresabschluss-Software von sevdesk kostenlos testen!
Bis wann müssen Unternehmen den Jahresabschluss einreichen?
Rund um den Jahresabschluss musst du verschiedene Fristen einhalten. Das Finanzamt erwartet die sogenannte Steuerbilanz (erstellt nach den Vorgaben des EStG) bis zum 31. Juli des Jahres, das auf den Bilanzstichtag folgt. Hast du einen Steuerberater, hast du sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Die Handelsbilanz, die du nach dem HGB aufstellen musst, sollte drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres fertiggestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit lassen. Wenn große Unternehmen einen Konzernabschluss mit Kapitalflussrechnung nach IFRS erstellen müssen, gibt es dafür ebenfalls etwas länger Zeit – er muss vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres aufgestellt sein.
Unterliegt dein Unternehmen der Veröffentlichungspflicht, musst du deinen Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten beim Bundesanzeiger offenlegen. Bei börsennotierten Unternehmen verkürzt sich die Frist auf vier Monate.
Wo du den Jahresabschluss einreichen musst
Es gibt mehrere Adressaten, die sich für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft interessieren. Grundsätzlich bist du verpflichtet, ihn beim Finanzamt und beim Bundesanzeiger einzureichen. Zusätzlich können die Dokumente für Geschäftspartner, Banken und Investoren relevant sein.
Beim Finanzamt musst du deinen Jahresabschluss elektronisch einreichen. Dazu nutzt du das Portal ELSTER und übermittelst deine Unterlagen digital. Oder du nutzt eine Software mit einer entsprechenden Schnittstelle. Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk übermittelst du etwa deine Einnahmenüberschussrechnung einfach auf Knopfdruck direkt an ELSTER.
Um deine Offenlegungspflicht zu erfüllen, musst du den Jahresabschluss ebenfalls digital an den Bundesanzeiger übermitteln. Dafür musst du das sogenannte XBRL-Format nutzen. Dabei handelt es sich um einen Standard für den einheitlichen Aufbau von Finanzberichten. Dafür stellt dir das Portal des Bundesanzeigers einen Zugang zur Verfügung.
Diese Erleichterungen gelten für kleine Unternehmen & Freiberufler
Einen Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht zu erstellen und komplett zu veröffentlichen bringt einen ziemlich hohen Aufwand mit sich – und wäre ganz nebenbei für kleine Unternehmen auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Deshalb gibt es für kleine Unternehmen und Freiberufler einige Besonderheiten. Sie müssen keine Bilanz erstellen und dürfen ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Möglich ist diese Vereinfachung für:
- Freiberufler
- Einzelkaufleute und GbRs (maximal 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn)
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Kleine Kapitalgesellschaften dürfen zwar keine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, können aber eine vereinfachte Bilanz mit weniger detaillierter Gliederung nutzen. Außerdem müssen sie ihre Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen und dürfen auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten. Einen verkürzten Anhang müssen sie jedoch weiterhin anfertigen. In dieser vereinfachten Form müssen sie ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Kleinstkapitalgesellschaften hingegen profitieren von einer weiteren Erleichterung: Sie müssen ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen, sondern dürfen ihn stattdessen lediglich beim Bundesanzeiger hinterlegen. Das bedeutet, dass der Abschluss dort gespeichert, aber nicht öffentlich zugänglich gemacht wird – er kann nur auf Antrag kostenpflichtig abgerufen werden.
So wirkt sich der Jahresabschluss auf deine Steuern aus
Der Jahresabschluss ist die Bemessungsgrundlage für die Steuern, die dein Unternehmen zahlen muss. Das Finanzamt verwendet den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Gewinn bzw. Ertrag zur Bemessung der Gewerbesteuer, der Einkommensteuer (bei Einzelkaufleuten und Freiberuflern) sowie der Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften), jeweils nach den Vorgaben des EStG.
Der Jahresabschluss ist nicht nur eine Momentaufnahme deiner Finanz- und Ertragslage. Du kannst ihn auch nutzen, um Steuern zu sparen. Liegt der ausgewiesene Gewinn etwa knapp oberhalb einer Steuergrenze, kannst du eine geplante Investition vorziehen (z. B. eine geplante Maschine früher kaufen). Über Rückstellungen kannst du die Steuerlast ins nächste Jahr verschieben. Und auch Abschreibungen können ein sinnvolles Gestaltungsmodell sein, um die Steuerlast zu optimieren. Lass dich dazu am besten von einem Steuerberater beraten.
Häufige Fehler beim Jahresabschluss vermeiden
Wenn Unternehmer ihren Jahresabschluss selbst vorbereiten, passieren aus Unwissenheit schnell Fehler. Sicher hast du keine Lust auf teure Steuernachzahlungen oder gar Bußgelder. Vermeide daher am besten diese Fehler:
- Fehlende Belege
Nutze eine professionelle Buchhaltungssoftware wie sevdesk, um deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich zu dokumentieren und automatisch zu verbuchen. Beachte den Grundsatz „zu jeder Buchung ein Beleg“. - Nicht verbuchte Rechnungen
Ob unbezahlte Kunden- oder Lieferantenrechnungen, überprüfe zum Bilanzstichtag die offenen Posten und trage Erträge und Aufwendungen nach, falls sie fehlen. - Nicht (korrekt) verbuchte Abschreibungen
Schreibst du deine Investitionen nicht korrekt ab, gehen Steuervorteile verloren. Nutze Möglichkeiten der Sofortabschreibung und verbuche deine Abschreibungen mit sevdesk korrekt. - Verzicht auf Rückstellungen
Bildest du keine Rückstellungen für bevorstehende größere Ausgaben (z. B. Kosten für einen bereits bekannten Rechtsstreit), kann das die Steuerlast im nächsten Jahr empfindlich erhöhen. Berechne sie daher frühzeitig und lege ausreichend Geld zurück. - Verspätungen
Eine verspätete Abgabe des Jahresabschlusses beim Finanzamt oder beim Bundesanzeiger kann zu Bußgeldern führen. Behalte deine Fristen im Auge und stell dir in deinem Kalender eine automatische Erinnerung ein. - Verpasste Steuersparpotenziale
Planst du Investitionen, Abschreibungen und Rückstellungen nicht gezielt, geht dir Steuersparpotenzial verloren. Nutze eine professionelle Buchhaltungssoftware und lass dich von einem Steuerberater unterstützen.
Jahresabschluss nachträglich ändern: Geht das?
Selbst bei der größten Sorgfalt kann es passieren, dass nachträglich Fehler im Jahresabschluss auffallen. Unter bestimmten Umständen kannst du ihn dann noch korrigieren – aber nicht immer. Solange der Jahresabschluss noch nicht offiziell festgestellt wurde, ist eine Änderung jederzeit möglich. Spätestens wenn der Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist oder das Finanzamt deine Steuer festgesetzt hat, ist eine Änderung kaum mehr möglich. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Fehler dir einen Steuervorteil verschafft hat – dann kannst du sogar verpflichtet sein, dies anzuzeigen und den Jahresabschluss zu korrigieren.
Falls es bei deinem Jahresabschluss erforderlich werden sollte, nachträglich eine Korrektur vorzunehmen, hol dir auf jeden Fall frühzeitig den Rat deines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers ein. Um steuerliche Auswirkungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, solltest du nachträgliche Änderungen niemals ohne vorherigen Expertenrat vornehmen.
Zusammenfassung zum Jahresabschluss
Die Pflicht, einen Jahresabschluss zu erstellen, betrifft überwiegend Kaufleute. Betreibst du nur ein Kleingewerbe oder bist du als Freiberufler tätig, bist du oft davon befreit und brauchst lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Musst du jedoch einen Jahresabschluss erstellen, solltest du dich gut darauf vorbereiten. Dabei hilft dir eine professionelle Software für die Buchführung, mit der du alle Vorgänge deines Unternehmens korrekt verbuchst und alle Belege digital zur Verfügung hast. So kannst du alle Informationen zu Erträgen und Aufwendungen aus deiner Buchführung entnehmen und deinen Jahresabschluss mitunter sogar auf Knopfdruck erstellen.