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Rechnung schreiben: Vorlagen, Pflichtangaben und vieles mehr

Aktualisiert am
08
.
01
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2025
Person tipp auf Taschenrechner und berechnet Rechnungen
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Person tipp auf Taschenrechner und berechnet Rechnungen

Du hast ein Unternehmen gegründet (oder steckst noch mitten in der Gründungsphase) und nun stehen die ersten Rechnungen an? Dann wirst du schnell merken, dass es beim Schreiben von Rechnungen einiges zu beachten gibt: Pflichtangaben, Umsatzsteuer, unterschiedliche Rechnungsarten und gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung sind nur einige der Punkte, die dabei eine Rolle spielen. 

Aber keine Sorge. In diesem Artikel erfährst du, was genau eine Rechnung ist, wie du sie korrekt erstellst und welche Pflichtbestandteile auf keinen Fall fehlen dürfen. Außerdem zeigen wir dir, welche Arten von Rechnungen und Sonderregelungen es gibt, was dich mit der E-Rechnungspflicht erwartet und vieles mehr.

Auf einen Blick:
  • Es gibt verschiedene Rechnungsarten und einen Unterschied zwischen Eingangs- und Ausgangsrechnung.
  • Nach § 14 UStG müssen Rechnungen gewisse Pflichtangaben wie die Anschriften der Vertragsparteien oder den Rechnungsbetrag enthalten.
  • Bei einigen Sonderfällen gelten besondere Regelungen und teilweise auch Erleichterungen.
  • Deine Rechnungen kannst du auf verschiedene Wege übermitteln und musst sie anschließend ordentlich archivieren.
  • Bei Fehlern musst du eine Rechnung korrigieren.
  • Ein Rechnungsprogramm hilft dir dabei, Rechnungen ordnungsgemäß zu erstellen und abzulegen.

Was ist eine Rechnung?

Eine Rechnung ist – einfach gesagt – ein schriftliches Dokument, mit dem du von deinem Kunden die Bezahlung einer gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung forderst. Du gibst darin an, 

  • welche Leistung du wann erbracht hast, 
  • welchen Betrag du dafür berechnest und 
  • bis wann die Zahlung erfolgen soll. 

Doch eine Rechnung ist mehr als nur eine Zahlungsaufforderung oder ein Nachweis für deine erbrachte Leistung. Sie erfüllt auch wichtige Funktionen, etwa für deine Buchführung und die steuerliche Abwicklung. Außerdem gibt es verschiedene Arten von Rechnungen, wie zum Beispiel Gutschriften, Stornorechnungen oder Abschlagsrechnungen.

Wie schreibt man eine Rechnung? 

Damit deine Rechnungen als ordnungsgemäß gelten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, zum Beispiel die GoBD sowie gewisse Pflichtangaben, auf die wir gleich noch zu sprechen kommen. Nur wenn alle erforderlichen Angaben enthalten sind, ist deine Rechnung rechtlich gültig, rechtssicher und berechtigt deinen Kunden zum Vorsteuerabzug (sofern beide Seiten vorsteuerabzugsberechtigt sind). Darüber hinaus solltest du dich auch – zumindest zu Beginn – mit deinem Rechnungsdesign und Fristen für Rechnungen auseinandersetzen, weshalb wir auf diese beiden Punkte im Folgenden kurz eingehen werden. 

Wie kann ich meine Rechnung gestalten?

Wenn du deine erste Rechnung schreibst, fragst du dich sicher, wie diese eigentlich aussehen soll. Zum einen solltest du beim Aufbau deiner Rechnung darauf achten, dass alle Pflichtangaben klar und übersichtlich angeordnet sind. Wie eine Rechnung aussehen kann, zeigen wir dir weiter unten bei den Pflichtangaben. 

Zum anderen spielt auch die Optik bzw. das Rechnungsdesign eine wesentliche Rolle. Eine ansprechend gestaltete Rechnung wirkt professionell und unterstreicht deine Seriosität. Wie kreativ du dabei sein kannst, hängt oft von deiner Branche ab. Als Fotograf oder Designer setzt dein Rechnungsdesign meist mehr Akzente als bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die eher minimalistisch gestaltete Rechnungen bevorzugen. Was aber in keinem Fall fehlen sollte, ist ein Logo. Es sorgt für Wiedererkennung und stärkt das Erscheinungsbild deines Unternehmens. 

Gibt es eine Frist zum Schreiben von Rechnungen?

Wichtig ist außerdem, dass du deine Rechnung rechtzeitig schreibst: In der Regel hast du nach der Leistungserbringung 6 Monate Zeit, um dieser Pflicht nachzukommen. Verschwitzt du dies, drohen dir sogar Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Es gibt hier allerdings auch Ausnahmen. Welche das sind, kannst du in unserem Beitrag zur Rechnungserstellungsfrist nachlesen.

Hast du nun innerhalb der 6-Monats-Frist vergessen, deine Rechnung zu schreiben, kannst du unter bestimmten Umständen auch nachträglich eine Rechnung schreiben. Das ist bis zu drei Jahre lang möglich. Dazu geben wir dir in unserem ArtikelRechnung rückwirkend ausstellen mehr Details.

Kannst du deine Rechnungen – egal ob pünktlich oder verspätet – dann einfach so erstellen, wie du es für richtig hältst? Nein. Es gibt ein paar wichtige Punkte, die auf jeder Rechnung ein Muss sind. Diese schauen wir uns jetzt an.

Pflichtangaben auf der Rechnung nach § 14 UStG 

Auf eine ordnungsgemäße Rechnung über 250 Euro gehören laut § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) einige Pflichtangaben. Folgende Rechnungsangaben solltest du daher auf keinen Fall vergessen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Rechnungsadresse)
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers (Leistungserbringer)
  • Ausstellungsdatum bzw. Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum bzw. -zeitraum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge, Art, Umfang und Bezeichnung der Ware bzw. der Leistung (Rechnungspositionen)
  • Rechnungsbetrag: Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag
  • Steuernummer und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung

Oft ergänzen Unternehmer und Selbstständige weitere Angaben wie die

  • Bankverbindung, 
  • Zahlungsziel und Zahlungsfrist, 
  • Kontaktdaten oder
  • Entgeltminderungen wie Rabatte und Skonto

Hinweis: Während all diese Angaben bei Papier- und PDF-Rechnungen freiwillig sind, musst du bei E-Rechnungen die Bankverbindung und Zahlungsbedingungen unbedingt angeben.

Fehlt auch nur eine der Pflichtangaben oder ist falsch angegeben, darf der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Und du könntest Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommen. Es ist daher wichtig, dass

  1. du deine Rechnungen richtig ausstellst,
  2. du die Echtheit der Rechnung, die Unversehrtheit des Rechnungsinhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistest (sprich die Rechnung in ihrer ursprünglichen Form und unverändert vorliegt) und
  3. der Rechnungsempfänger die Rechnung ordentlich prüft.
Tipp

Auf welche Punkte du bei deinen Eingangsrechnungen besonders achten solltest, erklären wir dir in unserem Artikel zur Rechnungsprüfung.

Du möchtest wissen, wie du deine Rechnungen mit sevdesk einfach und bequem erstellen kannst? In diesem Video zeigen wir dir Schritt für Schritt die wichtigsten Funktionen, damit deine Rechnung rechtssicher und GoBD-konform ist.

Vergleich: Rechnung schreiben mit Excel / Word Vorlage, Generator oder Software

Wenn du eine Rechnung erstellen willst, hast du grundsätzlich drei Möglichkeiten. Entweder greifst du auf eine (kostenlose) Rechnungsvorlage zurück, nutzt einen Online-Rechnungsgenerator oder arbeitest mit einem umfassenden Rechnungsprogramm. Damit du weißt, welche Option die beste Wahl für dich ist, haben wir dir im Folgenden eine kleine Übersicht zusammengestellt:

Kostenloses E-Rechnungstool

Perfekt für alle, die mehrfach E-Rechnungen oder Angebote schreiben müssen.
sevdesk Buchhaltungssoftware

Perfekt für alle Selbstständigen und Einzelunternehmer, die rechtssichere und GoBD-konforme Buchhaltung machen wollen.
Alle Pflichtfelder ausgefüllt Häckchen. Häckchen.
ZUGFeRD und XRechnung Format Häckchen. Häckchen.
E-Rechnung herunterladen Häckchen. Häckchen.
Fortlaufende E-Rechnungsnummer nicht automatisch hinterlegt Häckchen.
Rechtssichere E-Rechnung mit fortlaufender E-Rechnungsnummer Häckchen.
GoBD konform Häckchen.
Eigenes Logo und Briefpapier Häckchen.
Von Überall auf Dokumente zugreifen Häckchen.
E-Rechnung online versenden Häckchen.
Rechnungsstatus verfolgen Häckchen.
E-Rechnungen empfangen Häckchen.
Vorschau von E-Rechnungen generieren Häckchen.
Automatisierte Zahlungserinnerungen Häckchen.
Kontaktdaten speichern Häckchen.
Artikelpositionen speichern Häckchen.
EÜR erstellen Häckchen.
Anbindung des Bankkontos Häckchen.
Steuerberater Zugang und DATEV Export Häckchen.
Preis pro Monat ab ab 8,90€ / 14 Tage kostenlos testen

So wählst du ein passendes Rechnungsprogramm aus 

Wie du siehst, ist die Rechnungserstellung mit einem Rechnungsprogramm den anderen Varianten deutlich überlegen. Du sparst dir damit nicht nur sehr viel Zeit, sondern bist auch rechtssicher unterwegs, da immer alle gesetzlichen Angaben berücksichtigt werden. Zudem werden deine Rechnungen digitalisiert und entsprechend archiviert. Wenn du ein passendes Rechnungsprogramm auswählen möchtest, achte auf folgende Punkte:

  • GoBD-Konformität: Das Programm sollte rechtskonform und rechtssicher sein.
  • Pflichtangaben: Rechnungen sollten stets alle nötigen Angaben enthalten
  • Einfache Bedienbarkeit: Eine intuitive Oberfläche spart Einarbeitungszeit
  • Kundendatenverwaltung: Hinterlege Kundendaten und nutze sie bequem für neue Rechnungen
  • Schnittstellen: Ideal ist eine Anbindung an Buchhaltungs- oder Steuerprogramme
  • Skalierbarkeit: Achte schon zu Beginn darauf, dass das Programm zu deinem Geschäftsmodell passt und mit dir wachsen kann

E-Rechnungspflicht 2025: Das musst du zur E-Rechnung wissen

Bisher hast du deine Rechnungen wahrscheinlich oft als einfaches PDF oder per Post verschickt. Doch damit ist seit dem 01.01.2025 eigentlich Schluss. Seitdem gilt für dich: Rechnungen müssen elektronisch nach der EU-Norm EN 16931 erstellt und verarbeitet werden. Kurz gesagt, als echte E-Rechnung. 

Eine E‑Rechnung wird in einem strukturierten Datenformat ausgestellt, übermittelt und empfangen, sodass eine direkte elektronische Verarbeitung möglich ist. Sie enthält nach wie vor alle (verpflichtenden) Angaben, die du auch auf traditionellen Papierrechnungen finden würdest, allerdings in einem praktischen digitalen Datenformat, das ein Computer lesen kann. 

Zum 1. Januar 2025 ist die E‑Rechnung durch das Wachstumschancengesetz zur Pflicht für B2B-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen geworden. Unternehmen können dabei auf unterschiedliche Rechnungsformate wie die XRechnung oder ZUGFeRD zurückgreifen. Um herauszufinden, welches das richtige Rechnungsformat für dich ist, findest du in unserem Artikel XRechnung vs. ZUGFeRD weiterführende Informationen dazu.

Übergangsfristen und -regelungen erlauben es Unternehmen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, weiterhin klassische bzw. sogenannte “sonstige Rechnungen” als PDF oder in Papierform auszustellen. Du hast also noch Zeit, dich auf den Umstieg vorzubereiten. Für den Empfang von E‑Rechnungen gibt es jedoch keine Übergangsregelung. Unternehmen müssen seit Januar 2025 laut E‑Rechnungsverordnung in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen

Tipp

Du willst beim Rechnungsversand nicht ständig überlegen müssen, ob alles den neuen E-Rechnungsvorgaben entspricht? Mit einer passenden E-Rechnungssoftware wie sevdesk bist du optimal auf die Umstellung vorbereitet und kannst deine Rechnungen rechtssicher und effizient versenden.

Du möchtest wissen, wie du deine Rechnungen mit sevdesk einfach und bequem erstellen kannst? In diesem Video zeigen wir dir Schritt für Schritt die wichtigsten Funktionen, damit deine Rechnung rechtssicher und GoBD-konform ist.

So versendest du deine Rechnung

Deine Rechnung ist erstellt: Haken dran. Jetzt muss sie natürlich zu deinem Kunden kommen. Im B2B-Bereich kannst du den Übermittlungsweg in den Jahren 2025 und 2026 (noch) selbst bestimmen (ab 2027 geht das nicht mehr). Im B2C-Bereich bleibt dir diese Freiheit auch über 2026 hinaus erhalten. Du kannst zum Beispiel:

  • deine Rechnung als E‑Rechnung im strukturierten Datenformat elektronisch übermitteln (bspw. als XRechnung oder im hybriden ZUGFeRD-Format),
  • dich über eine Schnittstelle (EDI- Rechnung) an das ERP- oder Buchhaltungssystem deiner Kunden anbinden oder
  • deine Rechnung ausdrucken und per Post versenden
  • deine Rechnung als PDF (nicht als Word oder Excel) per E-Mail versenden.

In unserem Artikel zu Rechnungen per E-Mail kannst du alle Details nachlesen.

Wichtig zu wissen: Ab 2027 darfst du im B2B-Bereich nur noch Papierrechnungen und sonstige elektronische Rechnungen verschicken, wenn dein Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro im vorangegangenen Jahr liegt. Der Postweg fällt für B2B-Rechnungen zum 1.1.2028 komplett weg. Spätestens dann musst du deine E‑Rechnungen immer elektronisch versenden.

Was musst du bei der Rechnungsstellung ins Ausland beachten?

Du hast Kunden im Ausland oder willst mit deinem Unternehmen expandieren? Dann ist etwas Vorsicht geboten. Bei der Rechnungsstellung ins Ausland musst du darauf achten, ob du eine Rechnung ins europäische Ausland stellst oder in ein Drittland wie die USA. Damit die Rechnung zudem vom Finanzamt anerkannt wird, musst du die jeweiligen Umsatzsteuerregelungen der einzelnen Länder berücksichtigen. 

Rechnungen ins EU-Ausland

Ist dein Kunde ein Unternehmen im EU-Ausland, greift in diesem Fall das Reverse-Charge-Verfahren. Das heißt: Nicht du musst die Umsatzsteuer abführen, sondern der Rechnungsempfänger (dein Kunde). Deine Rechnung bleibt dadurch steuerfrei. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigst, da du nur so deine Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen kannst.

Da es hierbei einiges zu beachten ist, haben wir dir einen detaillierten Leitfaden für Rechnungen ins EU-Ausland zusammengestellt.

Rechnungen in Drittländer

Schreibst du eine Rechnung an ein Drittland außerhalb der EU, wie die USA, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich, wird die Situation oft undurchsichtig, denn jedes Land hat andere Anforderungen.

Was du grundsätzlich beachten solltest und wie es mit der Steuerbefreiung ist, erklären wir dir in unserem Artikel zu Rechnungen ins Drittland.

Rechnungen auf Englisch schreiben

Keine Frage, Rechnungen auf Englisch zu schreiben, ist schon sprachlich eine Herausforderung. Dennoch musst du auch hier alle relevanten Pflichtbestandteile auf deiner Rechnung angeben. Außerdem empfiehlt es sich, auch eine deutsche Version mitzuschicken.

Was du zusätzlich noch beachten solltest, damit mit dem Finanzamt alles klappt, erklären wir dir in unserem Artikel zu Rechnungen auf Englisch schreiben. Darin geben wir dir auch ein paar praktische Formulierungshilfen mit auf den Weg.

Rechnungen richtig archivieren

Die Rechnung ist verschickt, jetzt kannst du dich zurücklehnen, oder? Noch nicht ganz. Laut dem UStG bist du nämlich verpflichtet, deine Rechnungen ordnungsgemäß zu archivieren, um sie bei einer Betriebsprüfung auch Jahre später noch vorlegen zu können. Und dabei gibt es einiges zu beachten. Stichwort GoBD. Wir haben daher eine kleine Anleitung zum Rechnungen archivieren für dich.

Übrigens: Das gilt nicht nur für dich als Rechnungsaussteller, sondern auch für alle Rechnungen, die du von deinen Lieferanten und Dienstleistern empfängst. Mit einer entsprechenden Rechnungssoftware wie sevdesk geht das ganz einfach.

Schreibe deine ersten Rechnungen kostenlos!

Du hast genug davon, Rechnungen in Word, Excel oder Canva zu schreiben und willst endlich das gute Gefühl, dass deine Rechnungen rechtssicher sind und professionell aussehen?

Dann entdecke unseren Free Plan: Damit erstellst du bis zu 3 Rechnungen pro Monat komplett kostenlos!

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Rechnungskorrektur: So korrigierst du eine fehlerhafte Rechnung

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nicht nur für deine Buchhaltung wichtig, sondern auch für deinen Kunden, vor allem, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Doch auch hier schleicht sich zu gerne der Fehlerteufel ein: Ein Zahlendreher, eine doppelte Rechnungsnummer oder eine falsch abgerechnete Rechnungsposition werden schließlich schnell einmal übersehen.

Das Problem dabei ist: Enthält deine Rechnung formale oder inhaltliche Fehler, darf dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen. Umso wichtiger ist es, fehlerhafte Rechnungen schnell zu berichtigen. Was du in so einem Fall tun solltest und worauf du achten solltest, zeigen wir dir in unseren Artikeln zu Rechnungskorrekturen und fehlerhaften Rechnungen

Rechnungsvorlage zum Herunterladen

Du stehst noch ganz am Anfang? Eine Musterrechnung hilft dir bei der Rechnungsstellung, da sie dir alle Pflichtangaben schon vorgibt. Ganz einfach individuell anpassbar für Word und Excel.

Kostenlose Rechnungsvorlage von sevdesk zum Download für Word, Excel und PDF
Kostenlose Rechnungsvorlage

Achtung: Eine Rechnungsvorlage und ein Rechnungsgenerator sind im Gegensatz zu einem Rechnungsprogramm nicht GoBD-konform! Für die rechtssichere Rechnungserstellung und -archivierung eignet sich ein rechtssicheres Rechnungsprogramm wie sevdesk!

Verjährung von Rechnungen

Dein Kunde zahlt seine Rechnung nicht? Dann solltest du aktiv werden. Rutscht dir die fehlende Zahlung nämlich durch, verjährt diese in der Regel nach 3 Jahren und ist dann möglicherweise nicht mehr durchsetzbar. Bedeutet: Du bekommst dein Geld nur wieder, wenn der Kunde den Betrag freiwillig bezahlt. Um das zu vermeiden, ist ein gut organisiertes Mahnwesen wichtig. Schon wenige Tage nach der Fälligkeit kannst du eine freundliche Zahlungserinnerung schicken. Bleibt die Zahlung weiter aus, folgen in der Regel ein bis zwei Mahnungen, idealerweise mit klaren Fristen und dem Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte.

Was du generell tun kannst, um die Verjährung aufzuhalten oder sie direkt zu verhindern, erklären wir dir im Detail in unserem Artikel zur Verjährung von Rechnungen.

Wie du deine Eingangsrechnungen prüfst

Schauen wir uns nun die andere Seite an: Bekommst du Rechnungen deiner Lieferanten oder Dienstleister, solltest du dir diese genau angucken. Denn du weißt ja schon, dass du bei einer fehlerhaften Rechnung den Vorsteuerabzug verlierst. Eine gründliche Rechnungsprüfung ist deshalb sehr wichtig. Dabei solltest du zunächst die Form und dann auch den Inhalt prüfen.

Wie du dabei am besten vorgehst und auf welche Punkte du bei der Prüfung dein Augenmerk richten solltest – all das steht in unserem Artikel zur Rechnungsprüfung.

Wichtige Rechnungsarten und Sonderfälle bei der Rechnungsstellung

Klingt jetzt so, als gäbe es nur eine Form von Rechnungen. In der Praxis gibt es aber viele verschiedene Rechnungsarten und Sonderfälle. Die wichtigste Unterscheidung ist zuallererst folgende:

  • Eingangsrechnungen: Rechnungen, die von deinen Lieferanten oder Dienstleistern an dich gestellt werden und von dir bezahlt werden müssen (Kreditorenrechnung)
  • Ausgangsrechnungen: Rechnungen, die du an deine Kunden schreibst, um für deine gelieferte Ware oder Dienstleistung bezahlt zu werden (Debitorenrechnung)

Hier noch einmal zur Veranschaulichung:

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere, speziellere Rechnungsarten, bei denen es andere Vorgaben, Aufbauten, Hinweise oder Pflichtangaben gibt. Diese schauen wir uns nun an.

Kleinbetragsrechnungen

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen mit einem Wert von bis zu 250 Euro brutto (also inkl. Umsatzsteuer). Für sie gelten laut § 33 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) vereinfachte Regelungen bei der Rechnungsstellung, weshalb du auf einige verpflichtende Angaben wie die Steuernummer oder Informationen zum Rechnungsempfänger verzichten kannst. Darüber hinaus fallen Kleinbetragsrechnungen nicht unter die Regelungen der E-Rechnungspflicht.

Was aber auf jeden Fall drauf muss, sind:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Ausstellungsdatum bzw. Rechnungsdatum
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Rechnungsbetrag (inkl. Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag)
  • ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung

Welche Belege als Kleinbetragsrechnung gelten und was du unbedingt beachten solltest, zeigen wir dir in unserem Beitrag zur Kleinbetragsrechnung.

Rechnungen als Kleinunternehmer

Grundsätzlich musst du als Unternehmer und Gewerbetreibender die entsprechende Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen. Bist du hingegen Kleinunternehmer, weil du die Kleinunternehmerregelung für dich in Anspruch nimmst, dann brauchst – oder eher darfst – du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Die ansonsten relevanten Pflichtangaben wie Umsatzsteuersatz und Steuerbetrag fallen somit weg. Stattdessen musst du aber eine sogenannte Kleinunternehmerklausel mit aufnehmen, die auf deine Steuerbefreiung hinweist. Damit deine Rechnungen stets alle Pflichtangaben enthalten, kannst du selbstverständlich auch auf eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer zurückgreifen. 

Du willst mehr Details und Beispiele? Dann schau gleich in unseren Artikel zur Kleinunternehmerrechnung.

Wiederkehrende Rechnungen

Wenn du als Selbstständiger oder Unternehmer regelmäßig ähnliche Leistungen abgerechnet, etwa bei Abos oder festen Monatsaufträgen, kann es mühsam sein, jedes Mal eine neue Rechnung zu erstellen. Wiederkehrende Rechnungen helfen dir dabei, diesen Aufwand zu reduzieren, indem sie den Prozess vereinfachen und automatisch ablaufen lassen. So bleibt dir mehr Zeit für andere Aufgaben. In unserem Ratgeberartikel "Wiederkehrende Rechnungen" erfährst du mehr darüber, wie dir wiederkehrende Rechnungen deinen Business-Alltag erleichtern und wie du sie ganz einfach erstellst.

Stornorechnungen

Eine Stornorechnung kommt dann zum Einsatz, wenn eine bereits bezahlte Rechnung fehlerhaft war, etwa wegen eines falschen Betrags oder einer falschen Leistung. Sie ist im Grunde eine Kopie der ursprünglichen Rechnung, enthält aber zusätzlich den Hinweis auf die Stornierung. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben, indem alle Beträge – inklusive Umsatzsteuer – als negative Werte ausgewiesen werden. Anschließend erstellst du eine neue, korrigierte Rechnung mit einer eigenen Rechnungsnummer.

Gutschrift

Eine Gutschrift ist eine besondere Form der Abrechnung, bei der nicht der Leistungserbringer, sondern der Kunde die Rechnung erstellt. Deshalb spricht man auch von einer umgekehrten Rechnung. Dieses Verfahren wird häufig bei Provisionsabrechnungen oder in der Zusammenarbeit mit Groß- und Subunternehmern verwendet. Wichtig ist: Eine Gutschrift darf nur dann verwendet werden, wenn beide Parteien dem Verfahren im Voraus zugestimmt haben. Du bist also nicht verpflichtet, Gutschriften zu akzeptieren, sie dir ohne vorherige Vereinbarung zugeschickt werden.

Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung – auch Anzahlungs- oder Akontorechnung genannt – wird ausgestellt, wenn für eine Ware oder Dienstleistung vor der vollständigen Lieferung oder Leistungserbringung eine Teilzahlung fällig wird. Das ist zum Beispiel bei Bauprojekten üblich, bei denen hohe Summen im Spiel sind und sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum erstrecken. Für beide Seiten bietet das Vorteile: Kunden können in mehreren Teilbeträgen zahlen, während das leistende Unternehmen frühzeitig Geld erhält und die Kosten nicht komplett vorfinanzieren muss.

Pauschalrechnung

Bei der Pauschalrechnung rechnest du einen festen Gesamtbetrag ab, der alle Leistungen umfasst, etwa Arbeitszeit, Material und sonstige Kosten. Die einzelnen Positionen werden dabei nicht separat aufgeführt. Wichtig ist aber, dass du die erbrachte Leistung trotzdem konkret benennst, um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Häufig basiert die Pauschale auf einem detaillierten Kostenvoranschlag. 

Mehr zu dieser speziellen Rechnungsart und worauf du dabei achten musst, erfährst du in unserem Artikel zur Pauschalrechnung.

Rechnung ohne Steuernummer schreiben

Normalerweise gehört die Steuernummer zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung. Doch was tun, wenn du noch keine hast, weil du gerade erst gegründet hast oder dir deine Steuernummer noch nicht zugewiesen wurde? In bestimmten Fällen kannst du trotzdem eine Rechnung stellen, z. B. wenn du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hast. Hast du diese ebenfalls nicht und stellst trotzdem eine Rechnung aus, riskierst du Ärger mit dem Finanzamt. Du willst das genauer wissen? Dann schau dir unseren Ratgeberartikel zum Thema Rechnung ohne Steuernummer schreiben an!

Rechnung ohne Rechnungsnummer schreiben

Eine Rechnung ohne Rechnungsnummer zu schreiben, ist in der Regel nicht gesetzeskonform. Denn Rechnungen müssen, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen wie einer Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro, immer eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber!

Rechnung schreiben nach Form der Selbstständigkeit

Du fragst dich, was du in deiner speziellen Selbstständigkeit oder Rechtsform beachten musst? In den folgenden Ratgeberbeiträgen findest du die Antworten:

Rechnung schreiben als Freiberufler

Wenn du als Freiberufler eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben willst, gibt es dafür bestimmte Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Zum Beispiel musst du deine Freiberuflichkeit auf deiner Rechnung kenntlich machen. Diese Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer hilft dir dabei. Du kannst alternativ auch diese kostenlose Freiberufler-Rechnungsvorlage nutzen.

Rechnungen ohne Gewerbe schreiben

Darf man eine Rechnung ohne Gewerbe schreiben? Die Antwort lautet: Ja, eine Rechnung kann man auch ohne Gewerbe stellen. Freiberufler tun das beispielsweise immer.

GbR-Rechnung schreiben

Auch für Rechnungen, die im Namen einer GbR geschrieben werden, gibt es ein paar Dinge, die du wissen solltest. Welche das sind, erfährst du in unserem Ratgeber.

Rechnungen für verschiedene Branchen und Dienstleistungen

Willst du mehr darüber erfahren, wie man Rechnungen innerhalb unterschiedlicher Branchen schreibt?

Dann bietet sevdesk dir Unterstützung bei der Rechnungserstellung anhand verschiedener Beiträge für Branchen und Dienstleistungen, wie

Zusammenfassung

Wie du siehst, gibt es beim Thema “Rechnungen schreiben” einige Stolpersteine, die dir schnell Probleme mit dem Finanzamt einbringen können. Du kennst jetzt allerdings alle Basics und weißt, worauf du achten musst. Deine Rechnungen solltest du spätestens 6 Monate nach Leistungserbringung erstellen und dabei keine Pflichtangaben vergessen. Seit Januar 2025 gilt zudem die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich, weshalb du spätestens ab 2027 keine PDFs mehr per Mail verschicken darfst. Wenn du dir das Leben leichter machen willst, lohnt sich ein professionelles Rechnungsprogramm. Sie hilft dir, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Rechnungen schnell zu erstellen und Zahlungseingänge im Blick zu behalten. Auch Mahnungen lassen sich damit automatisch verschicken. So vermeidest du Formfehler und verpasste Fristen, und sparst nebenbei noch jede Menge Zeit. Wenn du Rechnungen korrekt stellst, sorgst du für einen reibungslosen Ablauf und das Finanzamt hat keinen Grund zur Beanstandung.

Häufig gestellte Fragen zu Rechnungen

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Häufig gestellte Fragen zu sevdesk

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Alle Beiträge zum Thema Rechnungen
E-Rechnung
22.4.2025 9:05 AM
Rechnungsarten
8.8.2024 11:00 AM
Rechnungen schreiben
27.2.2025 2:30 PM
Quittung oder Rechnung
12.3.2025 10:55 AM
Rechnung in Fremdwährung
12.3.2025 10:44 AM
Fake-Rechnung erkennen
12.3.2025 10:39 AM
E-Rechnung & Umsatzsteuer
20.11.2024 8:05 AM
E-Rechnung Checkliste
19.11.2024 9:50 AM
E-Rechnung archivieren
30.10.2024 10:21 AM
E-Rechnung empfangen
22.1.2025 12:15 PM
ZUGFeRD vs. XRechnung
23.9.2024 11:19 AM
XRechnung
12.2.2025 10:30 AM
Pflichtangaben Rechnung
16.7.2025 10:30 AM
Rechnung schreiben als DJ
27.8.2024 10:40 AM
EDI-Rechnungen
18.7.2024 2:45 PM
Pauschalrechnung
27.2.2025 2:25 PM
Rechnungen ins Drittland
27.2.2025 2:01 PM
Rechnungen digitalisieren
8.8.2024 11:05 AM
Rechnungsstellung Frist
2.8.2023 2:07 PM
Gutschrift
11.7.2024 3:00 PM
Abschlagsrechnung
27.2.2025 2:35 PM
Rechnungsprüfung
27.2.2025 2:00 PM
Rechnungen archivieren
8.8.2024 10:55 AM
Teilrechnung
30.1.2024 11:05 AM
Ausgangsrechnung
10.4.2025 2:18 PM
Rechnung Fotograf
1.2.2024 11:55 AM
Verjährung Rechnung
2.2.2024 8:55 AM
Rechnung Coaching
2.2.2024 9:40 AM
Rechnungskorrektur
2.2.2024 10:57 AM
Stornorechnung
2.2.2024 10:58 AM
Rechnung auf englisch
27.2.2025 2:05 PM
Rechnung ohne Steuernummer
13.2.2024 10:48 AM
Skonto
16.2.2024 11:31 AM
Wiederkehrende Rechnungen
6.8.2024 10:50 AM
Rechnung falsch ausgestellt
19.2.2024 10:09 AM
Rechnung ins EU-Ausland
27.2.2025 2:20 PM
GbR-Rechnung schreiben
23.2.2024 11:39 AM
Abschlagsrechnung Bau
26.2.2024 10:22 AM
Rechnungsvorlagen
27.2.2024 11:55 AM
Rechnung per E-Mail
27.2.2025 2:30 PM
Eingangsrechnung
27.2.2025 2:10 PM
Rechnung Yogalehrer
13.3.2024 10:32 AM
Kleinbetragsrechnung
13.3.2024 3:50 PM
Spare Zeit beim Rechnungen schreiben

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2025-07-30 8:00
2025-07-30 9:21