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Rechnungen rückwirkend ausstellen

Rechnung rückwirkend ausstellen

Aktualisiert am
16
.
10
.
2023
Rechnung rückwirkend ausstellen Ratgeber
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Rechnung rückwirkend ausstellen Ratgeber

Die Rechnungserstellung ist mit jeder Menge Bürokratie verbunden. Es kommt sogar vor, dass man eine erbrachte Leistung überhaupt nicht abrechnet und die Rechnungsstellung vergisst. Du stellst dir die Frage, wie lange es möglich ist, eine Rechnung rückwirkend auszustellen und einem Leistungsempfänger zukommen zu lassen?
Erfahre in diesem Ratgeber mehr dazu und was eine rückwirkend ausgestellte Rechnung von einer auf den Vorsteuerabzug abzielenden rückwirkenden Rechnungskorrektur unterscheidet.

Die E-Rechnungspflicht kommt!

Hast du schon mitbekommen, dass ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur E-Rechnung für den B2B-Bereich kommt? Bedeutet für dich, dass du all deine Rechnungen standardisiert nach der Norm EN 16931 erstellen, verschicken und auch empfangen können musst. Aber keine Sorge: Es ist halb so wild. Wir haben dir alle wichtigen Infos zusammengestellt.

Zum E-Rechnung Ratgeber

Wann du eine Rechnung rückwirkend ausstellen kannst

Sicher kommt es nur selten vor und ist dir vielleicht noch nie passiert: Aber wenn du die Rechnungserstellung für eine erbrachte Leistung vergessen hast, dann darfst du unter Beachtung der UStG-Pflichtangaben wie Steuernummer, Leistungsbeschreibung und den jeweiligen Anschriften auch rückwirkend eine Rechnung ausstellen, um deine Leistungserbringung abzurechnen.

Die rückwirkende Erstellung einer Rechnung erfolgt in folgenden Fällen:

  • Wenn eine Leistung abgerechnet wird, die bisher noch nicht abgerechnet worden ist. Damit gilt auch die übliche Zahlungsfrist: Sie orientiert sich nicht am Leistungsdatum, sondern am Datum der Rechnung.
  • Wenn du damals zwar bezahlt worden bist, der Leistungsempfänger bzw. die Leistungsempfängerin aber auf die Rechnung verzichtet hat und nun durch das Finanzamt dazu angehalten wurde, für die geleistete Zahlung eine Rechnung zu präsentieren. In diesem Fall gilt, dass du beim Rechnungsdatum mit dem aktuellen Datum arbeitest und das Leistungsdatum dem Zeitraum der Leistungserbringung entspricht. Außerdem solltest du auf der Rechnung vermerken, dass die Forderung bereits beglichen wurde.
Vorsicht: Eine rückwirkende Rechnung ist keine Rechnungskorrektur

Eine rückwirkend ausgestellte Rechnung hat nichts mit einer Rechnungskorrektur zu tun, bei der es häufig um die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs geht.
Erfahre mehr zum Thema in unserem Ratgeberartikel!

Zum Ratgeber Rechnungskorrektur

So lange kannst du eine Rechnung rückwirkend erstellen

Grundsätzlich erlaubt dir das Gesetz eine rückwirkende Rechnungsstellung ohne zeitliche Begrenzung. Was dich daran hindert, ist allerdings die Verjährungsfrist für Forderungen.

Art Verjährungsfrist
Rückwirkende Rechnung keine Befristung
Forderung 3 Jahre

Die Verjährungsfrist besagt, dass es bei Forderungen nach 3 Jahren zur Verjährung kommt. Die Rechnungsstellung mit allen Pflichtangaben nach UStG bleibt dir zwar auch 3 Jahre nach Leistungserbringung unbenommen und du kannst die Rechnung natürlich auch versenden, aber der Rechnungsempfänger ist durch die Verjährung nicht mehr dazu verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.

Achtung bei der Verjährungsfrist:

Wichtig ist, dass die Verjährungsfrist nicht mit einem Stichtag, sondern auf Grundlage des Kalenderjahres berechnet wird. Wenn du eine Leistung am 15.6.2022 erbracht hast, dann verjährt sie nicht exakt 3 Jahre später, sondern am 31.12.2025, also zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

Nutze jetzt unseren kostenlosen Fristenrechner, um deine Fristen immer korrekt zu berechnen (und dann in deinen Kalender einzutragen).

3 Tipps, damit du keine Rechnung mehr vergisst

Dir fällt es schwer offene Forderungen im Blick zu behalten? Hier sind drei Tipps, wie Rechnungen fristgerecht stellst und sie nicht vergisst:

Rechnungen nicht mehr vergessen
Tipps für die fristgerechte Rechnungsstellung

Tipps für die fristgerechte Rechnungsstellung

Du willst noch mehr Tipps? Dann lies dir auch unseren Ratgeberartikel zum Thema Verjährung von Rechnungen durch und bekomme deine Rechnungsstellung in den Griff!

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