Wenn du deine Rechnungen schnell bezahlst, wirst du von vielen Unternehmen dafür belohnt, da sie dir Skonto gewähren. Auf diese Weise sparen beide Seiten: Der Rechnungssteller, weil er sein Geld zeitnah bekommt, und du, weil du weniger bezahlen musst. Win-win!
Worum es sich beim Skonto genau handelt, was der Unterschied zu einem Rabatt ist und wie du als Rechnungsaussteller auf Basis des Skontosatzes den Skonto berechnen und verbuchen kannst, das erklären wir dir in unserem Ratgeberartikel.
Definition: Was ist Skonto?
Beim Skonto handelt es sich um einen speziellen Preisnachlass, der dir als Rechnungsempfänger für das schnelle Begleichen einer Rechnung gewährt wird. Der Begriff Skonto kommt aus dem Italienischen und wird vom Wort “scontare” abgeleitet, was so viel wie “abziehen, ermäßigen oder diskontieren” bedeutet.
Da Unternehmen oft in Vorleistung gehen und gelieferte Ware vorfinanzieren müssen (sogenannter Lieferantenkredit), sind sie daran interessiert, den Rechnungsbetrag schnellstmöglich von dir zu erhalten. Als Anreiz gewähren sie dir bei Zahlung innerhalb der dafür festgelegten Skontofrist einen Nachlass. Für dich sinkt dadurch der Preis einer Ware oder Dienstleistung.
Wichtig: Es gibt für Unternehmer keine Pflicht, einen solchen Preisnachlass in Form eines Skontoabzugs zu gewähren. Skonti sind absolut freiwillig.
Das ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt
Sowohl beim Rabatt als auch beim Skonto handelt es sich in erster Linie um einen Preisnachlass. Doch auch, wenn Skonto und Rabatt jeweils dazu führen, dass deine Rechnungssumme kleiner wird, funktionieren sie unterschiedlich. Außerdem verfolgen sie unterschiedliche Ziele:
Keine Lust weiterzulesen? In diesem Video erfährst du alles darüber, wie du ein Skonto ganz einfach berechnest:
Skonto berechnen inkl. Beispiel
Du hast nun eine Eingangsrechnung vor dir und möchtest innerhalb der Skontofrist den geforderten Rechnungsbetrag von 2.300 Euro bezahlen. Dir werden 3 % Skonto angeboten, die du als Lieferantenkredit in Anspruch nehmen kannst. Doch wie berechnet man den Skonto?
Das ist eigentlich ganz leicht: Du multiplizierst diesen Skontosatz von 3 Prozent einfach mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag. Die Formeln zur Skonto-Berechnung sehen wie folgt aus:
- Möglichkeit 1: 2.300 Euro x 3 / 100 = 69 Euro Skonto
- Möglichkeit 2: 2.300 Euro x 0,03 = 69 Euro Skonto
Mit beiden Varianten kommst du bei einem Skontosatz von 3 % auf den Skontobetrag von 69 Euro. Diesen ziehst du nun vom Rechnungsbetrag ab und weist die Summe von 2.231 Euro an, um die Rechnung zu begleichen.
In der Regel musst du aber gar nicht selbst rechnen, wenn du mit einem geeigneten Rechnungsprogramm wie sevdesk arbeitest. Die Software kalkuliert anhand deiner Vorauswahl Skonti und Rabatte automatisiert für dich. Du kannst diese Skontosätze für bestimmte Kunden außerdem auch als Standardeinstellung speichern. Die vielen Funktionen von sevdesk machen die Verwaltung deiner gesamte Rechnungsabwicklung also ziemlich einfach.
Skonto in der Rechnung ausweisen - so machst du es richtig
Es kann natürlich auch sein, dass du als Unternehmer deinen Kunden ebenfalls Skonto gewähren und Rechnungen mit Skonto-Option ausstellen möchtest. Dann spricht man in der Regel vom Kundenskonto. Um einen Skonto in deiner Rechnung auszuweisen, musst du diese Punkte beachten:
- Wenn du einen Skonto auf den Rechnungsbetrag gewähren möchtest, solltest du diesen bereits bei der Kalkulation und Festlegung deiner Preise berücksichtigen.
- Auf der Rechnung musst du die Zahlungsfrist angeben, in der du den Nachlass gewährst.
- Ebenfalls wichtig ist der Skontosatz (die Höhe des Skontos in Prozent), der genutzt werden kann, wenn deine Kunden die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist begleichen. Übliche Skontosätze sind zum Beispiel 2 oder 3 Prozent. Die Höhe liegt jedoch in deinem Ermessen als Rechnungssteller.
- Du musst den Geldbetrag des Skontos nennen, den sogenannten Skontobetrag.
- Abschließend musst du den Bruttobetrag inklusive Skontoabzug angeben.
- Du gewährst den Skonto normalerweise auf den Bruttobetrag der Rechnung, ein Skonto auf den Nettobetrag ist allerdings auch möglich. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: Bei Privathaushalten muss der Skonto immer auf den Bruttobetrag der Rechnung gewährt werden.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass du den Skonto in der Rechnung korrekt angibst und formulierst. Beim Berechnen des Skontos kann dir zudem ein Prozentechner helfen.
Wie könnte eine Skonto-Formulierung aussehen?
Du hast dich dazu entschlossen, deinen Kunden einen Skonto anzubieten. Darüber werden diese sich sicher freuen! Seit 2002 kannst du außerdem frei bestimmen, wie hoch der Skonto für deine Kunden ausfallen soll. Es bleibt somit dir überlassen, ob du zwei, drei oder gleich fünf Prozent geben möchtest, um deine Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen. Eine typische 3 %-Skonto-Formulierung inkl. Zahlungsbedingungen könnte dabei wie folgt aussehen:
“Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen netto. Bei einer Zahlung innerhalb von 5 Tagen gewähren wir 3 % Skonto.”
Auch eine Staffelung des Skontos ist denkbar. In diesem Fall kannst du zu deiner Formulierung hinzufügen, dass du bei einer Zahlung zwischen 5 und 10 Tagen noch 2 % Skonto gewährst und danach der Skonto bis zum Zahlungsziel komplett entfällt.
Aber Achtung: Du musst im Zuge der Skontoberechnung bei prompter Zahlung die Höhe des Rabatts in Prozent und den Geldbetrag für den Skonto angeben. Du überlässt nicht deinem Kunden die Kalkulation, sondern nennst selbst den Endbetrag abzüglich Skonto.
Skonto richtig verbuchen
Bei der richtigen Buchung von Skonti musst du beachten, dass Rechnungssumme und Zahlungseingang voneinander abweichen. Deshalb musst du eine Korrekturbuchung vornehmen. Skonti müssen im Gegensatz zu Rabatten aller Art, wie zum Beispiel Neukunden-, Mengen- oder Treuerabatte, nämlich buchhalterisch erfasst werden.
Brutto-Skonto berechnen:
Du darfst 3 % Skonto abziehen:
Der Überweisungsbetrag beträgt also 23.086 Euro.
Netto-Skonto berechnen:
Der Netto-Skonto beträgt 600 Euro. Daraus ergibt sich eine Vorsteuerkorrektur in Höhe von 114 Euro.
Aufgrund des Skontos ändert sich der Warenpreis und die Umsatzsteuer oder Vorsteuer muss um den Betrag korrigiert werden.
Nun hast du wieder zwei Möglichkeiten, um den Korrekturbetrag zu buchen.
Variante 1:
Bei dieser Variante handelt es sich um das Bruttobuchungsverfahren.
Hier wird eine zweite Buchung notwendig, um die Steuerkorrektur zu erfassen, da der Nachlass auch für die Steuer gilt:
Beim Finanzamt kannst du nur den reduzierten Vorsteuerbetrag in Abzug bringen, deshalb muss die Vorsteuer erkennbar korrigiert werden. Die Umsatzsteuer musst du deshalb aus dem Skontokonto herausbuchen.
Variante 2:
Diese Variante wird in der Praxis häufiger angewendet. Es handelt sich um das Nettobuchungsverfahren. Nehmen wir erneut das Beispiel von oben:
Durch diese Methode entfällt der zweite Buchungssatz, da die Vorsteuerkorrektur direkt in einem Buchungssatz erfolgt.
oder
Beim Verkäufer sehen die Buchungssätze dann folgendermaßen aus: