Das musst du bei einer Pauschalrechnung beachten
Bei der Abrechnung deiner Leistungen hast du die Möglichkeit, einen Pauschalpreis anzusetzen. Das kann zum Beispiel mit einem Stundensatz geschehen, der alles enthält – Arbeitszeit, Arbeitsmaterial und andere Kosten. Du rechnest also einfach pauschal einen bestimmten Gesamtbetrag ab, den du nicht weiter in einzelne Rechnungsposten unterteilst.
Meist basiert die pauschale Abrechnung auf einem vorher erstellten detaillierten Kostenvoranschlag. Du musst dabei im Hinterkopf behalten, dass in die Pauschale auch mögliche anfallende Zusatzarbeiten mit einkalkuliert werden sollten. Sonst bleibst du ggf. auf Kosten sitzen.
Ansonsten gelten für diese Rechnungsart die üblichen Vorgaben. Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem:
- deine Anschrift und die des Kunden bzw. der Kundin
- deine Steuernummer und/oder USt.-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum des Dokuments
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge der gekauften Produkte bzw. der Art der Leistungen (sowie Umfang)
- genauer Zeitpunkt des Liefer- oder Leistungsdatums
- der verwendete Steuersatz
- eventuelle Rabatte oder Skonti
- Rechnungsbetrag, also Gesamtsumme sowie die Summe des Steuerbetrages
- eventuell Angaben zur Steuerschuld des jeweiligen Adressaten
In unserem Ratgeberartikel zum Thema Rechnungen schreiben findest du weitere Informationen, die du bei der Erstellung deiner Rechnung beachten solltest.
So muss eine Pauschalrechnung aussehen
Wie oben schon angemerkt, entspricht die Gestaltung einer Pauschalrechnung dem üblichen Vorgehen beim Erstellen einer Rechnung. Im Briefkopf gibst du deine Adresse und die des Kunden bzw. der Kundin an. Im Mittelteil der Rechnung weist du deine Leistung aus und beziehst dich dabei zum Beispiel auch auf einen eventuell erstellten Kostenvoranschlag. Außerdem vermerkst du den Leistungzeitraum bzw. Lieferdatum.
Darunter gibst du die Pauschalsumme, also den Rechnungsbetrag netto, die laut UStG fällige Umsatzsteuer und den Gesamtbetrag an. Als Kleinunternehmer weist du nach § 19 UStG nur den fälligen Betrag ohne Umsatzsteuer aus. Eine normale und eine Pauschalrechnung unterscheiden sich formal also nur darin, dass eine Pauschalsumme statt einzelner Leistungsposten ausgewiesen wird.
Muster für die Pauschalrechnung
Ein Muster zur Pauschalrechnung beinhaltet bereits alle benötigten Pflichtangaben und kann zudem kostenlos heruntergeladen werden: