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Pauschalrechnung

Aktualisiert am
02
.
03
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2023
Pauschalrechnung Ratgeber
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Pauschalrechnung Ratgeber

Du willst eine Pauschalrechnung erstellen und fragst dich, worauf es dabei ankommt? In diesem Artikel erklären wir dir, worauf du bei einem Pauschalpreis achten musst und wie du deine Leistungen über einen pauschalen Rechnungsbetrag problemlos und einfach richtig abrechnen kannst.

Die E-Rechnungspflicht kommt!

Hast du schon mitbekommen, dass ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur E-Rechnung für den B2B-Bereich kommt? Bedeutet für dich, dass du all deine Rechnungen standardisiert nach der Norm EN 16931 erstellen, verschicken und auch empfangen können musst. Aber keine Sorge: Es ist halb so wild. Wir haben dir alle wichtigen Infos zusammengestellt.

Zum E-Rechnung Ratgeber

Das musst du bei einer Pauschalrechnung beachten

Bei der Abrechnung deiner Leistungen hast du die Möglichkeit, einen Pauschalpreis anzusetzen. Das kann zum Beispiel mit einem Stundensatz geschehen, der alles enthält – Arbeitszeit, Arbeitsmaterial und andere Kosten. Du rechnest also einfach pauschal einen bestimmten Gesamtbetrag ab, den du nicht weiter in einzelne Rechnungsposten unterteilst.

Wichtig in der Pauschalrechnung: erbrachte Leistungen angeben

Wichtig ist bei dieser Rechnungsart, dass du trotzdem angibst, welche Leistung du konkret erbracht hast. Sonst kann es hinterher nicht zum Streit kommen, ob und welche Leistungen du erbringen solltest und inwiefern sie Bestandteil deines Pauschalpreises waren.

Meist basiert die pauschale Abrechnung auf einem vorher erstellten detaillierten Kostenvoranschlag. Du musst dabei im Hinterkopf behalten, dass in die Pauschale auch mögliche anfallende Zusatzarbeiten mit einkalkuliert werden sollten. Sonst bleibst du ggf. auf Kosten sitzen.

Ansonsten gelten für diese Rechnungsart die üblichen Vorgaben. Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem:

     
  • deine Anschrift und die des Kunden bzw. der Kundin
  •  
  • deine Steuernummer und/oder USt.-Identifikationsnummer
  •  
  • Ausstellungsdatum des Dokuments
  •  
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  •  
  • Menge der gekauften Produkte bzw. der Art der Leistungen (sowie Umfang)
  •  
  • genauer Zeitpunkt des Liefer- oder Leistungsdatums
  •  
  • der verwendete Steuersatz
  •  
  • eventuelle Rabatte oder Skonti
  •  
  • Rechnungsbetrag, also Gesamtsumme sowie die Summe des Steuerbetrages
  •  
  • eventuell Angaben zur Steuerschuld des jeweiligen Adressaten

In unserem Ratgeberartikel zum Thema Rechnungen schreiben findest du weitere Informationen, die du bei der Erstellung deiner Rechnung beachten solltest.

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So muss eine Pauschalrechnung aussehen

Wie oben schon angemerkt, entspricht die Gestaltung einer Pauschalrechnung dem üblichen Vorgehen beim Erstellen einer Rechnung. Im Briefkopf gibst du deine Adresse und die des Kunden bzw. der Kundin an. Im Mittelteil der Rechnung weist du deine Leistung aus und beziehst dich dabei zum Beispiel auch auf einen eventuell erstellten Kostenvoranschlag. Außerdem vermerkst du den Leistungzeitraum bzw. Lieferdatum.

Darunter gibst du die Pauschalsumme, also den Rechnungsbetrag netto, die laut UStG fällige Umsatzsteuer und den Gesamtbetrag an. Als Kleinunternehmer weist du nach § 19 UStG nur den fälligen Betrag ohne Umsatzsteuer aus. Eine normale und eine Pauschalrechnung unterscheiden sich formal also nur darin, dass eine Pauschalsumme statt einzelner Leistungsposten ausgewiesen wird.

Muster für die Pauschalrechnung

Ein Muster zur Pauschalrechnung beinhaltet bereits alle benötigten Pflichtangaben und kann zudem kostenlos heruntergeladen werden:

Kostenloses Pauschalrechnung Muster von sevdesk zum Download für Word und Excel
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So erstellst du eine Pauschalrechnung ganz einfach und rechtssicher

Wie jede Rechnung so muss auch die Rechnungsart der Pauschalrechnung gewisse Pflichtangaben aufweisen. Einfach, bequem und sicher kannst du Rechnungen auf Knopfdruck mit einem entsprechenden Rechnungsprogramm wie sevdesk erstellen. Damit hast du die Möglichkeit, deine Rechnungen mit einer Software online zu erstellen und wirst allen formalen Vorgaben gerecht. 

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Pauschalrechnung

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