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Formulare vom Finanzamt fühlen sich manchmal an wie ein Rätsel mit 1000 Teilen. Auch bei der Anlage für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) runzeln viele Unternehmer erstmal die Stirn: Was kommt wohin? Was zählt zu den Betriebsausgaben, was zu den Einnahmen und was ist mit Überschuss gemeint?
Erkennst du dich wieder? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Ratgeber geben wir dir alle Informationen zur Anlage EÜR mit Ausfüllhilfe und Beispielen.
Alle Infos zur Anlage EÜR hier auch noch einmal zusammengefasst in diesem Video:
Was ist die Anlage EÜR?
Die Anlage EÜR ist ein Teil deiner Steuererklärung – genauer gesagt: das Formular, mit dem du als kleiner Unternehmer bzw. Selbstständiger deinen betrieblichen Gewinn oder Verlust an das Finanzamt meldest. EÜR steht für Einnahmenüberschussrechnung und du ziehst dabei im Prinzip nur deine Ausgaben von den Einnahmen ab.
Diese Anlage gibt die Struktur vor, in der du deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für das Finanzamt erfasst. Übermittelt wird das Ganze digital – zum Beispiel über ELSTER.
Wichtig zu wissen:
Das Finanzamt stellt jedes Jahr eine neue Version des Formulars zur Verfügung. Achte also darauf, dass du immer mit dem aktuellen Vordruck arbeitest. In diesem Guide zeigen wir dir ganz genau, worauf du beim Ausfüllen achten solltest – inklusive konkreter Beispiele und einfachen Erklärungen.
Aktuelle Fristen: Wann du die Anlage EÜR abgeben solltest
Die Anlage EÜR für das Steuerjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn du einen Steuerberater hinzuziehst, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Für das Steuerjahr 2023 endete die Frist ohne steuerliche Beratung bereits. Mit Steuerberater besteht noch die Möglichkeit, die Anlage bis zum 02. Juni 2025 abzugeben.
Abgabefristen für die Anlage EÜR:
Steuerjahr
Ohne Steuerberater
Mit Steuerberater
2023
Frist abgelaufen
02. Juni 2025
2024
31. Juli 2025
30. April 2026
2025
31. Juli 2026
01. März 2027
2026
31. Juli 2027
29. Februar 2028
Hinweis: Die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung mit Steuerberater endet in der Regel am 28. oder 29. Februar des übernächsten Jahres. In 2023 und 2024 wurde dieser Termin jedoch aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich verlängert.
Anlage EÜR 2025 – was ändert sich?
Das Finanzamt überarbeitet die Formulare regelmäßig. Für das Steuerjahr 2024 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Wirtschafts-Identifikationsnummer: In Zeile 5 ist nun die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erforderlich. Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer läuft aktuell. Sobald du sie erhalten hast, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, sie in der Anlage EÜR anzugeben.
Betriebliche Grundstücksaufwendungen: In Zeile 42 sind jetzt auch Erhaltungsaufwendungen einzutragen.
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer: Neu eingeführt wurden Zeile 65 für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und Zeile 66 für die Tagespauschale von 6 Euro pro Tag bei beruflichen Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung.
Zusätzlich solltest du beim Ausfüllen einige steuerliche Anpassungen für das Jahr 2024 kennen, denn sie können sich auf deinen Überschuss und damit auf deine Steuerlast auswirken: Der steuerliche Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro erhöht. Das bedeutet, dass Einkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben.
Zusätzlich wurden die allgemeinen Steuertarife leicht angepasst, damit höhere Steuersätze erst bei entsprechend höheren Einkünften greifen. Für das Ausfüllen deiner Anlage EÜR selbst spielt diese Änderung jedoch keine direkte Rolle – sie wirkt sich erst später bei der Berechnung deiner Einkommensteuer aus. Zudem wurde 2024 der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro (3.306 Euro je Elternteil) angehoben.
Ausfüllhilfe für die Anlage EÜR mit Zeile-für-Zeile-Anleitung
Schauen wir uns die einzelnen Abschnitte jetzt im Detail an, damit du deine Rechnung für Einnahmen und Überschuss sofort einfacher erstellen kannst und verstehst, welche Zahlen du wo eintragen solltest.
Eine Info vorweg: Wenn du deine Einnahmenüberschussrechnung selbst ausfüllst, kann dir eine EÜR Software wie die Buchhaltungssoftware von sevdesk viel Arbeit abnehmen. Die Software erkennt Belege automatisch, ordnet sie den passenden Kategorien zu und erstellt auf Basis deiner Buchungen automatisch die Anlage EÜR im korrekten Format. Du kannst die fertige EÜR anschließend z.B. über ELSTER ans Finanzamt übermitteln. Und das Beste: Du kannst sevdesk kostenlos testen und dich selbst von der Zeitersparnis überzeugen.
Hinweis: Wenn du noch gar nicht so richtig weißt, was die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eigentlich ist und wie du sie erstellst, empfehlen wir dir, zuerst diesen Artikel zu lesen: EÜR erstellen.
Wichtig zu wissen: Neue Grenzen bei der EÜR
Durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz wurde der Kreis der „EÜRler“ erweitert: Die Grenzwerte wurden rückwirkend zum 01.01.2024 auf 800.000 Euro Umsatz bzw. 80.000 Gewinn erhöht. Erst, wenn du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über diese Schwelle kommst, wechselst du zur Bilanz.
Allgemeine Angaben zum Betrieb (Zeile 1-11)
Anlage EÜR mit den Zeilen 1 bis 11
Zum Start in deine Anlage EÜR machst du erst einmal allgemeine Angaben zu deinem Betrieb. Solltest du diese Informationen gerade nicht parat haben, findest du sie in der Regel im Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung, den du bei deiner Gründung ausgefüllt hast.
Zeile 1 und 2: Vor- und Nachname
Trage hier deinen Namen bzw. den Namen der Gesellschaft ein.
Zeile 3: Steuernummer
In diese Zeile kommt die
Steuernummer
deines Unternehmens. Wenn du die nicht im Kopf hast, schau in deinen offiziellen Dokumenten oder vorherigen Steuerunterlagen nach.
Zeile 4: Abweichendes Wirtschaftsjahr
Diese Zeile brauchst du nur ausfüllen, wenn dein Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht (also nicht am 1. Januar beginnt). Für landwirtschaftliche Betriebe ist in der Regel der 01. Juli bis 30. Juni einzutragen.
Bitte beachte: Ein abweichendes Geschäftsjahr sollte immer beim Finanzamt erklärt und begründet werden.
Zeile 5: Wirtschafts-Identifikationsnummer (Neu)
Seit 2024 gibt es ein neues Feld in der Anlage EÜR: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Anders als die bisher üblichen Steuernummern, die von jedem Finanzamt individuell vergeben werden, soll diese Nummer dein Unternehmen dauerhaft und eindeutig kennzeichnen – unabhängig vom zuständigen Finanzamt.
Hintergrund: Bisher konnte es passieren, dass ein Unternehmer mehrere Steuernummern hatte – z. B. bei einem Wechsel des Geschäftssitzes oder wenn verschiedene Finanzämter zuständig waren. Die neue Identifikationsnummer soll hier in Zukunft Klarheit verschaffen.
Trag deine Nummer in Zeile 5 der Anlage EÜR ein, sobald du sie vom Finanzamt erhalten hast. Falls du sie noch nicht hast: Keine Sorge, die Einführung erfolgt schrittweise.
Zeile 6: Art des Betriebs
Hier trägst du ein, um was für einen Betrieb es sich handelt bzw. welche Tätigkeit du ausführst. Das können z. B. sein: Elektrobetrieb, Massagestudio oder Marketingberatung.
Zeile 7: Rechtsform des Betriebs
Hast du ein Gewerbe, das du allein führst, wählst du hier „Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r)“. Bist du Freiberufler, ist „Angehörige(r) der freien Berufe“ oder „Partnerschaftsgesellschaft“ (bei einem Gründerteam) die richtige Option. Hast du eine GbR gegründet, wählst du natürlich GbR.
Zeile 8: Art der Einkunft
Arbeitest du in der Forst- und Landwirtschaft? Dann ist Ziffer 1 für dich relevant. Hast du einen Gewerbebetrieb nach § 15 EstG, trägst du den Wert 2 ein und bist du nach § 18 Abs. 1 EStG freiberuflich tätig, wählst du Ziffer 3.Normalerweise trägst du hier Ziffer 1 ein. Wenn du aber mit deinem Partner gemeinsam ein Unternehmen führst, gibt es hier ein paar Besonderheiten. Die Ziffern helfen dem Finanzamt, euch zu unterscheiden.
Zeile 9: Betriebsinhaber
Normalerweise trägst du hier Ziffer 1 ein. Wenn du aber mit deinem Partner gemeinsam ein Unternehmen führst, gibt es ein paar Besonderheiten. Die Ziffern helfen dem Finanzamt, euch zu unterscheiden.
Zeile 10 und 11: Angaben zu Betriebsaufgabe und Verkauf betrieblicher Grundstücke
Gib dem Finanzamt in Zeile 10 Bescheid, wenn du deinen Betrieb aufgegeben hast. Und in Zeile 11, wenn du Grundstücke verkauft hast, die zum Betriebsvermögen gehörten. Warum? Beides wirkt sich steuerlich aus.
Teil 1: Deine Betriebseinnahmen (Zeile 12-23)
Die Zeilen 12 bis 23 der Anlage EÜR
Jetzt geht es ans Eingemachte: In den Zeilen 12 bis 23 trägst du alle Einnahmen ein, die du laut Zu- und Abflussprinzip im Wirtschaftsjahr hattest. Zu den Betriebseinnahmen gehören:
Zeilen 12 und 13: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
Machst du von der
Kleinunternehmerregelung
Gebrauch, trägst du hier deine zusammenaddierten Umsätze ein und kannst die Zeilen 14 bis 17 überspringen. Bist du in der Regelbesteuerung und weist Umsatzsteuer aus, lässt du diese Felder frei.
Zeile 14: Betriebseinahmen als Land- und Forstwirt
In diese Zeile trägst du nur dann deine Gesamteinnahmen ein, wenn du in der Land-und Forstwirtschaft tätig bist.
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, gibst du in Zeile 15 all deine Betriebseinnahmen des
Geschäftsjahres,
bei denen Umsatzsteuer angefallen ist, an. Trage aber nur den Nettowert ein.
Zeile 16: Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen
Umsatzsteuerbefreite bzw. nicht umsatzsteuerbare Einnahmen kommen in Zeile 16. Das können sein:
Einnahmen, für die keine Umsatzsteuer gezahlt werden, wie z. B. Zinsen
Einnahmen, die nicht unter das UStG fallen, wie Entschädigungszahlungen oder öffentliche Zuschüsse
Einnahmen, bei denen der Leistungsempfänger nach § 13b UStG die Umsatzsteuer schuldet (z. B. Reverse-Charge)
Zeile 17: Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben
Hier trägst du die Umsatzsteuerbeträge zu den Nettowerten aus den Zeilen 15 und 19 (zum Zeitpunkt der Vereinnahmung) und zusätzlich aus den Zeilen 20 bis 21 (zum Zeitpunkt der Entstehung) ein.
Zeile 18: Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
Trage hier den Betrag ein, den du vom Finanzamt im Rahmen deiner
Umsatzsteuervoranmeldung
erstattet bekommen hast.
Bitte beachte: Bekommst du innerhalb von 10 Tagen nach Beginn eines Kalenderjahres eine Erstattung für eine Voranmeldung im Vorjahr, zählt diese noch ins Vorjahr.
Zeile 19: Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
Hast du Anlagen wie Maschinen oder Autos aus deinem Betriebsvermögen verkauft oder für dich privat entnommen? Dann gehört der Nettowert hierher. Bei Entnahmen von Anlagevermögen musst du in der Regel einen Verkaufspreis schätzen, da ja kein wirklicher Verkauf stattgefunden hat.
Zeile 20: Private Kfz-Nutzung
In Zeile 20 schreibst du den Wert rein, den du für die private Nutzung deines Firmenautos ermittelt hast. Nutzt du dein betriebliches Auto auch privat, musst du diesen Anteil als Entnahme erfassen – zum Beispiel über die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Dabei setzt du pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als privaten Nutzungswert an. Alternativ kannst du ein Fahrtenbuch führen, um den tatsächlichen Privatanteil nachzuweisen. Der Nettowert gehört in Zeile 20, die Umsatzsteuer trägst du in Zeile 17 ein.
Zeile 21: Sonstige Nutzungs-, Leistungs- und Sachentnahmen
In Zeile 21 der Anlage EÜR geht es um Dinge, die du ursprünglich für deinen Betrieb angeschafft hast – die du aber dann privat nutzt oder ins Privatvermögen übernimmst. Wichtig ist: Du gibst hier den Nettowert, also ohne Umsatzsteuer, an. Das gilt bspw. wenn du eine betriebliche Maschine wie den Computer auch privat nutzt, Waren aus deinem Bestand entnimmst, oder Leistungen deines Unternehmens selbst beanspruchst.
Zeile 22: Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten
Wenn du eine Rücklage oder einen Ausgleichsposten auflöst, zählt der Betrag als Betriebseinnahme und muss in der Anlage EÜR entsprechend angegeben und in Zeile 105 übertragen werden.
Zeile 23: Summe der Betriebseinnahmen
In dieser Zeile rechnest du alle Betriebseinnahmen aus den Zeilen 12 bis 23 zusammen. Mit ELSTER online erfolgt das automatisch.
Teil 2: Deine Betriebsausgaben (Zeile 24-75)
Die Zeilen 24 bis 30 der Anlage EÜR
Nach den Einnahmen widmen wir uns jetzt den Ausgaben und schauen im Detail, welche Zahlen du wo eintragen solltest. In Teil 2 der Anlage EÜR listest du alle Betriebsausgaben auf, die im Zusammenhang mit deinem Unternehmen stehen – von Büromaterial bis zu Mietkosten. Die Angaben erfolgen in den Zeilen 24 bis 75 und wirken sich direkt auf deinen Überschuss aus, da sie deine Einnahmen mindern.
Zeile 24: Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen
Bei ausgewählten Berufsgruppen können statt der tatsächlichen Betriebsausgaben Pauschalen angegeben werden. Das gilt z. B. für
Hauptberufliche, selbstständige Journalisten oder Schriftsteller
Nebentätigkeiten als Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller
Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit
Kindertagespflegepersonen
Wie viel du ansetzen kannst, ist nach Gruppe geregelt und laut BMF-Schreiben vom 06.04.2023 wie folgt festgelegt:
Journalisten & Schriftsteller (Hauptberuf)
Nebentätigkeiten in o.g. Bereichen
Nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit
Kindertagespflegepersonen
Pauschal 30 Prozent, aber max. 3.600 Euro pro Jahr
Pauschal 25 Prozent, aber max. 900 Euro pro Jahr
Pauschal 25 Prozent, aber max. 900 Euro pro Jahr
Pauschal 400 Euro pro Kind und Monat (bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden). Für Freihalteplätze pauschal 50 Euro
Zeile 25 und 26: Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbaubetriebe
Falls du in der Weinbranche tätig bist, ist Zeile 25 für deine Richtbeiträge reserviert. Alle, die im Bereich Land- und Forstwirtschaft arbeiten, tragen in Zeile 26 die passenden Betriebskostenpauschalen ein. Wichtig: Diese Beträge ermittelst du nicht direkt in der Anlage EÜR, sondern über die Anlage LuF (Land- und Forstwirtschaft) in den Zeilen 12 bis 22. Von dort werden sie dann in die entsprechenden Zeilen 25 und 26 übertragen.
Zeile 27: Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten
Arbeitest du im Handel, in der Gastronomie oder in der Industrie? Dann gibst du in Zeile 27 die Kosten für alle Waren und Rohstoffe an, die du eingekauft hast. Denk daran: Umsatzsteuer zählt nicht dazu. Und wichtig: Es geht um das Datum, an dem das Geld tatsächlich fließt, nicht um das Rechnungsdatum.
Zeile 29: Bezogene Fremdleistungen
Manchmal brauchst du Hilfe von anderen. Als Handwerker z. B. bei der Gestaltung einer Homepage durch einen Webdesigner. Hier trägst du alle Kosten ein, die du für solche externen Dienstleistungen ausgegeben hast. Und ja, auch hier ohne die Umsatzsteuer.
Zeile 30: Ausgaben für eigenes Personal
Wenn du Mitarbeiter festangestellt beschäftigst, gehört hier rein, was du ihnen zahlst. Addiere dafür alle Brutto-Gehälter, inklusive Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge und aller anderen Nebenkosten.
Absetzung für Abnutzung (AfA) (Zeile 31-38)
Die Zeilen 31 bis 38 der Anlage EÜR
Du hast Anlagegüter wie Maschinen oder Autos im Wert von über 800 Euro netto für dein Unternehmen gekauft? Diese Kosten kannst du nicht direkt von deinem Gewinn abziehen. Stattdessen verteilst du diese Anschaffungskosten über die Jahre, in denen du die Güter nutzt, und ziehst sie jährlich ab. Das nennt man Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung (AfA). Bevor du die jährlichen Abschreibungsbeträge in der Anlage EÜR einträgst, musst du sie zunächst in der Anlage AVEÜR berechnen und nachweisen. Die ermittelten Abschreibungswerte trägst du anschließend in die passenden Zeilen der Anlage EÜR ein.
Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen (Zeile 39-42)
Die Zeilen 39 bis 42 der Anlage EÜR
In den Zeilen 39 bis 42 der Anlage EÜR trägst du alle Kosten rund um deine betrieblich genutzten Räume ein – z. B. Miete, Nebenkosten, Reinigung oder Reparaturen. Auch Ausgaben für betrieblich genutzte Grundstücke gehören hierher.
Zeile 39: Miete / Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
Mietest du ein Büro, eine Lagerhalle oder andere Räume bzw. Grundstücke? Super, die Nettokosten dafür kannst du als Betriebsausgaben angeben. Wenn du in deinem eigenen Zuhause ein Büro hast, warte noch einen Moment mit den Kosten – das kommt erst in Zeile 65.
Zeile 40: Aufwendungen für doppelte Haushaltungsführung (z.B. Miete)
Wenn die Distanz zwischen deinem Hauptwohnsitz und deiner Arbeitsstätte so groß ist, dass du eine Zweitwohnung brauchst, kannst du die Kosten dafür (z. B. Miete und eventuell auch Kosten für Möbel oder Renovierungen) absetzen. Schreibe die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in diese Zeile der Anlage EÜR. Aber Vorsicht, die Kosten für Verpflegung und Fahrten nach Hause gehören hier nicht hin.
Zeile 41: Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke
Hast du weitere Kosten für Grundstücke, die du für dein Unternehmen nutzt? Hier kannst du solche Aufwendungen eintragen. Dazu zählen Dinge wie die Grundsteuer oder Kosten für Reparaturen und Instandhaltung.
Zeile 42: Erhaltungsaufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (Neu)
Ab der Steuererklärung für das Jahr 2024 gibt es in der Anlage EÜR eine neue Zeile speziell für Erhaltungsaufwendungen an betrieblich genutzten Grundstücken: die Zeile 42. Hier gibst du alle Ausgaben an, die zur Instandhaltung oder -setzung deiner betrieblichen Grundstücke dienen, wie bspw. Reparatur von Zäunen, Wegen oder Hofeinfahrten, Austausch defekter Außenbeleuchtung oder Wartung von Drainagen oder Entwässerungssystemen – getrennt von den sonstigen Grundstückskosten in Zeile 41. Durch die eigene Zeile wird dieser Kostenpunkt nun klarer erfasst und separat ausgewiesen.
In den Zeilen 43 bis 61 trägst du alle Betriebsausgaben ein, die vollständig und ohne Einschränkung steuerlich geltend gemacht werden dürfen – dazu gehören unter anderem Versicherungen, Bürokosten, Telefongebühren oder Fahrtkosten. Diese Ausgaben mindern direkt deinen steuerpflichtigen Überschuss.
Zeile 43: Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)
In Zeile 43 trägst du ein, was du für dein Handy, das Internet und dein Festnetztelefon bezahlt hast. Arbeitest du von zu Hause aus und nutzt das Internet auch privat? Dann darfst du nur die Kosten eintragen, die im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit entstanden sind.
Zeile 44 und 45: Übernachtungs- und Reisenebenkosten sowie Kosten für Fortbildungen
Reisekosten umfassen alles von Hotelkosten bis zu kleinen Extras wie Parkgebühren oder Gepäckaufbewahrung. Die Summe daraus trägst du hier in Zeile 44 ein. Kosten für Fahrten, ob Auto oder Bus, trägst du später in Zeile 68 bis 75 ein.
Zeile 46 bis 54: Ausgaben aus dem operativen Alltag
In diesen Zeilen trägst du alle weiteren Ausgaben ein, die im Alltag immer mal wieder auftreten können:
Fortbildungskosten
Kosten für Rechts- und Steuerberatung sowie für die Buchführung
Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Computer
Erhaltungsaufwendungen für Instandhaltung, Wartung und Reparatur für alle Gegenstände außer Gebäude und Kraftfahrzeuge
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz)
Laufende EDV-Kosten, z. B. für Beratung und Reparatur
Arbeitsmittel, z. B. Bürobedarf & Porto
Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung
Kosten für Verpackung und Transport
Werbekosten, z. B. Anzeigen, Werbespots & Flyer
Zeile 55 : Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (ohne häusliches Arbeitszimmer)
Wenn du Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen (z. B. Maschinen) mit einem Kredit finanzierst, trägst du die Zinsen in Zeile 55 ein.
Zeile 56: Übrige Schuldzinsen
Alle andere Kredite trägst du hier ein.
Zeile 57: Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge
Addiere alle Vorsteuerbeträge von Rechnungen, die du bekommen hast. Achte darauf, dass der Betrag mit deiner Umsatzsteuererklärung übereinstimmt.
Zeile 58: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
Schreibe hier auf, wie viel Umsatzsteuer du im Laufe des Jahres ans Finanzamt überwiesen hast. Denke an die spezielle 10-Tage-Regelung nach §11 Abs. 2 Satz 2 EStG.
Diese Angaben betreffen steuerlich anspruchsvolle Themen wie Rücklagen und stille Reserven, die im Abschnitt „Ergänzende Angaben“ der Anlage EÜR auftauchen. (Übertrag aus Zeile 102)
Hast du Betriebsausgaben, die in keine der vorherigen Zeilen passen, wie bspw. Beiträge zu Berufsverbänden oder Fachvereinigungen, Porto- und Versandkosten außerhalb von Warenlieferungen oder Aufwendungen für Steuerberatung (soweit sie den Betrieb betreffen)? Hier ist ihr Platz!
In den Zeilen 62 bis 67 gibst du Ausgaben an, die das Finanzamt nur teilweise als Betriebsausgaben anerkennt– bspw. Bewirtungskosten, Geschenke oder Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Diese Ausgaben unterliegen besonderen steuerlichen Regeln und dürfen nicht in voller Höhe abgezogen werden.
Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro netto pro Stück sind steuerlich abzugsfähig.
Liegt der Wert eines Geschenks über 50 Euro, kann er nicht steuerlich geltend gemacht werden. Trotzdem notierst du die Beträge bei „nicht abziehbar“.
Entsprechend musst du deine Ausgaben in die beiden Felder eintragen.
Zeile 63: Bewirtungsaufwendungen
Hier trägst du deine Ausgaben ein, die du durch die Bewirtung von Personen hattest (z. B. beim Essen gehen). Beachte allerdings, dass du nur geschäftsbezogene Kosten ansetzen darfst und diese auch nur zu 70 Prozent. Alles darüber ist nicht abziehbar. Kosten für private Anlässe darfst du grundsätzlich nicht angeben.
Zeile 64: Verpflegungsaufwendungen
In dieser Zeile kannst du Verpflegungskosten eintragen, die für dich als Selbstständiger bei Geschäftsreisen oder im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entstehen. Die Pauschalbeträge dafür sind:
24 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit
14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
Wichtig: Diese Zeile gilt nur für deine eigenen Verpflegungskosten als Selbstständiger. Wenn du Verpflegungsmehraufwand als Angestellter ansetzen willst, trägst du diese nicht hier, sondern in der Anlage N ein. Dort können Arbeitnehmer ihre Werbungskosten, einschließlich Verpflegungsmehraufwendungen, aufnehmen.
Zeile 65: Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Neu)
Zu den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gehören unter anderem der anteilige Mietbetrag sowie Raumnebenkosten wie Heizung, Strom oder Wasser. Auch Reinigungskosten, Ausgaben für Versicherungen und Renovierungs- oder Reparaturarbeiten fallen darunter. Wichtig dabei: Das Arbeitszimmer muss klar vom privaten Wohnbereich getrennt sein und darf ausschließlich beruflich genutzt werden – sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Hast du das nicht, spring zu Zeile 66.
Zeile 66: Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Neu)
Die Tagespauschale fürs Arbeiten von zu Hause liegt derzeit bei 6 Euro pro Tag – bei maximal 210 Tagen im Jahr kannst du also bis zu 1.260 Euro steuerlich ansetzen. Sie kommt dann ins Spiel, wenn du kein separates häusliches Arbeitszimmer hast, aber überwiegend in deiner Wohnung arbeitest.
Dazu zählen Dinge, die sich sowohl beruflich als auch privat nutzen lassen – Software, bei der eine private Verwendung naheliegt oder Abonnements für Design-Tools, die nicht ausschließlich betrieblich eingesetzt werden.
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeile 68-75)
Die Zeilen 68 bis 75 der Anlage EÜR
In diesen Zeilen erfasst du alle Kosten, die rund um deine Fahrzeuge im Zusammenhang mit deinem Betrieb stehen – von Kfz-Kosten wie Benzin, Reparaturen und Leasing bis hin zu Reisekosten mit Bahn oder Taxi. Auch Fahrten mit dem privaten Auto kannst du pauschal ansetzen, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
Zeile 68-70: Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
In diesem Abschnitt der Anlage EÜR geht es um die Kosten rund um das Fahren. Lass uns das Stück für Stück durchgehen:
Leasingkosten: Wenn du ein betriebliches Fahrzeug least, gehören die Leasingkosten in Zeile 68.
Steuern, Versicherung und Maut: Diese Ausgaben sind unvermeidlich, wenn du ein Firmenfahrzeug hast. Trag in Zeile 69 sämtliche Kosten für Steuern, Versicherungen und Mautgebühren ein.
Sonstige tatsächliche Fahrtkosten: In die Zeile 70 fallen alle weiteren Kosten rein, die dir beim Fahren entstehen. Denk dabei an Reparaturen und Spritkosten. Aber auch Ausgaben für Flugreisen oder den ÖPNV gehören hierher.
Zeile 71: Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge
Wenn du dein privates Fahrzeug für deinen Betrieb genutzt hast, kannst du die gefahrenen Kilometer entweder pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer oder mit den tatsächlich gezahlten Kosten ansetzen. Im zweiten Fall musst du die Aufwendungen in der Regel aber dokumentieren, weshalb die Pauschale meist die einfachere Option ist.
Zeile 72 und 73: Fahrtkosten für Wege zwischen der Wohnung und der ersten Betriebsstätte
Deine Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner Betriebsstätte – also z. B. bei Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung – kannst du nur begrenzt abziehen. In Zeile 72 gibst du zunächst einmal alle Aufwendungen für deine gefahrenen Wege an. Du kannst diese pauschal mit 0,30 (bis 20 Kilometer) bzw. 0,38 Euro (ab 21. Kilometer) ansetzen oder die tatsächlichen Kosten angeben (sofern du eine Dokumentation hast). Zudem kannst du hier deine Aufwendungen für einen Firmenwagen nach der 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuchmethode angeben.
In Zeile 73 führst du dann die abziehbaren Pauschbeträge (z. B. die Entfernungspauschale) an.
Mehr Details dazu, wie du deinen Firmenwagen richtig versteuerst, bekommst du hier: Firmenwagen versteuern.
Zeile 74: Nicht abziehbare Beiträge
Dazu gehören bspw. Kosten für Strafzettel oder Zinsen auf verspätete Steuerzahlungen. Das sind nur zwei Beispiele aus einer ganzen Reihe von Ausgaben, die laut § 4 Absatz 5 EStG nicht oder nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar sind.
Zeile 75: Summe der Betriebsausgaben
Hier addierst du alle Beträge von Zeile 23 bis einschließlich der Zeile 71.
EÜR einfach und sicher erstellen mit einer Software
Ein Buchhaltungsprogramm wie sevDesk ist der einfachste und beste Weg für die Erstellung deiner EÜR:
Spare Zeit und erfasse während des Geschäftsjahres mit der Buchhaltungssoftware automatisch alle anfallenden Betriebsausgaben und -einnahmen
Spare Geld, wenn dein Steuerberater die EÜR nur noch durchsehen und nicht extra erstellen muss, weil dies die Software für dich erledigt
Spare Aufwand beim Aufzeichnen, indem sevDesk automatisch für die rechtssichere Archivierung deiner Dokumente sorgt
Im dritten Abschnitt der Anlage EÜR ermittelst du deinen Gewinn oder Verlust, indem du deine Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehst. Das Ergebnis – dein Überschuss – bildet die Grundlage für deine steuerliche Belastung.
Zeile 76 bis 96: Ermittlung des Gewinns
Zur Gewinnermittlung ziehst du in diesen Zeilen deine Ausgaben von deinen Einnahmen ab. Aber Achtung: Es ist nicht immer so geradlinig, wie es klingt, denn es gibt hier eine Vielzahl von Abzügen, die so einige Fallstricke beinhalten und ein gutes Verständnis des Einkommensteuergesetzes (EStG) voraussetzen.
Unser Tipp: Wenn du hier unsicher bist, hol dir Hilfe von einem Steuerberater. Es ist wichtig, diese Zeilen korrekt auszufüllen, um später keine Probleme zu bekommen. In einfachen Fällen kannst du aber auch diesen Teil selbst ausfüllen.
Zeile 97: Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust
Diese Zeile ist das Herzstück deiner Anlage EÜR. Der Betrag, der hier steht – ob Gewinn oder Verlust – hat direkten Einfluss auf deine Steuererklärung. Hierauf zahlst du dann Steuern (oder eben auch nicht, wenn es ein Verlust ist).
Zeile 98: Gesonderte Feststellungen nur bei Personengesellschaften
Hier geht es um spezielle Gewinnkorrekturen, die bei Personengesellschaften erforderlich sind. Da diese Einträge steuerlich komplex sind, solltest du sie unbedingt von einem Steuerberater prüfen und eintragen lassen.
Teste die EÜR Software von sevDesk
Mit der sevDesk EÜR-Software sparst du bei der Einnahmenüberschussrechnung Kosten, Zeit und Aufwand und machst deine Übermittlung via ELSTER zum Kinderspiel. Teste sevDesk jetzt - 14 Tage lang und unverbindlich!
Zum Abschluss der Anlage EÜR kommen noch ergänzende Angaben, die du bei Bedarf ausfüllen solltest.
Zeile 99-105: Rücklagen, stille Reserven und Ausgleichsposten
Diese Zeilen tatsächlich etwas komplizierter und für die meisten nicht relevant. Halte hier im Zweifel am besten Rücksprache mit deinem Steuerberater.
Zeile 106-107: Einnahmen und Einlagen
Wenn du Einzelunternehmer bist, trägst du in diese beiden Zeilen deine Entnahmen aus bzw. Einlagen in dein Unternehmen nach § 4 Abs. 4a EStG ein. Einnahmen können z.B. sein, dass du Geld aus der Firmenkasse für private Ausgaben nutzt. Es geht hier noch einmal darum, private und betriebliche Finanzen voneinander zu trennen.
Du brauchst Unterstützung?
Falls du dir unsicher bist bei dem Ausfüllen der Anlage EÜR, empfehlen wir dir, dir Hilfe von einem Steuerberater zu holen. An den kannst du entweder die komplette Steuererklärung auslagern oder einfach nur deine Fragen besprechen. Mehr Details dazu, welche Aufgaben du abgeben könntest, findest du hier: Buchhaltungsaufgaben outsourcen.
Weitere Anlagen zur EÜR
Der eigentliche Vordruck für die Einnahmenüberschussrechnung ist bereits vier Seiten lang und somit komplex genug. Allerdings gibt es speziellere Sachverhalte, die den Rahmen sprengen würden. Dafür hat der Fiskus gesonderte Anlagen zur EÜR geschaffen. Diese solltest du nur ausfüllen, wenn sie dich betreffen:
Anlage AVEÜR – Anlageverzeichnis zur EÜR
Diese Anlage ergänzt die EÜR um ein detailliertes Verzeichnis deiner beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – also z. B. Maschinen, Fahrzeuge oder Büromöbel.
Anlage SE – Selbstständige Tätigkeit
Die Anlage SE ist relevant für alle, die selbstständig tätig sind und keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen – etwa Freiberufler wie Designer oder Heilpraktiker.
Anlage AVSE – Anlageverzeichnis für selbstständige Tätigkeit
Wenn du selbstständig bist und über Anlagevermögen verfügst, ist die Anlage AVSE für dich wichtig. Hier dokumentierst du dein Betriebsvermögen im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit.
Anlage ER – Ergänzungsrechnung zur EÜR
Die Anlage ER brauchst du, wenn du als Mitunternehmer einer Personengesellschaft zusätzliche Ergänzungsrechnungen einreichen musst. Sie wird meist in Papierform eingereicht.
Wie sende ich die Anlage EÜR an ELSTER?
Die Anlage EÜR reichst du elektronisch über das Online-Portal ELSTER beim Finanzamt ein. Dafür brauchst du ein kostenloses ELSTER-Benutzerkonto mit Zertifikat – dieses dient als digitale Unterschrift und sorgt dafür, dass deine Daten sicher übermittelt werden.
Tipp: Die Beantragung des Zertifikats kann ein paar Tage dauern – kümmere dich also am besten frühzeitig darum, damit du deine Fristen einhalten kannst.
Sobald du deine Einnahmen, Ausgaben und den daraus resultierenden Überschuss in der EÜR erfasst hast, kannst du das Formular direkt über ELSTER ausfüllen und absenden. Alternativ kannst du auch unsere Buchhaltungssoftware nutzen. Sie hilft dir dabei, deine Zahlen korrekt aufzubereiten und zeigt dir, welche Werte in welche Zeilen der Anlage EÜR gehören. So gehst du gut vorbereitet in das ELSTER-Formular – und sparst dir unnötiges Rätselraten.
Beachte jedoch, dass die Übermittlung der Anlage EÜR verpflichtend ist – eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn du nachweislich keinen Internetzugang hast.
Anlage EÜR ausfüllen für das Finanzamt: Welche Tools gibt es?
Für das Ausfüllen der Anlage EÜR stehen dir verschiedene digitale Tools zur Verfügung – je nach Bedarf, Funktionsumfang und Komfort. Hier findest du einen Überblick über die gängigsten Möglichkeiten:
Tool / Plattform
Beschreibung
Geeignet für
ELSTER
Offizielle Plattform der Finanzverwaltung zur elektronischen Steuererklärung
Alle Steuerpflichtigen
Steuersoftware (WISO oder Smartsteuer)
Unterstützt beim Ausfüllen der EÜR mit geführten Eingabemasken
Privatpersonen, Einzelunternehmer
Steuerberater
Professionelle Unterstützung, besonders bei komplexeren Fällen
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EÜR durch Software erstellen lassen – mit sevdesk
Wenn dir das Ausfüllen der Anlage EÜR Kopfzerbrechen bereitet, kann eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk eine echte Hilfe sein. Sie unterstützt dich beim Erfassen von Belegen und Rechnungen, wodurch du einen guten Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben hast. Das erleichtert dir nicht nur deine Buchhaltung, sondern du bist gut organisiert und kannst die notwendigen Angaben einfacher in ELSTER übertragen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen?
Die Anlage EÜR ist für alle Unternehmerinnen und Unternehmer gedacht, die für die Gewinnermittlung nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind. Das können neben Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern auch Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmen und GbRs sein.
Welche Unterlagen braucht man zum Ausfüllen der Anlage EÜR?
Um das Steuerformular korrekt ausfüllen zu können, benötigst du Informationen zu deinen abzugsfähigen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sowie zum Betriebsvermögen im betreffenden Wirtschaftsjahr.
Wo findet man die Anlage EÜR in ELSTER?
In ELSTER online kannst du das EÜR-Formular in der Formularübersicht direkt im Internet ausfüllen und abschicken. Hier findest du zugleich die Ausfüllhilfe des Bundesfinanzministeriums.
Mit der einfachen und GoBD-konformen EÜR-Software von sevdesk erstellst du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinn-Verlust-Rechnung mit nur einem Klick!