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10-Tage-Regelung in der EÜR: Die Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip

Kalender mit den Fristen zur 10-Tage-Regelung
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Kalender mit den Fristen zur 10-Tage-Regelung

Du überweist am 25. Dezember schon mal die Miete für Januar. Gehört diese Zahlung in deiner Buchhaltung noch in das aktuelle Kalenderjahr oder bereits ins Folgejahr? Genau an dieser Stelle kommt die 10-Tage-Regelung ins Spiel. Sie entscheidet, wann du bestimmte Einnahmen und Ausgaben steuerlich berücksichtigst – und kann direkten Einfluss auf deinen Gewinn haben.

Hier erfährst du alles Wichtige zur 10-Tage-Regelung und wie sie das Zufluss-Abfluss-Prinzip beeinflusst – mit praxisnahen Beispielen.

Doch bevor wir tiefer in die Details einsteigen, lohnt sich ein kurzer Blick auf das Prinzip, nach dem sie wirkt, und wie dieses in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angewendet wird.

Kurz und knapp: Grundlagen der EÜR und des Zufluss-Abfluss-Prinzips

Die EÜR ist eine Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem von Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen genutzt wird. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben an dem Tag erfasst werden, an dem sie tatsächlich auf das Konto eingehen oder abfließen.

Steuerlich ist das Kalenderjahr entscheidend: Das Zufluss-Abfluss-Prinzip stellt für die EÜR sicher, dass alles in das Jahr gebucht wird, in dem sich auch Geld bewegt hat. Forderungen, die zwar in einem bestimmten Jahr entstehen, aber erst später bezahlt werden, werden also hier nicht berücksichtigt.

Gut zu wissen:

In unserem Artikel zum Zufluss-Abfluss-Prinzip in der EÜR erfährst du, wie du Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst. Einen umfassenden Überblick zur Einnahmenüberschussrechnung und ihrer Anwendung findest du in unserem Ratgeber über die EÜR.

Die 10-Tage-Regelung einfach erklärt

Die 10-Tage-Regelung ist eine Sonderregelung, die das eigentlich geltende Zufluss-Abfluss-Prinzip durchbricht. Sie gilt für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die du  zwischen dem 22. Dezember und 10. Januar zahlst – also innerhalb eines bestimmten Zeitraums rund um den Jahreswechsel. Entscheidend ist, dass diese Zahlungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung beruhen und in gleichmäßigen Abständen entstehen.

Die Regelung betrifft Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fällig und beglichen werden. Konkret bedeutet das für dich:

  • Einnahmen und Ausgaben, die zwischen dem 22. und dem 31. Dezember gezahlt werden, aber wirtschaftlich das folgende Kalenderjahr betreffen, werden erst im Folgejahr steuerlich berücksichtigt.
  • Einnahmen und Ausgaben, die zwischen dem 1. und dem 10. Januar für das Vorjahr gezahlt werden, können steuerlich noch im alten Jahr angerechnet werden.

Die 10-Tage-Regelung sorgt also dafür, dass du regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die zeitlich eng mit dem Jahreswechsel zusammenhängen, dem richtigen Steuerjahr zuordnest. Geregelt ist diese Ausnahme im deutschen Steuerrecht in § 11 EStG.

Damit du eine Zahlung unter die 10-Tage-Regelung fassen kannst, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Regelmäßigkeit: Die Zahlung kehrt regelmäßig wieder – z. B. monatlich oder quartalsweise (wie Miete, Leasingraten oder Versicherungen).
  • Vertragliche oder gesetzliche Grundlage: Die Zahlung beruht auf einer klaren vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung.
  • Fälligkeit innerhalb des Zeitraums: Die Zahlung ist zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar fällig.
  • Zahlung innerhalb des Zeitraums: Die Zahlung wird innerhalb dieses Zeitraums auch tatsächlich geleistet.
  • Wirtschaftliche Zugehörigkeit: Die Zahlung ist wirtschaftlich dem Jahr zuzuordnen, in das sie verschoben werden soll – also z. B. Miete für Januar, die Ende Dezember gezahlt wurde → wirtschaftlich dem neuen Jahr zugehörig.

Beispiele für wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben

Welche Einnahmen und Ausgaben konkret von der 10-Tage-Regelung betroffen sind und vom Zufluss-Abfluss-Prinzip abweichen, zeigen einige der folgenden Beispiele.

Beispiele für wiederkehrende Ausgaben in der 10-Tage-Regelung:

  • Miete für Geschäftsräume
  • Leasingraten, zum Beispiel für Firmenfahrzeuge oder Maschinen
  • Versicherungsprämien, zum Beispiel Betriebshaftpflicht, Kfz-Versicherung
  • Zinszahlungen für betriebliche Darlehen
  • Lohn- und Gehaltszahlungen, die aufgrund von Feiertagen verspätet erfolgen
  • Gebühren für Mobilfunk, Internet oder Telefon
  • Kosten für Zeitschriftenabos, zum Beispiel für Fachzeitschriften, die für den Betrieb relevant sind

Beispiele für wiederkehrende Einnahmen in der 10-Tage-Regelung:

  • Mieteinnahmen aus Gewerbeimmobilie
  • Wartungsverträge und Servicegebühren
  • Dauerschuldzinsen aus vergebenen Darlehen
  • Abonnements und Mitgliedsbeiträge, zum Beispiel für Software, Schulungen oder Dienstleistungen
  • Mitgliedsbeiträge, beispielsweise bei Fitness- oder Tanzstudios

Doch warum gibt es diese Ausnahme und welchen Zweck erfüllt die 10-Tage-Regelung in der EÜR?

Warum gibt es die 10-Tage-Regelung in der EÜR?

Unternehmen können nicht immer selbst bestimmen, wann eine Zahlung ihr Konto verlässt oder eine Einnahme eingeht. Ohne die 10-Tage-Regelung könnte es passieren, dass 2 identische Zahlungen steuerlich unterschiedlich behandelt werden – nur weil eine am 31. Dezember und die andere erst am 2. Januar gebucht wird. Das hätte direkte Auswirkungen auf den steuerpflichtigen Gewinn.

Schauen wir uns das an einem konkreten Beispiel an: Du hast für dein Unternehmen einen Coworking-Space gemietet. Die Miete für Dezember 2024 in Höhe von 1.000 Euro wird dir regulär Ende Dezember in Rechnung gestellt. Aufgrund der Feiertage und Urlaube verlässt die Zahlung aber erst am 5. Januar 2025 dein Konto. Spulen wir vor zu Dezember 2025: Auch hier zahlst du wieder deine reguläre Miete – dieses Mal aber schon am 27. Dezember 2025. Ohne die 10-Tage-Regelung würden beide Zahlungen im Jahr 2025 berücksichtigt werden, was natürlich deinen Gewinn sowohl 2024, als auch 2025 verfälscht.

Heißt konkret: Würde die Regelung nicht existieren, könnte eine Zahlung, die kurz nach dem Jahreswechsel erfolgt, dazu führen, dass der Gewinn des Vorjahres höher ausfällt, als es der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation entspricht.

Da sich die Steuerlast am Gewinn orientiert, müssten Unternehmen in solchen Fällen unter Umständen mehr Steuern zahlen, nur weil der Zahlungstermin knapp nach dem Jahreswechsel liegt. Besonders bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen wie Miete, Versicherungen oder der Umsatzsteuervorauszahlung kann das zu steuerlichen Nachteilen führen.

Darüber hinaus erleichtert dir die 10-Tage-Regelung die Gewinnermittlung deiner Unternehmensfinanzen. Wenn eine hohe Betriebsausgabe eigentlich noch zum Vorjahr gehört, aber erst Anfang Januar überwiesen wird, kannst du sie dennoch im alten Jahr steuerlich ansetzen. Das sorgt für eine verlässlichere Steuer- und Liquiditätsplanung und verhindert Schwankungen beim zu versteuernden Gewinn.

Besonderheiten und Ausnahmen der 10-Tage-Regelung

Die 10-Tage-Regelung ermöglicht es dir also grundsätzlich, Zahlungen in der Steuer dem Vorjahr oder dem Folgejahr zuzuordnen – doch sie gilt nicht uneingeschränkt. In einigen Fällen kannst du die Regelung nicht anwenden.

Einmalige Zahlungen bei der 10-Tage-Regelung

Die 10-Tage-Regelung gilt ausschließlich für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die auf einem Vertrag oder einer festen Verpflichtung beruhen. Einmalige Zahlungen – etwa die Anschaffung eines Laptops oder eines Bürostuhls – fallen nicht unter die 10-Tage-Regelung. In diesen Fällen erfolgt die Erfassung in der Einnahmenüberschussrechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Zahlungen außerhalb des 10-Tage-Zeitraums

Die 10-Tage-Regelung greift nur für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die du zwischen dem 1. und 10. Januar für das Vorjahr oder zwischen dem 22. und 31. Dezember für das Folgejahr leistest. Zahlungen, die außerhalb dieses Zeitraums fließen, fallen nicht unter die Regelung und werden nach dem klassischen Zufluss-Abfluss-Prinzip behandelt. Das bedeutet konkret:

  • Wird eine Zahlung bereits vor dem 22. Dezember geleistet, zählt sie in jedem Fall zum laufenden Jahr.
  • Erfolgt eine Zahlung erst nach dem 10. Januar, wird sie steuerlich dem neuen Jahr zugeordnet – selbst wenn sie wirtschaftlich noch zum Vorjahr gehört.

Fälligkeit entscheidet über die Anwendung der 10-Tage-Regelung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass nicht nur der Zeitpunkt der Zahlung, sondern auch die Fälligkeit relevant ist. Bei deiner Steuer kannst du eine Zahlung nach der 10-Tage-Regelung nur dem Vorjahr oder dem Folgejahr zuordnen, wenn sie innerhalb dieser Frist fällig war und bezahlt wurde.

In einem Urteil vom 16. Februar 2022 (Aktenzeichen X R 2/21) entschied der BFH, dass eine Zahlung, die zwar innerhalb des 10-Tage-Zeitraums erfolgt, deren Fälligkeit aber außerhalb dieses Zeitraums lag, nicht dem Vorjahr angerechnet werden kann.

Das bedeutet, dass du eine betriebliche Ausgabe nicht allein durch eine frühzeitige Überweisung steuerlich ins Vorjahr verschieben kannst.

Freiwillige Vorleistungen, wie eine Miete oder Versicherungsprämie, die bereits Monate im Voraus gezahlt werden, sind dementsprechend von der 10-Tage-Regelung ausgeschlossen.

Umsatzsteuervorauszahlung und die 10-Tage-Regelung

Auch für die  Vorauszahlung der Umsatzsteuer in der EÜR ist die 10-Tage-Regelung relevant. Sie bestimmt, ob deine Umsatzsteuervorauszahlung noch im alten Jahr oder erst im neuen Jahr steuerlich berücksichtigt wird.

Umsatzsteuervorauszahlung erklärt

Unternehmen zahlen die Umsatzsteuer nicht erst am Jahresende, sondern in regelmäßigen Vorauszahlungen an das Finanzamt – in der Regel monatlich oder quartalsweise. Diese Zahlung wird auf Basis der Umsatzsteuervoranmeldung berechnet.

Mehr zur UStVA und wann du sie monatlich bzw. quartalsweise einreichen musst, liest du in unserem Artikel zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Diese Umsatzsteuervorauszahlung für einen bestimmten Monat oder Quartal ist immer am 10. des Folgemonats fällig. Das bedeutet:

  • Die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember (oder das 4. Quartal) ist regulär am 10. Januar fällig und wird in der entsprechenden Voranmeldung berücksichtigt.
  • Weil die Vorauszahlung der Umsatzsteuer unter die 10-Tage-Regelung fällt, kann sie in der EÜR noch als Ausgabe im alten Jahr berücksichtigt werden.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Dauerfristverlängerung.

Unternehmen können beim Finanzamt eine solche Verlängerung beantragen. Dadurch verschiebt sich die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung um einen Monat nach hinten. Die Zahlung für Dezember ist dann nicht mehr am 10. Januar, sondern erst am 10. Februar fällig. In einem Urteil vom 13. Dezember 2022 (Aktenzeichen VIII R 1/20) entschied der BFH, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember bei bestehender Dauerfristverlängerung nicht mehr als Betriebsausgabe im Vorjahr gebucht werden darf – da sie außerhalb der 10-Tage-Regelung liegt.

Anders ist es bei der Umsatzsteuervorauszahlung für November: Mit Dauerfristverlängerung ist sie am 10. Januar fällig und fällt damit – sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind – noch unter die 10-Tage-Regelung.

Als Unternehmer mit Dauerfristverlängerung sollte dir bewusst sein, dass die Umsatzsteuervorauszahlung im Dezember bzw. für das 4. Quartal erst im neuen Jahr als Ausgabe angesetzt werden kann.

Noch mehr Steuerspartipps

Dir reichen die hier aufgeführten Steuertipps nicht aus? Erfahre in unserem neuen Ratgeber zum Thema Steuerspartipps, wie du Arbeitsmittel, Versicherungen & Co. in der Steuererklärung absetzt und maximal Steuern sparen kannst.

Zum Ratgeber

Praktische Anwendungsfälle für die 10-Tage-Regelung

Wir haben jetzt schon in der Theorie gesehen, dass sich die 10-Tage-Regelung  in der Einnahmenüberschussrechnung auf die Buchung von Einnahmen und Ausgaben auswirkt. Damit du genau weißt, wie du die 10-Tage-Regelung praktisch anwendest, haben wir Beispiele zusammengestellt, die dir helfen, bei deiner Buchhaltung sicher und entspannt unterwegs zu sein.

Beispiel 1: Mietzahlung für ein Büro

Ein selbstständiger Grafikdesigner zahlt monatlich 1.200 Euro Miete für sein Büro. Die Miete für Dezember 2024 wird am 5. Januar 2025 per Lastschrift abgebucht. Da die Zahlung regelmäßig wiederkehrt, wirtschaftlich dem Vorjahr zuzuordnen ist und innerhalb des relevanten Zeitraums für die 10-Tage-Regelung liegt, kann sie in der Buchhaltung als Betriebsausgabe für 2024 erfasst werden.

Beispiel 2: Umsatzsteuervorauszahlung eines Online-Händlers

Ein umsatzsteuerpflichtiges Onlineshop-Betreiber reicht vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ein. Die Umsatzsteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2024 ist regulär am 10. Januar 2025 fällig. Der Unternehmer kann sie als regelmäßig wiederkehrende Zahlung der 10-Tage-Regel zuordnen und in der EÜR noch als Betriebsausgabe für 2024 buchen.

Ausnahme: Hat der Unternehmer eine Dauerfristverlängerung, verschiebt sich die Fälligkeit auf den 10. Februar – dann gilt die 10-Tage-Regelung nicht mehr und die Zahlung wird erst in der EÜR des neuen Jahres als Ausgabe erfasst.

Beispiel 3: Wiederkehrende Zahlung vor dem 10-Tage-Zeitraum

Ein selbstständiger Webentwickler zahlt seine Leasingrate für ein Firmenfahrzeug monatlich per Lastschrift. Die Zahlung für Januar 2025 wird bereits am 21. Dezember 2024 vom Konto abgebucht. Obwohl es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe handelt, greift die 10-Tage-Regelung in diesem Beispiel nicht, da der Zahlungseingang außerhalb des relevanten Zeitraums (22. Dezember bis 10. Januar) liegt. Die Ausgabe muss daher nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip im Kalenderjahr 2024 erfasst werden – obwohl sie wirtschaftlich eigentlich ins neue Jahr gehört.

Beispiel 4: Abo-Gebühr für eine Freelancer-Software

Ein freiberuflicher Texter nutzt eine Buchhaltungssoftware, für die er eine monatliche Abo-Gebühr von 39 Euro zahlt. Die Rechnung für Dezember 2024 wird am 2. Januar 2025 per Lastschrift von seinem Geschäftskonto abgebucht. Da es sich um eine wiederkehrende Ausgabe handelt, die wirtschaftlich noch dem alten Jahr zuzuordnen ist und innerhalb des Zeitraums der 10-Tage-Regelung liegt, kann sie in der Buchhaltung noch als Betriebsausgabe für 2024 erfasst werden.

Umsetzung der 10-Tage-Regelung in der Buchhaltung

Wichtig ist, dass du Zahlungen, die unter die 10-Tage-Regelung fallen, in deiner Buchhaltung richtig einordnest – nur dann erkennt das Finanzamt sie auch steuerlich an. Dabei solltest du folgende Punkte beachten:

  • Einnahmen und Ausgaben im richtigen Jahr erfassen: Du solltest alle Zahlungen, die unter die 10-Tage-Regel fallen, in der EÜR zu dem Jahr zuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
  • Kennzeichnung in der Buchhaltung: Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte jede Buchung, die unter die 10-Tage-Regelung fällt, in der Einnahmenüberschussrechnung mit einem Vermerk „10-Tage-Regelung“ versehen werden. Falls das Finanzamt eine Prüfung durchführt, kann so direkt nachvollzogen werden, warum eine Zahlung dem Vorjahr zugeordnet wurde.
  • Zahlungseingänge und -ausgänge kontrollieren: Besonders bei Lastschriften oder Daueraufträgen lohnt es sich, den tatsächlichen Buchungstag auf dem Kontoauszug zu überprüfen.
  • Belege gut aufbewahren: Falls das Finanzamt Rückfragen hat, können Kontoauszüge und Rechnungen helfen, die Zahlung dem richtigen Zeitraum zuzuordnen.
Zeit sparen mit einer Buchhaltungssoftware

Eine professionelle Software für die Buchhaltung hilft dir, deine betrieblich veranlassten Ausgaben und Einnahmen einfach zu erfassen – auch unter Berücksichtigung der 10-Tage-Regelung. Die sevdesk Buchhaltungssoftware bietet dir zahlreiche Funktionen, um deine Buchführung übersichtlich und korrekt zu gestalten. So kannst du Belege digitalisieren, Rechnungen erstellen und gewährleisten, dass deine Buchführung den Anforderungen des Finanzamts entspricht.

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Zusammenfassung

Die 10-Tage-Regelung ist eine Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip in der EÜR. Sie ermöglicht es, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen steuerlich dem Jahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören – vorausgesetzt, sie werden zwischen dem 1.-10. Januar oder dem 22.-31. Dezember geleistet und waren in diesem Zeitraum fällig.

Allerdings lässt sich die Regelung nicht auf alle Zahlungen anwenden: Einmalige Zahlungen, freiwillige Vorleistungen und die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuervorauszahlung heben die Anwendung der Regel auf. Damit das Finanzamt die Buchungen akzeptiert, solltest du deine Zahlungsfristen genau prüfen, die Buchungen korrekt erfassen und Belege ordentlich dokumentieren.

Wenn du weißt, worauf es ankommt, hilft dir die 10-Tage-Regelung dabei, Zahlungen rund um den Jahreswechsel korrekt zuzuordnen – und unnötige Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

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