Die Frage, ob auf Speisen 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer fällig ist, beschäftigt Gastronomen schon lange. Mal gilt der reduzierte Satz für Take-away, mal der reguläre Satz beim Verzehr vor Ort. Da ist Verwirrung vorprogrammiert.
Ab Januar 2026 soll der Steuersatz auf Speisen nun dauerhaft bei 7 % liegen.
Für dich als Gastronom bedeutet diese Entscheidung vor allem eins: mehr Planungssicherheit! Mit der dauerhaften Absenkung auf 7 % ab 2026 hast du weniger Rechnerei und etwas mehr Handlungsspielraum für dein Budget. Für deine Gäste heißt das allerdings nicht automatisch, dass die Preise sinken. Denn ob und wie viel von der Steuerentlastung wirklich beim Gast ankommt, entscheidet jeder Gastro-Betrieb selbst.
Unser Ratgeber informiert dich ausführlich darüber, was die geplante Steuersenkung auf 7 % ab 2026 für dich und deine Buchführung und Preisgestaltung bedeutet, inklusive praktischem Spickzettel für die gängigsten Steuersätze 2025 von Speisen vor Ort über Take-away bis Catering.
Was ist die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird auch Umsatzsteuer genannt und beschreibt denselben Steuerbetrag, den Unternehmer ans Finanzamt abführen. Als Gastronom schlägst du sie auf deinen Preis auf und führst sie später ab. Für dich ist sie also ein durchlaufender Posten, für deine Kunden gehört sie zum Rechnungsbetrag dazu.
Grundsätzlich liegt der Mehrwertsteuersatz bei 19 %. Für bestimmte Produkte oder Leistungen gilt allerdings ein ermäßigter Satz von 7 %. Mit dieser Umsatzsteuersenkung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass auch Artikel des täglichen Bedarfs für alle bezahlbar bleiben.
Tipp: In unserem ausführlichen Ratgeber zur Mehrwertsteuerberechnung findest du jede Menge Hintergrundwissen zur Mehrwertsteuer und nützliche Tools für deine Buchhaltung.
Wann gilt welcher Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie?
In der Gastronomie sorgen die unterschiedlichen Steuersätze häufig für Verwirrung. Wann welcher Satz angewendet wird, hängt maßgeblich davon ab, welche Speisen und Getränke verkauft werden und wie sie verzehrt werden. In Restaurants zählen zum Beispiel Einrichtung und Service mit, während ein Imbiss ohne Sitzplätze oft unter den ermäßigten Satz fällt.
Lass uns das mal unter die Lupe nehmen:
- Der reguläre Steuersatz von 19 % gilt für die meisten Leistungen in Restaurants und Cafés. Dazu zählt der Verzehr von Speisen beim Restaurantbesuch vor Ort und umfasst neben Getränken auch die Nutzung von Service, Ambiente und Ausstattung.
- Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt vor allem für Grundnahrungsmittel und für Speisen zum Mitnehmen, also Take-away-Gerichte, Lieferungen von Speisen oder bestimmte Getränke zum Mitnehmen.
Während der Corona-Zeit wurden die Mehrwertsteuersätze vorübergehend sogar auf 5 % gesenkt, um Gastronomen finanziell zu entlasten. Diese Sonderregelungen waren nur in einem bestimmten Zeitraum gültig und wurden 2024 wieder aufgehoben.
Mit der geplanten Umsatzsteuersenkung auf 7 % wird es ab 2026 einfacher, den Überblick zu behalten.
Unsere Übersicht zeigt dir, wie sich die Mehrwertsteuer in den letzten Jahren entwickelt hat:
* Ausnahme: Milch und Milchmischgetränke mit mind. 75 % Milchanteil, die außer Haus verkauft werden, unterliegen 7 % Mehrwertsteuer. Darauf gehen wir gleich noch näher ein.
Mehrwertsteuersätze in Restaurants, Cafés und Imbissen im Vergleich
Du hast es gelesen: Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie hängt grundsätzlich davon ab, wo der Verzehr der Speisen stattfindet. Es gibt aber noch weitere Besonderheiten, die den Steuersatz beeinflussen können.
Lass uns das einmal im Detail anschauen:
Mehrwertsteuer bei verschiedenen Sitzmöglichkeiten
Aktuell gilt: In Restaurants und Cafés unterliegen Speisen, die am Tisch, auf der Terrasse oder am Stehtisch verzehrt werden, dem regulären Steuersatz von 19 %. Grund dafür ist die sogenannte Restaurationsleistung. Dazu gehört alles, was den Restaurantbesuch ausmacht: Bedienung, Einrichtung und Ausstattung. Das alles wird quasi zusätzlich besteuert.
Imbiss oder Foodtruck: Hier hängt der Steuersatz davon ab, ob es Sitzplätze gibt. Sind welche vorhanden, gilt der reguläre Steuersatz von 19 %, weil Service und Ausstattung angeboten werden. Werden die Speisen nur zum Mitnehmen verkauft oder geliefert, kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Einsatz. Es geht also um den Service und die vorhandenen Sitzmöglichkeiten.
Mehrwertsteuer bei Lieferungen und Take-Away
Für Lieferdiensten oder Take-away-Restaurants ohne klassische Sitzplätze gilt grundsätzlich der ermäßigte Satz von 7 %. Hintergrund: Es fallen hier keine Serviceleistungen wie Bedienung oder Ausstattung an, die zusätzlich besteuert werden müssen.
Mehrwertsteuer auf Geschirr
Auch das Geschirr kann den Steuersatz beeinflussen. Werden Speisen im Restaurant auf abwaschbarem Geschirrserviert, gilt das gesetzlich als zusätzliche Leistung. Aus diesem Grund fallen 19 % Mehrwertsteuer an.
Ein Beispiel: Eine Pizza, die im Restaurant verzehrt wird, unterliegt dem regulären Steuersatz von 19 % MwSt. Für die gleiche Pizza zum Mitnehmen in einem Pappkarton gilt der ermäßigte Satz von 7 % MwSt., da Service und Abspülen hier nicht extra berechnet werden müssen.
Halten wir fest: Ob Mehrweg- oder Einweggeschirr verwendet wird, beeinflusst den Steuersatz.
Aktuelle Mehrwertsteuersätze auf Speisen: Grundnahrung oder Luxus?
Ein weiterer wichtiger Faktor, der den Steuersatz beeinflusst, ist die Art der angebotenen Speisen. Wie du bereits gelesen hast, sollen Grundnahrungsmittel für alle erschwinglich bleiben. Deswegen hängt der Steuersatz auch davon ab, ob es sich um alltägliche Lebensmittel oder Luxusprodukte handelt.
Aktuell greift folgender Steuersatz:
- 7 % MwSt.: Alltägliche Lebensmittel wie Nudeln, Reis, Kartoffeln, Eier, Milchprodukte oder frisches Obst und Gemüse.
- 19 % MwSt.: Speisen, die als Luxus oder besondere Delikatesse gelten, zum Beispiel Sushi, Gourmet-Burger mit Premium-Fleisch oder exotische Früchte.
Für dich als Gastronom heißt das: Alltagsprodukte und Delikatessen müssen bei der Abrechnung unterschiedlich behandelt werden, damit alles korrekt versteuert wird.
Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie
Speisen haben wir geklärt, aber was ist mit den Getränken? In der Regel unterliegen alle Getränke einem Mehrwertsteuersatz von 19 % – egal, ob deine Gäste das Getränk vor Ort genießen oder „to go“ bestellen. Dazu zählen Kaffee, Tee, Softdrinks, Cocktails, Mineralwasser und auch alkoholische Getränke.
Aber: Auch hier gibt es Ausnahmen!
Ausnahmen bei Getränken: Milch, Säfte & Co.
Stell dir folgendes Szenario vor: Du bestellst einen schwarzen Americano mit 19 % Mehrwertsteuer, während der Latte Macchiato deiner Freundin nur mit 7 % besteuert wird. Wie bitte?
Grundsätzlich gilt für Getränke in Deutschland 19 % Mehrwertsteuer. ABER: Bei Milchmischgetränken zum Mitnehmen wird Kuhmilch ab einem bestimmten Anteil als Grundnahrungsmittel eingestuft und dafür gilt ja bekanntlich der ermäßigte Satz von 7 %. Aber nur, wenn du ihn zum Mitnehmen bestellst. Klingt verwirrend? Wir erklären es dir ganz genau.
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt, wenn:
- das Getränk mindestens 75 % Milch enthält,
- es zum Mitnehmen bestellt wird,
- und es sich um Kuhmilch handelt.
Fun Fact: Pflanzliche Alternativen wie Soja-, Hafer- oder Reismilch gelten nicht als Grundnahrungsmittel und werden deshalb grundsätzlich mit 19 % Mehrwertsteuer besteuert.
Für Säfte, Schorlen & Co. gelten ähnliche Regeln: Selbst hergestellte Obstsäfte mit hohem Fruchtanteil und ohne Zuckerzusatz fallen beim Verkauf zum Mitnehmen unter den ermäßigten Satz von 7 %. Bei fertigen Getränken oder klassischen Schorlen hingegen wird in der Regel 19 % Mehrwertsteuer berechnet. Auch hier ist entscheidend, dass es sich um den Außer-Haus-Verzehr handelt.
Gastronomie Mehrwertsteuer: Besonderheiten bei kombinierten Dienstleistungen
Lass uns jetzt noch der Frage auf den Grund gehen, wie es sich bei kombinierten Dienstleistungen verhält.
Ein Beispiel: Du lieferst ein Buffet für eine Firmenfeier. Das Essen macht 80 % des Angebots aus, Getränke und Service 20 %. Dann gilt für das ganze Paket der ermäßigte Satz von 7 %. Wären die Getränke oder die Bedienung der größere Teil, würde der reguläre Satz von 19 % greifen.
Halten wir fest: Bei einer Kombination aus Speisen, Getränken und Service gilt der Steuersatz für den größten Anteil.
Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke korrekt an Kunden weitergeben
Beim Verkauf von Speisen und Getränken ist es wichtig, dass du die Mehrwertsteuer korrekt an deine Kunden weitergibst. Deine Speisekarte sollte deutlich machen, welche Preise inklusive Mehrwertsteuer gelten. So wissen deine Gäste sofort, was sie zahlen müssen.
Wenn du in der Gastronomie mit unterschiedlich besteuerten Speisen, Getränken, Take-away oder Serviceleistungen jonglierst, merkst du schnell: Eine saubere Buchhaltung ist hier Gold wert. Rechnungen müssen immer den richtigen Mehrwertsteuerbetrag ausweisen, damit es später keine Probleme bei der Steuererklärung gibt.
Auf deiner Rechnung dürfen folgende Pflichtangaben nicht fehlen:
- Brutto- und Nettopreis
- korrekte Steuersatz
- Rechnungsnummer
- Datum
- Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID
Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab 2026: Von 19 auf 7 %
Du erinnerst dich sicher noch an die Corona-Zeit: Bars und Restaurants waren monatelang geschlossen. Die temporäre Mehrwertsteuersenkung auf Speisen von 19 % auf 7 % war damals ein echter Rettungsanker für viele Gastronomen. Seitdem die Steuer im Januar 2024 wieder auf 19 % angehoben wurde, merken viele Betriebe erneut finanziellen Druck.
Ab 2026 soll der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Speisen dauerhaft eingeführt werden.
Was bedeutet diese dauerhafte Steuersenkung für die Gastronomen?
- Wirtschaftliche Entlastung: Die Absenkung der Steuer hilft Gastronomen, dem Druck durch steigende Kosten und schwankende Umsätze besser standzuhalten.
- Planungssicherheit: Die Mehrwertsteuersenkung bietet langfristige Kalkulationssicherheit.
- Fairer Wettbewerb: Mit der einheitlichen Besteuerung stehen Betriebe auf Augenhöhe mit anderen Anbietern.
- Unterstützung für Familienbetriebe: Besonders kleine, familiengeführte Betriebe profitieren von der Steuerentlastung.
Profitierst du von der Mehrwertsteuersenkung?
Betreibst du ein Restaurant, Café oder einen Imbiss? Dann könnte dich die Mehrwertsteuersenkung auf 7 % für Speisen entlasten und dir die Chance bieten, deine Preise stabil zu halten. Aber nicht jeder spürt den Unterschied gleichermaßen.
Diese Betriebe profitieren von der Mehrwertsteuersenkung:
- Gastro-Betriebe, die hauptsächlich Speisen verkaufen
- Restaurants, Cafés und Imbisse mit Take-away-Angeboten
- Kleine und familiengeführte Betriebe
- Betriebe, die ihre Preise stabil halten möchten
Hier fällt der Effekt eher gering aus:
- Betriebe, die vor allem Getränke zum Verzehr vor Ort verkaufen (Beispiel: Cocktailbar)
- Große Betriebe, bei denen die Umstellung kurzfristig mehr Bürokratie verursacht
Fazit: Die Mehrwertsteuersenkung bringt vor allem dort Entlastung, wo Speisen den Hauptanteil ausmachen. Wer dagegen vor allem Getränke verkauft, merkt kaum etwas davon. Trotzdem sorgt die dauerhafte Absenkung langfristig für weniger Stress im Betrieb und entlastet die Steuerzahler.
Mehrwertsteueränderung: Musst du deine Preise anpassen?
Musst du mit der Absenkung der Steuer jetzt auch automatisch deine Preise senken? Nicht unbedingt. In vielen Fällen hilft die Anpassung zunächst, die Preise trotz steigender Kosten für Lebensmittel, Personal und Energie stabil zu halten.
Unser Tipp: Prüfe deine Preiskalkulation und bewerte, ob deine Preise noch passen. So stellst du sicher, dass du nicht draufzahlst und deinen Gästen faire Preise anbietest.
Spickzettel für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2025
Mehrwertsteuer in der Gastronomie – ein nicht ganz einfaches Thema! Unterschiedliche Steuersätze für Speisen, Getränke, Take-away und Serviceleistungen machen das Ganze komplex.
Damit du nicht ständig in Gesetzestexten wühlen musst, gibt es hier einen kompakten Spickzettel. So behältst du den Überblick, kannst deine Rechnungen korrekt erstellen und bist auf die geplante Steuersenkung in 2026 bestens vorbereitet.
Zusammenfassung
Aktuell gelten für Speisen in der Gastronomie unterschiedliche Mehrwertsteuersätze: 19 % für den Verzehr vor Ort und 7 % für Speisen zum Mitnehmen. Getränke unterliegen in der Regel der 19 % MwSt., mit wenigen Ausnahmen wie Milchmischgetränken zum Mitnehmen, die mit 7 % besteuert werden.
Ab 2026 soll die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt werden. Und zwar ganz unabhängig davon, ob sie im Restaurant oder zu Hause verzehrt werden. Eine Forderung, für die der DEHOGA schon lange gekämpft hat. Der führende Gaststättenverband unterstützt Gastronomen dabei, die Steuersätze korrekt anzuwenden und hat schon lange auf die komplizierte Steuerregelung hingewiesen. Auch andere Branchenverbände setzen sich seit Jahren dafür ein, die Gastronomie durch eine Steuersenkung finanziell zu entlasten. Zudem wird umweltfreundliches Mehrweggeschirr steuerlich nicht mehr benachteiligt. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 % MwSt., außer bei Milchmischgetränken zum Mitnehmen.
Diese sinkenden Steuersätze sorgen für eine bessere Übersicht, erleichtern die Kalkulation und Buchhaltung und bieten eine stabile Grundlage für die Preisgestaltung. So wird die Gastronomie nicht nur finanziell entlastet, sondern auch die Abrechnung wird deutlich übersichtlicher.