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Degressive Abschreibung einfach erklärt

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Seit 2020 ist die degressive Abschreibung immer mal wieder erlaubt, weshalb es sich für dich lohnen kann, sich mit dieser Methode zu beschäftigen. Mithilfe dieser Abschreibungsmethode kannst du gerade in den ersten Jahren hohe Beträge von deinen Anschaffungskosten absetzen, was zu höheren Steuerentlastungen und mehr Liquidität führen kann. Deshalb kann sie sich vor allem bei Wirtschaftsgütern lohnen, die schnell an Wert verlieren, sofern du gerade einen Zeitraum erwischt, in dem die degressive AfA erlaubt ist.

In diesem Artikel erfährst du, was die degressive Abschreibung ist, wann du sie nutzen kannst und wie sie funktioniert. Außerdem zeigen wir dir, wann ihre Anwendung genau erlaubt ist, wie du sie berechnest und welche Unterschiede es zu anderen Abschreibungsvarianten gibt.

Keine Lust zu lesen? Dann ist das unser Video zum Thema degressive Abschreibung genau richtig für dich:

Auf einen Blick:
  • Die degressive Abschreibung schreibt Wirtschaftsgüter mit sinkenden Jahresraten ab – statt gleichbleibend wie bei der linearen Methode.
  • Als Teil des Investitionsboosters ist sie seit dem 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 wieder erlaubt – mit bis zu 30 % pro Jahr.
  • Sonderregel für E-Fahrzeuge: Für ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge wird eine Turbo-Abschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr gewährt.
  • Frühere Regelungen: Die degressive Abschreibung war von 2011 bis 2019 abgeschafft, dann 2020–2022 wieder befristet aktiv und erneut für neun Monate in 2024 durch das Wachstumschancengesetz.
  • Sie ermöglicht große Steuervorteile in den ersten Jahren nach der Anschaffung, was die Liquidität stärkt und Investitionen attraktiver macht.

Was ist die degressive Abschreibung?

Die degressive Abschreibung, auch Buchwertabschreibung genannt, ist eine Form der planmäßigen Abschreibung und das Gegenstück zur linearen Abschreibung.

Bei der degressiven AfA (kurz für: Absetzung für Abnutzung) berechnest du den Abschreibungsbetrag mithilfe eines festen Prozentsatzes. Im ersten Jahr dienen die Anschaffungskosten als Grundlage für die Berechnung, in den Folgejahren dann jeweils der Restbuchwert. Dadurch wird der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr kleiner, weil sich der Restbuchwert kontinuierlich verringert.

Am Ende der Laufzeit bleibt in der Bilanz ein Restwert von 1 Euro stehen, der sogenannte Erinnerungswert. Dieser symbolisiert, dass das Wirtschaftsgut zwar vollständig abgeschrieben, aber weiterhin im Unternehmen vorhanden ist. Ein Beispiel hierfür ist ein Firmenwagen, den du über mehrere Jahre abgeschrieben und noch nicht verkauft hast. Erst wenn du ihn verkaufst oder verschrottest, buchst du den Erinnerungswert aus.

Rechtsgrundlage der degressiven AfA ist § 7 Abs. 2 EStG. Dieser besagt, dass du für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die Abschreibung in „fallenden Jahresbeträgen“ ansetzen darfst.

Geometrisch-degressive vs. arithmetisch-degressive Abschreibung

Bei der degressiven AfA unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Abschreibungsarten: der geometrisch-degressiven und der arithmetisch-degressiven Abschreibung. 

Am häufigsten verwenden Unternehmer die geometrisch-degressive Abschreibung, bei der du jedes Jahr denselben Abschreibungsprozentsatz anwendest. Der Abschreibungsbetrag sinkt kontinuierlich. Bei der seltener genutzten arithmetisch-degressiven Abschreibung hast du ebenfalls fallende Abschreibungsbeträge – diese folgen aber einem mathematischen Muster.

Du fragst dich, wie das genau funktioniert? In unseren Beiträgen zur geometrisch-degressiven Abschreibung und zur arithmetisch-degressiven Abschreibung erfährst du alles, was du zu diesen beiden Abschreibungsmethoden wissen musst.

Wann du die degressive Abschreibung nutzen solltest

Die degressive Abschreibung lohnt sich vor allem für Anlagegüter, die in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung stark an Wert verlieren (z. B. Kfz, schnell veraltende Technik, Maschinen). Sie sorgt dafür, dass du gerade in den ersten Jahres höhere Abschreibungen hast, und damit den Wertverlust vieler Wirtschaftsgüter besser abbildest. Gleichzeitig hast du eine höhere Steuerentlastung, weil die höheren Abschreibungen deinen Gewinn verringern. 

Wichtig ist, dass es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens handelt (z. B. ein Firmenwagen, Maschinen oder Büromöbel). Seit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist die degressive AfA zudem auch für neu gebaute Wohngebäude zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029 zulässig (die degressive Abschreibung beträgt hierbei 5 Prozent). Für immaterielle Güter wie Rechte oder Patente kannst du sie dagegen nicht nutzen. 

Ob sich die degressive Abschreibung für dich lohnt, hängt also davon ab, welche Art von Anlagegut du abschreibst und ob der Anschaffungszeitpunkt in einen Zeitrahmen fällt, in dem die Abschreibungsmethode erlaubt ist/war.

Degressive Abschreibung im Handelsrecht und Steuerrecht: Unterschiede

Die degressive Abschreibung wird im Handelsrecht und im Steuerrecht unterschiedlich behandelt. Im Handelsrecht (HGB) ist sie nur erlaubt, wenn sie den tatsächlichen Wertverlust eines Wirtschaftsguts besser abbildet als die lineare Abschreibung. Das kann zum Beispiel bei Maschinen der Fall sein, die am Anfang stärker abnutzen. Es gibt dabei keine festen Prozentsätze – das Unternehmen muss den Verlauf nachvollziehbar begründen. Ziel ist es, ein realistisches und vorsichtiges Bild des Vermögens zu zeigen.

Im Steuerrecht (EStG) dagegen ist die degressive AfA genau geregelt und dient vor allem als steuerlicher Anreiz für Investitionen. Der Abschreibungssatz ist gesetzlich festgelegt (zum Beispiel bis zu 25 %) und wird jedes Jahr auf den Restbuchwert angewendet. Unternehmen dürfen zur linearen AfA wechseln, sobald diese günstiger ist.

Kurz gesagt: Während das Handelsrecht auf Bilanzwahrheit und Vorsicht achtet, verfolgt das Steuerrecht klare Förder- und Vereinfachungsziele.

Hier die wichtigsten Unterschiede noch einmal in der Übersicht:

Merkmal Handelsrecht (HGB) Steuerrecht (EStG)
Zweck realistisches Bild des Vermögens steuerliche Förderung von Investitionen
Erlaubnis nur bei wirtschaftlicher Begründung nur bei gesetzlicher Zulassung
Abschreibungssatz frei wählbar gesetzlich festgelegt
Rechtsgrundlage § 253 Abs. 3 HGB § 7 Abs. 2 EStG
Wechsel zur linearen AfA grundsätzlich möglich ausdrücklich erlaubt

In der Praxis kann es vorkommen, dass ein Unternehmen dasselbe Wirtschaftsgut – etwa eine Maschine – in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich abschreibt

Dadurch entstehen Unterschiede zwischen beiden Bilanzen, die man als latente Steuern bezeichnet. Diese zeigen, dass in künftigen Jahren noch steuerliche Ausgleichseffekte auftreten, weil sich die Abschreibungsbeträge über die Zeit wieder angleichen.

Ist die degressive Abschreibung 2025 noch erlaubt?

Die degressive Abschreibung verschafft dir bei einem cleveren Einsatz echte Steuervorteile, weil du mit ihr deine Steuerlast senken kannst. Leider kannst du sie nicht immer uneingeschränkt nutzen. Der Fiskus hatte sie eigentlich zum 1. Januar 2011 abgeschafft. 

Um Unternehmen zu entlasten und zu Investitionen zu bewegen, wurde die degressive Abschreibung mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 1. Januar 2020 zeitweise wieder eingeführt. Seither war es ein stetiges Hin und Her, wann du die degressive AfA überhaupt verwenden kannst.

Die Sonderregelung wurde zunächst bis 31. Dezember 2021 befristet und anschließend mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für Anlagegüter, die du zwischen dem 1. Januar 2023 und 31. März 2024 angeschafft hast, kannst du die degressive Abschreibung hingegen nicht nutzen.

Erst mit dem im März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die degressive Abschreibung wieder eine Option. Zumindest für alle Anlagegüter, die du zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 erworben oder hergestellt hast.

Neue Regelung bei der degressiven Abschreibung

Seit dem 01. Juli 2025 kannst du dank des Investitionsboosters der Bundesregierung die degressive Abschreibung nun erneut verwenden. Vorgesehen ist, dass Unternehmen die Abschreibungsmethode dank der Wiedereinführung für Anschaffungen bis Ende 2027 anwenden können. Es gelten allerdings geänderte Prozentsätze, die du in der folgenden Tabelle findest.

So berechnest du die degressive Abschreibung

Bei der gängigen geometrisch-degressiven Abschreibung folgst du zur Berechnung der Abschreibungsbeträge diesen Schritten:

  1. Ermittle zunächst die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten.
  2. Berechne den Abschreibungssatz: Dafür ermittelst du zuerst den jährlichen AfA-Satz für die lineare Abschreibung (100 / Nutzungsdauer) und multiplizierst den dann mit der aktuell zulässigen Prozentsatz der degressiven AfA.
  3. Den Abschreibungsbetrag für das erste Jahr ermittelst du dann, indem du den festgelegten Abschreibungsprozentsatz mit dem Anschaffungswert multiplizierst. 
  4. In den Folgejahren wendest du denselben Prozentsatz an. Allerdings nicht mehr auf die Anschaffungskosten, sondern auf den Restbuchwert. 
  5. Jedes Jahr verringert sich der Restbuchwert um den ermittelten Abschreibungsbetrag, bis am Ende nur noch der Erinnerungswert von 1 Euro in der Bilanz steht. 

Klingt kompliziert? Wie das genau geht, zeigen wir dir weiter unten im Beispiel.

Abschreibungssätze der degressiven Abschreibung nach Anschaffungszeitpunkt

Den Prozentsatz für die degressive Abschreibung kannst du allerdings nicht frei bestimmen. Du musst dich an bestimmte Höchstsätze halten, die im Zeitverlauf unterschiedlich geregelt waren. Je nach Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung deines Anlageguts können also unterschiedliche Abschreibungssätze gelten:

Zeitpunkt der Anschaffung Höhe des degressiven Abschreibungssatzes
Bis 31.12.2000 Das 3-Fache der linearen Abschreibung, maximal 30 % des Buchwerts
01.01.2001 – 31.12.2005 Das 2-Fache der linearen Abschreibung, maximal 20 % des Buchwerts
01.01.2006 – 31.12.2007 Das 3-Fache der linearen Abschreibung, maximal 30 % des Buchwerts
01.01.2008 – 31.12.2008 Keine degressive Abschreibung möglich
01.01.2009 – 31.12.2010 Das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal 25 % des Buchwerts
01.01.2011 – 31.12.2019 Keine degressive Abschreibung möglich
01.01.2020 – 31.12.2022 Das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal 25 % des Buchwerts
01.01.2023 – 31.03.2024 Keine degressive Abschreibung möglich
01.04.2024 – 31.12.2024 Das 2-Fache der linearen Abschreibung, maximal 20 % des Buchwerts
01.01.2025 – 30.06.2025 Keine degressive Abschreibung möglich
01.07.2025 – 31.12.2027 Das 3-Fache der linearen Abschreibung, maximal 30 % des Buchwerts

Formeln zur Berechnung der degressiven Abschreibung

Um den Abschreibungsbetrag zu ermitteln, benötigst du folgende Formeln:

Abschreibung im ersten Jahr:
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten x Abschreibungssatz
(Für Anschaffungen im Juli 2025 müsstest du den Betrag noch mit 6/12 multiplizieren, da du das Anlagegut ja nur für das halbe Jahr 2025 abschreiben kannst. Würdest du diesen Faktor weglassen, würdest du das Wirtschaftsgut faktisch für das ganze Jahr 2025 abschreiben, was nicht erlaubt wäre.)

Abschreibung in den Folgejahren:
Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz x Buchwert des Vorjahres

Der Abschreibungssatz ist jedes Jahr gleich, zum Beispiel 20 Prozent. Der Buchwert hingegen ist jedes Jahr anders und entspricht dem Restbuchwert zum Jahresbeginn.

Beispiel zur Berechnung der degressiven Abschreibung

Das folgende Beispiel zeigt dir, wie du die degressive Abschreibung berechnen kannst. Stell dir vor, du schaffst eine Maschine im Wert von 165.000 Euro (netto) zum 1. Januar 2026 an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt bei 9 Jahren. Der lineare AfA-Satz läge somit bei 11,11 Prozent (100 Prozent : 9 Jahre = 11,11 Prozent/Jahr). 

Daraus kannst du jetzt den degressiven AfA-Satz berechnen: 11,11 x 3 = 33,33 Prozent. 

Da dieser den maximalen AfA-Satz von aktuell 30 Prozent übersteigt, darfst du nur die 30 % für die degressive Abschreibung nutzen.

Und so sieht die Berechnung der einzelnen Werte aus:

Nutzungsjahr Restbuchwert zum 1. Januar Degressionsbetrag (30 %) Neuer Restbuchwert
1 165.000,00 € 49.500,00 € 115.500,00 €
2 115.500,00 € 34.650,00 € 80.850,00 €
3 80.850,00 € 24.255,00 € 56.595,00 €
4 56.595,00 € 16.978,50 € 39.616,50 €
5 39.616,50 € 11.884,95 € 27.731,55 €
6 27.731,55 € 8.319,47 € 19.412,08 €
7 19.412,08 € 5.823,62 € 13.588,46 €
8 13.588,46 € 4.076,54 € 9.511,92 €
9 9.511,92 € 2.853,58 € 6.658,34 €

Du siehst es schon: Mit der degressiven Abschreibung kannst du die Maschine während der Abschreibungsdauer nicht vollständig absetzen. Deshalb wechselt man bei der degressiven AfA in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt zur linearen Abschreibung. Wie das funktioniert, erfährst du weiter unten.

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Buchungssatz bei der degressiven Abschreibung

Damit du von der degressiven Abschreibung profitierst, musst du sie korrekt verbuchen. Das funktioniert in zwei Schritten. Zunächst verbuchst du die Anschaffung ganz normal auf das jeweilige Bestandskonto:

Soll Haben
Bestandskonto an Bank

Zum Ende des Jahres buchst du den Betrag der Abschreibung um:

Soll Haben
Abschreibungen auf Sachanlagen an Bestandskonto

Beispiel: So buchst du die degressive Abschreibung richtig

Wir greifen unser Beispiel von oben wieder auf: den Kauf einer Maschine. So buchst du richtig:

Januar – Kauf der Maschine

Soll Haben
Maschinen: 165.000,00 €
Abziehbare Vorsteuer: 31.350,00 € an Bank: 196.350,00 €

Dezember – Buchung der Abschreibung

Soll Haben
Abschreibungen auf Sachanlagen: 41.250,00 € an Maschinen: 41.250,00 €

Was passiert hier in der Buchhaltung? Du verringerst den Wert auf dem Konto 0210 Maschinen – der Restwert sinkt ja im Zeitverlauf. Der umgebuchte Abschreibungsbetrag taucht nun nicht mehr auf dem Bestandskonto auf, sondern auf einem Aufwandskonto und wirkt sich somit gewinnmindernd aus.

Vergleich: degressive Abschreibung vs. andere Abschreibungsmethoden

Neben der degressiven Abschreibung gibt es mehrere andere Abschreibungsmethoden. Doch worin liegen eigentlich die Unterschiede und wann solltest du welche Methode verwenden? Wir sehen uns die Varianten etwas genauer an.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung

Du weißt bereits: Bei der degressiven Abschreibung orientierst du dich im ersten Jahr an den Anschaffungskosten und anschließend immer am Restbuchwert. Aufgrund der Abschreibung über einen festen Prozentsatz sind die Jahresbeträge anfangs hoch. Mit sinkendem Restbuchwert wird auch der Degressionsbetrag immer niedriger.

Im Gegensatz dazu setzt du bei der linearen Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer immer denselben Jahresbetrag ab, bis das Wirtschaftsgut komplett abgeschrieben ist. Um dessen Höhe zu ermitteln, teilst du einfach die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Anzahl der durch die AfA-Tabelle vorgeschriebenen Nutzungsjahre.

Lineare Abschreibung leicht gemacht

Die lineare Abschreibung ist die gängigste Methoden, wenn es um Abschreibungen geht. Und mit sevdesk kannst du diese ganz einfach und rechtlich korrekt in der Buchhaltungssoftware abbilden!

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Degressive Abschreibung vs. Leistungsabschreibung

Wie die degressive Abschreibung versucht die Leistungsabschreibung, den tatsächlichen Wertverlust abzubilden. Dabei geht sie allerdings noch weiter ins Detail: Der Abschreibungsbetrag kann in jedem Nutzungsjahr anders ausfallen. Er orientiert sich nämlich an der tatsächlichen Nutzung oder Leistung. Bei einer Maschine kann sich die Absetzung für Abnutzung beispielsweise auf die Betriebsstunden oder die Produktionsmenge beziehen.

Vorteile und Nachteile der degressiven Abschreibung

Nicht immer ist die degressive Abschreibung für abnutzbare Wirtschaftsgüter die beste Wahl – aber doch ziemlich oft. Die folgenden Vor- und Nachteile helfen dir bei der Entscheidung:

Vorteile Nachteile
  • höhere Abschreibung in den ersten Jahren
  • dadurch höhere Steuerentlastung, weil die höheren Abschreibungen eine gewinnmindernde Wirkung haben
  • realistischere Abbildung der starken Abnutzung in den ersten Jahren als bei der linearen AfA
  • immer nur zeitlich begrenzt nutzbar (z. B. im Rahmen von Konjunkturpaketen oder Steuerhilfegesetzen)
  • nur für bewegliche Wirtschaftsgüter zulässig
  • etwas aufwendigere Berechnung im Vergleich zur linearen Abschreibung
  • Übergang zur linearen Abschreibung notwendig, da geringere Abschreibungsbeträge in den Folgejahren

Wechsel von degressiver auf lineare Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung ist eine vollständige Abschreibung des Wirtschaftsguts nicht möglich, weil du bei der Buchwertabschreibung immer mit dem Restbuchwert weiterrechnest. Deshalb musst du ab einem bestimmten Zeitpunkt zur linearen AfA wechseln. 

Das empfiehlt sich in dem Jahr, ab dem der Betrag der linearen Abschreibung gleich hoch oder höher ist als der der degressiven Methode. Spätestens im letzten Jahr musst du jedoch zur linearen Abschreibung wechseln, um das Wirtschaftsgut komplett abschreiben zu können. Wechselst du jedoch einmal zur linearen Abschreibung, kannst du nicht mehr zur degressiven Abschreibung zurückkehren.

Wenn du von der degressiven auf die lineare Abschreibung wechselst, ermittelst du den gleichbleibenden Abschreibungsbetrag, indem du den Restbuchwert durch die verbleibende Nutzungsdauer teilst. In unserem Beispiel von oben könntest du bereits im 6. Nutzungsjahr die Abschreibungsmethode wechseln, da ab dem 6. Jahr der Abschreibungsbetrag beider Varianten gleich hoch ist. 

Der Restbuchwert beträgt zu Beginn des 6. Jahres 39.155,27 Euro. Zu diesem Zeitpunkt verbleiben noch vier Jahre bis zur vollständigen Abschreibung. Wechselst du in diesem Jahr von der degressiven zur linearen Abschreibung, teilst du den Betrag also einfach durch 4. Daraus ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 9.788,82 Euro, genau die Summe, die du bei der degressiven Abschreibung erhältst. 

Erfahre in unserem Ratgeber zu den Abschreibungsmethoden, wie die kombinierte Abschreibung funktioniert.

Zusammenfassung

Die degressive Abschreibung ist eine mögliche Alternative zur linearen AfA. Ihr großer Vorteil ist, dass du in den ersten Jahren besonders hohe Abschreibungen geltend machen und dir so eine schnelle steuerliche Entlastung sichern kannst. Das macht sie vor allem für Anlagegüter interessant, die gleich zu Beginn stark an Wert verlieren, wie z. B. Fahrzeuge, Maschinen oder technische Geräte. 

Der Abschreibungsbetrag wird dabei nicht jedes Jahr gleich hoch angesetzt (wie bei der linearen Abschreibung), sondern orientiert sich an einem festen Prozentsatz. Dadurch verringern sich sowohl der Restbuchwert als auch der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr. Am Ende bleibt ein sogenannter Erinnerungswert von 1 Euro in der Bilanz stehen.

Allerdings ist die degressive AfA nicht dauerhaft zulässig. Aktuell kannst du sie nur für Anlagegüter nutzen, die zwischen dem 01. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Für immaterielle Güter wie Rechte oder Patente ist sie generell ausgeschlossen. Wichtig ist außerdem: Da die Abschreibungsbeträge im Laufe der Zeit immer kleiner werden, empfiehlt sich oft ein Wechsel zur linearen Abschreibung, um das Wirtschaftsgut vollständig abzuschreiben.

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