Bist du dir unsicher, wie du bei der Einnahmenüberschussrechnung die Anlage AVSE zur Anlage SE richtig ausfüllen musst? Kein Wunder – das ganze System ist schon ein wenig verwirrend. Deshalb geben wir dir in diesem Beitrag einen Überblick darüber, wann du die Anlage AVSE abgeben musst und welche Angaben erforderlich sind.
Wann du die Anlage AVSE zur EÜR einreichen musst
Die Anlage AVSE ist quasi die Anlage zur Anlage: Als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Personengesellschaft musst du die Anlage SE einreichen, wenn du Sonderbetriebseinnahmen oder -betriebsausgaben erklären möchtest. Machst du unter den Sonderbetriebsausgaben etwas geltend, musst du zusätzlich die Anlage AVSE zur Anlage SE ausfüllen, die die Wirtschaftsgüter deines Unternehmens geordnet wiedergibt.
Erforderlich ist die Anlage AVSE also unter diesen Voraussetzungen:
- Du bist Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Personengesellschaft.
- Die Personengesellschaft nutzt für die Gewinnermittlung die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
- Es liegt Sonderbetriebsvermögen vor, das du mit der Anlage SE erklärst.
Was ist Sonderbetriebsvermögen?
Bei Sonderbetriebsvermögen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die sich nicht im Betriebsvermögen befinden, sondern einem oder mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern gehören. Sie werden für den Betrieb des Unternehmens verwendet.
Angaben in der Anlage AVSE
Bei der Anlage AVSE handelt es sich um ein Anlageverzeichnis, in dem du alle im Veranlagungszeitraum vorhandenen Wirtschaftsgüter ausweist. Früher konntest du dieses Verzeichnis auch formlos einreichen. Inzwischen musst du aber zwingend das Formular AVSE nutzen:
Hier musst du diese Angaben machen:
- Angaben zur Gesellschaft (Zeile 1-3)
Gib Name und Steuernummer der Gesellschaft ein. Die Nummer des Beteiligten kannst du aus Zeile 3 der Anlage FB zur gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung übernehmen. - Angaben zum Beteiligten (Zeile 4 und 5)
Ergänze deinen Namen, deine Steuernummer sowie deine Steueridentifikationsnummer - Wirtschaftsgüter (ab Zeile 12)
Erfasse nun alle im Veranlagungszeitraum vorhandenen Wirtschaftsgüter betragsmäßig. Hier führst du Grundstücke und Gebäude, immaterielle und bewegliche Wirtschaftsgüter getrennt voneinander auf.
Die für die Wirtschaftsgüter in der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigten Betriebsausgaben musst du mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angeben. Zusätzlich musst du diese Informationen erfassen:
- Buchwert zu Beginn des Zeitraums der Gewinnermittlung (Buchwert mindert sich mit fortschreitendem Abschreibungszeitraum)
- Zugänge (z. B. nachträgliche Anschaffungskosten oder Kaufpreiserhöhungen)
- Sonderabschreibung nach § 7b EStG und § 7g Abs. 5 und 6 EStG (Neubau von Mietwohnungen, Investitionsabzugsbeträge)
- AfA & Auflösungsbeträge (Abschreibungsbetrag im betreffenden Wirtschaftsjahr)
- Abgänge (z. B. wenn du etwas verkaufst, verschrottest oder aus dem Unternehmen entnimmst)
- Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahrs
Darauf solltest du bei der Anlage AVSE achten
Die Anlage AVSE ähnelt der Anlage AVEÜR zur EÜR sehr stark – Letztere ist lediglich noch etwas ausführlicher, weil auch Sonderposten und geringwertige Wirtschaftsgüter ausgewiesen werden. Trotz gewisser Unterschiede werden beide Formulare gleich ausgefüllt. Du kannst dich deshalb bei der Anlage AVSE an den Ausfüllhinweisen des Bundesfinanzministeriums zur Anlage AVEÜR orientieren und so offene Fragen klären.
So wie die Anlage SE musst du auch die Anlage AVSE für jede Gesellschafterin und jeden Gesellschafter einzeln ausfüllen, die oder der Sonderbetriebsvermögen melden muss.