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AfA-Tabelle: Wie du die richtige Nutzungsdauer ermittelst

Aktualisiert am
19
.
02
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2024
Taschenrechner und Laptop auf einem Schreibtisch
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Taschenrechner und Laptop auf einem Schreibtisch

Weißt du bei jeder Anschaffung schon genau, wie lange du den Gegenstand nutzen wirst? Bei einem Computer lässt sich das vielleicht gerade noch abschätzen. Aber wie sieht es mit deinen Ladeneinbauten aus? Oder einer Kuvertiermaschine? Um dir diese Einschätzung zu erleichtern, gibt es die AfA-Tabellen.

Erfahre hier, was sie beinhalten, wie du sie richtig verwendest und worauf du bei der Abschreibung achten solltest.

Was ist eine AfA-Tabelle?

Bei der Abschreibung verteilst du die Herstellungs- und Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese darfst du dir aber nicht selbst ausdenken, denn dadurch könntest du dir Steuervorteile verschaffen.

Wichtige Fakten zur AfA-Tabelle:

  • AfA ist die Kurzform von „Absetzung für Abnutzung“ und der (steuerrechtliche) Ausdruck für Abschreibungen.
  • In den AfA-Tabellen sind zahlreiche Gegenstände mit ihrer durchschnittlichen Nutzungsdauer in Jahren erfasst.
  • Herausgegeben werden sie vom Bundesfinanzministerium. Du musst sie zwar nicht gesetzlich verpflichtend nutzen. Allerdings sind sie allgemein anerkannt. Willst du stark davon abweichen, musst du das auch begründen können.
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Arten von AfA-Tabellen

Es gibt zwei Arten von AfA-Tabellen:

  • AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter
    Hier findest du alle Gegenstände und Maschinen, die unabhängig von der Branche genutzt werden, zum Beispiel Computer mit Peripheriegeräten, Getränkeautomaten oder Klimageräte.
  • AfA-Tabellen für bestimmte Branchen
    In diesen Abschreibungstabellen findest du lediglich die Gegenstände, die in einer bestimmten Branche genutzt werden, etwa ein Tonmischer im Wirtschaftszweig Ziegelindustrie oder Schlepperschiffe im Schiffbau. Es gibt über 100 AfA-Tabellen für verschiedene Branchen.
Tipp – an diese AfA-Tabelle solltest du dich halten:

Findest du einen Vermögensgegenstand in der allgemeinen und der Branchen-Abschreibungstabelle, so gilt für dich der Wert aus der Branchentabelle. Allerdings nur, wenn dein Unternehmen diesem Wirtschaftszweig auch angehört.

Aufbau der AfA-Tabelle

Der Aufbau der Abschreibungstabellen ist recht einfach:

  • Fundstelle: eine durchlaufende Ziffer, die es dir erleichtert, den Gegenstand in der Liste wiederzufinden
  • Anlagegut: Bezeichnung der Vermögensgegenstände
  • Nutzungsdauer i.J.: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren

Zum einen sind die Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums logisch gegliedert (z. B. Grundstücke, unbewegliche Anlagegüter, Fahrzeuge), danach folgt jeweils eine alphabetische Auflistung.

Ausschnitt einer Afa-Tabelle
Abbildung 1: CaptainGeld
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Funktion der AfA-Tabelle

Die AfA-Tabelle hilft dir, bei der Anschaffung eines Vermögensgegenstands die richtige Nutzungsdauer für die Abschreibung zu wählen. Dazu suchst du einfach in der Tabelle nach dem angeschafften Gegenstand. Findest du nicht exakt den richtigen Eintrag? Dann wähle den, der deinem gekauften Anlagegut am nächsten kommt. Lies dann die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aus der Tabelle ab. Auf diese Zeit musst du nun die Betriebsausgaben verteilen.

Meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle

*Durchschnittliche Nutzungsdauer

Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle

Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung

Basis für die Absetzung für Abnutzung sind stets die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Wie du die Abschreibungsbeträge und -sätze genau ermittelst, erfährst du in unserem Beitrag zur Berechnung der Abschreibung.

Du möchtest dich gar nicht selbst intensiver mit der Berechnung beschäftigen, sondern direkt loslegen? Dann nutze ganz einfach unseren kostenlosen Abschreibungsrechner und erhalte nach wenigen Klicks einen detaillierten Abschreibungsplan.

Wo du die AfA-Tabellen findest

Die Abschreibungstabellen findest du unter anderem auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Du kannst sie dort einfach einsehen und auch herunterladen.

Besonderheiten bei der Abschreibung für Kleinunternehmer & Selbstständige

Zwischen der Abschreibung für Kleinunternehmer und Selbstständigen gibt es feine Unterschiede. Grundsätzlich sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer zur Abschreibung verpflichtet, wenn die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands die Grenzwerte des geringwertigen Wirtschaftsguts überschreiten.

Wichtig dabei zu beachten:

  • Der Zeitpunkt der Anschaffung ist entscheidend: Kaufst du den Gegenstand etwa zum 1. Juli, darfst du im Jahr der Anschaffung nur die Hälfte des Abschreibungssatzes abschreiben.
  • Du solltest außerdem bei der Anschaffung auf die richtige Ermittlung der Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts achten.
    • Gewährte Rabatte oder Nachlässe musst du vom Kaufpreis abziehen.
    • Dazurechnen musst du hingegen Kosten, die für die Nutzung des Geräts notwendig sind (z. B. Kosten für die Inbetriebnahme bei einer Fertigungsmaschine).

Der größte Unterschied liegt in der Umsatzsteuer. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer können im Gegensatz zu Selbstständigen die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern. In ihrem Fall zählt somit der Steuerbetrag auch zu den Anschaffungskosten. Deshalb gilt:

Merke: Unterschied Abschreibung als Kleinunternehmer oder als Regelunternehmer

Selbstständige schreiben die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) ab. Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer schreiben die Bruttokosten (inkl. Umsatzsteuer) ab (Achtung: Sonderregelung bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern).

Sonderregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von bis zu 800 Euro netto. Du darfst sie nach § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. (Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Abschreibung von GWGs.)

ACHTUNG Kleinunternehmer:

Etwas komplizierter ist die Regel bei Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern. Obwohl für dich die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten zählt, darfst du für die Einstufung als GWG den Nettowert heranziehen.

Ein Beispiel: Du kaufst ein Notebook mit Peripheriegeräten zum Preis von 780 Euro netto (Bruttopreis 928,20 Euro). Das Gerät ist als GWG einzustufen, weil die Nettokosten unter 800 Euro liegen. Abschreiben darfst du aber die vollen Betriebsausgaben von 928,20 Euro. Umsatzsteuerpflichtige Selbstständige dürften nur 780 Euro abschreiben.

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