Damit deine Bilanz immer ein realistisches Bild von deinen Vermögenswerten zeichnet, bist du als Unternehmerin oder Unternehmer zur Berücksichtigung bilanzieller Abschreibungen verpflichtet. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die bilanzielle Abschreibung, die Unterschiede im Steuer- und Handelsrecht sowie die Buchung der Abschreibungsbeträge.
Was ist die bilanzielle Abschreibung?
Mit der bilanziellen Abschreibung erfasst du Wertminderungen deiner Vermögensgegenstände in deiner Buchhaltung. Sie beeinflussen die Summen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und wirken sich somit auch auf die Höhe deiner Steuern aus.
Die bilanzielle Abschreibung beruht auf der Annahme, dass abnutzbare Wirtschaftsgüter nach und nach an Wert verlieren. Diesen Wertverlust erfasst du als betrieblichen Aufwand. Er wirkt sich gewinnmindernd aus.
Unterschiede zur kalkulatorischen Abschreibung
Die bilanzielle Abschreibung unterscheidet sich von der kalkulatorischen Variante in folgenden Punkten:
Unterschiede der bilanziellen Abschreibung im Steuer- und Handelsrecht
Die bilanzielle Abschreibung ist sowohl in der Steuer- als auch in der Handelsbilanz zu buchen. Dennoch kann es hier Unterschiede geben:
Berechnung der bilanziellen Abschreibung
Wie du den Abschreibungsbetrag berechnen kannst, orientiert sich an der gewählten Abschreibungsmethode.
Planmäßige Abschreibung
Die wichtigsten planmäßigen Abschreibungsmethoden sind:
- Lineare Abschreibung: Teile die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK) durch die Anzahl der Nutzungsjahre. Es ergibt sich der jährlich gleichbleibende Betrag der Absetzung für Abnutzung.
- Mehr zur linearen Abschreibung
- Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibung berechnest du den Abschreibungsbetrag jedes Jahr aufs Neue in Form eines Prozentsatzes mit Bezug auf den Restbuchwert. Die Beiträge sinken von Jahr zu Jahr.
- Mehr zur degressiven Abschreibung
- Progressive Abschreibung: Bei der progressiven Abschreibung steigt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um denselben Betrag (Degressionsbetrag). Er steigt somit jedes Jahr.
- Leistungsabschreibung: Bei der Leistungsabschreibung ermittelst du den Abschreibungsbetrag auf Basis der tatsächlichen Nutzung (z. B. gemessen in gefahrenen Kilometern oder gelaufenen Betriebsstunden einer Maschine). Der Betrag variiert in jedem Jahr.
Außerplanmäßige Abschreibung
Eine außerplanmäßige Abschreibung kannst du auf abnutzbare Sachanlagen ansetzen, wenn sich der Wert eines abnutzbaren Vermögensgegenstands auf Dauer verringert und unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Du schreibst einen zusätzlichen Betrag ab, um den tatsächlichen Wertverlust abzubilden und die Wiederbeschaffungskosten zu finanzieren.
Sofortabschreibung
Bei der Sofortabschreibung darfst du einen abnutzbaren Vermögensgegenstand direkt im ersten Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Das geht nur innerhalb enger Grenzen für die AHK (Stichwort: geringwertige Wirtschaftsgüter).
Sonderabschreibung
Sonderabschreibungen sieht der Fiskus für bestimmte förderfähige Bereiche vor. Diese zusätzliche Abschreibung in Höhe von 20 Prozent kommt vorwiegend für Immobilien infrage.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat sich die Höhe der zusätzlichen Abschreibung von 20 % auf 40 % erhöht.
Bilanzielle Abschreibung richtig buchen
Du buchst die Absetzung für Abnutzung jeweils zum Bilanzstichtag. Dafür kannst du zwei Methoden nutzen.
Direkte Abschreibung
Bei der direkten Methode nutzt du beispielsweise diesen Buchungssatz:
Durch die Gegenbuchung auf dem Bestandskonto minderst du den dort erfassten Wert jedes Jahr. Diese Methode ist die gängigste. Kapitalgesellschaften sind sogar verpflichtet, sie zu nutzen.
Indirekte Abschreibung
Bei der indirekten Abschreibung buchst du die Abschreibung für abnutzbare Vermögensgegenstände zunächst auf ein Wertberichtigungskonto. Erst wenn Sachanlagen vollständig abgeschrieben wurden (Restbuchwert 0 oder 1 Euro), korrigierst du das aktive Bestandskonto. Du brauchst diese Buchungssätze:
Buchung der Abschreibung
Schlussbuchung bei Ausscheiden aus dem Bestand