Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, 2023. Sie beinhaltet die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Gastgewerbe" und gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1986 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Fundstelle Kaffeemaschine abschreiben in der AfA Tabelle 6.19.
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Kaffeevollautomaten
Die angegebene Nutzungsdauer für Kaffeevollautomaten basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie dient als Richtwert für die Abschreibung (AfA) und zur Einschätzung der Abnutzung. Wenn du nachweisen kannst, dass dein Kaffeevollautomat eine kürzere Nutzungsdauer hat, kannst du diese als Alternative ansetzen. Die tatsächliche Nutzungsdauer variiert oft je nach Branche und Einsatzintensität. Es ist immer sinnvoll, vorab Rücksprache mit deinem Steuerberater zu halten, um rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Kaffeevollautomaten abschreiben – mit welcher Abschreibungsmethode?
Es gibt verschiedene Methoden, um einen Kaffeevollautomaten abzuschreiben. Die Wahl der Methode hängt von den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen ab, die in deinem spezifischen Kontext gelten. Hier sind einige allgemein anerkannte Methoden:
- Lineare Abschreibung: Dies ist die häufigste Methode für die Abschreibung von Anlagevermögen. Bei der linearen Abschreibung wird der ursprüngliche Wert des Kaffeevollautomaten gleichmäßig über seine geschätzte Nutzungsdauer verteilt. Zum Beispiel, wenn ein Kaffeevollautomat 2000 Euro kostet und eine erwartete Nutzungsdauer von 5 Jahren hat, würde man jedes Jahr 400 Euro abschreiben.
- Leistungsbezogene Abschreibung: Bei dieser Methode wird die Abschreibung anhand der tatsächlichen Nutzung des Kaffeevollautomaten berechnet. Zum Beispiel könnte man die Abschreibung auf der Grundlage der Anzahl der zubereiteten Tassen oder der Betriebsstunden berechnen. Diese Methode ist oft komplexer und wird weniger häufig verwendet, kann aber in bestimmten Fällen sinnvoll sein.
- Degressive Abschreibung: Bei dieser Methode wird ein fester Prozentsatz des Buchwerts des Kaffeevollautomaten jedes Jahr abgeschrieben. Dies führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und niedrigeren Beträgen in den späteren Jahren der Nutzungsdauer. Diese Methode kann in einigen Fällen steuerlich vorteilhaft sein, da sie die Steuerlast in den ersten Jahren nach der Anschaffung reduziert.
Infos zur degressiven Abschreibung:
- Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes wurde sie jedoch vorübergehend für Anlagegüter wie Kaffeevollautomaten, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, wieder eingeführt. Ab Januar 2023 galt diese Corona-bedingte Sonderregelung zunächst nicht mehr für neu angeschaffte Güter, wurde jedoch 2024 wieder geöffnet und ab 01.07.2025 erneut ausgeweitet (bis 31.12.2027) – diesmal mit einem degressiven Abschreibungssatz von bis zu 30 %.
- Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die degressive Abschreibung erneut ermöglicht. Sie galt zunächst für Kaffeevollautomaten, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden. Für Anschaffungen im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025 war die degressive AfA jedoch nicht zulässig. Mit dem neuen Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster“) gilt die degressive Abschreibung nun erneut für Kaffeevollautomaten, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft werden. Der maximale Satz beträgt dabei 30 % pro Jahr, höchstens jedoch das 3-fache der linearen AfA.
Zusatzinfo: Kaffeevollautomaten können, abhängig von ihrem Wert und der steuerlichen Situation, unter bestimmten Voraussetzungen direkt abgeschrieben werden. In solchen Fällen hat man ein Wahlrecht zwischen der Direktabschreibung oder anderen Abschreibungsarten.
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Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die individuelle Nutzungsdauer von Kaffeevollautomaten findest du unter der Fundstelle 6.19 in der AfA Tabelle










