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Normalerweise musst du die Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilen. Eine Ausnahme stellt jedoch die Sofortabschreibung dar.
Erfahre in diesem Beitrag, wie die Sofortabschreibung funktioniert und welche Alternativen es gibt.
Definition der Sofortabschreibung
Bei der Sofortabschreibung kannst du Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro noch im selben Wirtschaftsjahr vollständig abschreiben. Das gilt allerdings nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 2 EStG
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) bis 800 Euro (netto)
selbstständig nutzbar (ohne weitere Gegenstände)
beweglicher Vermögensgegenstand
abnutzbares Produkt
Wichtig zu wissen zur Handelsbilanz:
Für die Handelsbilanz gibt es keine gesonderten Grenzen der Sofortabschreibung. Sie wird hier mit denselben Grenzwerten wie im Steuerrecht genutzt.
So funktioniert die Sofortabschreibung
Bei der Sofortabschreibung musst du keine Verteilung der Kosten auf mehrere Nutzungsjahre vornehmen, sondern kannst den gesamten Betrag sofort abschreiben.
Für dich bedeutet das folgendes:
Der Betrag wird voll im Wirtschaftsjahr der Anschaffung als Betriebsausgabe wirksam.
Es bleibt kein Restbuchwert bestehen.
So schreibst du je nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab
Neben der Sofortabschreibung gibt es für geringwertige Wirtschaftsgüter auch noch die Poolabschreibung (dazu weiter unten noch mehr).
Welche Variante du nutzen darfst, hängt neben der GWG-Eigenschaft vor allem von der Höhe der AHK (Anschaffungs- und Herstellungskosten) ab:
Höhe der Netto-AHK
Abschreibungsoptionen
bis 250 Euro
Sofortabschreibung
250,01 bis 800 Euro
Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (*GWG-Verzeichnis muss erstellt werden)
800,01 Euro bis 1.000 Euro
keine Sofortabschreibung, Poolabschreibung oder nach AfA-Tabelle
ab 1.000,01 Euro
keine Sofort- oder Poolabschreibung, Abschreibung nach AfA-Tabelle
Tipp für Kleinunternehmer zur Sofortabschreibung:
Auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer können die Sofortabschreibung ohne Restbuchwert nutzen. Obwohl sie von der Rechnung die Umsatzsteuer nicht ziehen dürfen, gilt für sie bei der Sofortabschreibung ebenfalls der Nettobetrag.
Wann ein GWG-Verzeichnis erstellt werden muss
Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,01 und 800 Euro netto, musst du die geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem separaten Verzeichnis erfassen.
Dazu zeichnest du das Datum der Anschaffung, die ermittelten AHK sowie die Bezeichnung des Anlageguts auf. Solche Aufzeichnungspflichten hast du nicht bei GWG bis 250 Euro und bei Anschaffungen über 800 Euro.
Firma/ Steuerpflichtiger
Jahr
Bezeichnung des Wirtschaftsgutes
Beleg-Nr.
Kaufdatum
Preis/ Wert
Gesamtwert
0,00
Alternative: Abschreibung über Sammelposten (Poolabschreibung)
Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 250,01 und 1.000 Euro kannst du alternativ über einen Sammelposten abschreiben. Das funktioniert so:
Schritt: Du buchst das ganze Jahr über die entsprechenden Vermögensgegenstände auf dem Konto „Wirtschaftsgüter (Sammelposten)“.
Schritt: Die gesammelten AHK teilst du zum Ende des Jahres durch fünf Jahre.
Schritt: Anhand des ermittelten Betrags schreibst du den Sammelposten nun linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren ab (unabhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle). Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung kannst du also ein Fünftel der gesammelten AHK abschreiben.
Achtung: Bindung an Entscheidung für Sammelposten!
An deine Entscheidung für einen Sammelposten bindest du dich für ein Jahr. Du kannst nicht im selben Jahr geringwertige Wirtschaftsgüter per Sofortabschreibung und per Poolabschreibung abschreiben.
Typische Praxisbeispiele für die Sofortabschreibung
Damit die Sofortabschreibung erlaubt ist, muss das GWG eigenständig nutzbar sein. Die folgenden Beispiele helfen dir bei der Abgrenzung:
Sofortabschreibung erlaubt
Sofortabschreibung nicht erlaubt
Büromöbel
Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion
Kaffeevollautomat
Bohrmaschine
verbreitete Anwendersoftware
Drucker
spezielle Anwendersoftware (z. B. Branchensoftware)
Peripheriegeräte für einen PC (z. B. Monitor
Werkzeug für Maschinen (z. B. Bohrer)
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Wann lohnt sich die Sofortabschreibung, wann die Poolabschreibung?
Die Poolabschreibung solltest du der Sofortabschreibung immer dann vorziehen, wenn du im laufenden Wirtschaftsjahr geringe Einkünfte hast. Dann kannst du den Steuervorteil nämlich auf die folgenden Jahre übertragen.
Die Sofortabschreibung ist hingegen günstiger, wenn du in umsatzstarken Jahren noch Betriebsausgaben zur Minderung deines Gewinns benötigst.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Wann ist eine Sofortabschreibung möglich?
Voraussetzungen sind Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 Euro und die Erfüllung der Anforderungen an ein geringwertiges Wirtschaftsgut.
Wie funktioniert die Sofortabschreibung?
Bei der Sofortabschreibung schreibst du die gesamten Netto-AHK im Jahr der Anschaffung ab.
Wie hoch ist die Grenze für GWG 2022?
Die Grenze für die Sofortabschreibung liegt bei 800 Euro, bei der Poolabschreibung bei 1.000 Euro.
Was kann ich sofort abschreiben?
Die Sofortabschreibung ist für abnutzbare, bewegliche Anlagegüter möglich, die selbstständig nutzbar sind. Das gilt beispielsweise nicht für Peripheriegeräte zu PCs.
Wann ist die Sofortabschreibung besser?
Die Sofortabschreibung mindert deinen Gewinn noch im selben Wirtschaftsjahr. Deshalb ist sie gut geeignet, wenn du in deiner Gewinnermittlung hohe Gewinne ausweist.
Wie buche ich geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 Euro?
Du buchst die AHK auf das Konto „GWG“ oder auf ein passendes Aufwandskonto. Zum Jahresende buchst du für die Gewinnermittlung den gesamten Betrag auf das Konto „Abschreibungen“ um.