Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle in der AfA Tabelle: 6.15
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Büromöbeln
Die angegebene Nutzungsdauer für Büromöbel basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Büromöbel abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?
Bei der Abschreibung von Büromöbeln gibt es verschiedene Abschreibungsmethoden, die angewendet werden können. Die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land, der Nutzungsdauer der Möbel und der Art der Möbel.
Die zwei häufigsten Abschreibungsmethoden sind die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung.
- Lineare Abschreibung: Bei dieser Methode wird der Wert der Büromöbel gleichmäßig über deine Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Zum Beispiel kannst du entscheiden, die Möbel über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben. In diesem Fall würde der jährliche Abschreibungsbetrag ein Zehntel des Anschaffungswerts betragen.
- Degressive Abschreibung: Diese Methode erlaubt eine schnellere Abschreibung zu Beginn und eine langsamere Abschreibung später. Die Abschreibungsbeträge werden prozentual auf den Restbuchwert angewendet. Dies führt dazu, dass die Abschreibungsbeträge im Laufe der Zeit abnehmen. Die genaue prozentuale Abschreibung hängt von den gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land und deiner Entscheidung ab.
Infos zur degressiven Abschreibung:
- Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes wurde sie jedoch vorübergehend für Anlagegüter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, wieder eingeführt. Ab Januar 2023 galt diese Corona-bedingte Sonderregelung zunächst nicht mehr für neu angeschaffte Güter, wurde jedoch 2024 wieder geöffnet und ab 01.07.2025 erneut ausgeweitet (bis 31.12.2027) – diesmal mit einem degressiven Abschreibungssatz von bis zu 30 %.
- Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die degressive Abschreibung erneut ermöglicht. Sie galt zunächst für Anlagegüter, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden. Für Anschaffungen im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025 war die degressive AfA jedoch nicht zulässig. Mit dem neuen Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster“) gilt die degressive Abschreibung nun erneut für Anlagegüter, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft werden. Der maximale Satz beträgt dabei 30 % pro Jahr, höchstens jedoch das 3-fache der linearen AfA.
Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle










