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Abschreibung von Warenautomaten - Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle

Zwei Warenautomaten vor einer grauen Wand
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Zwei Warenautomaten vor einer grauen Wand

Die Nutzungsdauer von Warenautomaten entspricht bei der Abschreibung (AfA) 5 Jahre.

Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.

Fundstelle in der AfA Tabelle: 7.4.2

Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.

Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Warenautomaten

Die angegebene Nutzungsdauer für Warenautomaten basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Warenautomaten abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?

Die Abschreibungsmethode für Warenautomaten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den geltenden steuerlichen Vorschriften und den unternehmensinternen Richtlinien. In der Regel können Warenautomaten entweder nach der linearen Abschreibungsmethode oder nach der degressiven Abschreibungsmethode abgeschrieben werden.

  1. Lineare Abschreibungsmethode: Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Anschaffungswert des Warenautomaten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Der Anschaffungswert wird durch die Anzahl der Jahre der Nutzungsdauer dividiert, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln.
  2. Degressive Abschreibungsmethode: Bei der degressiven Abschreibungsmethode wird der Warenautomat zu Beginn schneller abgeschrieben als in den späteren Jahren. Das bedeutet, dass in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden als in späteren Jahren. Die konkrete Berechnung hängt von den jeweils geltenden steuerlichen Regelungen ab. Aktuell ist die degressive Abschreibung nur in bestimmten Zeiträumen zulässig. Sie kann genutzt werden für Anlagegüter, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden. In diesem Zeitraum beträgt der maximale Satz 20 Prozent und höchstens das Zweifache der linearen AfA. Zusätzlich ist die degressive Abschreibung wieder zulässig für Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027. In diesem Zeitraum beträgt der maximale Satz 30 Prozent und höchstens das Dreifache der linearen AfA. Für Anschaffungen außerhalb dieser Zeiträume ist ausschließlich die lineare Abschreibung möglich.

Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle

*Durchschnittliche Nutzungsdauer

Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle

Zusammenfassung

Die Nutzungsdauer von Warenautomaten beträgt laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 5 Jahre und dient als Richtwert für die steuerliche Abschreibung. Alternativ kann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden, wenn diese nachweisbar ist. Die Abschreibung erfolgt in der Regel linear, indem die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Eine degressive Abschreibung ist nur in bestimmten Zeiträumen zulässig: Für Anlagegüter, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden (20 % degressiv) sowie erneut für Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 (bis zu 30 % degressiv). In allen anderen Fällen ist ausschließlich die lineare Abschreibung möglich. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann branchenabhängig variieren, weshalb eine Rücksprache mit dem Steuerberater empfohlen wird. Weitere gängige Anlagegüter und ihre Nutzungsdauern sind in der AfA-Tabelle festgelegt und sollten bei der steuerlichen Planung berücksichtigt werden.

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