Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle in der AfA Tabelle: 7.4.2
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Warenautomaten
Die angegebene Nutzungsdauer für Warenautomaten basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Warenautomaten abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?
Die Abschreibungsmethode für Warenautomaten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den geltenden steuerlichen Vorschriften und den unternehmensinternen Richtlinien. In der Regel können Warenautomaten entweder nach der linearen Abschreibungsmethode oder nach der degressiven Abschreibungsmethode abgeschrieben werden.
- Lineare Abschreibungsmethode: Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Anschaffungswert des Warenautomaten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Der Anschaffungswert wird durch die Anzahl der Jahre der Nutzungsdauer dividiert, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln.
- Degressive Abschreibungsmethode: Bei der degressiven Abschreibungsmethode wird der Warenautomat zu Beginn schneller abgeschrieben als in den späteren Jahren. Dies bedeutet, dass in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden als in den späteren Jahren. Die genaue Methode zur Berechnung der degressiven Abschreibung kann je nach steuerlicher Regelung und unternehmensspezifischen Entscheidungen variieren. (Achtung: nicht mehr zulässig. Ausnahme sind im Rahmen des Wachstumschancengesetz Anlagegüter, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden.)