Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Fundstelle in der AfA Tabelle: 6.14.4
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Lautsprechern
Die angegebene Nutzungsdauer für Lautsprecher basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Lautsprecher abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?
Die Abschreibungsmethode für Lautsprecher (und andere Anlagegüter) hängt von den steuerlichen Vorschriften und den internen Buchhaltungsrichtlinien eines Unternehmens ab. In der Regel werden für die Abschreibung von Anlagegütern wie Lautsprechern entweder die lineare Abschreibungsmethode oder die degressive Abschreibungsmethode angewendet.
- Lineare Abschreibungsmethode: Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Wert des Lautsprechers gleichmäßig über seine geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu berechnen, wird der Anschaffungspreis des Lautsprechers durch die geschätzte Nutzungsdauer geteilt. Dieser Abschreibungsbetrag wird dann jedes Jahr auf den Buchwert angewendet, bis der Lautsprecher vollständig abgeschrieben ist.
- Degressive Abschreibungsmethode: Die degressive Abschreibungsmethode erlaubt höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren und sinkende Beträge in den Folgejahren. Sie wird mit einem festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert berechnet.Aktuell ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder zulässig – für Anschaffungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027, mit einem maximalen Satz von 30 % bzw. höchstens dem Dreifachen der linearen AfA.Zusätzlich bleibt die frühere Sonderregelung für Anschaffungen 01.04.2024–31.12.2024 (max. 20 %) bestehen.Für Anschaffungen 01.01.2025–30.06.2025 ist dagegen keine degressive AfA möglich.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl der Abschreibungsmethode von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich an einen Buchhalter oder Steuerberater zu wenden, um die genaue Abschreibungsmethode und -dauer gemäß den spezifischen Unternehmensrichtlinien und den geltenden Steuervorschriften zu ermitteln.
Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle.











