Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.
Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.
Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Reinigungsgeräten
Die angegebene Nutzungsdauer für Reinigungsgeräte basiert auf üblichen betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen. Sie ist ein Richtwert für die Abschreibung (AfA) und die Beurteilung des Verschleißes. Wenn du eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen kannst, kannst du sie als Alternative verwenden. Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt oft von der Branche ab. Es ist immer ratsam, vorher mit deinem Steuerberater zu sprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Reinigungsgeräte abschreiben - mit welcher Abschreibungsmethode?
Die Abschreibungsmethode für Reinigungsgeräte hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der steuerlichen Vorschriften in deinem Land, den betrieblichen Anforderungen und der Nutzungsdauer der Geräte. In der Regel gibt es zwei gängige Methoden zur Abschreibung von Vermögenswerten wie Reinigungsgeräten:
- Lineare Abschreibung: Bei der linearen Abschreibung wird der Wert des Reinigungsgeräts gleichmäßig über seine geschätzte Nutzungsdauer verteilt. Du teilst den Anschaffungswert des Geräts durch die geschätzte Nutzungsdauer, um die jährliche Abschreibung zu berechnen. Zum Beispiel, wenn ein Reinigungsgerät einen Anschaffungswert von 10.000 Euro hat und eine geschätzte Nutzungsdauer von 5 Jahren, würde die jährliche Abschreibung 2.000 Euro betragen (10.000 Euro / 5 Jahre).
- Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibung werden in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge berücksichtigt, die im Laufe der Zeit abnehmen. Dies spiegelt wider, dass Vermögenswerte in den Anfangsjahren schneller an Wert verlieren.Aktuell ist die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter erneut zulässig, wenn sie nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der gesetzliche Abschreibungssatz beträgt dabei bis zu 30 %, maximal das Dreifache der linearen AfA.Für Anschaffungen zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.06.2025 ist keine degressive AfA möglich.Die vorherige Übergangsregelung (20 % für Anschaffungen 01.04.2024–31.12.2024) bleibt davon unberührt.
Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle
*Durchschnittliche Nutzungsdauer
Die Individuelle Nutzungsdauer von einzelnen Reinigungsgeräten findest du unter der Fundstelle 7.2 in der AfA Tabelle.
Zusammenfassung
Die durchschnittliche Nutzungsdauer für Reinigungsgeräte beträgt laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 9 Jahre. Die tatsächliche Abschreibungsdauer kann jedoch je nach betrieblicher Nutzung und Nachweis kürzer angesetzt werden. Zur Abschreibung stehen die lineare Methode, bei der der Wert gleichmäßig verteilt wird, und die degressive Methode zur Verfügung, die aktuell für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder zulässig ist, wenn sie zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden (max. 30 % AfA). Die AfA-Tabelle dient als Richtwert und enthält auch Angaben zur Nutzungsdauer weiterer Anlagegüter. Bevor eine abweichende Abschreibung gewählt wird, sollte eine Absprache mit dem Steuerberater erfolgen. Eine genaue Übersicht der Nutzungsdauer einzelner Reinigungsgeräte ist in der AfA-Tabelle unter Fundstelle 7.2 zu finden.










