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Abschreibung von Kassensystemen - Die häufigsten Methoden im Überblick

Kassensystem und Person, die es bedient
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Kassensystem und Person, die es bedient

Die Nutzungsdauer von Kassensystemen entspricht bei der Abschreibung (AfA) 6 Jahre.

Wichtig: Quelle dieser Angabe ist die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, 2023. Sie beinhaltet die Nutzungsdauer von allgemein verwendbaren Anlagegütern (AV) und gilt dabei für alle Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.

Fundstelle Kassensystem abschreiben in der AfA Tabelle 6.14.7.

Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag zur AfA Tabelle.

Abweichende Nutzungsdauer bei der Abschreibung von Kassensystemen

Die angegebene Nutzungsdauer für Kassensysteme liegt laut AfA-Tabelle bei 6 Jahren und basiert auf den üblichen betrieblichen Erfahrungen sowie steuerlichen Vorgaben. Diese Dauer dient als Richtwert für die Abschreibung (AfA) und zur Beurteilung des Verschleißes. Sollte dein Kassensystem aufgrund intensiver Nutzung, technischer Veralterung oder branchenspezifischer Anforderungen eine kürzere Lebensdauer aufweisen, kannst du dies nachweisen und eine abweichende Abschreibungsdauer ansetzen. Für eine rechtssichere Bewertung ist es ratsam, vorher mit deinem Steuerberater Rücksprache zu halten.

Kassensysteme abschreiben – mit welcher Abschreibungsmethode?

Es gibt verschiedene Methoden, um ein Kassensystem abzuschreiben. Die Wahl der Methode hängt von den individuellen steuerlichen und betrieblichen Anforderungen ab. Hier sind die gängigsten Abschreibungsmethoden:

  1. Lineare Abschreibung: Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten genutzte Methode. Der Anschaffungspreis des Kassensystems wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer von 6 Jahren verteilt. Zum Beispiel, wenn ein Kassensystem 3000 Euro kostet, schreibt man jedes Jahr 500 Euro ab.
  2. Leistungsbezogene Abschreibung: Diese Methode orientiert sich an der tatsächlichen Nutzung des Kassensystems. Zum Beispiel könnte die Abschreibung auf Grundlage der täglichen Transaktionen oder der Betriebsstunden erfolgen. Diese Methode ist weniger üblich, kann jedoch bei Kassensystemen mit besonders intensiver Nutzung sinnvoll sein.
  3. Degressive Abschreibung: Hierbei wird ein fester Prozentsatz des Restbuchwerts des Kassensystems jährlich abgeschrieben. Diese Methode führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und niedrigeren Beträgen in den späteren Jahren. Sie kann steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere bei Systemen mit schneller technischer Veralterung.

Infos zur degressiven Abschreibung:

  1. Die degressive Abschreibung war zwischen 2011 und 2019 nicht zulässig. Im Zuge eines Corona-Steuerhilfegesetzes wurde sie jedoch vorübergehend für Anlagegüter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, wieder eingeführt. Ab Januar 2023 galt diese Corona-bedingte Sonderregelung zunächst nicht mehr für neu angeschaffte Güter, wurde jedoch 2024 wieder geöffnet und ab 01.07.2025 erneut ausgeweitet (bis 31.12.2027) – diesmal mit einem degressiven Abschreibungssatz von bis zu 30 %.
  2. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die degressive Abschreibung erneut ermöglicht. Sie galt zunächst für Anlagegüter, die zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden. Für Anschaffungen im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025 war die degressive AfA jedoch nicht zulässig. Mit dem neuen Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster“) gilt die degressive Abschreibung nun erneut für Anlagegüter, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 angeschafft werden. Der maximale Satz beträgt dabei 30 % pro Jahr, höchstens jedoch das 3-fache der linearen AfA.

Zusatzinfo: Kassensysteme, die einen Anschaffungspreis unterhalb der GWG-Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter) haben, können direkt abgeschrieben werden. Andernfalls besteht ein Wahlrecht zwischen der Direktabschreibung oder einer der oben genannten Abschreibungsmethoden.

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Weitere meistgesuchte Anlagegüter und ihre Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle

*Durchschnittliche Nutzungsdauer

Die individuelle Nutzungsdauer von Kassensystemen findest du unter der Fundstelle 6.14.7 in der AfA Tabelle.

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