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2021-03-09
2024-07-25

Insolvenz

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Aus den verschiedensten Gründen können Unternehmen zahlungsunfähig werden, ein häufiger Grund ist, dass die Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Gerät ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, droht die Insolvenz. Nicht immer kann eine Insolvenz abgewendet werden, in diesem Fall muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Für die Insolvenz gelten gesetzliche Regelungen. Auch Privatpersonen, die zahlungsunfähig werden, können von Insolvenz betroffen sein, der letzte Ausweg, aber auch eine Chance ist dann die Privatinsolvenz.

Definition der Insolvenz

Die Insolvenz ist der Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, aber auch einer Privatperson. Kann der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, liegt in der Regel eine Insolvenz vor. Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, Voraussetzung dafür ist, dass das insolvente Unternehmen einen Insolvenzantrag stellt. Geschieht das nicht, kann der Straftatbestand einer Insolvenzverschleppung vorliegen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden die verbliebenen Vermögensteile des Schuldners auf die Gläubiger aufgeteilt, wenn noch eine Insolvenzmasse vorhanden ist. Verfügt das Unternehmen über keine Insolvenzmasse, gehen die Gläubiger leer aus. Die Gläubiger können Lieferanten, Kreditgeber, Geschäftspartner und Arbeitnehmer sein. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder zur Abwendung der Insolvenz kann völliger oder teilweiser Schuldenerlass angestrebt werden, abhängig von den Gläubigern und der Höhe der Schulden. Fällige Kreditraten können abgesenkt, Verbindlichkeiten gestundet werden. Die Zahlungsfähigkeit des Schuldners kann auf diese Weise wieder hergestellt werden.

Insolvenz - zahlungsunfähigkeit

Abwendung der Insolvenz

Für die Abwendung einer Insolvenz bestehen mehrere Möglichkeiten. Mit einer Bürgschaft eines solventen Unternehmens oder eines Kreditinstituts ist die Abwendung einer Insolvenz oft möglich. Am häufigsten verhandeln Gläubiger mit den Schuldnern, sie vereinbaren die Stundung von Rechnungen oder eine Ratenzahlung. Um eine Insolvenz abzuwenden, gilt es, frühzeitig die Warnzeichen zu erkennen und eine fundierte Analyse der Unternehmenszahlen und –daten vorzunehmen. Je früher die Insolvenzgefahr erkannt wird, desto besser sind die Chancen, eine Insolvenz abzuwenden. Ein erfahrener Unternehmensberater kann häufig bei der Abwendung einer Insolvenz helfen und mit dem Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen besprechen. Eine Umstrukturierung der Produktion, aber auch betriebsbedingte Kündigungen sind oft die letzten Mittel, eine Insolvenz zu umgehen.

Gründe für eine Insolvenz

Das Gesetz legt für eine Insolvenz folgende Gründe fest:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Insolvenz

Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Dieser Begriff ist von der vorübergehenden Zahlungsstockung, bei der ein Unternehmen nur über kurze Zeit seine Zahlungen nicht leisten kann, abzugrenzen. Zahlungsunfähigkeit nach den Richtlinien des Insolvenzrechts ist gegeben, wenn ein Unternehmen mindestens 90 Prozent seiner Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von drei Wochen ausgleichen kann. Wird ein Unternehmen seine bestehenden Verpflichtungen voraussichtlich nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit begleichen können, ist von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Rede. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht mehr durch das vorhandene Vermögen gedeckt werden können. Um eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu ermitteln, müssen alle Aktivwerte eines Unternehmens den Verbindlichkeiten gegenübergestellt werden. Besteht wenigstens einer dieser Gründe für eine Insolvenz, müssen Unternehmen den Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe dieser Gründe stellen, da sonst eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung droht. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht die Pflicht zum Insolvenzantrag, bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Unternehmen selbst entscheiden, ob es eine Insolvenz beantragen will.

Beispiele für eine Insolvenz

Ein Beispiel für eine Insolvenz ist eine kleine Elektrofirma in der Nähe von Berlin, die im Familienbesitz war und Transformatoren herstellte. Das Unternehmen wurde zahlungsunfähig, hatte Schulden, der Unternehmer beantragte Insolvenz. Der Insolvenzverwalter prüfte den Tatbestand der Insolvenz und fand einen Käufer. Das Unternehmen wurde von einer größeren Firma aus Nordrhein-Westfalen gekauft, das Produktionsprofil und einige Arbeitsplätze blieben erhalten. Ein traditioneller Buchladen wechselte in eine bessere Lage, um mehr Umsätze zu erzielen. Das war mit höheren Kosten verbunden und führte zur Zahlungsunfähigkeit. Eine Insolvenz wurde beantragt, ein befreundeter Buchhändler kaufte im Rahmen des Insolvenzverfahrens diesen Buchladen, das Sortiment wurde umgestaltet, alle Arbeitsplätze blieben erhalten.

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