Kostenloses Rechnung in die Schweiz Muster mit Anleitung
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Wenn du eine Rechnung in die Schweiz schreibst, gelten andere steuerliche Regeln als bei Rechnungen innerhalb Deutschlands. Da die Schweiz als Drittland gilt, ist eine Lieferung häufig als Ausfuhrlieferung von der Umsatzsteuer befreit. Mit unserem kostenlosen Rechnungsmuster für die Schweiz siehst du sofort, welche Pflichtangaben wichtig sind, kannst die Vorlage individuell anpassen, Zeit sparen und deine Rechnung rechtssicher erstellen.
Achtung:
Diese Vorlage ist unter Umständen nicht GoBD-konform. Außerdem erfüllt sie nicht die Vorgaben der E‑Rechnungspflicht, die seit dem 01.01.2025 für den B2B-Bereich gilt.
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Welche Pflichtangaben müssen auf eine Rechnung in die Schweiz?
Damit deine Rechnung in die Schweiz rechtssicher ist, müssen wie bei Rechnungen an deutsche Unternehmen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Unser Muster unterstützt dich dabei, alle Angaben korrekt einzutragen. Welche Pflichtangaben auf keiner Rechnung an Schweizer Unternehmen fehlen dürfen, siehst du hier:
- Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsausstellers
- Kompletter Name und Adresse des Rechnungsempfängers
- Umsatzsteuernummer des Leistungserbringers (Steuernummer, USt-IdNr. oder UID, sofern du in der Schweiz mehrwertsteuerlich registriert bist)
- Unternehmens-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers (mit oder ohne MwSt.-Zusatz, je nach Status in der Schweiz)
- Rechnungsdatum und Lieferdatum (sofern abweichend vom Rechnungsdatum)
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Genaue Artikel- oder Leistungsbeschreibung (Mengenangabe, Einzelpreis, Gesamtpreis)
- Nettobetrag bzw. Entgelt der Lieferung oder Leistung
- Mehrwertsteuerausweis oder Hinweis auf steuerfreie Lieferung
- Ggf. Verweis auf das Reverse-Charge-Verfahren
Rechnung in die Schweiz: mit oder ohne Mehrwertsteuer ausstellen?
Ob du eine Rechnung in die Schweiz mit oder ohne Mehrwertsteuer ausstellst, hängt davon ab, an wen du leistest und welche Leistung erbracht wird. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, wird sie steuerlich als Drittland behandelt. Für Rechnungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union gelten die umsatzsteuerlichen Vorgaben für das jeweilige Drittland.
Bei Warenlieferungen an Unternehmen in der Schweiz handelt es sich in vielen Fällen um steuerfreie Ausfuhrlieferungen. Deshalb weist du hierbei keine deutsche Umsatzsteuer aus. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist allerdings, dass du die Ausfuhr durch entsprechende Versand- oder Zolldokumente nachweisen kannst. Für die Rechnungsstellung bezüglich Warenverkäufe in die Schweiz kannst du unser Muster verwenden.
Erbringst du hingegen eine Dienstleistung an ein Schweizer Unternehmen, richtet sich die Besteuerung nach dem Leistungsort. Liegt der Leistungsort in der Schweiz, greift die Umkehrung der Steuerschuld: Die Steuer schuldet dann nicht der leistende Unternehmer in Deutschland, sondern der Leistungsempfänger in der Schweiz (dazu gleich mehr). Auch für diesen Fall kannst du unser Rechnungsmuster für die Schweiz verwenden.
Anders sieht es bei Privatkunden und Schweizer Kleinunternehmern aus: Rechnest du Waren oder Dienstleistungen an diese Kundengruppen ab, liegt eine steuerpflichtige Leistung vor. In diesem Fall musst du die Rechnung mit der deutschen Umsatzsteuer ausstellen und die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen.
Als Kleinunternehmer Rechnung in die Schweiz stellen
Als Kleinunternehmer berechnest du generell keine Mehrwertsteuer. Daher musst du bei einer Musterrechnung in die Schweiz nur ein paar Kleinigkeiten abändern. Du weist wie bei einer Rechnungsstellung innerhalb Deutschlands darauf hin, dass du dem § 19 UStG unterliegst und dass deine Leistung in Deutschland nicht versteuert wird. Jedoch musst du sowohl deine Umsatzsteuer-ID als auch die Schweizer Umsatzsteuer-ID deines Auftraggebers angeben.
Reverse-Charge-Verfahren bei Rechnungen in die Schweiz
Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein Verfahren, das primär innerhalb der EU angewendet wird, aber auch bei bestimmten Leistungen in Drittländer relevant ist. Die Steuerschuld vom Leistungserbringer geht dabei auf den Leistungsempfänger über. Das heißt, nicht der leistende Unternehmer in Deutschland führt die Umsatzsteuer ab, sondern das Unternehmen in der Schweiz. Voraussetzung ist, dass du eine Dienstleistung an einen Unternehmer abrechnest und der Leistungsort in der Schweiz liegt. In diesem Fall ist der Schweizer Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Auf der Rechnung weist du in diesem Fall keine deutsche Umsatzsteuer aus, sondern ergänzt einen Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuld. Unser Muster lässt sich dafür einfach anpassen und um folgenden Passus im Fußtext ergänzen: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)".
Bei Warenlieferungen greift dieses Verfahren dagegen nicht. Lieferungen in die Schweiz gelten in vielen Fällen als steuerfreie Ausfuhrlieferungen, wenn du den Export entsprechend nachweisen kannst. In diesem Fall solltest du den Hinweis auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung wie folgt auf deiner Rechnung vermerken: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung / tax-free export“.
Unabhängig vom Reverse-Charge-Verfahren gilt: Sobald dein Umsatz in der Schweiz die Umsatzgrenze von 100.000 Franken übersteigt, wirst du dort mehrwertsteuerpflichtig und musst dich ins schweizerische Mehrwertsteuerregister eintragen lassen. Dann gelten zusätzlich die schweizerischen Vorgaben der Rechnungsstellung für dich.
In der Schweiz kann außerdem die sogenannte Bezugssteuer relevant werden. Dabei versteuert der Leistungsempfänger bestimmte Leistungen direkt im eigenen Land. Für dich als Rechnungsaussteller fällt in diesem Fall keine deutsche Umsatzsteuer an.
Rechnung aus der Schweiz buchen
Kommen wir nun kurz auf den umgekehrten Fall zu sprechen. Anstatt eine Rechnung an ein Schweizer Unternehmen auszustellen, erhältst du eine Rechnung aus der Schweiz. Diese kannst du in deiner Buchhaltung wie jede andere Eingangsrechnung verbuchen. Ein Problem könnte sich ergeben, falls die Rechnung in Schweizer Franken erstellt wurde. In diesem Fall muss dein Kreditinstitut deine Überweisung in die Fremdwährung umrechnen, wodurch sich Kursschwankungen ergeben könnten. Diese müssten dann als Gewinn oder Verlust gebucht werden. An dieser Stelle möchten wir dich noch darauf aufmerksam machen, dass eine Rechnung aus der Schweiz ebenfalls Pflichtangaben enthalten muss, damit dein Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist und du die Vorsteuer geltend machen kannst. Diese decken sich mit den Vorschriften, die du bei unserer Rechnungsvorlage für die Schweiz einhalten musst.
Anleitung zum Ausfüllen des Musters für eine Rechnung in die Schweiz:
Damit du innerhalb kürzester Zeit eine Rechnung in die Schweiz rechtssicher verfasst, helfen wir dir mit einer kleinen Anleitung zum Ausfüllen unseres Rechnungsmusters für die Schweiz:
- Lade zunächst unsere Rechnungsvorlage für die Schweiz in deinem bevorzugten Format herunter und speichere sie auf deinem PC.
- Trage links oben deine Daten ein: Unternehmensbezeichnung und Adresse.
- Füge in das Feld darunter die komplette Rechnungsadresse (inklusive des Firmennamens) deines Auftraggebers ein.
- Rechts oben hast du die Möglichkeit, dein Logo einzusetzen.
- Als Nächstes füllst du die Felder Rechnungsnummer und Rechnungsdatum aus. Beachte, dass du immer eine fortlaufende Rechnungsnummer wählen musst, die noch nicht vergeben wurde.
- Fülle die Betreffzeile aus zum Beispiel mit „Rechnung Nr. 1001“.
- Unterhalb des Betreffs befindet sich ein weiteres Feld, das du für detaillierte Informationen nutzen kannst, zum Beispiel für die Bezugnahme auf ein zuvor ausgestelltes Angebot.
- Jetzt gibst du die verkauften Produkte oder Dienstleistungen ein. Denke daran, sowohl die Menge der verkauften Artikel bzw. Dienstleistungen als auch den jeweiligen Einzel- und Gesamtpreis anzugeben.
- Im Feld unterhalb der Artikelbeschreibung machst du den Steuerhinweis: Bei einer Warenlieferung gibst du an, dass die Lieferung laut § 43 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 UStG steuerfrei ist. Bei einer Dienstleistung verweist du auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft.
- In den Fußtext des Rechnungsmusters für die Schweiz fügst du deine Bankverbindung, die Rechnungsfälligkeitsowie deine Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer ein.
- Speichere zu guter Letzt das Dokument ab und verschicke die Rechnung an deinen Kunden.
Wie sevdesk dir beim Schreiben von Rechnungen in die Schweiz hilft
Wenn du regelmäßig Rechnungen in die Schweiz oder andere Drittländer schreibst, spart dir sevdesk viele manuelle Schritte. Das Rechnungsprogramm berücksichtigt automatisch die passende Steuerlogik, ergänzt Reverse-Charge-Hinweise und hilft dir, Rechnungen rechtssicher zu erstellen.
Auch Exportbelege und Versandnachweise kannst du digital ablegen und direkt zur Rechnung dokumentieren. Wiederkehrende Vorlagen, automatischer Versand und die zentrale Verwaltung deiner Rechnungen sorgen dafür, dass du internationale Rechnungen deutlich schneller erstellst.

