Kostenloses Differenzbesteuerung Rechnung Muster
Als Word und Excel Vorlage zum Downloaden
Händler, die mit besonderen gebrauchten Waren handeln, können ihre Marge bei der Umsatzsteuer mit der Differenzbesteuerung ansetzen. Dabei handelt es sich um einen Sonderfall, den wir nachfolgend noch besprechen. Für diese Berechnung findest du weiter unten sowohl nähere Erläuterungen als auch eine Differenzbesteuerung Rechnung als Vorlage.
Differenzbesteuerung Rechnung Muster zum Download
Bei der Rechnung musst du berücksichtigen, dass du die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweist und außerdem einen Vermerk anbringst, der klar macht, dass du die Differenzbesteuerung anwendest. Mit unserer Rechnung mit Differenzbesteuerung, die du hier kostenlos herunterladen kannst, bist du auf der sicheren Seite, denn hier sind alle notwendigen Felder bereits vorhanden und du kannst sie leicht ausfüllen, ohne etwas zu vergessen.
Was ist die Differenzbesteuerung nach §25a UStG?
Wenn du unsere Rechnung zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG als Muster verwendest, musst du natürlich auch wissen, was diese Vorgaben bedeuten. Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine Sondervorgabe bei der Umsatzsteuer, mit der du nur deine Marge der Umsatzsteuer unterwirfst. Du ziehst also als Händler den Einkaufspreis vom Verkaufspreis ab und besteuerst die Differenz. Dabei darfst du aber immer nur den regulären Steuersatz von 19% verwenden, auch wenn die Ware eigentlich einem ermäßigten Steuersatz unterliegt!
Wichtig: Hier gilt nie der ermäßigte Steuersatz!
Bei der gehandelten Ware kann es sich um Antiquitäten, Sammlerstücke, Kunstgegenstände oder Gebrauchtwagen handeln. Gerade bei Kunstgegenständen sind normalerweise 7% Steuer (ermäßigter Steuersatz) anzuwenden. Aber trotzdem musst du bei der Differenzbesteuerung mit 19% rechnen! Wie du siehst, werden die Beträge aber in der Rechnung nicht aufgeführt!
Hintergrund der Regelung
Der Gedanke dahinter ist, dass Doppelbesteuerung gewerblicher Händler vermieden werden. Dadurch profitieren auch die Kunden, die beim Einschalten professioneller Händler nicht mit den Preiserhöhungen konfrontiert sind. Außerdem können auch Banken oder Versicherungen und Ärzte ihre Vorteile daraus ziehen, wenn sie Waren einkaufen – denn diese Personengruppen sind meist nur zum Teil oder überhaupt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Beispiel zur Differenzbesteuerung (KFZ)
Damit bei einem Gebrauchtwagen die Differenzbesteuerung anwendbar ist, muss das Fahrzeug weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben und die erste Inbetriebnahme muss länger als 6 Monate zurückliegen. Ansonsten zählt das Auto nämlich als Neuwagen.
Fallbeispiel:
Ein häufiger Fall ist es, dass ein Autohändler den Gebrauchtwagen eines Interessenten ankauft, der dann gleich einen neuen oder anderen Wagen bei diesem Händler erwirbt. Der Autohändler wird das angekaufte Gebrauchtfahrzeug dann zu einem höheren Preis weiterverkaufen. Dafür darf er die Differenzbesteuerung anwenden und für seinen Marge ansetzen.
Beispielsweise kauft er einen Gebrauchtwagen für 10.000 Euro an und verkauft ihn dann nach notwendigen Reparaturen und kosmetischen Aufbereitungen für 18.500 Euro weiter. Dadurch ergibt sich für ihn eine Marge oder ein Umsatz von 18.500 Euro minus 10.000 Euro = 8.500 Euro. Dies ist die Marge oder Differenz, die er später besteuert. Ansetzen darf er hierbei ausschließlich 19%.
Berechnung:
Bei den 8.500 Euro handelt es sich also eigentlich um 119% Brutto, von denen der Händler nun den Nettobetrag ((8500×100)/119 = 7.142,86 €) und die Umsatzsteuer (Brutto – Netto = 1.357,14 €) herausrechnet. Damit haben wir einen Bruttobetrag von 8.500 Euro, einen Umsatzsteuerbetrag von 1.357,14 € und einen Nettobetrag von 7.142,86 Euro.
Der Nettoverkaufspreis liegt also bei 17.142,86 €. Für diese Berechnung muss der Händler den berechneten Umsatzsteuerbetrag aus der Marge vom eigentlichen Verkaufspreis abziehen (18.500 € – 1.357,14 € = 17.142,86 €). Hätte er den Regelsatz angewendet, dann hätte sich ein Nettoverkaufspreis von 15.546,22 € und eine Umsatzsteuer von 1.596,64 € ergeben.
In unserer Rechnung zur Differenzbesteuerung (Muster zum Download) sind aber solche Berechnungen natürlich nicht enthalten. Das Beispiel war nur zur Erläuterung der Hintergründe und zum Vergleich der Steuerbeträge für dich gedacht.
Ausnahmeregelungen: Einzeldifferenz und Gesamtdifferenz
Es gibt hierbei noch zwei Begriffe zu beachten. Zum einen die sogenannte Einzeldifferenz, die sich, wie im Beispiel dargestellt, für einen Gegenstand ermitteln lässt. Wenn du mit Objekten handelst, die jeweils einen Einkaufspreis von 500 Euro nicht übersteigen, kannst du auch die Gesamtdifferenz ermitteln. Das bedeutet, dass du innerhalb des Besteuerungszeitraumes (pro Quartal oder Geschäftsjahr) die Summe dieser Einkaufspreise dem Gesamtbetrag der Verkaufspreise dieser Waren gegenüberstellst und dann eine Gesamtdifferenz ermittelst, die die Basis für deine Umsatzsteuer bildet.
Keine Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Außerdem musst du unbedingt bedenken, dass bei einem An- und Verkauf dieser Waren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten eine Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung ausgeschlossen ist, sobald du die Differenzbesteuerung anwendest.
Anleitung zum Ausfüllen des Differenzbesteuerung Rechnungsmusters
Die §25a UStG Rechnung, die wir dir als Muster zum Download bereitgestellt haben, lässt sich beinahe intuitiv ausfüllen.
- Bitte lade dir die Datei als Excel oder Word herunter.
- Dann fügst du deine Firmendaten und dein Logo ein.
- Vergiss nicht, die USt-Ident-Nr. und die Steuernummer auszufüllen.
- Dazu kommt das Ausstellungsdatum und die fortlaufende Rechnungsnummer.
- Anschließend fügst du die Adresse des Rechnungsempfängers ein.
- Beachte auch die Angaben zur Bestellnummer oder Referenz.
- Dann füllst du die einzelnen Positionen, die geliefert wurden, aus.
- Wichtig sind Artikel, Beschreibung, Menge (Einheit), Preis und Betrag.
- Darunter kommt die Gesamtsumme.
- Da du hier keine Steuer ausweist, musst du darauf achten, dass du dies korrekt erwähnst. Gibt also beispielsweise an: „Die Umsatzsteuer unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG“.
Voraussetzungen – Wann ist die Differenzbesteuerung anwendbar?
§25a UStG gilt zunächst für gewerbliche Wiederverkäufer. Diese Verkäufer müssen ihre Waren im Inland oder im EU-Gemeinschaftsgebiet gekauft haben. Dazu kommt, dass der Verkäufer bei der Lieferung und dem Verkauf dieser Ware dann kein Vorsteuerabzugsrecht haben darf.
Das ist immer dann der Fall, wenn er die Ware von einer Privatperson oder einem steuerbefreiten Unternehmen (Kleinunternehmer) gekauft hat. Oder eben, wenn er selbst die Differenzbesteuerung angewendet hat. Gerade bei Kunst- und Sammlerobjekten kommt dies häufig vor. Professionelle Händler kaufen solche Antiquitäten und Objekte aus Privathaushalten und verkaufen sie an interessierte Sammler weiter.
Welche Waren sind von der Regelung betroffen und welche sind ausgeschlossen?
Das ist aber nicht bei allen Gegenständen möglich, denn gerade bei Schmuck muss man aufpassen. Es ist möglich, bei Gold- und Silberschmiedewaren sowie Schmuckwaren die Differenzbesteuerung anzuwenden. Aber bei unbearbeiteten Edelmetallen (Platin, Gold und Silber) sowie unbearbeiteten Edelsteinen (Smaragde, Rubine, Saphire, Diamanten) ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Zolltarifpositionen 7102, 7103, 7106, 7108, 7110, 7112.
Wenn du aus einzelnen Waren, die jede für sich die Voraussetzungen erfüllen, eine neue Ware oder einen neuen Gegenstand bastelst, ist für diesen dennoch NICHT die Differenzbesteuerung anwendbar! Das ergibt sich aus den Vorschriften des Abschnitt 276a Abs. 4 der Umsatzsteuerrichtlinien.
Dasselbe gilt auch, wenn du den erworbenen Gegenstand nicht mit anderen verbindest, sondern in seine Einzelteile zerlegst und dann weiterverkaufst. Nur, weil der Gesamtgegenstand die Voraussetzungen erfüllt, gilt dies nicht automatisch für die einzelnen Teile. Häufig ergibt sich dieses Problem beim Ausschlachten von Schrottautos oder gebrauchten Fahrzeugen, bei denen anschließend die Einzelteile weiterverkauft werden.
Was musst du als Kleinunternehmer beachten?
Die Differenzbesteuerung ist bei gewerbsmäßigen Wiederverkäufern anwendbar, die bewegliche Gegenstände an- und verkaufen. Dabei ist es wichtig, dass der Verkäufer keine Vorsteuer geltend machen kann – und das ist der Fall bei Privatpersonen und Kleinunternehmern. Kleinunternehmer haben natürlich immer den Vorteil, dass sie keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen und sich dadurch viel Aufwand ersparen.
Hinweis:
Rechnungsvorlagen, wie die der Differenzbesteuerung, sind sehr hilfreich um Fehler zu vermeiden. Doch sie sind nicht GoBD-konform, daher lohnt es sich in eine solche Software wie sevdesk zu investieren, mit der du auch Rechnungen schreiben kannst.
Auswirkungen auf die Kleinunternehmerregelung
Ab 2020 liegt, laut die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nicht mehr bei 17.500 Euro, sondern bei 22.000 Euro. Durch die Änderung der Kleinunternehmerregelung bedeutet das, dass Kleinunternehmer mit geringeren Einnahmen, keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und auch keine Vorsteuer abziehen dürfen.
Sind sie dann überhaupt von der Differenzbesteuerung betroffen? Wenn du Kleinunternehmer bist, dann bist du nur insofern betroffen, als für deine Umsatzgrenze in dem Fall nur der Umsatz angerechnet wird, der auch im Rahmen der Differenzbesteuerung anfallen würde. Höhere Einnahmen könnten also deinen Status als Kleinunternehmer gefährden.
Hierzu gab es übrigens einen Präzedenzfall, bei dem das Finanzamt die kompletten Einnahmen zugrunde gelegt hat und der BFH (Bundesfinanzhof) mit Beschluss vom 07.02.2018 beim EuGH nach einer Lösung gefragt hat. Denn der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass in diesem Fall nur der ermittelte Differenzbetrag als Umsatz anzusehen ist.