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Steuerklasse 1
2024-04-25
2024-07-25

Steuerklasse 1

Steuern können verwirrend sein, besonders wenn es um die Details deiner Steuerklasse geht. In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte über Steuerklasse 1 in Deutschland. Von den Abzügen auf dein Bruttoeinkommen bis hin zu den dir zustehenden Freibeträgen – hier bekommst du klare Informationen und praktische Tipps, um deine Steuersituation optimal zu nutzen. Egal ob ledig, geschieden oder verwitwet, dieser Artikel hilft dir weiter.

Das Wichtigste in Kürze

Steuerklasse 1 ist für Ledige, Verheiratete mit beschränkter Steuerpflicht, Geschiedene und dauernd Getrenntlebende vorgesehen. Die Höhe der Lohnsteuerabzüge variiert je nach Situation. Minijobber in dieser Klasse sind steuerfrei une bei allen anderen senkt der jährliche Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2023 die Steuerlast. Bei Änderungen im Familienstand ist ein Wechsel in eine andere Steuerklasse möglich.

Definition: Dann bist du in Steuerklasse 1

Steuerklasse 1 betrifft dich, wenn du ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet bist oder wenn dein Ehepartner außerhalb der EU lebt. Bist du in Trennung, gehörst du in diese Klasse, sobald du eine eigene Wohnung hast. Verwitwete werden zwei Jahre nach dem Verlust des Partners automatisch in Steuerklasse 1 eingeordnet. Der aktuelle Grundfreibetrag liegt in der Lohnsteuerklasse 1 bei 10.908 Euro, in 2024 sogar bei 11.604 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Paaren verdoppelt sich dieser Betrag.

Deine Abzüge in Steuerklasse 1 genau erklärt

Dein Bruttoeinkommen wird in allen Lohnsteuerklassen durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verringert, wobei die Höhe je nach Steuerklasse variiert. Für Lohnsteuerklasse 1 gelten folgende Abzüge.

Deine Beiträge zur Sozialversicherung in Steuerklasse 1

Zu den Sozialversicherungsabgaben in Steuerklasse 1 gehören:

Abgabe Höhe
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer für höhere Einkommen
Kirchensteuer 8-9 % für Kirchenmitglieder
Pflegeversicherung 1,7 %, zusätzlich 0,35 % für Kinderlose
Rentenversicherung 9,3 % bis zu einem Einkommen von 7.050 Euro
Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Einkommensgrenzen regional unterschiedlich
Gesetzliche Krankenversicherung 7,3 % plus ggf. Zusatzbeiträge der Krankenversicherung, bis zu einer Einkommensgrenze von 4.987,50 Euro

Bei Arbeitnehmern, die privat krankenversichert sind gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die stark von individuellen Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand beeinflusst werden.

Wichtig zu wissen: Bei der Pflege-, Renten und gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

Für Minijobber, Studenten und Praktikanten gelten spezielle Regeln.

Verstehen der Lohnsteuersätze in Steuerklasse 1

In Deutschland steigt die Steuerlast mit zunehmendem Einkommen an – ein Prinzip, das als progressiver Steuertarif bekannt ist. Je höher dein Einkommen, desto höher der Prozentsatz, der als Lohnsteuer abgeführt wird. Hier ein einfacher Überblick:

  • Für Einkünfte über dem Grundfreibetrag beginnt der Steuersatz bei 14 Prozent.
  • Erreicht dein Einkommen als Arbeitnehmer etwa 62.810 Euro jährlich, steigt der Steuersatz auf 42 Prozent für jeden zusätzlich verdienten Euro.
  • Liegt dein Einkommen über 277.826 Euro, greift der Spitzensteuersatz von 45 Prozent.
  • Für Ehepaare oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verdoppeln sich diese Einkommensgrenzen entsprechend.

Minijobs und Steuerklasse 1: Was zu beachten ist

Für Minijobber, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht überschreitet, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Steuerzahlungen. Die Besteuerung von Minijobs gestaltet sich in zwei Varianten: Zum einen gibt es die Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber direkt an die Minijob-Zentrale abführt. Für Minijobber selbst entfällt hier die Steuerpflicht auf ihr Einkommen. Zum anderen existiert die Option der individuellen Besteuerung. In diesem Fall wird die Steuerlast durch die Steuerklasse des Minijobbers bestimmt. In den meisten Fällen führt die Steuerklasse 1 bis 4 zu keiner Steuerbelastung, während bei den Steuerklassen 5 und 6 geringe Steuerbeträge direkt vom Minijob-Gehalt einbehalten werden.

Du willst deine Abgaben als Minijobber genau im Blick behalten oder als Arbeitgeber deine Kosten berechnen? Dann nutze doch einfach unseren kostenlosen Minijob-Rechner.

So berechnest du deinen Lohnsteuersatz in Steuerklasse 1

Den Steuersatz in Steuerklasse 1 kannst du mit folgender Formel ermitteln:

(Lohnsteuer im Jahr * 100) / Bruttojahresgehalt = Lohnsteuersatz in Prozent

Machen wir dazu ein Beispiel: Stell dir vor, dein Jahresgehalt belief sich im Jahr 2023 auch 45.000 Euro brutto und du hast 6.980 Euro Lohnsteuer gezahlt. Dein Lohnsteuersatz beträgt laut der Formel dann 15,51 Prozent.

Freibeträge in Steuerklasse 1: Übersicht und Antrag

Steuerfreibeträge spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Berechnung Ihrer Abzüge in Steuerklasse 1 geht. Diese Freibeträge sind Teile deines Einkommens, die nach gesetzlichen Vorgaben steuerfrei bleiben. Aktuell sind in der Lohnsteuerklasse 1 folgende Freibeträge relevant:

Abgabe Höhe
Grundfreibetrag 10.908 Euro (2023) bzw. 11.604 Euro (2024)
Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
Werbungskostenpauschale 1.230 Euro
Kinderfreibetrag (Hälfte pro Elternteil) 6.024 Euro (2023) bzw. 6.384 Euro (2024)
Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (Hälfte pro Elternteil) 2.928 Euro
Vorsorgepauschale hängt von deinem Bruttoeinkommen ab

Die Freibeträge bedeuten: Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich, und damit sinkt auch die Einkommensteuerlast. Im Klartext: Mehr Geld bleibt in deiner Tasche.

Wichtig!

Die meisten dieser Freibeträge musst du aktiv beim Finanzamt beantragen. Der Grundfreibetrag und der Sonderausgabenpauschbetrag werden dir automatisch gewährt.

Kosten, die du in Steuerklasse 1 absetzen kannst

Als Arbeitnehmer in der Lohnsteuerklasse 1 kannst du verschiedene Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für

  • Dienstreisen
  • Berufskleidung
  • Werbungskosten für Seminare und Arbeitsmittel
  • den Weg zur Arbeit
  • die Pendlerpauschale
  • ein Arbeitszimmer
  • die Homeoffice-Pauschale
  • Berufsunfähigkeitsversicherung und weitere Versicherungen
  • Beiträge zu Gewerkschaften

Du willst genau wissen, was du alles absetzen kannst? Dann lies dir jetzt unseren Artikel zu den Werbungskosten durch und berechne mit unserem kostenlosen Werbungskosten-Rechner gleich, wie viel du an Steuern sparen kannst.

Die Besonderheiten der Steuerklasse 1 im Vergleich

Die Steuerklasse 1 ist speziell für Einzelpersonen ohne Kinder konzipiert. Im Vergleich dazu sind die anderen Steuerklassen auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten. So gibt es beispielsweise für Alleinerziehende in Steuerklasse 2 höhere Freibeträge. Hier der Vergleich im Detail:

  • Steuerklasse 1 vs. 2: Während Steuerklasse 1 für ledige Angestellte allgemein gilt, ist Steuerklasse 2 speziell für ledige Alleinerziehende vorgesehen. Der entscheidende Vorteil in Steuerklasse 2 ist der zusätzliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der zu einem höheren Freibetrag führt.
  • Steuerklasse 1 vs. 3: Steuerklasse 3 richtet sich an verheiratete Arbeitnehmer, bei denen ein Partner entweder kein Einkommen hat oder in Steuerklasse 5 fällt. Im Vergleich zu Steuerklasse 1 profitieren Arbeitnehmer in Klasse 3 von höheren Grundfreibeträgen und niedrigeren Steuerabzügen.
  • Steuerklasse 1 vs. 4: Steuerklasse 4 ist ideal für verheiratete Paare mit ähnlichem Einkommen. Die Lohnsteuer und Freibeträge ähneln denen in Steuerklasse 1, jedoch bietet Klasse 4 zusätzlich den Vorteil, den Kinderfreibetrag zu nutzen, falls Kinder vorhanden sind.

Wichtig zu wissen: Die Lohnsteuerklassen 5 (für Verheiratete mit Partner in Steuerklasse 3) und 6 (für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs) sind nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen.

So findest du deine optimale Steuerklasse

Je nach deinem Familienstand kann die Wahl der passenden Steuerklasse variieren. Für Alleinerziehende ist beispielsweise oft Steuerklasse 2 vorteilhafter, da hier wie eben beschrieben die Freibeträge höher sind. Bei Ehepaaren sind je nach Einkommenssituation verschiedene Kombinationen der Steuerklassen möglich. Hier ist jedoch festzuhalten: Am Ende ist die Steuerlast für das Ehepaar immer dieselbe. Es unterscheidet sich jedoch die Höhe der Lohnsteuervorauszahlungen.

Steuerklasse wechseln: Wann und wie?

Grundsätzlich bekommst du deine Steuerklasse vom Finanzamt zugewiesen. Ein Wechsel der Steuerklasse kann jedoch mehrmals im Jahr beim Finanzamt beantragt werden, besonders wenn sich deine Lebensumstände ändern, weil du z.B. heiratest oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehst oder alleinerziehend wirst.

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