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Betriebliches Rechnungswesen
2024-04-11
2024-07-24
Inhaltsverzeichnis

Betriebliches Rechnungswesen

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Es heißt so schön bei den „Praktikern“: Wer seine Buchführung im Griff hat, der hat sein Unternehmen im Griff.“ Zumeist gehen Probleme im Unternehmen und eine „schlampige“ Buchführung Hand in Hand. Auch wenn die Buchführung eine sehr trockene Materie ist, so ist sie doch das wichtigste Informationsmittel im Bezug auf den Erfolg. Denn Zahlen lügen nicht – sofern diese korrekt sind.

Betriebliches Rechnungswesen im vier Bereiche aufgeteilt

Das betriebliche Rechnungswesen und seine Bereiche

Im Jahr 1937 gab es einen Buchführungserlass und seit dem ist das betriebliche Rechnungswesen in vier Teilbereiche gegliedert:

  • Die Buchführung (Zeitraumrechnung)
  • Die Kalkulation (Stückrechnung)
  • Die Statistik (Vergleichsrechnung)
  • Planung (Vorschaurechnung)

Bei der Buchführung handelt es sich um eine Zeitraumrechnung und von ihr werden die Vermögens- und Kapitalbestände sowie deren Veränderung erfasst, um den Erfolg innerhalb eines Rechnungszeitraums (Jahr, Monat) zu ermitteln. Das Vermögen und Kapital werden nach Menge, Art und Wert aufgezeichnet und beim Erfolg kann es sich um einen Gewinn oder Verlust handeln.

Im übrigen, die doppelte Buchführung wurde bereits 1494 von dem Franziskanermönch Luca Pacioli zwar nicht erfunden, denn diese gab es in Venedig bereits seit zwei Jahrhunderten, aber er systematisierte diese und trug zu der wesentlichen Verbreitung unter den europäischen Kaufleuten bei. Er war es, der der Doppelten Buchführung das Layout der aufgeschlagenen Doppelseite gab:

  • Links stets das Soll und rechts das Haben!

Der Wirtschaftsbetrieb wurde mit der Doppelten Buchführung buchhalterisch verselbstständigt.

Die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesen

In erster Linie dient die Buchführung bzw. das betriebliche Rechnungswesen der Dokumentation und ist damit als ein Informationssystem anzusehen, welches objektiv nachprüfbare Informationen enthält. Zudem ist hier auch die Kontrolle gegeben, denn es können mit Hilfe des Rechnungswesens (Buchführung) alle Geld- und Leistungsströme des Unternehmens erfasst und überwacht werden.

Aus diesem Grund weist das betriebliche Rechnungswesen eine Art Schutzfunktion auf und dient als Grundlage um ergebnisabhängige Einkommenszahlungen zu bemessen. Des Weiteren werden auf der Grundlage des Rechnungswesens bzw. des zahlenmäßig aufbereiteten Materials betriebliche Entscheidungen gefällt.
Fazit hier ist, dass das betriebliche Rechnungswesen dem Unternehmen Informationen zur Unternehmensleitung, Kapitalgeber, Staat, Kunden, Lieferanten, Gewerkschaften, Arbeitnehmer etc. liefert.

Rechnungswesen verstehen | Was sind die Aufgaben des Rechnungswesens?

Das externe und interne Rechnungswesen

Betriebliches Rechnungswesen kann in die Teilbereiche extern und intern untergliedert werden. Vom externen Rechnungswesen werden die Finanzbuchhaltung und die Bilanzierung umfasst. Die Rechtsgrundlage dafür wird vom HGB, GmbHG, AktG, GenG und PublG gebildet und der Rechnungszeitraum beträgt 12 Monate in der Regel. Aus dem externen Rechnungswesen geht das Jahresergebnis hervor, und zwar als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus der kompletten wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens.
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird von dem Internen Rechnungswesen umfasst. In der Regel ist hier der Rechnungszeitraum kürzer und kann beispielsweise einen Monat oder ein Quartal betragen. Beispielsweise kann das interne Rechnungswesen der Betriebserfolgsermittlung dienen (vergangenheitsorientiert) oder auch der Preiskalkulation (zukunftsorientiert).

Betriebliches Rechnungswesen: Ein komplexes Themengebiet

Die Buchführungspflicht nach Handelsrecht ist nach § 238 Abs. 1 HGB genau definiert:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Um es kurz auszudrücken: Jeder Unternehmer ist buchführungspflichtig, der nach § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet ist. Hier wird von der abgeleiteten Buchführungspflicht nach § 140 Abgabenordnung gesprochen. Des Weiteren ist die steuerliche Buchführungspflicht nicht an die Tätigkeit oder die Rechtsform gebunden, sondern am Gewinn bzw. in der Landwirtschaft am Flächenwert.

Die Buchführungspflicht entsteht nach § 141 Abgabenordnung bei Überschreitung der folgenden Grenzen:

  • Geschäftsjahre die spätestens am 31.12.2015 beginnen – diese Grenzen sind seit 2008 gültig:
    • Umsätze pro Kalenderjahr 500.000 Euro oder
    • Selbst bewirtschaftete Land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 Euro oder
    • Einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
    • Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 50.000 Euro im Kalenderjahr.
  • Geschäftsjahre die nach dem 31.12.2015 beginnen:
    • Umsätze pro Kalenderjahr 600.000 Euro oder
    • Selbst bewirtschaftete Land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 Euro oder
    • Einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
    • Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 Euro im Kalenderjahr.
  • Geschäftsjahre die nach dem 01.01.2024 beginnen (Wachstumschancengesetz 2024):
    • Umsätze pro Kalenderjahr 800.000 Euro oder
    • Einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 Euro im Wirtschaftsjahr

Zusammenfassung:

In Deutschland basiert das externe Rechnungswesen auf dem Handelsgesetzbuch und durch dieses wird die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen hin abgebildet. Unter anderen werden die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage mit Mitteln wie der Bilanz, dem Jahresabschluss oder der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Als Adressaten sind hier das Finanzamt, Banken und Gläubiger zu nennen, aber auch Investoren und die allgemeine Öffentlichkeit. Das externe Rechnungswesen wird auch als „financial accounting“ im Fachjargon bezeichnet.

Betriebliches Rechnungswesen besteht aus den folgenden Bereichen:

  • Finanzbuchhaltung
    • Zählt zum externen Rechnungswesen (vom Gesetz komplett geregelt).
    • Es werden die Höhe sowie die Veränderung von Vermögen/Schulden erfasst.
    • Es werden alle Geschäftsvorfälle dokumentiert.
    • Stellt das Zahlenmaterial für alle anderen Bereich des Rechnungswesens bereit
  • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Ist ein Teil des internen Rechnungswesens
    • Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
    • Das Betriebsergebnis wird hier ermittelt
  • Statistik
    • Die ermittelten Zahlen werden aufgearbeitet (mithilfe von Grafiken/Tabellen)
    • Die Zahlen werden mit der vergangenen Periode verglichen (Zeitvergleich)
    • Die Zahlen werden mit denen anderer Unternehmen verglichen (Branchenvergleich)
  • Planungswesen / Planungsrechnung
    • Für die zukünftige Entwicklung wird eine Planungsrechnung erstellt – die Strategie des Unternehmens.
    • Die Zahlen werden aus der Finanzbuchhaltung, KLR und der Statistik bezogen

Die Aufgaben des Rechnungswesens in einem Unternehmen:

  • Dokumentation: Alle Geschäftsvorfälle werden anhand von Belegen aufgezeichnet.
  • Bereitstellung von Informationen: Es werden Informationen gegenüber der Finanzbehörde bereitgestellt.
  • Die Erstellung des Jahresabschlusses
  • Kontrollfunktion: Die Wirtschaftlichkeit und die Liquidität des Unternehmens werden überwacht.
  • Dispositionsaufgabe: Die ermittelten Zahlen werden aufgearbeitet, um so eine Grundlage für die unternehmerischen Entscheidungen zu schaffen.
Achtung!

Eine fehlerhafte Buchhaltung kann im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Damit es erst gar nicht so weit kommt, bietet es sich an, eine Buchhaltungssoftware zu nutzen.

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