Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung ist der Prozess, bei dem du den finanziellen Erfolg deines Unternehmens berechnest, indem du deine Einnahmen mit den Ausgaben vergleichst.
In diesem Artikel erklären wir dir die gesetzlichen Grundlagen der Gewinnermittlung. Außerdem lernst du verschiedenen Methoden der Gewinnermittlung kennen (EÜR und die Bilanzierung) und erfährst, wie du die richtige Methode für dich auswählst. Wir zeigen dir, wie du die Gewinnermittlung praktisch durchführst und deine Daten korrekt ans Finanzamt übermittelst. Praktische Beispiele und Tipps helfen dir, den Prozess zu meistern, und du erfährst, wie Buchhaltungssoftware deine Arbeit erleichtern kann.
Gesetzliche Grundlagen für die Gewinnermittlung
Die Regeln für die Gewinnermittlung sind im Steuerrecht festgelegt. Kleine Unternehmen oder Selbständige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können ihren Gewinn einfach als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ermitteln. Für größere Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind, gibt es detaillierte Regeln, wann und wie sie ihre Bücher führen müssen. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen. Diese Vorschriften sind im § 4 des Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung enthalten. Wer buchführungspflichtig ist, legt § 141 der Abgabenordnung fest.
Arten der Gewinnermittlung
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Methoden der Gewinnermittlung:
- Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Die Bilanzierung
1. EÜR
Die EÜR basiert auf der direkten Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, woraus sich ein Gewinn oder Verlust ergibt. Bei der Bilanzierung hingegen werden zusätzlich deine Erträge und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die EÜR wird auch als einfache Buchführung bezeichnet, während die Bilanzierung unter den Begriff der doppelten Buchführung fällt.
Mit welchem Verfahren du deine Gewinnermittlung bestimmen musst, hängt von der Rechtsform und der finanziellen Situation deines Unternehmens ab. Als Selbstständiger bist du in der Regel nicht zur Bilanzierung verpflichtet und kannst die EÜR nutzen.
Die EÜR gilt für Kleinunternehmer, Freiberufler & Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Außerdem dürfen Gewerbetreibende, die im kommenden Jahr weniger als 80.000 Euro Gewinn oder weniger als 800.000 Euro Umsatz erwarten und nicht als Kaufleute gelten, ebenfalls eine EÜR nutzen. Eine Ausnahme gilt für Einzelkaufleute. Nach dem HGB besteht keine Buchführungspflicht, wenn du im Jahr weniger als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn erzielt hast.
Überschreitet ein Unternehmen diese Grenze, muss es der gesetzlich geregelten Buchführungspflicht nachkommen und wird somit bilanzierungspflichtig. Darfst du deinen Gewinn mithilfe einer EÜR ermitteln, steht es dir als Unternehmen trotzdem frei, zusätzlich noch zu bilanzieren.
Bei der EÜR werden auf der einen Seite die betrieblichen Einnahmen und auf der anderen Seite die betrieblichen Ausgaben aufgelistet. Zu den Einnahmen zählen unter anderem Verkaufserlöse und erstattete Umsatzsteuer, zu den Ausgaben zählen Warenkosten, Personalkosten, sonstige Aufwendungen und gezahlte Vorsteuer. Der Gewinn wird schließlich durch Subtraktion der Ausgaben von den Einnahmen ermittelt.
Du hast keine Lust zu lesen? Dann hol dir alle wichtigen Infos im Video:
2. Bilanzierung
Die Verpflichtung zur Bilanzierung wird durch das Handelsgesetzbuch (speziell § 266 HGB), verschiedene Steuervorschriften und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgegeben. Diese Vorgaben unterscheiden sich je nach Unternehmensform und -größe.
Im Kern verlangt die Bilanzierungspflicht von Unternehmen, einen Jahresabschluss anzufertigen. Dieser besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und gegebenenfalls einem erläuternden Anhang.
Der Jahresabschluss sollte alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge des Unternehmens umfassen, außer die Gesetzgebung sieht Ausnahmen vor. Zur Vereinfachung dieses Prozesses kann der Einsatz von Jahresabschluss-Software, wie sevdesk, hilfreich sein.
So gelingt dir die EÜR
Vorbereitung ist alles – das gilt gerade für die Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung. Mit der Verpflichtung zur Nutzung der Anlagen EÜR und AVEÜR (Anlageverzeichnis) ist die Gewinnermittlung für deinen Geschäftsbetrieb zwar etwas aufwendiger geworden. Trotzdem musst du die EÜR nicht fürchten.
Wichtigste Grundlage ist eine ordentliche Führung deiner Bücher. Erfasse deine Betriebseinnahmen und abziehbaren Ausgaben während des Jahres fortlaufend. Das gibt dir einen besseren Überblick über die Entwicklung deines Geschäftsbetriebs und ermöglicht dir, deine EÜR zügig zu erstellen.
Behalte außerdem während des Jahres deine Betriebsausgaben im Blick. Die offensichtlichen abzugsfähigen Ausgaben wie Waren und Rohstoffe wirst du sicherlich nicht vergessen. Es gibt aber auch einige abziehbare Betriebsausgaben, die du vielleicht nicht auf dem Schirm hast. Dazu gehören unter anderem:
- Kosten für die doppelte Haushaltsführung
- Abschreibungen (dafür musst du das Anlageverzeichnis mit der Anlage AVEÜR einreichen)
- Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Dienstreisen
- Kosten für die Abfallentsorgung
- Schuldzinsen für die Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
- übrige Schuldzinsen
Bilanz
Bei der Bilanzierung werden die Dinge komplizierter, weshalb es ratsam sein kann, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Ausgangspunkt ist die Inventur, also die Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden deines Unternehmens, die in der Regel bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein muss, wobei Ausnahmen möglich sind.
Das Vermögen wird ermittelt, indem das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen addiert und die Schulden abgezogen werden. Das Anlagevermögen umfasst die langfristigen Güter oder Investitionen, während das Umlaufvermögen die Güter beschreibt, die sich häufig im Umlauf befinden.
In der Bilanz wird nach dem Prinzip der doppelten Buchführung zwischen Aktiv- und Passivkonten unterschieden, wobei jeder Geschäftsvorfall auf beiden Konten verbucht wird. Das Aktivkonto wird auch als Sollkonto und das Passivkonto als Habenkonto bezeichnet. Beispielsweise wird der Kauf eines Produkts als Zugang auf dem Aktivkonto und als Ausgabe auf dem Passivkonto verbucht. Alle Transaktionen werden aufgezeichnet, und am Ende wird der Gewinn durch Vergleich des Anfangsbestands mit dem Endbestand ermittelt.
Wechsel der Gewinnermittlungsart
Wenn dein Umsatz wächst, kann es vorkommen, dass die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nicht mehr genügt. In solch einem Fall wirst du vom Finanzamt aufgefordert, auf die Bilanzierung umzusteigen. Dass passiert, sobald dein Umsatz auf über 800.000 Euro oder der Gewinn über 80.000 Euro steigt. Die Verpflichtung zur Bilanzierung beginnt jedoch erst im darauffolgenden Geschäftsjahr. Umgekehrt ist ein Wechsel von der Bilanzierung zurück zur EÜR erst möglich, nachdem das Finanzamt deine Situation überprüft und bestätigt hat, dass du nicht mehr zur Bilanzierung verpflichtet bist. Solltest du dein Unternehmen aus bestimmten Gründen aufgeben, bist du automatisch zu einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich verpflichtet, weil du das Geschäftsjahr nicht vollständig abdeckst.
Berechtigung zur Gewinnermittlung: Wer ist dazu fähig?
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Künstler haben die gesetzliche Erlaubnis, ihre Einkünfte durch Gewinnermittlung zu bestimmen. Auch Unternehmen, die nicht doppelt Buchführen müssen, dürfen diese Methode verwenden. Einzelkaufleute im Handelsregister dürfen bei einem maximalen Umsatz von 800.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 80.000 Euro über zwei Jahre hinweg die Gewinnermittlung anwenden. Diese Grenzen betreffen auch Unternehmen, die nicht im Handelsregister stehen. Einzelunternehmen, die diese Schwellen überschreiten, sind zur Bilanzierung verpflichtet, im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, die immer bilanzieren müssen.
Durchführung der Gewinnermittlung: Ein praktischer Ansatz
Ein Prinzip der Gewinnermittlung, nämlich die EÜR, beruht auf der Verrechnung von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Hierbei ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip maßgeblich, das nur die Posten des jeweiligen Geschäftsjahres berücksichtigt, das üblicherweise dem Kalenderjahr entspricht. Eine Ausnahme bilden Abschreibungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Abnutzbare Anlagegüter sind in einer Liste mit:
- Kaufdatum
- Preis
- Abschreibungsdauer
zu erfassen. Nicht abnutzbare Anlagegüter müssen separat verzeichnet werden. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 Euro werden sofort abgeschrieben. Alle Details müssen in der Aufstellung ersichtlich sein. Für die Gewinnermittlung sind Belege erforderlich. Programme wie sevdesk erleichtern diesen Prozess.
Datenübermittlung ans Finanzamt
Die meisten Buchhaltungsprogramme erleichtern nicht nur die Erstellung der Gewinnermittlung, sondern unterstützen auch deren direkte Übermittlung an das Finanzamt. Eine einfache tabellarische Darstellung der Gewinnermittlung reicht in der Regel aus. Für die Übermittlung an das Finanzamt müssen diese Daten jedoch in ein amtliches Format übertragen werden. Bei Kleinunternehmern mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro wird häufig auch eine formlose Gewinnermittlung akzeptiert, sodass eine elektronische Übermittlung nach amtlichen Vorgaben nicht zwingend erforderlich ist.
Zusammenfassung
Die Gewinnermittlung ist ein zentrales Element für den finanziellen Überblick und die strategische Planung deines Unternehmens. Du hast die Wahl zwischen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der Bilanzierung. Die EÜR eignet sich besonders für Freiberufler und Kleinunternehmer, da sie eine einfache und direkte Methode zur Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bietet. Größere Unternehmen oder Firmen, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten, müssen auf die detailliertere Bilanzierung umsteigen, die eine umfassende Darstellung der finanziellen Situation ermöglicht.
Entscheidend ist, dass du die Methode wählen musst, die zu deiner Unternehmensgröße und -struktur passt. Eine moderne Buchhaltungssoftware wie sevdesk kann dir dabei helfen, den Prozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass deine Gewinnermittlung korrekt und fristgerecht beim Finanzamt ankommt.
Kurz gesagt: Die richtige Gewinnermittlung bietet dir nicht nur Klarheit über deine aktuelle finanzielle Situation, sondern ist auch entscheidend für die zukünftige Planung und Entwicklung deines Unternehmens.