Dauerfristverlängerung
Wenn du Unternehmer bist, musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) machen und entsprechende Zahlungen leisten. Durch eine Dauerfristverlängerung werden die Zahlungen entsprechend nach hinten verschoben, was einen Liquiditätsvorteil mit sich bringt.
Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Eine Dauerfristverlängerung bedeutet, dass du deine Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat später als eigentlich erforderlich einreichen kannst. Grundsätzlich wäre es nötig, binnen zehn Tagen nach Ablauf des Meldezeitraums eine entsprechende Meldung abzugeben, doch durch die Dauerfristverlängerung gewinnst du hier einen Monat zusätzlich Zeit.
Die Dauerfristverlängerung ist selbstverständlich kein Geschenk des Finanzamtes. Im Gegenzug musst du, sofern du monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, am Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung leisten.
Sondervorauszahlung
Die Sondervorauszahlung trifft all jene, die monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) einbringen müssen und gleichzeitig eine Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du am Jahresbeginn 1/11 der gesamten Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres, im Prinzip wie eine Anzahlung, überweisen.
Dauerfristverlängerung für die EÜR
Bei der EÜR, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, spielt immer der Zahlungszeitpunkt eine wesentliche Rolle. Davon ausgenommen sind nur regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, welche zum Jahresende anfallen. Dazu gehören auch die Umsatzsteuervorauszahlungen. Diese können in der EÜR auch als Aufwand des Vorjahres gebucht werden. Um hier Zeit zu sparen und Chaos zu vermeiden bietet sich für dich eine Buchhaltungs- und EÜR Software an!
Dauerfristverlängerung für die ZM
Für die ZM (Zusammenfassende Meldung) gibt es keine Dauerfristverlängerung um einen Monat mehr. Grundsätzlich ist der Meldezeitraum immer der Kalendermonat. Als Unternehmer muss die ZM von dir spätestens bis zum 25. Tag nach Ende vom Meldezeitraum abgegeben werden.
Lohnsteuer Dauerfristverlängerung
Die Anmeldefrist bei der Lohnsteuer kann auf Antrag um einen Monat verlängert werden. Voraussetzung ist aber, dass es eine Anmeldung und Leistung von einer Abschlagszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen gegeben hat. Dabei handelt es sich um Vorauszahlungen für das vergangene Kalenderjahr.
Wer kann die Dauerfristverlängerung beantragen?
Die Dauerfristverlängerung kann jeder Unternehmer beantragen, der auch verpflichtet ist, seine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Bei der Erwirkung einer Dauerfristverlängerung gibt es allerdings unterschiedliche Auswirkungen, weil es eben auch verschiedene Abgabefristen gibt. Als “Monatszahler” musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung vom März bei einer Dauerfristverlängerung nicht spätestens zum 10.04. abgegeben haben, sondern erst am 10.05. Bei einem Quartalszahler bedeutet die Dauerfristverlängerung aber nicht automatisch den Aufschub von einem Quartal. Auch hier reicht die Abgabe beispielsweise statt am 10.04. erst am 10.05.
Lehnt das Finanzamt deinen Antrag nicht grundsätzlich ab, so gilt dies für dich als Genehmigung. Du musst allerdings bedenken, dass die Dauerfristverlängerung unbegrenzt gilt, das bedeutet, für alle Umsatzsteuervoranmeldungen nach deinem Antrag.
Formelle Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung
Dauerfristverlängerung im UStG
Die Details der Dauerfristverlängerung sind im Umsatzsteuergesetz geregelt. Hier ist definiert, bis wann Anträge einzubringen sind, welche zeitlichen Aspekte sich daraus ergeben und was sonst noch alles im Zusammenhang mit der Fristverlängerung zu beachten ist.
Auch Spezialfälle sind hier definiert, etwa wie zu verfahren ist, wenn jemand eine Dauerfristverlängerung beantragen möchte obwohl er im Vorjahr nicht das gesamte Jahr selbstständig tätig war. In diesem Fall wird die Sondervorauszahlung als ein Elftel der in der restlichen Zeit bekanntgemachten Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres errechnet, wobei angefangene Monate als ganze Monate zählen.
Im UStG kannst du somit alle Details und Sonderfälle rund um die Dauerfristverlängerung nachschlagen.
Vorteile und Nachteile der Dauerfristverlängerung
Der wesentlichste Vorteil, den eine Dauerfristverlängerung mit sich bringt, ist die Tatsache, dass du mehr Zeit hast, deine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen und diese auch zu bezahlen. Vor allem für ein größeres Unternehmen ist dies wichtig, da es nicht immer einfach ist, die Erstellung am letzten Tag eines Monats vorzunehmen oder dies gleich zu Beginn von einem neuen Monat zu tun.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass du dir den Vorteil einer Dauerfristverlängerung (ganz einfach gesagt) beim Finanzamt erkaufen musst. Das Finanzamt möchte dafür eine Sonderzahlung haben. Diese beträgt normalerweise rund 1/11 der Vorauszahlungen des Vorjahres. Das kann für dich teurer sein, als beispielsweise eine normale Vorauszahlung. Das bedeutet wiederum, dass du dir nicht unbedingt einen Vorteil in Sachen Liquidität schaffst.
Fristen bei der Umsatzsteuervoranmeldung
Grundsätzlich ist bei der Umsatzsteuervoranmeldung zwischen monatlicher Abgabe und quartalsweiser Abgabe zu unterscheiden. Die meisten Unternehmen sind von der monatlichen Erstellung betroffen. Ob du Monatszahler oder Quartalszahler bist, hängt grundsätzlich davon ab wie viel Umsatz du in den Vorperioden erzielt hast bzw. wie viel Umsatzsteuer du abführen musstest.
Die meisten Unternehmen haben somit – zumindest ohne Fristverlängerung – ab dem Ende des Voranmeldezeitraumes nur zehn Tage Zeit um die Voranmeldung durchzuführen. Das ist ein ziemlich kurzer Zeitraum um alle Belege zu sortieren und die Buchhaltung in bester Ordnung zu haben, was auch die Beliebtheit der Dauerfristverlängerung erklärt.
Umsatzsteuervoranmeldung – Termine für die Dauerfristverlängerung
Auch bei der Dauerfristverlängerung sind Fristen zu beachten. All jene, die quartalsweise ihre Umsatzsteuer abführen, sind hier klar im Vorteil. In diesem Fall muss nur einmal ein Antrag gestellt werden und zusätzlich ist es nicht nötig eine Sondervorauszahlung zu leisten. Im Folgejahr muss also kein neuer Antrag gestellt werden. So lange du weiterhin Quartalszahler bist, gilt auch die Dauerfristverlängerung ohne neuen Antrag weiterhin. Die Frist für die erste und einmalige Antragsstellung für Quartalszahler ist der 10. April.
Anders geht es da jenen Unternehmen, die monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen müssen. Sie müssen die Dauerfristverlängerung schon bis 10. Februar beantragen und in weiterer Folge ein Elftel der Summe aller Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres als Sondervorauszahlung leisten. Für alle Monatszahler ist es nötig, die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu zu beantragen – die Frist darf dabei nicht übersehen werden, also am besten gleich einen Termin auch für das Folgejahr in den Kalender eintragen!
Nachfolgend für dich eine Übersicht der Wirkung einer Dauerfristverlängerung, sprich ab wann diese gültig ist, am Beispiel diesen und nächsten Jahres.
Dauerfristverlängerung beantragen
Der Antrag auf die Dauerfristverlängerung ist schnell erledigt. Wir zeigen dir nun die verschiedenen Möglichkeiten, abhängig davon, ob du nur eine einmalige Fristverlängerung möchtest oder ob du eine permanente Verlängerung möchtest.
Einmalige Dauerfristverlängerung
Eine einmalige Verlängerung kann hilfreich sein, wenn du nur mal in einer besonders stressigen Phase die Umsatzsteuervoranmeldung später erledigen möchtest. Grundsätzlich kannst du diese einmalige Verlängerung sogar telefonisch mit dem Finanzamt vereinbaren. Mit der Schriftform bist du wie immer auf der sicheren Seite. Dazu reicht ein formloses, kurzes Schreiben an das Finanzamt.
Wichtig ist, dass du auch in diesem Schreiben daran denkst nicht nur die Firmenanschrift anzuführen, sondern unbedingt auch die Steuernummer, damit der Antrag zugeordnet werden kann.
Bewilligungsbescheid des Finanzamtes
Für deinen Antrag auf eine Dauerfristverlängerung gibt es vom Finanzamt keinen Erlass von einem Bewilligungsbescheid. Dies gilt, sollte das Finanzamt deinen Antrag nicht ausdrücklich ablehnen. Du kannst also auch ohne Bewilligungsbescheid die Dauerfristverlängerung für dich in Anspruch nehmen. Dies gilt dann solange, bis du von deiner Seite her dem Finanzamt mitteilst, dass du sie nicht mehr länger beanspruchen willst, oder aber die Dauerfristverlängerung vom zuständigen Finanzamt widerrufen wird. Das Finanzamt ist immer dann zu einem Widerruf angewiesen, wenn der Anspruch auf Steuern den Anschein erweckt, gefährdet zu ist.
Einmalige Dauerfristverlängerung – Musterschreiben
Das Anschreiben an das zuständige Finanzamt kann etwa so aussehen:
Dauerfristverlängerung via ElsterOnline
Die Dauerfristverlängerung kann direkt über ElsterOnline beantragt werden. Dazu musst du den Bereich der Umsatzsteuer aufrufen und dort kannst du den Punkt Dauerfristverlängerung anklicken, um zum Antragsformular zu gelangen.
Mit einigen wenigen Angaben kann das Formular ausgefüllt werden, halte dazu auch gleich deine Steuernummer bereit. Ebenso muss dann das Formular für die Sondervorauszahlung ausgefüllt werden. Wenn alles erledigt ist, kannst du deine Eingaben nochmal in Ruhe prüfen und dann die Daten versenden. Du bekommst danach auch eine entsprechende Versandbestätigung, die du ausdrucken und aufheben solltest.
Sondervorauszahlung berechnen
Bevor du eine Dauerfristverlängerung beantragst ist wichtig zu berechnen, wie hoch der Betrag der Sondervorauszahlung sein wird. So kannst du auch sicher gehen, dass du dir die einmalige Vorauszahlung problemlos leisten kannst.
Als ersten Schritt musst du somit die Summe der Umsatzsteuervoranmeldungs-Beträge des vergangenen Jahres ermitteln. Diesen Betrag dividierst du durch 11 um herauszufinden, wie hoch die einmalige Sondervorauszahlung ist.
Der Sinn der Sondervorauszahlung ist, dass sich das Finanzamt so gewissermaßen absichert. Die Vorauszahlung stellt außerdem sicher, dass Unternehmen keine Zinsvorteile aus der späteren Abführung der Umsatzsteuer erzielen können.
Wenn du im Vorjahr nur teileweise unternehmerisch tätig gewesen bist, wird der Betrag entsprechend angepasst errechnet. Solltest du etwa Anfang Oktober in die Selbstständigkeit gestartet sein, so hast du Umsatzsteuer für Oktober, November und Dezember bezahlt. Nehmen wir an, das waren 12.000 Euro gesamt.
Sondervorauszahlung anmelden
Willst du eine Dauerfristverlängerung beantragen, müssen von dir die Voraussetzungen erfüllt werden. Dies gilt auch für die Anmeldung von Sondervorauszahlungen. Folgendes musst du beachten:
- als Quartalszahler reicht für dich ein einmaliger Antrag. Du musst ihn für die folgenden Jahre nicht erneut stellen. Du musst KEINE Sondervorauszahlung leisten.
- Bist du Monatszahler, dann bekommst du die Dauerfristverlängerung nur unter der Bedingung, dass du eine Sondervorauszahlung entrichtest.
Das bedeutet, dass du als Antragsteller verpflichtet bist, deine Sondervorauszahlung selbst zu berechnen und auch anzumelden. Bezahlen musst du die Sondervorauszahlung dann natürlich auch. Die Anmeldung der Sondervorauszahlung erfolgt bei der Antragstellung zur Dauerfristverlängerung.
Sondervorauszahlung buchen
Keine Zahlung ohne Buchung, das gilt auch bei der Sondervorauszahlung. Der Buchungssatz besteht dann aus dem Kontorahmen „Bank“ und dem Kontorahmen „Sondervorauszahlung“ beziehungsweise „Umsatzsteuervorauszahlungen 1/11“.
Beispiel für die Dauerfristverlängerung
Wie eine Dauerfristverlängerung aussehen kann, soll dir das folgende Beispiel veranschaulichen. Als Grundlage wurde bei diesem Beispiel angenommen, dass du Monatszahler bist. Die Dauerfristverlängerung nutzt du schon seit einigen Jahren.
Für das Jahr 2020 wurde bereits eine Fristverlängerung für die Dauerfristverlängerung gestellt. Auch der notwendige Betrag für die Sondervorauszahlung in Höhe von 9.915 € wurde von dir ermittelt und geleistet.
Dauerfristverlängerung bei Neugründung
Wenn du im laufenden Kalenderjahr gerade erst gegründet hast oder direkt nach deiner Unternehmensgründung eine Dauerfristverlängerung beantragen möchtest, muss die Umsatzsteuervorauszahlung geschätzt werden. Die Sondervorauszahlung soll dann in jener Höhe erfolgen, wie die Umsatzsteuervorauszahlung für ein Monat im Durchschnitt geschätzt wurde.
Die Schätzung ist zu begründen, du kannst also beispielsweise deine Planrechnungen aus deinem Finanzplan als Argumentations- und Berechnungsgrundlage heranziehen um zu ermitteln, welche Zahlung du leisten musst.
Dauerfristverlängerung widerrufen
Grundsätzlich ist es möglich eine Dauerfristverlängerung zu widerrufen. Du solltest dir aber gut überlegen ob du das wirklich tun möchtest, denn rational nachvollziehbare Gründe gibt es dafür in den seltensten Fällen. Der Widerruf führt auch zu keiner Erstattung schon geleisteter Steuerzahlungen.
Es gibt für den Widerruf keine bestimmten formellen Vorgaben, du kannst also einfach ein kurzes Schreiben an das Finanzamt richten, in dem du unbedingt Firmenname und Steuernummer anführen solltest.
Dauerfristverlängerung widerrufen – Musterschreiben
Wenn du eine Dauerfristverlängerung widerrufen möchtest, kann das Schreiben etwa so aussehen:
Dauerfristverlängerung vergessen – das musst du beachten
Der Antrag auf eine Dauerfristverlängerung muss dem zuständigen Finanzamt spätestens zum 10. des Monats vorliegen, indem du die Abgabe versäumt hast. Nach diesem Termin kannst du sie nicht mehr beantragen. Vielmehr wird dir mit einem Säumniszuschlag gedroht, wenn du deine Anmeldung der Umsatzsteuer nicht sofort einreichst. Vergessen schützt nicht vor Strafe und diese Strafe können dann eben die Säumniszuschläge sein.
Fazit
Die Dauerfristverlängerung ist sehr hilfreich, um etwas Zeit für die Buchhaltung zu gewinnen. Der Antrag ist einfach möglich und schnell erledigt, ganz besonders, wenn du Quartalszahler bist. Deshalb ist es generell empfehlenswert die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung auf jeden Fall zu nutzen. Nur keine Fristen verpassen und den Kalender im Blick behalten. Wenn du dir jedoch unsicher bist, solltest du deinen Steuerberater fragen und ihn um Hilfe bitten.