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Betriebseinnahmen
1970-01-01
2024-05-29

Betriebseinnahmen

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Für den Begriff Betriebseinnahmen gibt es keine Begriffsbestimmung, welche auch gesetzlich geregelt ist. Damit steht dieser Begriff ganz im Gegensatz zu den Betriebsausgaben. Für diesen Begriff gibt es in § 4 Abs. 4 EStG eine Definition. Was es mit Betriebseinnahmen auf sich hat, wie sie behandelt werden und was du alles beachten und wissen musst, das erfährst du in nachfolgendem Artikel.

Was sind Betriebseinnahmen?

Eine genaue Definition, was Betriebseinnahmen sind, gibt es gar nicht. In der Definition des Begriffes liegt auch ein großer Unterschied zur Betriebsausgabe, denn dieser Begriff ist aus Sicht des Gesetzgebers im EStG klar definiert. Am besten lassen sich Betriebseinnahmen als Güter beschreiben, welche als Geld oder Geldeswert eine Art von Gewinneinkunft darstellen. Betriebseinnahmen müssen als Geld oder als Sachleistung immer eine Einnahme darstellen, welche einen direkten Zusammenhang mit deiner betrieblichen Tätigkeit stehen. Bei den Betriebseinnahmen musst du auch zwischen steuerfreien Betriebseinnahmen und den umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen unterscheiden. Hier ein paar Beispiele von möglichen Betriebseinnahmen:

  • Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen
  • Erlöse aus Warenverkäufen
  • Erlöse aus der Vermietung von Anlagevermögen
  • Einnahmen durch Provisionen im Rahmen des Unternehmens
  • Erlöse aus Dienstleistungen und Werkleistungen

Unterschied Betriebseinnahmen vs. Umsatz

Es kommt sehr oft vor, dass die Betriebseinnahmen mit dem Umsatz verwechselt bzw. gleichgesetzt werden. Doch zwischen diesen beiden Begriffen besteht ein großer Unterschied. Der Umsatz beschränkt sich lediglich auf alle operativen Einnahmen. Die Einnahmen des gesamten Unternehmens hingegen werden bei den Betriebseinnahmen erfasst.

Unterschied Betriebseinnahmen vs. private Einnahmen

Unterscheiden musst du auch ganz deutlich zwischen privaten Einnahmen und den Betriebseinnahmen. Private Einnahmen haben im Gegensatz zu den Betriebseinnahmen niemals einen eindeutigen Bezug und Zusammenhang zu deiner betrieblichen Tätigkeit. Dies gilt sowohl für Geld- oder Sachleistungen.

Unterschied Betriebseinnahmen vs. Gewinn

Auf keinen Fall darfst du die Betriebseinnahmen mit dem Gewinn gleichsetzen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass deinen Betriebseinnahmen auch immer Betriebsausgaben gegenüber stehen. Diese musst du als Unternehmer in der Regel in regelmäßigen Abständen tätigen oder sie fallen von Zeit zu Zeit an. All diese Ausgaben sind notwendig, damit du überhaupt deinen Betrieb betreiben kannst oder sie stehen in einem klaren und eindeutigen Zusammenhang mit deinem Unternehmen.

Erfassung der Betriebseinnahmen für die Gewinnermittlung

Du kennst sicherlich die Vorgehensweise, wenn du für dein Unternehmen den Gewinn ermitteln willst. Dann musst du deine Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber stellen. Dies ist unter anderem deshalb notwendig, damit du weißt, wie deine Betriebseinnahmen versteuert werden. Um den Gewinn zu ermitteln, stehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Einmal kannst du es mit der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und zum anderen steht dir die Variante der betriebswirtschaftlichen Abrechnung zur Verfügung. Natürlich kannst du hier nicht vorgehen nach dem Motto „freie Wahl und losgeht es“. Du musst schon die Möglichkeit wählen, die zur Art und zur Struktur von deinem Unternehmen passen. Du musst dich hier eindeutig an die bestehenden gesetzlichen Vorschriften richten.

Tipp!

Wenn du dich für die Variante mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung entscheidest, eignet sich dafür auch gut eine EÜR-Software

Mehr zu den Funktionen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kannst du immer dann zur Gewinnermittlung anwenden, wenn du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist deshalb bei der einfachen Buchführung der richtige Weg. Du musst bei dieser Art der Gewinnermittlung einfach alle Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen. Der Gewinn ergibt sich dann aus der Differenz dieser Rechnung.

Berechnung

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Betriebsvermögensvergleich

Im Betriebsvermögensvergleich für die Ermittlung des Gewinns haben die Betriebseinnahmen eine unmittelbare Bedeutung. Sobald du sie deinem Unternehmen wirtschaftlich zurechnen kannst, werden sie auch erfasst. Beachten musst du nur die Bewertungsgrundsätze. Diese besagen, dass die Erträge im Jahresabschluss unabhängig vom Zahlungszeitpunkt zu berücksichtigen sind. Ermittelst du deinen Gewinn durch den Betriebsvermögensvergleich, wird der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres ermittelt. Das bedeutet, dass alle generierten Betriebseinnahmen Beachtung finden. Die Gewinnermittlung durch den Betriebsvermögensvergleich erfolgt nach § 5 EStG. Dort heißt es, dass der Ertrag aus einer Lieferung von Waren schon zum Zeitpunkt der Lieferung Berücksichtigung findet und nicht erst dann, wenn die Zahlung erfolgt ist.

Sind Betriebseinnahmen brutto oder netto?

In der Regel müssen Betriebseinnahmen mit dem entsprechenden Nettowert angegeben werden. Das bedeutet, dass die Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer aufgeführt werden, diese ist separat auszuweisen.

Allerdings gilt hierbei für Kleinunternehmer, die unter den §19 UStG der Kleinunternehmerregelung fallen eine Ausnahme. Diese wird im nachfolgenden Abschnitt näher erläutert.

Betriebseinnahmen von Kleinunternehmern

Bist du Kleinunternehmer und machst auch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, dann musst du deine Betriebseinnahmen bei deiner Steuererklärung in der Anlage EÜR immer als Bruttoeinnahmen eintragen. Du bist dann Kleinunternehmer, wenn dein Bruttoumsatz aus dem Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro (gültig seit 2020) betragen hat und auch im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird. Als Kleinunternehmer bist du umsatzsteuerfrei. Das bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer aufführen darfst und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst.

Wie werden Betriebseinnahmen von Kleinunternehmer versteuert?

Als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 22.000 Euro (bis zum Jahr 2019 17.500 Euro) gelten für dich bei der Versteuerung deiner Einnahmen Regelungen, die sehr vereinfacht sind. Du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und die Einkünfte, welche du versteuern musst, werden ebenfalls mit diesen vereinfachten Buchführungsregeln ermittelt. Das bedeutet, dass du deinen Gewinn mittels EÜR ermittelst. Diesen Gewinn setzt du als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben an. Das kannst du auch § 4 Abs. 3 EStG entnehmen.

Tipp!

In der Praxis bedeutet dies, dass du von allen deinen gewerblichen Einnahmen des vergangenen Geschäftsjahres einfach die Summe aller Ausgaben abziehst. Der überschüssige Gewinn wird dann zur Versteuerung herangezogen.

Fazit

Betriebseinnahmen sind für eine jede korrekte Buchführung ein absolutes Muss. Auch wenn für die Betriebseinnahmen im Gegensatz zu den Betriebsausgaben keine gesetzliche Definition vorliegt, spielen sie in einem Unternehmen dennoch eine wichtige Rolle. Du musst alle deine Betriebseinnahmen in deinem Unternehmen erfassen, egal ob du nur zur einfachen oder zur doppelten Buchführung verpflichtet bist. Im Zusammenspiel mit den Betriebsausgaben geben sie ein Bild der finanziellen Situation in deinem Unternehmen wieder. Als Selbstständiger musst du stets die Betriebseinnahmen und die privaten Einnahmen genau trennen. Das ist vor allem für die Höhe deiner zu zahlenden Einkommensteuer sehr wichtig und entscheidend.

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