Mehrwertsteuer
Kaum ein Thema bringt Selbstständige und Gründer schneller ins Grübeln als die Mehrwertsteuer. Muss ich sie ausweisen? Wie unterscheidet sie sich von Umsatz- oder Vorsteuer? Und was hat es mit den verschiedenen Steuersätzen auf sich? Wenn du gerade den Schritt in die Selbstständigkeit wagst oder dein Unternehmen steuerlich sauber aufstellen willst, lohnt es sich, dieses Thema zu verstehen, auch vor dem Hintergrund, dass sie uns täglich begegnet.
Dieser Artikel erklärt dir, was die Mehrwertsteuer ist, wie sie funktioniert und wer sie zahlen muss. Außerdem erfährst du, wie sie sich von Umsatzsteuer und Vorsteuer unterscheidet und was du bei der Mehrwertsteuer im Ausland beachten musst.
Was ist die Mehrwertsteuer?
ie Mehrwertsteuer, kurz MwSt., ist eine Verbrauchssteuer, die du im Auftrag des Staates auf den Verkaufspreis (Nettobetrag) deiner Waren und Dienstleistungen aufschlägst. Sie wird letztlich jedoch nur vom Endverbraucher bezahlt.
Für dich als Unternehmer ist sie buchhalterisch gesehen ein Durchlaufposten und eine indirekte Steuer: Du erhebst sie beim Kunden und führst sie anschließend an dein Finanzamt ab. Deshalb gehört die eingenommene Mehrwertsteuer auch nicht dir, sondern dem Staat. Für diesen ist sie sogar eine der wichtigsten Einnahmequellen überhaupt.
In Deutschland wird der Begriff “Mehrwertsteuer” häufig umgangssprachlich verwendet, der rechtlich korrekte Begriff ist “Umsatzsteuer”.
Unterschiede zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
In Deutschland werden die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer häufig synonym verwendet, da es sich grundsätzlich um die gleiche Steuerart handelt. Technisch korrekt ist das allerdings nicht, weshalb viele Menschen auch ins Stocken geraten. Nur die Umsatzsteuer, die im Umsatzsteuergesetz festgelegt ist, umfasst die Besteuerung von Lieferungen und Leistungen.
Die Verwendung des Begriffes Mehrwertsteuer stammt hingegen eher aus dem Alltag und beschreibt aus Verbrauchersicht die Steuer, die auf den Nettobetrag bzw. den Endpreis aufgeschlagen wird. Umsatzsteuerpflichtige, Unternehmer und Selbstständige sprechen dagegen von der Vorsteuer, wenn sie die bei Einkäufen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Wie du siehst, kommt es bei der Bezeichnung also einzig und allein auf deine Perspektive auf die Steuer an.
Im Folgenden haben wir dir die wichtigsten Aspekte der Umsatzsteuer und der Mehrwertsteuer noch einmal in einer Tabelle für dich zusammengefasst:
Warum wurde die Mehrwertsteuer eingeführt?
Die Mehrwertsteuer, wie wir sie heute kennen, wurde 1968 eingeführt, um einen faireren Wettbewerb zwischen kleinen und großen Unternehmen zu schaffen. Vor Ihrer Einführung führte die reine Besteuerung von Umsätzen dazu, dass Betriebe mit vielen eigenen Fertigungsschritten im Vorteil waren. Schließlich wurde ein Produkt umso teurer, je mehr Unternehmen an der Herstellung beteiligt waren, da jedes Mal Steuern gezahlt werden mussten. Auch auf bereits inkludierte Steuern.
Dieses Problem löst die Mehrwertsteuer, indem sie zwar nach wie vor jeden einzelnen Verarbeitungsschritt und Weiterverkauf besteuert, allerdings können Unternehmen ihre Steuereinnahmen mit ihren Steuerabgaben verrechnen. Dadurch geht nur noch die Differenz ans Finanzamt. Diese Möglichkeit haben Endverbraucher hingegen nicht, weshalb sie die Mehrwertsteuer schlussendlich in voller Höhe bezahlen.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?
Die Höhe der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Seit 2007 beträgt der reguläre Steuersatz in Deutschland 19 %. Der ermäßigte Steuersatz liegt seit 1983 hingegen bei 7 %. Darüber hinaus gibt es Umsätze, die komplett von der Umsatzsteuer befreit sind. Welchen Steuersatz du in deinem Business anwenden musst, hängt davon ab, welche Produkte oder Dienstleistungen du verkaufst:
- Regulärer Steuersatz (19 %): Du verwendest den regulären Steuersatz für alle Produkte und Dienstleistungen, die weder unter den ermäßigten Steuersatz fallen noch von der Umsatzsteuer ausgenommen sind.
- Ermäßigter Steuersatz (7 %): Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und kulturelle Angebote. Ziel ist es, dass auch Menschen mit wenig Einkommen nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
- Umsatzsteuerfreie Leistungen (0 %): Bestimmte Leistungen sind laut § 4 Umsatzsteuergesetz ganz von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu zählen bspw. ärztliche Behandlungen, Bildungsangebote, Vermietung von Wohnraum und bestimmte Finanzdienstleistungen
Wie funktioniert die Mehrwertsteuer?
Am einfachsten ist es, das Prinzip der Mehrwertsteuer an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Ein Händler von Büromöbeln verkauft einen Tisch für 200 Euro netto an einen Endkunden. Auf diesen Preis muss der Verkäufer in seiner Rechnung jedoch noch 19 % MwSt. aufschlagen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Der Käufer zahlt somit 238 Euro. Die einbehaltenen 38 Euro Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer muss der Händler nun in seiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben und diesen Mehrwertsteuerbetrag dann fristgerecht an sein Finanzamt überweisen.
Der gleiche Händler kauft jedoch eine Lampe für sein Büro für 119 Euro (inkl. 19 % MwSt.). Er hat dabei 19 Euro MwSt. bezahlt. Nun sieht das System der Mehrwertsteuer vor, dass er diese Mehrwertsteuer, mit der er besteuert wurde (19 Euro) von der Mehrwertsteuer, die er von seinem Kunden erhalten hat (38 Euro) abziehen darf. Hierbei handelt es sich um den Vorsteuerabzug.
Das bedeutet, dass er in seiner Umsatzsteueranmeldung 19 Euro (38 Euro – 19 Euro = 19 Euro) als Zahllast anmeldet. Demnach muss er nur noch 19 Euro an das Finanzamt abführen.
Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?
Prinzipiell sind alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler mehrwertsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie die Mehrwertsteuer auf jeder Rechnungen ausweisen und schließlich an das Finanzamt abführen müssen. Allerdings gibt es von dieser Regelung einige Ausnahmen. Dazu gehören:
- Kleinunternehmer: Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit bestimmte Betriebe mit geringen Umsätzen (25.000 Euro im letzten Kalenderjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr) auf Antrag von der Pflicht, Mehrwertsteuer erheben und abführen zu müssen. Das erleichtert sowohl diesen Betrieben als auch dem Finanzamt die steuerliche Arbeit. Trotz dieser Befreiung bist du als Kleinunternehmer zur Abgabe einer Steuererklärung und beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen zum Zahlen von Umsatzsteuer verpflichtet. Ein Vorsteuerabzug ist dann nicht mehr möglich.
- Innergemeinschaftliche Leistung: Lieferst du Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, ist das unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Hier stellst du nur den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer in Rechnung. Wichtig: Du musst die Lieferung entsprechend nachweisen und in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) angeben.
- Reverse-Charge-Verfahren: Bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen und speziellen Inlandsgeschäften geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Du stellst also eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, und der Empfänger muss die Steuer selbst berechnen und an sein Finanzamt abführen. Dazu zählen bspw. Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland, Bauleistungen zwischen Unternehmen, sowie Lieferungen von bestimmten Edelmetallen.
Auch in Bezug auf den anzuwendenden Steuersatz gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen. Diese betreffen teilweise recht kuriose Einzelfälle. So müssen Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zu einer Distanz von 50 km lediglich mit 7 % versteuert werden. Sobald die Fahrt 50 km übersteigt, fällt der Regelsteuersatz von 19 % an.
Besonders kurios wird die Berechnung des Steuersatzes bei Milch. Diese wird grundsätzlich mit 7 % versteuert. Hiermit ist allerdings nur Kuhmilch gemeint. Sobald die Milch aus Soja oder Hafer besteht oder laktosefrei ist, fällt der Regelsteuersatz von 19 % an. Besonders kompliziert sind sogenannte Milchmischgetränke. Bei diesen muss klar ausgewiesen werden, welche Komponente in dem Getränk überwiegt. Ist es die Milch, fällt der verminderte Steuersatz von 7 Prozent an. Sind es hingegen andere Komponenten, greift der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Mehrwertsteuer auf Rechnungen richtig ausweisen
Damit deine Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und beim Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) korrekt ausgewiesen werden. Dazu gehört in Deutschland insbesondere die Angabe des Steuersatzes (z. B. 19 % oder 7 %) sowie der exakte Steuerbetrag in Euro. Wichtig ist außerdem, dass diese Angaben eindeutig dem jeweiligen Nettobetrag zugeordnet sind.
Fehlt der Umsatzsteuerausweis oder ist er nicht korrekt, kann das für den Rechnungsempfänger zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen – und für den Rechnungsaussteller zu Rückfragen vom Finanzam
Auch deine Steuernummer oder USt-ID darf nicht fehlen, je nachdem, ob deine Rechnung an einen deutschen oder europäischen Unternehmer geht. Bist du zur Ausweisung der Umsatzsteuer verpflichtet, musst du die Rechnung spätestens sechs Monate nach der erbrachten Leistung oder Lieferung ausstellen und dabei den korrekten Steuersatz wählen.
Achte außerdem darauf, dass alle Angaben gut lesbar und vollständig sind, damit dein Kunde den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen können nicht nur zu Rückfragen führen, sondern im schlimmsten Fall auch Ärger mit dem Finanzamt nach sich ziehen.
Mehrwertsteuer mit einem Mehrwertsteuerrechner berechnen
Für Unternehmen ist es entscheidend, den richtigen Mehrwertsteuersatz auf ihre Produkte oder Dienstleistungen anzuwenden. Nur so lässt sich aus dem Nettopreis der korrekte Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer berechnen. Aber auch für Endverbraucher ist die MwSt. ein wichtiger Faktor. Immerhin verteuert sie das Produkt oder die Dienstleistung, die sie nutzen wollen. Um die Mehrwertsteuer berechnen zu können, kannst du auf einen Mehrwertsteuerrechner zurückgreifen. Dieser ermöglicht es dir, ausgehend von einem Netto- oder Bruttobetrag den jeweils anderen Betrag auszurechnen, da ein solcher Rechner auf die geltenden Mehrwertsteuersätze zurückgreift.
Mehrwertsteuer in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Deutschland, Österreich und die Schweiz sind im europäischen Vergleich recht verbraucherfreundlich, da die Mehrwertsteuersätze unterhalb des europäischen Durchschnitts liegen. Bei Tätigkeiten im europäischen Ausland musst du immer die Steuersätze des Landes berücksichtigen, in dem du tätig ist, damit deine Rechnungen korrekt sind. Schließlich kannst du nicht einfach die Mehrwertsteuersätze aus Deutschland verwenden, nur weil dein Unternehmen in Deutschland sitzt.
Zusammenfassung
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben und letztlich vom Endverbraucher getragen wird. Unternehmen fungieren dabei als Mittler, indem sie die Steuer auf ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 7 %. Kleinunternehmer können sich unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen. Während die „Mehrwertsteuer“ den Blickwinkel der Verbraucher betont, beschreibt die „Umsatzsteuer“ die unternehmerische Perspektive, bei der Unternehmen die Steuer im Auftrag des Staates erheben. International variieren die Steuersätze allerdings und sind nicht einheitlich geregelt – in Österreich beträgt der Regelsteuersatz 20 %, in der Schweiz nur 7,7 %.