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Umsatzsteuerpflicht
2024-03-04
2024-11-27

Umsatzsteuerpflicht

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Was ist die Umsatzsteuerpflicht?

Du bist umsatzsteuerpflichtig, sobald du ein Unternehmen führst. Das bedeutet, dass du auf deine Verkäufe eine Umsatzsteuer erheben musst, die du dann an das Finanzamt abführst.

Im Umkehrschluss kannst du die Umsatzsteuer von Produkten oder Dienstleistungen, die du kaufst, vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Umsatzsteuerpflicht
Definition Umsatzsteuerpflicht

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer, den Privatpersonen auch häufig als Mehrwertsteuer bekannt, ist eine Endverbrauchersteuer. Das bedeutet, dass der Käufer diese Steuer trägt und du als Unternehmer diese lediglich einziehst und an das Finanzamt weiterleitest.

In den meisten Fällen beträgt die Umsatzsteuer 19%. Auf einige wenige Produkte wird lediglich eine Umsatzsteuer von 7% erhoben, wie zum Beispiel auf Lebensmittel oder Bücher. Auch landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Forsterzeugnisse werden anders besteuert (10,7% oder 5,5%).

Wann bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Als Unternehmer bist du grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, ganz egal ob du ein Konsumgut oder eine Dienstleistung verkaufst. Diese Steuer schlägst du auf den Preis für dein Produkt oder Dienstleistung drauf und führst diesen Betrag an das Finanzamt ab. Im Umkehrschluss bekommst du als Unternehmer vom Finanzamt die Umsatzsteuer erstattet, die du in Rechnung gestellt bekommen hast.

Beispiel

Du kaufst einen Kugelschreiber bei einem Produzenten. Der Kugelschreiber kostet 1 € + 0,19 € Umsatzsteuer. Diese Rechnung begleichst du vollständig.
Den Kugelschreiber verkaufst du dann an den Endverbraucher für 2 € + 0,38 € Umsatzsteuer.
Das bedeutet, dass du 0,38 € an das Finanzamt weiterleiten musst, im Umkehrschluss aber auch 0,19 € vom Finanzamt zurückerstattet bekommst.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, für die keine Umsatzsteuer erhoben wird. Diese Ausnahmen sind im § 4 UstG (Umsatzsteuergesetz) geregelt. Darunter fallen unter anderem Heilbehandlungen, Betreuung und Pflegeleistungen, Verkauf von Grundstücken, Versicherungen, Kreditvermittlungen und vor allem alle Kleinunternehmer.

Ausnahme: Kleinunternehmer

Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, fällst du als Kleinunternehmer unter eine Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz. Bei deiner Existenzgründung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen frei entscheiden, ob du als Kleinunternehmer auftreten willst oder nicht. Da diese Entscheidung 5 Jahre bindend ist, werden wir dir diese Kleinunternehmerregelung im Folgenden genauer vorstellen.

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer bist du, wenn du in deinem Existenzjahr oder im vergangenen Kalenderjahr Umsätze unter 22.000 € erzielt hast und deine Umsätze auch im nächsten Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € betragen werden. Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben.Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben.

Kleinunternehmerregelung

Bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung geht es um die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht und diese ist in § 19 UstG geregelt. Das bedeutet, dass du als Kleinunternehmer nicht verpflichtet bist, eine Umsatzsteuer auf deine Produkte oder Dienstleistungen zu erheben. Da keine Umsatzsteuer eingenommen wird, muss dementsprechend auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt weitergeleitet werden. Dies führt zu einer erheblichen Vereinfachung der Buchführung.

Wenn du jedoch keine Umsatzsteuer ausweist, darfst du auch keine gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurück fordern. Ob dies entscheidend für dein Unternehmen ist, hängt von der Höhe deiner Investitionen ab; wenn du geringe Investitionen hast, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung, wenn du dagegen viele Investitionen hast, solltest du darüber nachdenken, auf die Regelung freiwillig zu verzichten. Die Entscheidung, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst solltest du gut abwägen, denn sie ist 5 Jahre bindend.

Wichtig ist außerdem, dass du nach außen klar deinen Status als Kleinunternehmer kommunizieren musst. Das heißt, dass auf deiner Rechnung ein Hinweis auf die Anwendung dieser verzeichnet sein muss. Dies erfolgt über Hinweise wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“.

Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Einfluss auf Gewerbe- oder Einkommenssteuer hat diese Regelung nicht.

Tipp!

Du möchtest noch mehr rund um das Thema Kleinunternehmer wissen? Alles weitere, was wichtig ist, zu § 19 UStG und der Kleinunternehmerregelung kannst du in unserem Lexikon nachlesen!

Was passiert, wenn die Grenze für die Kleinunternehmerregelung überschritten wird?

Wenn im laufendem Jahr dein Umsatz über 22.000 bzw. 25.000 € steigt, bist du im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig. Dann bist du selbst in der Pflicht, entsprechend zu handeln. Das Finanzamt muss dich nicht explizit darauf hinweisen. Wenn du selbst die Überschreitung dieser Grenze nicht bemerkst und keine Umsatzsteuer abführst, kann das Finanzamt eine Nachzahlung fordern. Diese müsstest du dann von deinen Einnahmen abziehen und würdest so einen Verlust erleiden. Das bedeutet, dass du als Kleinunternehmer deine Umsätze immer genau im Blick haben musst.

Vor- und Nachteile Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung bietet für dich einige Vorteile. Gerade bei einer neuen Gründung musst du dich mit so vielen neuen Aspekten beschäftigen, dass eine Entlastung des Verwaltungsaufwandes dir viel Zeit verschaffen kann. Die Rechnungsstellung ist unkomplizierter und du musst dich nicht mit regelmäßigen Steuererklärungen und Zahlungen an das Finanzamt beschäftigen.

Hinzu kommt, dass du deine Preise flexibler und etwas günstiger gestalten kannst, da du im Gegensatz zu potenziellen Mitbewerbern keine Umsatzsteuer aufschlagen musst. Dies kann dir bei privaten Endkunden einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Bei gewerblichen Kunden sieht dies anders aus: Da diese sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen können, bietet sich hier kein finanzieller Vorteil.

Wenn du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhebst, bedeutet dies, dass dir im Umkehrschluss das Finanzamt auch keine bezahlte Umsatzsteuer erstattet. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der dazu führt, dass du die Entscheidung, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fallen willst, gut überdenken solltest. Wenn du hohe Investitionen hast, insbesondere zu Beginn deiner Selbstständigkeit, kann die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung zu hohen finanziellen Nachteilen führen, da du dadurch auf den sogenannten Vorsteuerabzug verzichtest. Wenn du dich einmal entschieden hast, ist deine Entscheidung 5 Jahre bindend.

Ein weiterer Nachteil kann entstehen, wenn du vom Kleinunternehmer auf ein normales Unternehmen umstellst. Da du dann plötzlich umsatzsteuerpflichtig bist, musst du auch deine Preise erhöhen. Dies kann deine Bestandskunden verschrecken und du verlierst einen möglichen Wettbewerbsvorteil.
Auch zeigst du durch die Verwendung der Kleinunternehmerregelung, dass du nur verhältnismäßig geringe Umsätze hast. Für manch einen Kunde mag dies ein Zeichen für schlechtere Arbeit sein.

Insgesamt kann die Kleinunternehmerregelung eine gute, passende Möglichkeit für dich sein, insbesondere wenn du gerade mit deinem Unternehmen startest. Jedoch solltest du dann stetig deine Finanzen im Blick haben, um nicht den Punkt zu verpassen, wo deine Umsätze die Grenze für diese Regelung überschreiten. Wenn du diesen Punkt verpasst, kann dies zu großen finanziellen Nachteilen führen.

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