Freiberufler
Freiberufler, Gewerbetreibender oder Freelancer - Ist das nicht alles das Gleiche? Nicht ganz! Nach dem Gesetz werden Freiberufler zwar wie Selbstständige behandelt, allerdings ist nicht jeder Selbstständige auch ein Freiberufler. Es kommt auf die ausgeübte Tätigkeit an. Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt dabei eindeutig, wer als Freiberufler tätig sein kann. Daher kann es sich für dich als angehenden Gründer lohnen, dich vorab darüber zu informieren, zu welcher Gruppe du eigentlich gehörst und welche Auswirkungen das für dich hat.
In diesem Artikel erfährst du, was ein Freiberufler ist, welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören und was der Unterschied zu einem Gewerbetreibenden ist. Zudem lernst du unter anderem, welche Vor- und Nachteile eine Freiberuflichkeit für dich haben kann, welche Versicherungen du brauchst und welche Rechte und Pflichten du sonst noch hast.
Was ist ein Freiberufler?
Als Freiberufler arbeitest du selbstständig, auf eigene Rechnung und bietest spezialisierte Dienstleistungen an, für die du oft eine ordentliche Portion Fachwissen brauchst. Zu deinen Kunden besteht in der Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis, da deine Dienstleistung und dein persönlicher Einsatz im Vordergrund stehen. Allerdings kannst du nicht in jedem Job als Freiberufler tätig werden. Das Einkommensteuergesetz legt in § 18 genau fest, welche Berufe als freie Berufe gelten. Dazu gehören meist Berufe, die eng mit deiner Person und Qualifikation verbunden sind, wie Ärzte oder Anwälte. Die genaue Liste schauen wir uns gleich noch an.
Die freiberufliche Tätigkeit wird grundsätzlich dadurch definiert, dass sie
- nicht der Gewerbeordnung unterliegt
- besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordert
- einen Dienstleistungsberuf darstellt
- selbstständig als wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit ausgeübt wird.
Im Prinzip ist die freiberufliche Tätigkeit also eine besondere Form der Selbstständigkeit – mit ihren Vor- und Nachteilen (wie du gleich noch sehen wirst).
Einteilung der Freiberufler in Gruppen
Freiberufler können in zwei Gruppen eingeteilt werden, wobei zwischen Katalogberufen und katalogähnlichen Berufen unterschieden wird. Die endgültige Entscheidung über den Status der Berufsgruppe fällt am Ende das Finanzamt. Jedoch können der Steuerberater oder auch ein Anwalt bereits im Vorfeld abklären, ob dein Beruf zu einer der beiden Gruppen gehört oder nicht. Immerhin hat das Auswirkungen darauf, ob du andernfalls ein Gewerbe anmelden müsstest oder weitere rechtliche Schritte zu beachten hast.
Katalogberufe
Katalogberufe sind Berufe, die im Einkommensteuergesetz ausdrücklich als freie Berufe anerkannt sind. Personen dieser Berufsgruppen gelten automatisch als Freiberufler. In die Gruppe der Katalogberufe fallen zum Beispiel:
Katalogähnliche Berufe
Die andere Gruppe bei den Freiberuflern stellen die katalogähnlichen Berufe dar. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich hierbei um Berufe, die nicht zu den Katalogberufen nach § 18 EStG gehören, aber mit ihnen verwandt sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Aushilfs- und Unterhaltungsmusiker, Dirigenten
- Bergführer
- (Mode-)Designer
- Raumgestalter
- Schauspieler, Kameramänner, Visagisten
- Fotografen und Fotodesigner
- EDV-Berater
- Diätassistenten
- Ergotherapeuten und Masseure
- Reitlehrer
- Werbetexter
- Hebammen
- Diplom-Psychologen
- Magier
- Tanzlehrer
- Marketingberater
- Marktforscher
- Dozenten
- Logopäden
- Bildhauer
Freie Berufe in Zahlen
Das IFB (Institut für Freie Berufe) an der Uni Erlangen-Nürnberg veröffentlicht regelmäßig Statistiken und Forschungsergebnisse rund um die Freien Berufe. Demnach gab es zum 01.01.2023 in Deutschland 1.471.000 Freiberufler. Diese Entwicklung wurde vom IFB seit dem 01.01.1999 dokumentiert. Damals gab es allerdings lediglich 668.000 Freiberufler. Es ist also ein klarer Trend zu erkennen, dass immer mehr Menschen als Freiberufler arbeiten.
Die Einteilung dieser Freiberufler erfolgte statistisch und grafisch zum 01.01.2023 in die vier folgenden Hauptgruppen:
- Technische und naturwissenschaftliche freie Berufe: 339.800 Personen (23,1 %)
- Freie Kulturberufe: 295.671 Personen (20,1 %)
- Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende freie Berufe: 405.996 Personen (27,6 %)
- Freie Heilberufe: 429.533 Personen (29,2 %)
Vorteile des Status als Freiberufler
Auch wenn die Unterscheidung nicht ganz einfach ist, hat es doch einige Vorteile für dich, als Freiberufler eingestuft zu sein. Dadurch kommst du in den Genuss einiger Privilegien, die andere Selbstständige nicht haben.
Zunächst einmal darfst du viele Vorschriften außer Acht lassen, die „normale“ Gewerbetreibende beachten müssen. Der größte Vorteil dabei ist, dass du als Freiberufler nicht als Gewerbetreibender giltst. Deshalb musst du kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen. Du kommst aber auch um weitere Punkte herum, wie z. B. die kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zudem hast du nicht zu verachtende Vorteile, was deine Buchhaltung betrifft. Natürlich musst du einen Überblick über deine Finanzen haben. Allerdings genügt dir hierfür eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du musst also weder eine doppelte Buchführung machen noch bilanzieren. Dadurch ist der Aufwand erheblich geringer und auch günstiger.
Nachteile des Status als Freiberufler
Allerdings gibt es neben den ganzen Vorteilen auch einen großen Nachteil zu berücksichtigen: Du haftest als Freiberufler komplett alleine und im Gegensatz zu einer GmbH auch mit deinem gesamten Privatvermögen.
Diese Haftung kannst du nur begrenzen, indem du zusammen mit anderen freiberuflich Tätigen eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder eine Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung (PartG mbH) gründest. Hierfür benötigst du allerdings eine Berufshaftpflichtversicherung.
Noch stärker absichern kannst du dich dann allerdings nur in Rechtsformen, die eine Gewerbeanmeldung und die doppelte Buchführung mit Bilanzerstellung erfordern, wie zum Beispiel mit einer GmbH.
Unterschied Freiberufler vs. Gewerbetreibender
Als Selbstständiger kannst du ein Gewerbe haben oder freiberuflich tätig sein. Ausschlaggebend für die richtige Kategorisierung ist im ersten Schritt, ob deine Tätigkeit unter die Freien Berufe nach § 18 EStG fällt. Ist das der Fall, bist du definitiv ein Freiberufler. Da eine feste Definition fehlt, entscheidet darüber in letzter Instanz das Finanzamt.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit ist, dass Gewerbetreibende in der Regel Waren herstellen, bearbeiten und verkaufen, mit diesen handeln oder damit Dienstleistungen erbringen. Beispiele sind Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Einzelhandelsgeschäfte oder die Gastronomie. Das machen Angehörige der freien Berufe nicht, bei ihnen findet nämlich kein Warenaustausch statt. Je nachdem, zu welcher Kategorie du als Selbstständiger gehörst, musst du ein Gewerbe anmelden oder auch nicht.
In manchen Fällen gibt es auch mehr als eine Option. Bist du zum Beispiel Texter, kannst du oft eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Es steht dir aber auch frei, ein Gewerbe anzumelden. Das macht z.B. Sinn, wenn du (in der Zukunft) zum reinen Texten auch noch Produkte wie Onlinekurse verkaufen willst.
Überblick der Unterschiede:
Mehr zu diesen Unterschieden findest du in unserem Artikel Unterschiede zwischen Selbstständigen und Freiberuflern aus steuerlicher Sicht.
Unterschiede Freiberufler vs. Freelancer
Ok, ein Freiberufler ist schon mal kein Gewerbetreibender. Aber ist ein Freiberufler dasselbe wie ein Freelancer? Nein, auch das nicht. Obwohl im Sprachgebrauch die Begriffe Freelancer und Freiberufler oft synonym verwendet werden, ist das nicht korrekt.
Denn eigentlich haben die beiden Begriffe überhaupt nichts miteinander zu tun.
Der Begriff “Freelancer” aus dem Englischen beschreibt ganz allgemein einen freien Mitarbeiter. Also einen Selbstständigen, der z.B. für Projekte oder als Unterstützung mit einem Unternehmen zusammenarbeitet. Dieser kann freiberuflich oder gewerblich tätig sein.
Die Bezeichnung “Freiberufler” ist im Gegensatz dazu ein spezifischer rechtlicher Status in Deutschland, der, wie oben schon erwähnt, nur eine klar abgegrenzte Gruppe an Selbstständigen beschreibt.
Zusammengefasst: Ein Freelancer kann also ein Freiberufler sein, aber nicht jeder Freelancer ist automatisch ein Freiberufler, insbesondere nicht im rechtlichen Kontext.
Welche Versicherungen brauchst du als Freiberufler?
Kommen wir zur großen Frage der Versicherungen. Zunächst einmal gibt es da zwei Versicherungen, die in jedem Fall Pflicht sind: die Kranken- und Pflegeversicherung (egal, ob gesetzlich oder privat) und die Kfz-Haftpflicht, wenn du ein Auto hast.
Darüber hinaus bist du als Freiberufler selbst für die Absicherung deiner beruflichen und privaten Risiken verantwortlich. Dabei solltest du ganz individuell prüfen, was du brauchst bzw. was ggf. noch weiter verpflichtend für dich ist. Ganz wichtig: Die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler.
Hier sind ein paar weitere Beispiele, die oft Sinn machen können:
- (Betriebs-)Haftpflichtversicherung
- (Berufs-)Haftpflichtversicherung
- Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung
- Betriebliche Rechtsschutzversicherung
- Inhaltsversicherung (Betriebseinrichtung)
- Sach- und Ertragsausfallversicherung
- Kaskoversicherung
Daneben gibt es für einige BErufe Pflichtversicherungen wie beispielsweise:
- Künstlersozialkasse
- Versorgungswerke (Standeskammern)
Die Künstlersozialkasse ist für die kostengünstige Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bei künstlerischen Tätigkeiten vorgesehen. Die Versorgungswerke regeln hingegen die Rentenversicherung kammerfähiger freier Berufe, also von Ärzten, Apothekern, Notaren oder Rechtsanwälten, etc. Dachverband ist die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV).
Die Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten. Sie sorgt dafür, dass Freiberufler dieser Berufsgruppen kranken-, renten- und pflegeversichert sind. Um in die KSK aufgenommen zu werden, musst du allerdings einige Bedingungen erfüllen und Nachweise erbringen. Weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare findest du auf der Webseite der Künstlersozialkasse.
Ein großer Vorteil der KSK ist, dass sie deinen Anteil bei den Sozialversicherungen übernimmt, ähnlich wie ein Arbeitgeber. Das bedeutet, du zahlst wie ein regulärer Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Das kann für dich finanziell günstiger sein, als wenn du dich selbst privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherst. So hast du, je nach Einkommen, oft niedrigere Kosten und bist trotzdem gut abgesichert.
Welche Rechtsform können Freiberufler nutzen?
Wenn es darum geht, die richtige Rechtsform für dich zu finden, hast du verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem: Einzelunternehmen, GmbH, UG, GbR und die Partnergesellschaft (mit oder ohne beschränkte Haftung). Allerdings sind nicht alle Unternehmensformen gleichermaßen für dich geeignet.
Freiberufler starten in den meisten Fällen mit einem Einzelunternehmen, da es den geringsten bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Daher ist diese Form auch die am meisten verbreitete unter den Freien Berufen. Das größte Problem daran ist jedoch, dass du im Schadenfall komplett mit deinem eigenen Privatvermögen haftest.
Wenn du diese Haftung begrenzen möchtest, kannst du eine Unternehmergesellschaft (UG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen – auch alleine. Allerdings verlierst du bei beiden Alternativen deine Vorteile als Freiberufler, da du deutlich mehr administrativen Aufwand hast, buchführungspflichtig wirst und Gewerbesteuer zahlen musst.
Bei der GmbH benötigst du außerdem ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro (12.500 Euro bei der Eintragung ins Handelsregister). Daher sind Kapitalgesellschaften nur relevant, wenn das Haftungsrisiko extrem hoch ist.
Siehst du kein großes Haftungsrisiko bei deiner Tätigkeit und möchtest mit mindestens einem anderen Freiberufler zusammenarbeiten, kannst du dich mit ihm in einer GbR oder einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Dadurch verteilst du die unternehmerische Verantwortung (und Haftung) auf mehrere Schultern. Außerdem bleiben dir alle Vorteile des Freiberuflerseins erhalten und du benötigst auch weiterhin kein Mindestkapital.
Da die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) speziell für Freiberufler geschaffen wurde, wird sie der GbR in der Praxis in der Regel vorgezogen.
Hier sind deine Optionen noch einmal in der Übersicht
Kleinunternehmer
Vor allem zum Start deiner Selbstständigkeit als Freiberufler – egal ob haupt- oder nebenberuflich – kannst du auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen und diese beim Finanzamt beantragen. Den Status des Kleinunternehmers bekommst du dann, wenn du im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erziellt hast und im laufenden Jahr von weniger als 50.000 Euro Umsatz ausgehst. Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben.
In diesem Fall bist du nicht umsatzsteuerpflichtig und darfst auf deinen Kleinunternehmerrechnungen nach § 19 UStG auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Dadurch wird deine Rechnungsstellung jedoch auch leichter. Hinzu kommt, dass deine Leistungen gegenüber Regelunternehmern günstiger sind, da du auf deine Preise nicht auch noch die Umsatzsteuer draufschlagen musst.
So meldest du deine Freiberuflichkeit an
Freiberufler werden ist einfach. Dazu musst du nur die freiberufliche Nebentätigkeit oder das grundsätzlich freiberufliche Arbeiten im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ dem Finanzamt melden. Hast du deine Steuernummer erhalten, kannst du direkt als Freiberufler loslegen. Gut zu wissen: Du kannst auch nebenberuflich Freiberufler sein und parallel dazu als Angestellter arbeiten.
Mehr über die Anmeldung als Freiberufler sowie Tipps für den Antrag erfährst du in unserem Artikel zur Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit oder in diesem Video:
Diese Steuern zahlst du als Freiberufler
Einige der Steuern, die dich als Freiberufler betreffen können, haben wir bereits angesprochen. Wir wollen dir hier aber nochmal einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte geben:
- Zunächst bist du auf jeden Fall einkommensteuerpflichtig, da du mit deiner Tätigkeit Geld verdienst. Deine Einkünfte nur bis zum Grundfreibetrag von 11.604 Euro steuerfrei und du musst unterjährig eventuell bereits Steuervorauszahlungen leisten. Am Ende des Jahres folgt dann die Einkommensteuererklärung.
- Da du kein Gewerbe hast, entfällt für dich die Gewerbesteuer.
- Freiberufler zahlen Umsatzsteuer – außer, sie sind Kleinunternehmer, dann sind sie von der Umsatzsteuer befreit. Bist du kein Kleinunternehmer, leitest du die Umsatzsteuer entsprechend monatlich oder vierteljährlich mit deiner Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt weiter.
- Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, dann musst du auch deine Vorsteuer (gezahlte Umsatzsteuer) ermitteln und beim Finanzamt zur Gegenrechnung und Erstattung angeben. Auch das erfolgt in der Umsatzsteuervoranmeldung. So wird aus der Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.
- Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du für diese Lohnsteuer an das Finanzamt entrichten.
Wenn du mehr über die Steuern bei Freiberuflern erfahren möchtest, legen wir dir unseren Freiberufler & Steuern-Artikel ans Herz.
Rechnungsstellung als Freiberufler
Auch als Freiberufler musst du deinen Kunden innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung eine Rechnung schreiben. Dabei hast du verschiedene Optionen – je nach Betrag und Umsatzsteuerpflicht:
- Eine „normale“ Rechnung, auf der alle Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sein müssen;
- eine sogenannte Kleinbetragsrechnung für Beträge unter 250 Euro brutto
- eine Kleinunternehmerrechnung, bei der keine Umsatzsteuerangaben enthalten sein dürfen.
Die generelle Rechnung
Beim Ausstellen von Rechnungen musst du grundsätzlich die Vorschriften des § 14 (4) UStG beachten. Denn dort sind alle Pflichtangaben aufgeführt, die deine Rechnung enthalten muss. Insofern unterscheidet sich die Rechnung des Freiberuflers nicht von der Rechnung eines Gewerbetreibenden. Gerne kannst du auch einfach auf unsere sevdesk Rechnungsvorlage zurückgreifen, die du für deine Bedürfnisse entsprechend anpassen kannst.
Die Kleinunternehmerrechnung
Die Umsatzsteuer ist für Freiberufler nur relevant, wenn sie nicht als Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG eingestuft sind. Kleinunternehmer sind nämlich nicht umsatzsteuerpflichtig und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen (Brutto = Netto). Alle anderen Pflichtangaben müssen trotzdem auf der Rechnung erscheinen.
Wichtig hier: Solltest du also den Kleinunternehmerstatus besitzen, musst du bei der Kleinunternehmerrechnung explizit darauf hinweisen, dass du nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhebst, weil du als Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet bist. (Und es auch gar nicht darfst).
Mit unserem kostenlosen Rechnungsgenerator kannst du die Kleinunternehmerregelung auswählen und direkt Rechnungen erstellen lassen!
Die Kleinbetragsrechnung
Die Grenze für die Kleinbetragsrechnung liegt aktuell bei 250 Euro brutto. Rechnungen bis zu diesem Betrag benötigen nicht alle Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz. Stattdessen reicht es aus, wenn du folgende Angaben aufnimmst (oder einfach ein Kleinbetragsrechnungs-Muster nutzt):
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- Das Ausstellungsdatum der Rechnung
- Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung
- Bruttobetrag (Netto-Entgelt inklusive Umsatzsteuer; Achtung bei Kleinunternehmerregelung!)
- anzuwendender Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung)
Fazit
Als Freiberufler arbeitest du selbstständig und bietest Dienstleistungen an, die auf deinem speziellen Wissen oder Können basieren, wie z. B. als Arzt, Anwalt oder Künstler. Du bist nicht bei einem Unternehmen angestellt und arbeitest auf eigene Rechnung. Auch steuerlich fährst du oftmals besser als ein Gewerbetreibender, da du keine Umsatzsteuer bezahlen musst, evtl. von der Umsatzsteuer befreit bist und zur Gewinnermittlung eine EÜR ausreicht.
Da die Anmeldung als Freiberufler relativ schnell, kostengünstig und einfach erfolgt und du auch kein Mindeststammkapital benötigst, kannst du meist schon nach kurzer Zeit loslegen. Ob deine Tätigkeit als freiberuflich gilt, kannst du im Einkommensteuergesetz unter § 18 nachlesen, bei deinem Finanzamt erfragen oder mit einem Steuerberater klären.
Denn es ist wichtig, von Anfang an alles richtig zu machen. Gewerbeanmeldungen (falls du nicht unter den Freiberuflerstatus fällst) und Pflichtversicherungen oder -mitgliedschaften müssen schließlich rechtzeitig beantragt werden.
Bei der Buchhaltung kann dir eine Software wie sevdesk dabei helfen, den Überblick über deine Finanzen zu behalten und deine EÜR einfach zu erstellen. So sparst du Zeit und kannst dich voll auf deine freiberufliche Tätigkeit konzentrieren.