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2024-04-12
2024-12-05

Kleingewerbe

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Kleingewerbe – was ist das und wem nützt es? Bei einer Existenzgründung wird häufig die Form des Kleingewerbes genutzt. Wichtig ist zu wissen, dass der Kleingewerbetreibende kein Kaufmann ist. Damit sind die Kleingewerbetreibenden von einigen zusätzlichen Regelungen zum Start und während der Selbstständigkeit befreit. Somit erleichtert das Kleingewerbe die häufig turbulente Anfangsphase mancher Startups.

Was ist ein Kleingewerbe?

Als Gewerbe gilt zunächst einmal jede eigenverantwortliche sowie unternehmerische Tätigkeit. Hierzu gehören vor allem Industrie- und Handwerksbetriebe sowie die meisten Dienstleister. Ein Kleingewerbe ist vereinfacht gesagt ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und an andere kaufmännische Spezialvorschriften zu halten braucht.

Unterschied: Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Die Begriffe Kleingewerbe sowie Kleinunternehmer werden oft synonym verwendet bzw. verwechselt. Hierbei bezeichnen sie jedoch zwei unterschiedliche Sachverhalte:

Kleingewerbe:

Aufgrund des eingeschränkten Geschäftsumfanges sind Kleingewerbetreibende keine Kaufleute im Sinne des HGB. Kleingewerbe sind nicht verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, doppelte Buchführung zu führen sowie Bilanzen zu erstellen. Hierzu gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften.

Kleinunternehmer:

Im Gegensatz zu Kleingewerbebetreibenden sind Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Als Voraussetzung gilt hierbei, dass dein Gesamtumsatz im vergangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überschritten und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird. Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben.

Hier auf einen Blick ein paar wesentliche Unterschiede:

  • Von einem Kleinunternehmer wird in erster Linie aus dem steuerlichen Zusammenhang heraus gesprochen.
  • Als Kleinunternehmer nach der Kleinunternehmerregelung kannst du nur solange tätig sein, wie dein Umsatz aus dem vorigen Jahr unter 22.000 Euro liegt. Im laufenden Jahr darf dein Gesamtumsatz 50.000 Euro nicht überschreiten. Ab dem 01.01.2025 werden diese Grenzen auf 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben.
  • Kleingewerbetreibende können Kleinunternehmer sein, solange sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Kleingewerbetreibende können einen steuerfreien Gewinn bis zu 24.500 Euro erwirtschaften.
  • Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Das bedeutet, dass du die doch sehr komplizierten Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch nicht beachten musst. Unter anderem bleibt dir dadurch die doppelte Buchführung erspart.
  • Als Freiberufler mit sehr niedrigen Umsätzen kannst du auch Kleinunternehmer sein.
  • Jedoch bist du als Freiberufler kein Kleingewerbetreibender. Dies gilt auch dann, wenn du nur Umsätze und Gewinne erwirtschaftest, die geringfügig sind. Freiberufler zählen nicht zu den Gewerbetreibenden.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung stellt eine Erleichterung für Unternehmer dar, deren Umsatz sich zwischen den unten angegebenen Grenzen bewegt. In dieser Regelung steht, dass du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst. Ein großer Teil an Verwaltungsarbeit bleibt dir damit erspart, was sicherlich als größter Vorteil der Kleinunternehmerregelung zu sehen ist. Dies bedeutet allerdings auch, dass bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt nicht erstattet wird.

Im Klartext bedeutet dies, dass von dir keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden müssen. Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass du im vorangegangenen Jahr keine Umsätze von mehr als 22.000 Euro ( bzw. 25.000 Euro ab dem 01.01.2025) erzielen durftest und deine Umsätze im aktuellen Geschäftsjahr aller Voraussicht nach nicht über 50.000 Euro (bzw. 100.000 ab dem 01.01.2025) liegen.

Kleinunternehmerregelung-Grenzen
Grenzen der Kleinunternehmerregelung

Mögliche Rechtsformen für Kleingewerbe

Um ein Kleingewerbe zu betreiben, kannst du entweder allein gründen oder dies im Team machen. Hierbei stehen dir hauptsächlich zwei verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Gründest du allein, dann bist du automatisch ein Einzelunternehmer. Anders sieht es bei der Gründung im Team aus. In diesem Fall kannst du mit deinen Mitgründern eine Rechtsform wie die GbR wählen.

Rechtsform Beschreibung
Gründung als Einzelunternehmer Mit der Gründung startest du dein Kleingewerbe automatisch als Einzelunternehmer, wenn du deine Gründung allein durchziehst.
Ausreichend ist dafür eine Gewerbeanmeldung. Es ist kein Eintrag ins Handelsregister notwendig. Allerdings muss dir bewusst sein, dass du als Einzelunternehmer immer mit deinem gesamten privaten Vermögen für dein Unternehmen haftest.
Gründung im Team (GbR) Für die Gründung im Team steht dir ein Zusammenschluss natürlicher Personen als analoge Rechtsform zum Einzelunternehmer zur Verfügung.
Dieser Zusammenschluss ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Jeder, der sich an dieser GbR beteiligt, haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen – das gilt für alle Gründer. Es ist dabei völlig egal, wem von euch ein Fehler unterläuft: alle haften füreinander. Auch bei der GbR ist kein Handelsregistereintrag oder Mindestkapital erforderlich.

Die Vor- und Nachteile des Kleingewerbes auf einen Blick

Das Kleingewerbe hat durchaus einige große Vorteile für dich zu bieten. Du solltest aber bei deiner Gründung auch genau auf die sich ergebenden Nachteile achten.

Vorteile Nachteile
Der größte Vorteil ergibt sich aus der Zeitersparnis:
Keine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig,
am Jahresende muss keine Bilanz erstellt werden,
die Umsatzsteuererklärung ist sehr schnell gemacht.
Fallen hohe Anschaffungskosten oder Investitionen an, kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Ein Kleingewerbe kann formlos und kostengünstig gegründet werden. Viele andere Unternehmer bevorzugen lieber eine Geschäftsbeziehung mit einem kaufmännischen Unternehmer.
Es ist kein Startkapital notwendig für die Gründung – jedoch haftet der Kleingewerbetreibende mit seinem Privatvermögen. Als Kleingewerbetreibender wirst du nicht immer ernst genommen.
Du hast einen Wettbewerbsvorteil, weil du die Ware günstiger verkaufen kannst oder einen höheren Gewinn erzielen kannst. Der Kleingewerbetreibende ist bei der Firmierung seines Unternehmens bzw. der Namensgebung eingeschränkt.

Pflichten des Kleingewerbes

Wie jedes Unternehmen musst du auch beim Kleingewerbe einige wichtige Punkte beachten. Nur der Begriff Kleingewerbe entbindet dich nicht von bestimmten unternehmerischen Pflichten:

Einkommensgrenze und Freibeträge

Wie jeder Unternehmer muss auch der Kleingewerbetreibende zusätzlich zu der Einkommensteuer auch die Gewerbesteuer bezahlen, wobei für ihn ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich gilt. Unterhalb dieses Betrages muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden. Umsatzsteuer muss der Kleingewerbetreibende nur dann abführen, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt.

Haftung des Kleingewerbes

Der Kleingewerbetreibende haftet bei seiner Geschäftstätigkeit grundsätzlich als Einzelunternehmer mit seinem privaten Vermögen. Für den Start des Kleingewerbes ist kein Startkapital vorgeschrieben und jeder kann frei für sich entscheiden, wie viel Startkapital er in das Kleingewerbe einbringen möchte.

Bei der Gründung als Team in Form einer GbR haftet jeder beteiligte Gesellschafter ebenfalls mit seinem gesamten privaten Vermögen. Diese Haftung gilt für alle Gesellschafter unabhängig von der Schuldfrage, was zur Haftung geführt hat.

Die Geschäftsführung

Der Kleingewerbetreibende trägt die alleinige Verantwortung für sein Unternehmen und damit für alle Geschäftsentscheidungen. Zudem vertritt er das Kleingewerbe nach außen. Als Einzelunternehmer trägt er die alleinige Verantwortung für alle Unternehmensentscheidungen. Im Gegenzug muss er das alleinige Geschäftsrisiko tragen.

Bezeichnung und Firmenname

Da der Gewerbetreibende ein Nichtkaufmann ist, tritt er im Geschäftsverkehr stets unter seinem Vor- und Zunamen auf. Zusätzlich kann der Unternehmer einen Sachzusatz oder eine Geschäftsbezeichnung anführen, doch diese darf nicht firmenähnlich erscheinen, wobei ein Hinweis auf die Tätigkeit oder die Branche zulässig sind, wie beispielsweise „Eisenhandel Rudi Hammer“.

Ein Kaufmann hingegen darf seinem Kleingewerbe auch einen Fantasienamen geben und dieses darunter führen, doch dafür muss der Zusatz „e.Kfm“ oder e.Kffr“ (eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau) verwendet werden. Des Weiteren ist es auch möglich, eine bestehende Unternehmensbezeichnung im Zuge einer Unternehmensnachfolge fortzuführen, in diesem Fall muss lediglich ein Hinweis auf den aktuellen Betreiber erfolgen: Eisenhandel Rudi Hammer, Inh. Joachim Meier.

Kosten von Kleingewerben im Überblick

Für ein Kleingewerbe bestehen die Gründungskosten nur in Form der Anmeldegebühr beim Gewerbeamt. Diese Anmeldegebühr wird für die Beantragung vom Gewerbeschein fällig. Jede Gemeinde setzt dafür die Gebühren entsprechend ihrer Gebührenverordnung selbst fest. Normalerweise liegen diese durchschnittlich bei 60 Euro.

Kosten für Notar oder die Eintragung im Handelsregister fallen nicht an. Gründest du eine GbR mit anderen, dann kann es für dich und die anderen Gründer von Vorteil sein, wenn ihr einen Anwalt mit der Aufsetzung von einem GbR-Vertrag beauftragt. Die Anwaltskosten müsstest ihr dann tragen.

Natürlich fallen dann noch weitere etwaige Kosten für die Aufrechterhaltung deiner Geschäfte, Bürokosten und weiteres an, welche jedoch sehr individuell ausfallen.

Kleingewerbe anmelden – das ist zu beachten

Wenn ein Kleingewerbe angemeldet werden soll, dann muss der Kleingewerbetreibende seine Tätigkeit bei dem für seinen Ort zuständigen Gewerbeamt anmelden. Er muss folglich eine kostenpflichtige Gewerbeanmeldung durchführen. Des Weiteren muss der Gewerbetreibende auch bestimmte Sachverhalte dem Gewerbeamt mitteilen, wie beispielsweise eine Ab- und Ummeldung.

  • Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist formlos. Allerdings muss der Gewerbetreibende bestimmte Meldepflichten und Auflagen erfüllen, die abhängig sind von der Art des Gewerbes (Handwerk, Gastgewerbe).
  • Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erhält der Kleingewerbetreibende automatisch einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung seines Kleingewerbes.
  • Sollten Mitarbeiter beschäftigt werden, dann muss der Kleingewerbler nach der Gewerbeanmeldung beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen.
  • Ist die Anmeldung des Kleingewerbes erfolgt, dann ist es notwendig sich bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) anzumelden.
  • Zudem muss sich der Gewerbetreibende bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
  • Die Angestellten sind den jeweiligen Krankenkassen zu melden.

Erst wenn der Kleingewerbetreibende mit seinem Kleingewerbe den Status eines Kaufmanns erfüllt, muss er eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen lassen. Allerdings kann sich der Kleingewerbetreibende auch freiwillig in das Handelsregister eintragen, wobei er dann auch alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns mit seinem Kleingewerbe beachten muss. Damit wäre er ein so genannter Kann-Kaufmann.

Kleingewerbe anmelden | Einfach und schnell in die Selbstständigkeit | sevdesk

Kleingewerbe online anmelden

Wenn du bei der Gewerbeanmeldung Zeit sparen möchtest, kannst du ganz einfach dein Kleingewerbe online anmelden. Dies ist allerdings nicht in allen Städten und Gemeinden möglich. Du solltest dich deshalb vorher erkundigen.

Überdies müssen für die Online-Anmeldung einige Voraussetzungen erfüllt werden. Vor allem aber müssen alle benötigten Dokumente von deiner Seite aus bereitliegen. Je nach Art vom Gewerbe und nach Rechtsform werden verschiedene Dokumente benötigt. In folgender Liste kannst du dich über die online Anmeldung deines Kleingewerbes in deinem entsprechenden Bundesland informieren:

Rechnungslegung, Buchhaltung und Bilanzierung im Kleingewerbe

Durch das Kleingewerbe wird dir sicherlich einiges einfacher gemacht und erleichtert. Das bedeutet aber nicht, dass es für dich in diesem Gewerbe nicht auf auch Regeln gibt, welche du beachten musst.

Auch der Kleingewerbetreibende ist dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung nach den allgemeinen Sorgfaltspflichten zu führen. Dadurch ist der Inhaber des Kleingewerbes unter anderem dazu angehalten, alle im Kleingewerbe anfallenden Geschäftsvorgänge aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen so erfolgen, dass daraus zu jeder Zeit Rückschlüsse auf die Art und den Umfang des Geschäfts sowie auch auf die allgemeine Ertrags- und Vermögenslage des Gewerbes zu ziehen sind. Vereinfachen kannst du das mit dem online Rechnungsprogramm von sevdesk.

EÜR und Jahresabschluss

Sollte das Kleingewerbe unter 22.000 Euro (bzw. 25.000 ab dem 01.01.2025) einnehmen, dann kann der Gewerbetreibende auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verzichten und muss lediglich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Der Inhaber des Kleingewerbes muss für sein Unternehmen mit dem Beginn der Geschäftstätigkeit sowie am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen, sofern der Umsatz 800.000 Euro oder der Gewinn 80.000 Euro überschreitet. Sollten die Werte unterhalb dieser Schwellenwerte liegen, ist eine einfache Überschussrechnung (Einnahmen minus Ausgaben) völlig ausreichend.

Kleingewerbe Rechnungen schreiben

Selbstverständlich ist der Kleingewerbetreibende dazu verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Die Rechnung beim Kleingewerbe unterliegt im Grundsatz den Richtlinien und Vorgaben vom Umsatzsteuergesetz. Ausnahmen oder andere Vorgaben gelten nur dann, wann die Kleinunternehmerregelung Gültigkeit hat. Wichtig ist, dass jede Rechnung im Kleingewerbe die erforderlichen Pflichtangaben einer Rechnung enthält.

Mit unserem Rechnungsgenerator brauchst du dir keine Sorgen zu machen, denn deine Rechnungen enthalten dadurch alle wichtigen Angaben!

Buchhaltungssoftware und Rechnungsprogramm für Kleingewerbe

Gerade als Kleingewerbe kann dir ein professionelles Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm eine große Unterstützung sein. Mit der Software von sevdesk bekommst du ein leistungsstarkes Tool an die Hand, welches dir im beruflichen Alltag wertvolle Dienste leistet. Rechnungen und Angebote kannst du beispielsweise schnell und einfach erstellen. Überdies kannst du mit einer solchen Software deine Buchhaltung selbst erledigen und sparst so die Kosten für einen Steuerberater.

Außerdem:

Auch beim Thema Aufbewahrungsfristen und Datenschutzvorgaben kann dir das Programm sehr nützlich sein. Die Kleingewerbetreibenden müssen jegliche Korrespondenz und alle Zahlungsbelege aufbewahren, die mit Geschäftsvorgängen verbunden sind. Hier gelten die üblichen Aufbewahrungspflichten, die auch in Firmen gelten, die keine Kleingewerbe sind.

Steuern und Kleingewerbe

  • Wie jeder Unternehmer muss auch der Kleingewerbetreibende zusätzlich zu der Einkommenssteuer auch die Gewerbesteuer bezahlen, wobei für ihn ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich gilt. Unterhalb dieses Betrages muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden.
  • Umsatzsteuer muss der Kleingewerbe-Unternehmer nur dann abführen, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt.
  • Die Lohnsteuer ist anzumelden und fällig sofern Angestellte beim Kleingewerbe tätig sind.
Tipp!

Für Kleingewerbe ohne Kleinunternehmerregelung:
Die sevdesk Buchhaltungssoftware unterstützt dich bei der Erfassung der Umsatzsteuer und erstellt die Voranmeldung automatisch basierend auf deinen Eingangs- und Ausgangsrechnungen.

Unternehmensfortbestand im Kleingewerbe

Sollte das Kleingewerbe aufhören zu existieren, dann kann der Kleingewerbetreibende die wesentlichen Betriebsmittel veräußern oder aber in sein Privatvermögen übertragen. Zudem ist es möglich, dass der Kleingewerbetreibende sein Gewerbe auf einen gesetzlichen Erben überträgt.

Krankenversicherung von Kleingewerbetreibenden

Grundsätzlich ist der Inhaber des Einzelunternehmens, der Kleingewerbetreibende also, sozialversicherungsfrei. Es entfällt beispielsweise die Pflicht, Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung zu leisten.

Um die Krankenversicherung allerdings kommst du auch als Kleingewerbetreibender nicht vorbei. Du hast hier aber die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Wertvolle Tipps und Empfehlungen dafür findest du in unserem Beitrag zum Thema Krankenversicherung für Selbstständige.

Fazit

Ein Kleingewerbetreibender hat den Vorteil, dass er im Grunde sehr schnell und auf sehr einfache Weise ein Unternehmen gründen kann. Hinzu kommt, dass für ihn sehr einfache Buchführungspflichten bestehen. Für das Kleingewerbe kommen als Rechtsform der Einzelunternehmer für einen einzelnen Gründer und eine GbR für Gründer im Team infrage. Im Kleingewerbe ist kein aufwendiger Jahresabschluss notwendig, es muss keine Inventur gemacht werden. Es reicht die einfache Buchführung vollkommen aus und der Gewinn wird über die EÜR ermittelt. Ideal ist das Kleingewerbe vor allem dann, wenn man sich nebenberuflich selbstständig machen möchte und es als Nebengewerbe nutzt.

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