Stiller Gesellschafter
Der Stille Gesellschafter ist nie in einem Unternehmen zu sehen und auch ansonsten tritt sein Name nirgends auf. Er engagiert sich eigentlich nur als Geldgeber und verlangt dafür dann eine Beteiligung. Er hat auch nicht wirklich etwas zu sagen, es sei denn, es wurde in einem Vertrag festgelegt.
Der stille Gesellschafter hat aber auch ein gewisses Risiko zu tragen, darum sollte ein Vertrag immer wasserdicht sein, ansonsten kann er seine Einlage verlieren. Praktisch jeder Geschäftsmann kann sich einen stillen Gesellschafter oder Teilhaber nehmen, dieser wird auch nicht in einem Handelsregister vermerkt, so bleibt er absolut anonym.
Per Gesetz sind nur wenige Dinge geregelt, die Höhe der Geldanlage kann von ihm aber frei bestimmt werden. Geht das Unternehmen in Insolvenz, verliert der Teilhaber seine gesamte Einlage. Um sich dahingegen einigermaßen abzusichern, darf ein stiller Gesellschafter jedoch die Bücher einsehen, das geschieht in der Regel immer am Jahresende.
Unterschiede: Die zwei Arten eines stillen Gesellschafters
Generell ist die Einlage eines stillen Gesellschafters mit einem Darlehen einer Bank zu vergleichen, wobei die Zinsen mit einem Gewinnanteil ausgeglichen werden. Es gibt allerdings zwei Kategorien eines stillen Gesellschafters, das sind zum einen die Typische und zum anderen die Atypische Art der Teilhaberschaft.
Jemand, der stiller Gesellschafter werden will, kann entweder eine natürliche Person sein oder auch eine juristische Person. Diese Person legt auch fest, mit wie viel Kapital er bei einem Unternehmen einsteigen möchte. Es muss sich allerdings immer um einen Kaufmann handeln, mit einem Freiberufler kann keiner ein stiller Gesellschafter werden.
Vorteile
Der stille Gesellschafter hat Vor- aber auch Nachteile, wobei allerdings die Vorteile überwiegen, wenn es sich um gesundes Unternehmen handelt. Im Einzelnen sind das:
- Der stille Gesellschafter taucht in keinem Handelsregister auf
- Er bleibt vollkommen anonym, deshalb wird auch von einer diskreten Beteiligung gesprochen
- Das Unternehmen kann sein Kapital schnell aufstocken, ohne eine Bank einzuschalten
- Es gibt bei einem typischen Gesellschafter steuerliche Vorteile, denn eine Gewinnbeteiligung kann als Betriebsausgabe deklariert werden
- Es gibt kaum gesetzliche Vorschriften, an die sich ein Teilhaber halten muss
Nachteile
- Ein Unternehmer kann sich stark finanziell abhängig von einem stillen Gesellschafter machen
- Der Teilhaber wird nirgends namentlich erwähnt
- Bei einer Insolvenz verliert der stille Gesellschafter seine gesamte Einlage
Stiller Gesellschafter ist jeder, der einem Unternehmen Geld zur Verfügung stellt. Es sollte, muss aber nicht zwingend einen Vertrag geben. Allerdings wäre es leichtsinnig, keine Vereinbarungen schriftlich zu fixieren.
Die Haftung
Indem der stille Gesellschafter namentlich nirgends in Erscheinung tritt, haftet er tatsächlich nur mit seiner Einlage. Er ist nicht verpflichtet einem Dritten gegenüber Zahlungen zu leisten, sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden müssen.
Im Gegenteil, bei einer Insolvenzanmeldung kann er selber zum Gläubiger werden, um so eventuell wenigstens sein Einlage zu retten, wenn der Unternehmer selber sie nicht mehr auszahlen kann.
Wer kann stiller Gesellschafter werden?
In der Regel kann jeder ein stiller Gesellschafter werden, der in der Lage ist Geld zur Verfügung zu stellen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Traditionsunternehmen oder eine Firmengründung handelt. Die Höhe der Einlage bestimmt allerdings der Teilhaber, Forderungen können nicht gestellt werden.
Selbst ein Privatmann kann sich einen stillen Gesellschafter suchen, wenn er zum Beispiel, von einer Bank nicht den gewünschten Betrag bekommt. Der stille Gesellschafter trägt dann das volle Risiko, wenn er sich darauf einlässt.
Gesucht wird ein Teilhaber über regionale-, aber auch landesweit verbreitete Zeitungen, doch auch im Internet sind Personen, die über diesen Weg einen Teilhaber suchen.
Speziell das private Umfeld gehört zu den stillen Gesellschaftern, wenn ein Unternehmer einen Teilhaber sucht. Es sollte jedoch nie verschwiegen werden, dass ein Teilhaber kaum ein Mitspracherecht hat, sofern dieses nicht vertraglich verankert wurde. Möchte sich ein Teilhaber absichern, um ein Mitspracherecht zu haben, sollte er ein atypischer Teilhaber werden, denn nur so ist es möglich, auch eventuell in die Firmenpolitik eingreifen zu können.
Eine stille Gesellschaft kann sich lohnen
Sein Geld zu investieren kann sich durchaus lohnen, wenn das Unternehmen gesund ist und gut dasteht. Darüber hinaus haftet ein stiller Gesellschafter auch nicht, wenn der Betrieb in Insolvenz gehen würde. Der stille Gesellschafter würde hierbei eventuell nur seine Einlage verlieren, er kann aber nicht haftbar gemacht werden, denn er ist ja eigentlich gar nicht vorhanden.
Es sollte sich immer um eine befristete Teilhaberschaft handeln, vor allen Dingen dann, wenn ein Inhaber schnelles Geld benötigt. Das ist für beide Seiten sinnvoller, der Inhaber ist schneller wieder liquide und im besten Fall wird der Teilhaber mit einem satten Gewinn belohnt.
Warum jemand ein stiller Gesellschafter werden möchte, liegt auf der Hand, denn er kann sein Geld ohne etwas dafür zu tun, gewinnbringend anlegen. Es sollte bei einer stillen Teilhaberschaft nie auf einen Vertrag verzichtet werden, auch wenn es sich dabei um einen nahen Angehörigen handelt.
Klausel im Vertrag beachten
Ein stiller Gesellschafter sollte immer auf einen schriftlich fixierten Vertrag Wert legen, denn nur so kann er sich zu einhundert Prozent absichern. Kommt es zu einer Insolvenz, kann es ohne ein Schriftstück heikel für ihn werden.
Vor allem sollte ein Vertrag beinhalten, dass der stille Gesellschafter nicht nur die Jahresbilanz einsehen kann, sondern auch zwischenzeitlich Einsicht in die Bücher bekommt. So kann er sich absichern, sollte es einem Unternehmen schlechter gehen, damit er seine Einlage auch zwischenzeitlich wieder rausziehen kann. Das muss natürlich auch vertraglich festgelegt werden.
Stellen sich bei einem Betrieb Zahlungsschwierigkeiten ein, ist eine Kündigungsklausel die einzige Maßnahme, damit ein Teilhaber sein Kapital nicht verliert. Die Kündigung sollte allerdings nur vom Gesellschafter ausgesprochen werden können, denn ansonsten könnte der Inhaber dieses ausnutzen und dem Teilhaber kündigen, wenn sich eine Insolvenz abzeichnen würde. Der Gesellschafter würde unweigerlich sein Geld ganz oder zumindest teilweise verlieren.
Wer stiller Gesellschafter werden will, sollte sich auf jeden Fall im Vorfeld gut informieren, gerade was den Vertrag betrifft, kann es zu Unverständlichkeiten kommen. Steuerlich hat das für einen stillen Teilhaber keine negativen Auswirkungen, denn die Einkünfte gehören seinem Kapitalvermögen an. So müssen bei einer Beendigung der stillen Gesellschaft nur Steuern gezahlt werden, wenn ein Gewinnanteil ausgezahlt wurde und dann können auch nur Steuern auf diesen Gewinnanteil erhoben werden.
Alles Wichtige haben wir für dich in einem Video zusammengefasst: