GbR – Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist für Existenzgründer die geeignetste Rechtsform, die sie für den Start auswählen können. Denn sie ist die einfachste und daher die empfehlenswerteste Form einer Personengesellschaft.
Was ist eine GbR?
Existenzgründer müssen sich bei der Gründung ihres Unternehmens entscheiden, welche Rechtsform sie wählen wollen. Zur Auswahl stehen eine Kapital- oder eine Personengesellschaft.
Bei den Kapitalgesellschaften stehen vor allem die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Diskussion. Dafür sind jedoch besondere Voraussetzungen zu erfüllen, die nicht jeder schaffen kann und will.
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Gesellschaft nach dem BGB
Einfacher und vorteilhafter als die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sein. Sie wird auch BGB-Gesellschaft genannt, weil sie nach den Vorschriften dieses Gesetzes gegründet wird.
Die Abkürzung der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts lautet GdbR oder GbR. Sie ist der Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, die ein gemeinsames Unternehmensziel verfolgen. Sie ist die ursprünglichste und einfachste Form der Personengesellschaft und eine Gesamthandsgemeinschaft.
Beispiele für die GdbR können der Zusammenschluss mehrerer Physiotherapeuten zu einer Physiotherapiepraxis, der Zusammenschluss von zwei oder mehr Ärzten oder Zahnärzten zu einer Gemeinschaftspraxis, der Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtsanwälten zu einer Sozietät oder der Zusammenschluss von zwei oder mehr Bauunternehmen zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) sein. Auch der informelle Zusammenschluss von Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften oder Musikkapellen fällt unter den Begriff GbR.
Rechtsstellung der GbR im deutschen Recht
Die gesetzlichen Grundlagen für die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts sind in den Paragraphen 705 ff. des BGB geregelt.
Welche Rechtsform hat die GbR?
Die GbR ist eine Personengesellschaft. Man könnte sie auch als Grundform aller Personengesellschaften bezeichnen. Sie ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, dass die Gründer selbst in ihrem Unternehmen mitarbeiten. Dabei kann es sich auch nur um eine kurzfristige Zusammenarbeit handeln.
Allerdings sollte es sich dabei nur um ein Kleingewerbe handeln, wobei kaufmännische Unternehmen häufig schnell diesen Rahmen sprengen. Genaugenommen, soll die Tätigkeit einer GbR auch nicht auf ein Handelsgewerbe ausgerichtet sein, denn dann wäre das BGB gar nicht anwendbar!
Sobald also der Rahmen oder Zweck der GbR sich ändert und der Rahmen des Kleingewerbes gesprengt wird, muss die GbR in eine OHG umgewandelt werden, die dann aber nach den Vorschriften des HGB zu führen ist.
Für die Gründung einer GdbR sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die einen gemeinsamen legalen Zweck anstreben. Die GbR kann die Namen aller Gesellschafter mit einem Zusatz, der eine GdbR andeutet, führen. Eine GbR, die nicht am Rechtsverkehr beteiligt ist, gilt als Innengesellschaft. Das kann eine Praxisgemeinschaft, eine Bauherrengemeinschaft, eine Nutzungsgemeinschaft oder eine Ehegattengesellschaft sein.
Die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts stellt keine Firma gemäß dem Handelsgesetzbuche dar, denn eine Firmierung (also die Benennung eines Unternehmens) bleibt den Kaufleuten und den Handelsgesellschaften vorbehalten. Eine GbR, die ein Handelsgewerbe betreibt, ist dem Gesetz nach eine Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Ist eine GbR eine juristische Person?
Nein, die GbR ist keine juristische Person, denn hier haften die Gesellschafter persönlich (mit ihrem Privatvermögen) und auch unbegrenzt. Allerdings ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zumindest Trägerin von Rechten und Pflichten und gegenüber juristischen Personen teilrechtsfähig. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Die GbR und die Rechtsfähigkeit
Begründet die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten, ist sie rechtsfähig. Die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts ist außerdem parteifähig. Und sie kann sogar unter ihrem Namen verklagt werden. Auch die Gesellschaft kann in ihrem Namen klagen. Darüber hinaus darf sie sowohl Gründerin als auch Mitglied juristischer Personen sein. Dazu kommt, dass sie nach § 899a BGB sogar im Grundbuch eingetragen werden kann, also „grundbuchfähig“ ist.
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann allerdings nicht allein im Grundbuch als Grundstückseigentümer eingetragen werden; entsprechend § 47 Absatz 2 der Grundbuchordnung (GBO) müssen die Gesellschaft und deren Gesellschafter in das Grundbuch eingetragen werden. Die GdbR kann nicht Verwalterin gemäß des Wohnungseigentumsgesetzes werden. Nach § 13 BGB ist die GdbR Verbraucherin, da sie keine juristische Person ist.
Daneben ist eine GbR übrigens auch scheckfähig. Sie kann also sowohl einen Scheck ausstellen, als auch Bezogener des Schecks sein.
Für wen eignet sich die Rechtsform GbR?
Diese Gründungsform ist geeignet für Existenzgründer, die mindestens zu zweit sind und eine schnelle und einfache Abwicklung bevorzugen. Denn hier sind auch die Gründungskosten überschaubar.
Außerdem ist nicht einmal ein Vertrag erforderlich, es genügt eine mündliche Vereinbarung. Dies ist aber im Geschäftsleben nie empfehlenswert, daher ist eine vertragliche Fixierung aller Konditionen die bessere Variante. Wer sich für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entscheidet, muss allerdings wissen, dass er mit seinem Privatvermögen haftet.
Beispiele der Gesellschaftsform GbR
Die GbR ist praktisch für jeden Zweck möglich. Beispiele für die GdbR können der Zusammenschluss mehrerer Physiotherapeuten zu einer Physiotherapiepraxis, der Zusammenschluss von zwei oder mehr Ärzten oder Zahnärzten zu einer Gemeinschaftspraxis, der Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtsanwälten zu einer Sozietät oder der Zusammenschluss von zwei oder mehr Bauunternehmen zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) sein.
Auch der informelle Zusammenschluss von Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften oder Musikkapellen fällt unter den Begriff GbR. Ebenso eine Band oder eine Bauherrengemeinschaft sind eine GbR. Dazu zählen übrigens auch Tippgemeinschaften (Lotto) oder Fahrgemeinschaften. Das liegt daran, dass eine GbR nicht unbedingt einen beruflichen Hintergrund haben muss.
Eine Immobilien GbR gründen
Es ist möglich, eine Immobilien GbR zum gemeinsamen Immobilienkauf zu gründen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Immobilienkäufe der notariellen Form unterliegen und nicht formlos vereinbart und abgeschlossen werden können.
Normalerweise benötigt man keine GbR, um eine Immobilie zu kaufen. Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erwerben, dann geschieht dies normalerweise nach sogenannten ideellen Bruchteilen, die auch im Grundbuch eingetragen werden. Welche Variante einfacher ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ein Vorteil, eine Immobilie als GbR zu erwerben, liegt jedenfalls darin, dass die Käufer flexibler sind, wenn sie ihre Anteile daran später weiter übertragen wollen. Egal, ob an Mitgesellschafter oder Dritte. Dabei kann man sowohl Notarkosten als auch Grunderwerbssteuer sparen.
Vorteile ergeben sich auch bei der Übertragung von Immobilien an Kinder oder bei der Integration von ausländischen Gütern von Ehegatten. Durch den GbR-Vertrag können die Miteigentümer vermeiden, dass einer von ihnen ohne das Wissen und Einverständnis der anderen seine Anteile verkauft oder verschenkt.
Solche Fälle sind jedoch stark einzelfallabhängig und bedürfen dringend der vorherigen Beratung durch einen Notar, der die Vor- und Nachteile im individuellen Fall erklären kann.
Familien GbR
Die Familien GbR wird auch Familiengesellschaft oder sogar Familienpool genannt und wird meist gegründet, wenn es um Erbschaften oder Schenkungen geht, die schwer aufteilbar sind. Die Beschenkten oder Erben können sich dann für eine KG oder eine GbR entscheiden, um die Vermögenswerte zu schützen und zu verwalten.
Dabei kann es sich um Firmenanteile, Grundstücke oder Konten handeln. Durch diese Gesellschaftsform kann man es umgehen, eine Erbengemeinschaft zu gründen. Hintergrund ist es nicht nur, Steuern zu sparen, sondern auch eine gewaltsame Splittung des Vermögens zu vermeiden.
Was im Einzelfall die beste Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte daher erst nach eingehender Beratung durch einen Anwalt oder Notar entschieden werden.
Welche Vor- und Nachteile weist die GbR auf?
Die GbR hat folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile
- Die Gründung ist schnell und einfach, der Vertrag kann sogar durch eine mündliche Absprache ersetzt werden.
- Es gibt nur wenige Formalitäten zu beachten und die Gründungskosten sind gering.
- Kein Mindestkapital zur Gründung nötig.
- Eine einfache Art der Buchführung im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt.
- Die GbR ist keine Firma im Sinne des HGB und kann/muss daher auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Nachteile
- Die Gründung erfordert mindestens zwei Personen.
- Alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.
- Die Rechtsform muss geändert werden, wenn der Umfang des Unternehmens stark wächst. Dabei erfolgt mindestens die automatische Umwandlung in eine OHG.
- Bei der Namensgebung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen, eine freie Namenswahl oder ein Fantasiename ist daher nicht möglich.
- Die GbR ist für Investoren uninteressant, da diese als Gesellschafter einsteigen müssten und damit genau wie die anderen mit ihrem Privatvermögen haften.
GbR gründen und anmelden – Diese Schritte sind erforderlich
Im folgenden behandeln wir die genauen Hintergründe zur Gründung und Anmeldung. Zuvor jedoch kurz im Rahmen einer Übersicht die wichtigsten Schritte:
- Mündliche oder schriftlicher Vereinbarung, am besten ein schriftlicher Vertrag (Vorlagen für eine schriftliche Vereinbarung können hilfreich sein).
- Eine Gewerbeanmeldung durch jeden Gesellschafter (nicht bei Freiberuflern).
- Beim Finanzamt muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden, um eine Steuernummer zu erhalten.
- Ein Geschäftskonto anzulegen ist zwar nicht verpflichtend, aber sinnvoll und empfehlenswert.
- Für die Buchhaltung und Steuern ist zu klären, wie diese ordnungsgemäß abgewickelt werden soll. Selbst über eine Software oder durch einen Steuerberater? Oder in Kombination?
- Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich bei der IHK oder der HWK anmelden.
- Werden Mitarbeiter eingestellt, ist eine Betriebsnummer notwendig, die es bei der Agentur für Arbeit gibt.
- Spätestens eine Woche nach der Gründung muss die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgen.
- Je nach Art der Tätigkeit müssen eventuell weitere Anmeldungen bei anderen Ämtern erfolgen.
- Außerdem ist zu prüfen, welche Versicherungen notwendig sind, diese sind alle rechtzeitig abzuschließen.
Weitere Infos zur GbR Gründung erfährst du in diesem Video:
Voraussetzungen für die Gründung der GbR
- Zunächst werden mindestens zwei Personen benötigt, die diese GbR gründen und einen gemeinsamen Unternehmensweck damit verfolgen wollen.
- Das Unternehmen darf keiner kaufmännischen Tätigkeit nachgehen, da sonst ein Unternehmen nach dem Handelsrecht und den Vorschriften des HGB gegründet werden muss, beispielsweise eine OHG.
- Die Haftungsfrage muss geklärt werden, da jeder Gesellschafter sich darüber im Klaren sein muss, dass er mit seinem Privatvermögen und außerdem gesamtschuldnerisch haftet.
Wie viele Gründer und Gesellschafter benötigt eine GbR?
Es sind mindestens zwei Personen erforderlich. Später dürfen jederzeit weitere Gesellschafter aufgenommen werden. Dann muss ein Vertrag zwischen den bisherigen und dem neuen Gesellschafter aufgesetzt werden. Alle Gesellschafter müssen der Aufnahme und dem Vertrag zustimmen.
Gesellschaftsvertrag der GbR aufsetzen
Ein Gesellschaftsvertrag muss nicht zwingend abgeschlossen werden. Der Abschluss bildet den konstitutiven Akt der Gesellschaftsbildung. Der Gesellschaftsvertrag kann mündlich oder schriftlich sowie durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Konkludentes Handeln ist beispielsweise durch den Bezug einer gemeinsamen Wohnung gegeben. In einigen Fällen ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig:
- Einbringung eines Grundstücks in die Gesellschaft
- bei grundstücksgleichem Recht wie Erbbaurecht
- bei der Einbringung des Rechtes an einem Grundstück in die Gesellschaft.
Im Gesellschaftsvertrag muss ein gemeinsamer legaler Zweck vereinbart werden.
Wer darf bei einer GbR Verträge aufsetzen?
Bei der GbR darf jeder Gesellschafter Verträge abschließen. Es darf aber bei der Gründung auch festgelegt werden, dass nur alle gemeinsam einen Vertrag abschließen dürfen. Außerdem ist es möglich, einen der Gesellschafter zu benennen, der stellvertretend für alle rechtskräftig handeln und Verträge abschließen kann.
GbR Vertrag
Obwohl der Vertrag auch mündlich und formlos abgeschlossen werden kann, ist es besser, ihn schriftlich zu fixieren, falls es später zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Wichtige Punkte, die der Vertrag enthalten sollte, sind beispielsweise:
- Gesellschaftszweck
- Festlegung der Geschäftsführung und Vertretung
- Interne Haftungsverteilung sowie Gewinn- und Verlustverteilung
- Höhe der Tätigkeitsvergütung sowie das Entnahmerecht
- Wettbewerbsverbot
- Ausscheiden eines Gesellschafters,
- Abtretung von Geschäftsanteilen
- Tod eines Gesellschafters
- Abfindung
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Muster GbR Vertrag für die Grundstücksgemeinschaft
Wenn es um Immobilien geht, muss auch die notarielle Form eingehalten werden, wie bereits oben besprochen. Daher sollten die Verträge abweichend vom Standardmuster spezifisch für Immobilien ausgelegt sein und je nach Einzelfall passend vom Notar aufgesetzt werden.
GbR Anmeldung – Wo ist die GbR anzumelden?
Hierbei gibt es keine komplizierten Vorgänge zu beachten. Es ist nur wichtig, zu unterscheiden, ob es sich bei der GbR um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht. Für Freiberufler entfällt nämlich die für Gewerbetreibende notwendige Anmeldung beim Gewerbeamt.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Alle Gesellschafter müssen das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, wenn es sich um ein Kleingewerbe handelt.
Anmeldung beim Finanzamt – Muss eine GbR beim Finanzamt angemeldet werden?
Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob es sich um Freiberufler oder Gewerbetreibende handelt. Die GbR muss in jedem Fall dort angemeldet werden. Das ist wichtig, um eine Steuernummer und eine Umsatzsteuernummer (falls notwendig) zu erhalten. Bei einem Kleingewerbe (unter 22.000 € bzw. ab 2025 25.000 € Umsatz pro Jahr) wird normalerweise keine Umsatzsteuer fällig.
Muss eine GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
Im Handelsregister werden nur Handelsunternehmen eingetragen, die nach dem HGB abgewickelt werden. Es ist also weder notwendig noch überhaupt möglich, die GbR im Handelsregister einzutragen.
Geschäftskonto eröffnen – Braucht eine GbR ein Geschäftskonto?
Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll, wenn die privaten Finanzen der Gesellschafter von den gesellschaftlichen Finanzen und Transaktionen getrennt ablaufen. Das ist für die Beteiligten transparenter und erleichtert den Überblick.
Welche Bank bietet das beste Geschäftskonto für eine GbR?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Nicht einmal jede Bank bietet Geschäftskonten an, sondern nur Privatkonten. Und selbst bei den Geschäftskonten kommt es dann darauf an, welche Summen darüber fließen, wie viele Buchungen und Kontoauszüge notwendig werden.
Werden Karten ausgegeben oder erfolgt alles online? Am besten sollte man sich daher verschiedene Angebote von der bisherigen Hausbank einholen oder Preisvergleiche im Internet studieren.
Die Namensgebung – Was ist beim Namen der GbR zu beachten?
Zunächst ist die GbR keine Firma, sondern eine Gesellschaft und kann daher auch keinen Firmennamen erhalten. Möglich ist die Vergabe einer Geschäftsbezeichnung und dazu muss der Zusatz „GbR“ genannt werden.
Außerdem müssen im Geschäftsverkehr immer der Vor- und Zuname der Gesellschafter angegeben werden. Bei vielen Gesellschaftern wäre diese im Namen allerdings hinderlich. Sind es nur zwei, so wäre eine „Müller und Schulze GbR, It-Service“ möglich. Wichtig ist auch, dass der Name eindeutig und nicht irreführend ist oder mit anderen Unternehmen verwechselbar.
Was kostet die Gründung einer GbR?
Für die Gründung werden auf jeden Fall die Gebühren für die Gewerbeanmeldung fällig, diese können je nach Stadt und Region unterschiedlich ausfallen und bis zu rund 60 Euro kosten. Dazu kommen im Einzelfall Kosten für eine mögliche Rechtsberatung oder die Hilfe eines Notars, wenn Verträge bezüglich Immobilien nötig sind.
Benötigt eine GbR ein festgelegtes Stammkapital?
Für die GbR ist gesetzlich kein Stammkapital vorgeschrieben. Allerdings lässt sich natürlich ganz ohne Geld kein Unternehmen führen. Daher ist auf jeden Fall ein Mindestkapital notwendig.
Das Mindestkapital für die GbR
Da die gesetzliche Vorschrift fehlt, ohne Geld jedoch das Unternehmen nicht betrieben werden kann, regelt in der Praxis der GbR-Vertrag individuell die Einlagen jedes Gesellschafters, die er zu Beginn in das Unternehmen einbringt.
Gibt es eine Umsatzgrenze für die GbR?
Die GbR ist für Kleinunternehmen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gedacht, nach der sich auch die Buchhaltung richtet. Daher genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Kleinunternehmen nach § 19 UstG sind jedoch nur bis 22.000 € (ab 2025: 25.0000 €) Vorjahres-Jahresumsatz Kleinunternehmen und dürfen maximal ein Jahr diese Grenze überschreiten (50.000 € bzw. ab 2025 100.000 €). Wer dauerhaft über diesen Betrag kommt, kann nicht mehr als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts weitermachen und muss sich dann in eine OHG umwandeln und sich auch ins Handelsregister eintragen lassen.
Geschäftsführung und Vertretung
Für alle Tätigkeiten, die dem Geschäftszweck dienen, sind alle Gesellschafter gemeinsam berechtigt. Dazu gehören auch die Geschäftsführung und die Vertretung nach außen. Beispielsweise die Korrespondenz, die Buchführung und der Abschluss von Verträgen. Dabei müssen jeweils alle Gesellschafter zustimmen. Wahlweise kann auch einer allein dazu bestimmt werden. Diese Regelung muss dann allerdings bei der Gründung auch im Vertrag schriftlich fixiert sein.
GbR: Haftung in der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts
Die GdbR hat nicht nur Vorteile. In einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Jeder Gesellschafter muss einzeln für alle Verbindlichkeiten der GdbR haften, gegebenenfalls ist die Haftung auch mit dem Privatvermögen erforderlich.
Im Innenverhältnis kann ein Regressanspruch gegen Mitgesellschafter geltend gemacht werden, er entfaltet im Außenverhältnis keine schuldbefreiende Wirkung. Bei geschlossenen Immobilienfonds und bei Bauherrengemeinschaften können sich die Gesellschafter auf ihre Haftungsbeschränkungen berufen.
Besteht bei einer GbR eine Nachschusspflicht?
Die Nachschusspflicht bei Verlust ist in § 735 BGB geregelt. Danach müssen die Gesellschafter für Fehlbeträge, also gemeinsame Schulden, aufkommen. Und zwar jeder in der Höhe beziehungsweise in dem Verhältnis, nach dem sie auch den Verlust tragen müssen.
Kann einer diese Summe nicht aufbringen, müssen die übrigen diesen Ausfall nach demselben Verhältnis tragen. Eine Nachschusspflicht kommt auch infrage, wenn die Einlagen erhöht werden und wenn die Gesellschaft aufgelöst wird. Die Nachschusspflicht sollte idealerweise im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.
Verteilung von Gewinn und Verlust in der GbR
Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, erhält jeder Gesellschafter den gleichen Anteil am Gewinn oder Verlust, unabhängig von der Höhe seines Geschäftsanteils. Dies ist geregelt in § 722 Abs. 1 BGB.
Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass Gewinn und Verlust nach Quoten oder nach den eingebrachten Kapitalanteilen verteilt werden.
Verteilung nach Auflösung:
Durch Beschluss aller Gesellschafter kann die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts aufgelöst werden. Die Auflösung kann aber auch durch die Kündigung durch einen Gesellschafter oder durch Erreichen des Gesellschaftszwecks erfolgen. Wurde keine Fortsetzungsklausel vereinbart, kann die Auflösung auch durch den Tod eines Gesellschafters erfolgen.
Die Gewinn- und Verlustverteilung ist in § 721 BGB geregelt. Danach findet die Verteilung entweder nach Auflösung der Gesellschaft oder bei längerer Dauer am Schluss jedes Geschäftsjahres statt.
Buchführung und Steuern nach der GbR Gründung
Gibt es steuerliche Vorteile bei einer GbR?
Es gibt nicht automatisch Steuervorteile, nur weil man eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts gründet. Allerdings können diejenigen, die Immobilienvermögen verwalten, damit Steuern sparen, wenn die Immobilien nicht gewerblich genutzt werden.
Für den Kauf von Grundstücken fallen allerdings Grunderwerbssteuern an, die ans Finanzamt abgeführt werden müssen. Ansonsten unterliegt die GbR natürlich der Steuerpflicht, muss aber weder Einkommensteuer noch Körperschaftsteuer bezahlen.
Zwar zahlt nicht die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts an sich, die einzelnen Gesellschafter müssen aber für die Gewinne, die sie aus der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erwirtschaften, Einkommensteuer abführen. Dazu kommt die Gewerbesteuer und wer nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte, ist zudem umsatzsteuerpflichtig.
Die Gewerbesteuer wird fällig ab einem jährlichen Gewerbeertrag von derzeit 24.500 Euro. Aber die Gewerbesteuer ist nicht von Freiberuflern zu bezahlen.
Gibt es eine Buchführungs- oder Bilanzierungspflicht bei der GbR?
Die GbR unterliegt nicht der handelsrechtlichen Buchführungspflicht nach HGB, muss aber eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vornehmen. Eine Bilanzierungspflicht besteht nach § 141 AO (Abgabenordnung) erst ab einem Gewinn von mehr als 80.000 Euro oder einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro.
Und selbstverständlich sind ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Sobald die Umsatz- und Gewinngrenzen überschritten sind, ist eine doppelte Buchführung Pflicht. Allerdings muss dazu auch die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in eine OHG umgewandelt werden.
GbR Anteile verkaufen – was ist dabei zu beachten?
Der Verkauf der Anteile ist an sich kein Problem. Er ist aber nur möglich, wenn die anderen Gesellschafter damit einverstanden sind. Im Gesellschaftsvertrag könnte allerdings für solche Fälle festgelegt werden, dass eine Mehrheitsentscheidung ausreicht.
Dabei können dann die Anteile an Dritte oder auch an einen der Gesellschafter veräußerst werden. Diese Übertragung kann formlos stattfinden, außer es geht um Häuser oder Grundstücke, dann muss ein Notar involviert werden.
Vorsicht bei Verkauf unter Wert
Wer aus Geldnot seine Anteile schnell verkaufen möchte, tut dies möglicherweise auch unter Wert. Aus zivilrechtlicher Sicht darf der Kaufpreis frei verhandelt werden und daher ist auch ein extrem günstiger Preis nicht zu beanstanden.
Das Finanzamt kann den Fall allerdings völlig anders sehen. Gerade, wenn Anteile an Ehegatten oder andere Familienmitglieder zu einem extrem günstigen Preis verkauft werden, geht das Finanzamt von einer „gemischten Schenkung“ aus und setzt eine Schenkungssteuer fest. (Freibeträge siehe § 16 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)).
Was ist bei der Auflösung einer GbR zu beachten?
Eine GbR kann auch aufgelöst werden. Das ist hauptsächlich in zwei Fällen möglich. Zum einen, wenn ein Gesellschafter stirbt (oder kündigt) und zum anderen, wenn der Zweck, zu dem die Gesellschaft gegründet wurde, erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann. Für solche Fälle empfiehlt es sich, wichtige Regelungen direkt bei der Gründung im Vertrag festzuhalten.
Grundsätzlich sind bei der Auflösung drei Schritte zu beachten die Auflösung selbst, die Auseinandersetzung und die sogenannte Vollbeendigung. Entweder ist der Ablauf im Vertrag geregelt und kann danach abgewickelt werden oder die Angelegenheit läuft nach Maßgabe der §§723-740 BGB ab.
Häufig kommt es durch die Kündigung eines Gesellschafters zur Auflösung. Dann müssen während der Auseinandersetzung zunächst alle schwebenden Geschäfte abgeschlossen werden. Anschließend sind Gegenstände, die vom Gesellschafter eingebracht wurden, zurückzugeben und alle Schulden zu begleichen sowie Einlagen zurückzuerstatten. Nach der Abwicklung können noch Überschüsse verteilt werden, sofern welche vorhanden sind. Sobald die Abwicklung vorüber ist, gilt die Gesellschaft als beendet.
Welche Unterschiede bestehen zur OHG, UG und GmbH?
- Zunächst einmal besteht ein Unterschied bei der Anzahl der Gründer. Für die GbR und die OHG sind mindestens zwei Personen erforderlich, für die UG und GmbH genügt eine.
- Bei der Gründung sind nur bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts keine besonderen Formalitäten notwendig. Für die OHG, UG und GmbH ist eine notarielle Form und ein Eintrag im Handelsregister vorgesehen.
- Entsprechend gestalten sich auch die Kosten, die bei der GbR gering sind, bei der OHG und UG bis zu 500 Euro und bei der GmbH bis zu 1000 Euro betragen können.
- Aufgrund der zusätzlichen Formalitäten dauert die Gründung bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auch nur rund eine Woche, bei der OHG, UG und GmbH bis zu 4 Wochen.
- GbR und OHG benötigen kein Startkapital, die UG theoretisch 1 Euro (was in der Praxis nicht ausreicht und daher bei mindestens 1000 Euro liegt) und die GmbH 25.000 Euro, von denen die Hälfte beim Start eingezahlt werden muss.
- Ein weiterer Unterschied liegt in der Haftung. Denn bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und OHG haften die Gesellschafter persönlich, bei der UG und GmbH mit dem Firmenvermögen.
- Und zuletzt ist auch die Buchhaltung aufgrund der einfachen EÜR bei der GbR am leichtesten, während OHG, UG und GmbH eine doppelte Buchführung vornehmen müssen.
GbR in eine andere Rechtsform umwandeln
- Rechtsformwechsel von GbR in OHG: Dieser Wechsel kommt nach dem HGB automatisch, wenn Art und Umfang des Gewerbes einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern (§ 1 (2) HGB).
- Rechtsformwechsel in eine GmbH oder UG: Die GbR kann auch in eine GmbH oder UG gewandelt werden, beispielsweise um Investoren mit aufzunehmen. Dafür ist allerdings ein notarieller Einbringungsvertrag erforderlich. Umwandlungen sind nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) möglich und abzuwickeln. Zudem sind dann mit dem Steuerberater die Auswirkungen auf die Steuern abzuklären, die sich dadurch ergeben. Ein wichtiges Gesetz, das dabei als Richtlinie dienen kann, ist das sogenannte Umwandlungssteuergesetz. Daraus ist ersichtlich, welche Änderungen möglich sind, ohne nachträglich Steuern zahlen zu müssen.