Als buchführungspflichtiges Unternehmen musst du zu gewissen Anlässen dein Vermögen, dein Kapital und deine Schulden übersichtlich darstellen. Beispielsweise, weil das Finanzamt eine Steuerbilanz von dir einfordert, du bei der Bank deine Jahresbilanz vorlegen musst oder weil du dir mit einer Erfolgsbilanz einfach selbst einen Überblick über die Entwicklung deines Unternehmens verschaffen möchtest. Erfahre in diesem Beitrag, welche Bilanzarten es gibt und worauf jeweils zu achten ist.
Sonderbilanz bei Personengesellschaften
Eine Sonderbilanz muss für jede Gesellschafterin und jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft erstellt werden, um den Einfluss des Sonderbetriebsvermögens auf die Gewinnermittlung der Beteiligten zu ermitteln. Darin erfasst du zum Beispiel Vergütungen, die du für ein privates Grundstück erhältst, das du der Gesellschaft zur Verfügung stellst. Erfahre in unserem Beitrag zur Sonderbilanz mehr über diese Bilanzart.
Steuerbilanz als Jahresbilanz für das Finanzamt
Das Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet dich als bilanzierungspflichtiges Unternehmen dazu, zum Ende des Wirtschaftsjahres deine Steuerbilanz aufzustellen. Diese entspricht in weiten Teilen der Handelsbilanz. In einigen Punkten gibt es aber doch wichtige Unterschiede bei der Bilanzerstellung. Erfahre hier mehr über die Steuerbilanz als eine der am häufigsten angeforderten Bilanzarten.
Jahresbilanz zum Schluss des Wirtschaftsjahres
Sowohl das Handelsgesetzbuch (HGB) als auch das Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichten dich als Unternehmerin oder Unternehmer, zum Ende des Wirtschaftsjahres deine Vermögensgegenstände (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) auf der Aktivseite und dein Eigenkapital sowie das Fremdkapital auf der Passivseite zu erfassen. Lies in unserem Beitrag zur Jahresbilanz, wie du mit dieser Bilanz richtig umgehst.
Erfolgsbilanz als dynamische Bilanzart
Die Erfolgsbilanz ist eine Möglichkeit, den Erfolg deines Unternehmens zu messen. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, unterstützt dich jedoch dabei, den Erfolg deines Unternehmens periodengerecht zu erfassen. Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung erfährst du in unserem Beitrag zur Erfolgsbilanz.
Schlussbilanz als Teil des Jahresabschlusses
Die Schlussbilanz erstellst du jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres als Stichtag in Form einer Vermögensaufstellung. Du baust sie genauso wie die Jahresbilanz auf und fügst sie neben der Gewinn- und Verlustrechnung deinem Jahresabschluss bei. Erfahre in unserem Beitrag zur Schlussbilanz, wie die Bilanzierung bei dieser Bilanzart funktioniert.
Gründungsbilanz nur bei Gründung eines Unternehmens
Die Gründungsbilanz erstellst du zum Stichtag der Unternehmensgründung. Darin weist du die Vermögensgegenstände auf der Aktivseite aus und auf der Passivseite die Schulden sowie das Eigenkapital, das zum Zeitpunkt der Gründung bereits vorhanden ist. Wie du den Aufbau gestaltest, kannst du in unserem Artikel zur Gründungsbilanz nachlesen.
Eröffnungsbilanz zum Beginn des Wirtschaftsjahres
In der Eröffnungsbilanz zeigst du auf, welche Vermögensgegenstände, Eigenkapital und Fremdkapital zu Beginn des Geschäftsjahrs vorhanden sind. Sie ist identisch mit der vorangegangenen Jahresbilanz. In unserem Artikel zur Eröffnungsbilanz erklären wir alles Wissenswerte zu Aufbau und Bedeutung dieser Bilanz.