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Das Anlagevermögen: Definition, Gliederung und Beispiele einfach erklärt

Aktualisiert am
20
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11
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2023
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Das Anlagevermögen besteht aus den Vermögensgegenständen, die deinem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen. Das können ebenso Maschinen wie Gebäude, Grundstücke oder Fahrzeuge sein. In diesem Beitrag erfährst du, was du zur Abschreibung wissen musst, welche Anlagegüter zum Anlagevermögen zählen und wie du es in der Bilanz richtig ausweist.

Definition und Bedeutung des Anlagevermögens

Das Handelsgesetzbuch definiert das Anlagevermögen folgendermaßen: „Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“ (§ 247 Abs. 2 HGB). Das bedeutet: Es gehören all jene Vermögensteile zum Anlagevermögen, die du im Betrieb dauerhaft nutzt. Dauerhaft bedeutet hier gewöhnlich „länger als ein Jahr

Es lassen sich zwei Arten von Anlagevermögen unterscheiden:

Abnutzbares Anlagevermögen Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Diese Vermögensgüter nutzen sich etwa durch technischen Fortschritt oder Verschleiß ab und verlieren an Wert. Die Wertminderung abnutzbarer Sachanlagen wird mittels Abschreibungen erfasst. Beispiele: Maschine, Büro- und Geschäftsausstattung, Kfz, gekaufte Firmenwerte Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände können nicht abgeschrieben werden. Beispiele: Grundstücke, Beteiligungen, dauerhafte Finanzanlagen, nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

Das Anlagevermögen sagt als Teil des Gesamtvermögens etwas darüber aus, wie erfolgreich dein Unternehmen ist und welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig finanziert ist (Anlagendeckungsgrad). Im Rahmen der Bilanzanalyse kannst du mit dem Anlagevermögen viele Bilanzkennzahlen berechnen, die Aufschluss über die Unternehmensentwicklung geben, zum Beispiel:

  • Anlagenintensität (Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen)
  • Anlagenabnutzungsgrad (Hinweis für die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens)
  • Anlagendeckungsgrad (Anteil der langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens)

Anlagevermögen in der Bilanz

Das Anlagevermögen untergliedert sich in der Bilanz nach § 266 HGB in folgende drei Bereiche.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immateriell sind Vermögensgegenstände, die du nicht anfassen kannst, aber für dein Unternehmen dennoch einen Wert haben. Typischerweise stehen sie langfristig zur Verfügung und gehören deshalb zum Anlagevermögen.

Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände:

  • der Firmenwert
  • Patente und Schutzrechte
  • Marken, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Rezepturen
  • Lizenzen und Patente
  • Software
  • Verlagsrechte
  • geleistete Anzahlungen

Finanzanlagen gehören hingegen nicht dazu, obwohl du sie gewöhnlich nicht anfassen kannst. Sie bilden eine eigene Kategorie.

Sachanlagen

Zu den Sachanlagen zählen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenstände, die du anfassen kannst. Meistens sind sie erforderlich, um deinen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und Produkte herzustellen oder Dienstleistungen zu erbringen.

Beispiele für Sachanlagen:

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Erbbaurechte, Eigentumswohnungen
  • technische Anlagen und Maschinen
  • weitere Anlagen (z. B. Autos), Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • geleistete Anzahlungen
  • Anlagen im Bau (noch nicht fertiggestellte Anlagen)
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Finanzanlagen

Bei Finanzanlagen handelt es sich um Geldanlagen, mit denen du einen Gewinn erwirtschaftest, darunter Zinserträge oder eine Gewinnbeteiligung aus einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen.

Zu den Finanzanlagen in der Bilanz zählen:

  • Anteile an verbundenen Unternehmen (finanzielle Forderungen wie Darlehen oder Grundpfandrechte)
  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
  • Beteiligungen (z. B. Aktien an einer Aktiengesellschaft, Komplementär- und Kommanditeinlagen an einer Kommanditgesellschaft)
  • Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • Wertpapiere des Anlagevermögens (z. B. Aktien, Investmentanteile, Wertpapiere mit Festzins)
  • sonstige Ausleihungen

Wichtig: Nicht alle Finanzanlagen gehören automatisch ins Anlagevermögen. Sind diese beispielsweise auf die Veräußerung nach einer kurzen Laufzeit ausgelegt (z. B. Festgelder unter einem Jahr Laufzeit, Tagesgeldkonten), zählen sie zum Umlaufvermögen.

Anlagevermögen für Bilanz korrekt abschreiben

Um abnutzbares Anlagevermögen in der Bilanz richtig ausweisen zu können, musst du die Wertminderung korrekt erfassen. Das bezeichnet man als Abschreibung. So gehst du dabei richtig vor:

  • Schritt 1: Wenn du ein Wirtschaftsgut kaufst, buchst du dieses zunächst mit den vollen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf das passende Bestandskonto.
  • Schritt 2: Zum Bilanzstichtag ermittelst du die Abschreibung. Dafür gibt es verschiedene Abschreibungsmethoden. Besonders häufig wird die lineare Abschreibung genutzt. Dabei verteilst du die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle.
  • Schritt 3: Buche den Anteil der Abschreibung auf ein passendes Abschreibungskonto (Aufwand). Im Gegenzug mindert sich das Bestandskonto in derselben Höhe.

Für dich bedeutet das: Auf dem Bestandskonto erfasst du die Wertminderung (es wird ein geringerer Saldo ausgewiesen). Gleichzeitig wird die Abschreibung als Aufwand wirksam und mindert deinen Gewinn. So kannst du Abschreibungen auf Sachanlagen zum Steuern sparen nutzen. Die richtige Erfassung der Abschreibungen ist auch Voraussetzung für die Berechnung wichtiger Kennzahlen wie dem Anlagenabnutzungsgrad. 

Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen unterscheiden sich durch die Dauer, die sie im Betrieb verbleiben. Das Umlaufvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen nur kurz dienen (z. B. Roh- und Betriebsstoffe, Bankguthaben, fertige Erzeugnisse).

Beispiel: Bei einer Maschine denkst du sicherlich zuerst an das Anlagevermögen, weil sie langfristig genutzt wird. Bei einem Maschinenbauer kann eine Maschine aber ebenso zum Umlaufvermögen gehören – nämlich dann, wenn sie zur Veräußerung hergestellt wurde.

Anlagevermögen in der Bilanz korrekt ausweisen

Wie du deine Vermögenswerte in der Bilanz richtig ausweist, verrät dir § 266 Abs. 2 HGB. Demnach ist das Anlagevermögen auf der linken Seite der Bilanz aufzuführen und gehört somit zur Aktiva. Dabei musst du dich an die vorgegebene Gliederung halten:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
  2. Sachanlagen
  3. Finanzanlagen

Zählt dein Unternehmen nicht zu den kleinen Kapitalgesellschaften, musst du die einzelnen Posten einzeln aufgliedern und darfst sie nicht addieren. In der Bilanz stehen diese entsprechend unter Punkt A:

Aktiva Passiva
A Anlagevermögen A Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital
II. Sachanlagen II. Kapitalrücklage
III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklage
B Umlaufvermögen IV. Gewinnvortrag oder Verlustvortrag
I. Vorräte V. Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag
II. Forderungen & sonst. Vermögensgegenstände B Rückstellungen
III. Wertpapiere I. Rückstellungen für Pensionen
IV. Kassenbestand II. Steuerrückstellungen
C Rechnungsabgrenzungsposten III. Sonstige Rückstellungen
C Verbindlichkeiten
D Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva Summe Passiva

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Entscheidend ist vor allem, dass du deine angeschafften Wirtschaftsgüter während des Jahres im Anlagevermögen erfasst und die Abschreibungen der Vermögensteile korrekt verbuchst. Besonders einfach klappt das mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk. Hier musst du lediglich deine Belege erfassen und einige Angaben zu deinen Anlagegütern machen. Schon wird die Abschreibung automatisch verbucht.

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