Das Eigenkapital weist in der Bilanz aus, welches Kapital deinem Unternehmen aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Vor allem besteht es aus den Einlagen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, aber auch die erwirtschafteten Gewinne zählen dazu. Das Eigenkapital steht deinem Unternehmen auf Dauer zur Verfügung, du musst es im Gegensatz zum Fremdkapital nicht zurückzahlen. Erfahre in diesem Beitrag, was alles zum Eigenkapital in der Bilanz zählt und wie du es richtig aufstellst.
Welche Rechtsformen brauchen ein Mindest-Eigenkapital?
Ein Einzelunternehmen könntest du theoretisch ohne eigenes Kapital gründen (ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt). Es gibt jedoch einige Kapitalgesellschaften, für die ein bestimmter Eigenkapitalanteil vorgeschrieben ist:
Eine kleine Kapitalgesellschaft nach dem Vorbild der Unternehmergesellschaft muss jährlich eine Rücklage vom Gewinn in das Eigenkapital einstellen, bis die volle Höhe der Stammeinlage einer vollen GmbH erreicht ist (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Arten von Eigenkapital
§ 266 Abs. 2 HGB gibt vor, wie du das Eigenkapital in der Bilanz gliedern musst. Dabei sind die folgenden Arten des Eigenkapital zu unterscheiden.
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklage
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Gezeichnetes Kapital
Als gezeichnetes Gesamtkapital bezeichnet man all die Vermögenswerte und Gelder, die du bei der Gründung aus deinem privaten Vermögen in dein Unternehmen gesteckt hast. Auch spätere Kapitalerhöhungen zählen zum gezeichneten Kapital. Erfahre hier mehr über das gezeichnete Kapital.
Kapitalrücklagen
Kapitalrücklagen entstehen bei Kapitalgesellschaften beispielsweise, wenn der Ausgabebetrag eines Anteils über dem Nennbetrag liegt und so eine Differenz vorliegt. Auch Zuzahlungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter werden hier vermerkt. Du kannst die Kapitalrücklage verwenden, um Verluste oder einen Verlustvortrag auszugleichen.
Gewinnrücklagen
Gewinnrücklagen entstehen, wenn du die erwirtschafteten Gewinne nicht an die Eigenkapitalgeber auszahlst, sondern sie im Unternehmen belässt. Man spricht von Thesaurierung. Der Jahresüberschuss wird dann in der Bilanz dem Eigenkapital zugeschlagen.
Gewinnvortrag und Verlustvortrag
Du weißt bereits, dass du im kommenden Jahr höhere Einkünfte haben wirst? Dann kannst du aus dem Verlust des aktuellen Jahres einen Verlustvortrag für das kommende Jahr einrichten. Der Verlustvortrag wird dann mit deinem Gewinn im nächsten Jahr verrechnet und du zahlst weniger Steuern.
Ebenso funktioniert ein Gewinnvortrag: Erwartest du im kommenden Jahr Verluste, stellst du im Eigenkapital in der Bilanz einen Gewinnvortrag ein und kannst so die Verluste im kommenden Jahr ausgleichen.
Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag
Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag errechnet sich, indem du von der Bilanzsumme das Fremdkapital sowie die restlichen Teile des Eigenkapitals abziehst. Es ist der Gewinn oder Verlust deines Unternehmens zum Bilanzstichtag.
So weist du das Eigenkapital in der Bilanz richtig aus
Wie du das Eigenkapital in der Bilanz richtig ausweisen musst, gibt dir § 266 Abs. 2 HGB detailliert vor:
In der Bilanz steht das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passivseite), gleich an erster Stelle. Es gibt Auskunft über die Mittelherkunft, also womit das Umlaufvermögen und das Anlagevermögen (Aktiva) finanziert werden.
Das Eigenkapital in der Bilanz ist eine wichtige Informationsbasis für die Kapitalgeber und Aktionäre. Über Kennzahlen wie die Eigenkapitalrentabilität, die Eigenkapitalquote, die Eigenkapitalrendite oder Anlagendeckungsgrad erfahren sie mehr über die Finanzierung deines Unternehmens und dessen Solidität.
Eigenkapital richtig berechnen mithilfe einer Buchhaltungssoftware
Das Eigenkapitalkonto setzt sich aus den Ergebnissen des Gewinn- und Verlustkontos zusammen. Je nachdem, ob ein Gewinn oder ein Verlust vorliegt, wird es im Soll oder Haben über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen.
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