Als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft musst du in der Bilanz dein gezeichnetes Kapital ausweisen. Aber was gehört eigentlich zu diesem Posten, wie bildet man das gezeichnete Kapital und welche Unterschiede gibt es zwischen einer GmbH und AG? Erfahre in diesem Beitrag alles rund um das gezeichnete Kapital.
Definition und Funktion des gezeichneten Kapitals
Als gezeichnetes Kapital bezeichnet man das Haftkapital, mit dem eine Kapitalgesellschaft im Falle einer Insolvenz haftet. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften nur mit dem Geschäftsvermögen, nicht jedoch mit dem Betriebsvermögen. Wie hoch diese Rücklage sein muss, ist für die verschiedenen Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) und Aktiengesellschaft (AG) gesetzlich festgelegt.
Die Gründerinnen und Gründer müssen das gezeichnete Kapital bei der Gründung ihres Unternehmens hinterlegen. Sie können es zwar später erhöhen, für eine Kapitalherabsetzung gelten hingegen strenge gesetzliche Vorgaben.
Wichtig: Auch die Inhaber einer Personengesellschaft bringen im Regelfall eine Kapitaleinlage in das Unternehmen ein. Diese wird jedoch nicht als gezeichnetes Kapital bezeichnet.
So setzt sich das gezeichnete Kapital zusammen
Das gezeichnete Kapital besteht zunächst lediglich aus dem einzubringenden Stammkapital oder Grundkapital. Die Höhe kann sich verändern, wenn eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung vorgenommen wird. Die wichtigsten Informationen dazu im Überblick:
Gezeichnetes Kapital bei GmbH und AG
Das gezeichnete Kapital unterscheidet sich bei der GmbH und AG in der Bezeichnung, Höhe und der Bildung.
Gezeichnetes Kapital einer GmbH: Stammkapital
Bei der GmbH heißt das gezeichnete Kapital Stammkapital. Nach § 5 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG) beträgt dieses 25.000 Euro. Tatsächlich kann das Stammkapital einer GmbH auch höher sein, beispielsweise um eine bessere Bonität zu erreichen. Das legst du im Gesellschaftsvertrag fest (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG). Damit du deine GmbH im Handelsregister eintragen lassen kannst, musst du zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, müssen eingezahlt worden sein.
- Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen jeweils mindestens ein Viertel ihres Geschäftsanteils eingezahlt haben.
Einen Sonderfall stellt die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) dar, die nach § 5a Abs. 1 GmbH-Gesetz als Mindestkapital zunächst lediglich 1 Euro hinterlegen muss (höhere Beträge sind natürlich möglich und sinnvoll). Entscheidest du dich für die UG, musst du jedes Jahr ein Viertel deines Vorjahresgewinns in die Rücklage einstellen, bis du die 25.000 Euro Stammkapital der GmbH erreicht hast (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Gezeichnetes Kapital einer AG: Grundkapital
Bei der Aktiengesellschaft wird das gezeichnete Kapital als Grundkapital bezeichnet. Es beträgt gemäß § 7 Aktiengesetz (AktG) mindestens 50.000 Euro. Eine Aktiengesellschaft erhält ihr Kapital, indem sie Aktien im entsprechenden Gegenwert emittiert. Die Käuferinnen und Käufer erwerben mit ihrer Einzahlung einen Anteil am Unternehmen und werden so zu Aktionärinnen bzw. Aktionären oder Anteilseignerinnen bzw. Anteilseignern. Eine Aktie muss mindestens einen Nennwert von 1 Euro aufweisen (§ 8 Abs. 2 AktG). Alternativ sind auch Stückaktien ohne Nennwert möglich.
Bei der Unternehmensgründung treten häufig lediglich die Gründerinnen und Gründer als Aktionärinnen und Aktionäre auf, die die auszugebenden Anteile unter sich aufteilen. Dieselben Vorgaben gelten übrigens für die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die zumindest im Kern ebenfalls eine Aktiengesellschaft und damit eine Kapitalgesellschaft ist.
Beispiele für gezeichnetes Kapital
Beispiel 1: Gründung einer GmbH
Die zwei Unternehmer A und B wollen eine GmbH gründen. Sie vereinbaren ein Stammkapital von 30.000 Euro, das jeweils hälftig einzuzahlen ist. A hat eine Einlage in Höhe von 5.000 Euro geleistet. B hat wie vereinbart eine Produktionsmaschine im Wert von 8.000 Euro eingebracht und 3.000 Euro Kapital eingezahlt. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen sie mindestens 12.500 Euro einzahlen und jeder jeweils ein Viertel des eigenen Anteils (3.750 Euro).
Gemeinsam haben sie (5.000 Euro + 8.000 Euro + 3.000 Euro =) 16.000 Euro und somit ausreichend Kapital eingezahlt. Die Sacheinlage wird zum persönlichen Anteil gerechnet und so haben beide Gesellschafter auch bereits mindestens ein Viertel ihrer einzuzahlenden Kapitaleinlage geleistet.
Beispiel 2: Gründung einer AG
Vier Unternehmerinnen gründen eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 500.000 Euro. Jede der vier bringt einen gleichmäßigen Anteil von 125.000 Euro ein. Die Aktien weisen einen Nennbetrag von 10 Euro auf. Insgesamt werden somit 50.000 Aktien ausgegeben. Jede der vier Gründerinnen hält nach der Gründung 12.500 Aktien im Wert von 125.000 Euro.
Gezeichnetes Kapital in der Bilanz
In der Bilanz weist du das gezeichnete Kapital als Unterpunkt I. des Eigenkapitals A. auf der Passivseite aus (§ 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch). Zum Eigenkapital gehören außerdem Gewinnrücklagen, Kapitalrücklagen und Vorträge für einen Jahresüberschuss oder -verlust. Das gilt für GmbHs ebenso wie für Aktiengesellschaften. Wurde noch nicht das gesamte Mindestkapital eingezahlt, musst du den Restbetrag gesondert ausweisen.
Zusammenfassung zum Thema Gezeichnetes Kapital
Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft musst du in der Bilanz das gezeichnete Kapital ausweisen. Dieses Haftkapital dient als Sicherheit im Falle einer Insolvenz. Für GmbHs wird es als Stammkapital bezeichnet und muss mindestens 25.000 Euro betragen. Bei der AG heißt es Grundkapital und beträgt mindestens 50.000 Euro.
Du kannst das Kapital bei Bedarf erhöhen, um mehr Liquidität zu erhalten, darfst es jedoch nur unter strengen Bedingungen reduzieren. Wichtig ist, dass bei der GmbH mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt wird, bei der AG erfolgt die Kapitalaufbringung durch den Verkauf von Aktien.
In der Bilanz wird das gezeichnete Kapital als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen, zusammen mit Gewinnrücklagen und anderen Rücklagen. Mit sevdesk kannst du deine Buchhaltung und die Erstellung der Bilanz einfach und effizient gestalten.