Als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft musst du in der Bilanz dein Nominalkapital ausweisen. Aber was gehört eigentlich zu diesem Posten, wie bildet man das gezeichnete Kapital und welche Unterschiede gibt es zwischen einer GmbH und AG? Erfahre in diesem Beitrag alles rund um das gezeichnete Kapital.
Definition und Funktion des gezeichneten Kapitals
Als gezeichnetes Kapital bezeichnet man das Haftkapital, mit dem eine Kapitalgesellschaft im Falle einer Insolvenz haftet. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften nur mit dem Geschäftsvermögen, nicht jedoch mit dem Betriebsvermögen. Wie hoch diese Rücklage sein muss, ist für die verschiedenen Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) gesetzlich festgelegt.
Die Gründerinnen und Gründer müssen das gezeichnete Kapital bei der Gründung ihres Unternehmens hinterlegen. Sie können es zwar später erhöhen, für eine Kapitalherabsetzung gelten hingegen strenge gesetzliche Vorgaben.
Wichtig: Auch die Inhaber einer Personengesellschaft bringen im Regelfall eine Kapitaleinlage in das Unternehmen ein. Die Höhe ist dabei frei wählbar, entbindet jedoch nicht von der persönlichen Haftung. Auch eine Einlage in Form von Arbeitsleistung ist möglich.
So setzt sich das Nominalkapital zusammen
Das Nominalkapital besteht zunächst lediglich aus dem einzubringenden Stammkapital oder Grundkapital. Die Höhe kann sich verändern, wenn eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung vorgenommen wird. Die wichtigsten Informationen dazu im Überblick:
Nominalkapital bei GmbH und AG
Das gezeichnete Kapital unterscheidet sich bei der GmbH und AG in der Bezeichnung, Höhe und der Bildung.
Nominalkapital einer GmbH: Stammkapital
Bei der GmbH heißt das Nominalkapital Stammkapital. Nach § 6 Abs. 1 GmbHG beträgt dieses 35.000 Euro. Tatsächlich kann das Stammkapital einer GmbH auch höher sein, beispielsweise um eine bessere Bonität zu erreichen. Das legst du im Gesellschaftsvertrag fest (§ 4 Abs. 1 Ziff. 3 GmbHG). Damit du deine GmbH im Handelsregister eintragen lassen kannst, musst du zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 17.500 Euro, müssen eingezahlt worden sein.
- Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen insgesamt 35.000 Euro einbezahlten, wobei die Höhe von Gesellschafter zu Gesellschafter variieren kann und mindestens 70 Euro betragen muss (§ 6 Abs. 1 GmbHG)
Einen Sonderfall stellt die sogenannte Ein-Personen-GmbH dar:
es gibt eine vereinfachte Gründung, jedoch beträgt das Nominalkapital unverändert 35.000 Euro. Mindesteinlage davon sind 17.500 Euro.
Wir jedoch die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen, so beträgt die gründungsprivilegierte Stammeinlage 10.000 Euro. Davon müssen 5.000 Euro in bar einbezahlt werden.
Nominalkapital einer AG: Grundkapital
Bei der Aktiengesellschaft wird das gezeichnete Kapital als Grundkapital bezeichnet. Es beträgt gemäß § 7 Aktiengesetz (AktG) mindestens 70.000 Euro. Eine Aktiengesellschaft erhält ihr Kapital, indem sie Aktien im entsprechenden Gegenwert emittiert. Die Käuferinnen und Käufer erwerben mit ihrer Einzahlung einen Anteil am Unternehmen und werden so zu Aktionärinnen bzw. Aktionären oder Anteilseignerinnen bzw. Anteilseignern. Eine Aktie muss mindestens einen Nennwert von 1 Euro aufweisen (§ 8 Abs. 2 AktG). Alternativ sind auch Stückaktien ohne Nennwert möglich.
Bei der Unternehmensgründung treten häufig lediglich die Gründerinnen und Gründer als Aktionärinnen und Aktionäre auf, die die auszugebenden Anteile unter sich aufteilen. Dieselben Vorgaben gelten übrigens für die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die zumindest im Kern ebenfalls eine Aktiengesellschaft und damit eine Kapitalgesellschaft ist.
Beispiele für Nominalkapital
Beispiel 1: Gründung einer GmbH
Die zwei Unternehmer A und B wollen eine GmbH gründen. Sie vereinbaren ein Stammkapital von 40.000 Euro, das jeweils hälftig einzuzahlen ist. A hat eine Einlage in Höhe von 15.000 Euro geleistet. B hat wie vereinbart eine Produktionsmaschine im Wert von 8.000 Euro eingebracht und 5.000 Euro Kapital eingezahlt. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen sie mindestens 20.000 Euro in bar einzahlen (die Hälfte des Nominalkapitals).
Gemeinsam haben sie (15.000 Euro + 5.000 Euro + 8.000 Euro =) 28.000 Euro und somit ausreichend Kapital eingezahlt. Die Sacheinlage wird zum persönlichen Anteil gerechnet gerechnet, muss aber lt. § 6 Abs. 4 GmbHG im Gesellschaftsvertrag genau aufgelistet werden.
Beispiel 2: Gründung einer AG
Vier Unternehmerinnen gründen eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 500.000 Euro. Jede der vier bringt einen gleichmäßigen Anteil von 125.000 Euro ein. Die Aktien weisen einen Nennbetrag von 10 Euro auf. Insgesamt werden somit 50.000 Aktien ausgegeben. Jede der vier Gründerinnen hält nach der Gründung 12.500 Aktien im Wert von 125.000 Euro.
Nominalkapital in der Bilanz
In der Bilanz weist du das Nominalkapital als Unterpunkt I. des Eigenkapitals A. auf der Passivseite aus (§ 224 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch). Zum Eigenkapital gehören außerdem Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Vorträge für einen Jahresüberschuss oder -verlust. Das gilt für GmbHs ebenso wie für Aktiengesellschaften. Wurde noch nicht das gesamte Mindestkapital eingezahlt, musst du den Restbetrag gesondert ausweisen.
Zusammenfassung zum Thema Gezeichnetes Kapital
Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft musst du das Nominalkapital in der Bilanz ausweisen. Dieses Haftkapital ist wichtig, da es im Falle einer Insolvenz herangezogen wird. Das gezeichnete Kapital variiert je nach Gesellschaftsform: Bei der GmbH nennt man es Stammkapital und es beträgt mindestens 35.000 Euro. Bei der AG heißt es Grundkapital und liegt bei mindestens 70.000 Euro.
Bei der Gründung muss das Kapital hinterlegt werden und kann später erhöht, jedoch nur unter strengen Auflagen verringert werden. Wichtig ist, dass das Kapital korrekt in der Bilanz ausgewiesen wird, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Mit sevdesk kannst du deine Geschäftsvorfälle einfach verbuchen und die Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater erleichtern.