Fällst du nicht unter die Kleinunternehmerregelung, sondern bist Regelunternehmer, musst du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und in regelmäßigen Abständen eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt einreichen. In diesem Beitrag verraten wir dir, in welchen Abständen du sie abgeben musst, welche Fristen bei der Umsatzsteuervoranmeldung einzuhalten sind und was passiert, wenn du diese verpasst.
Wann muss ich meine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Zur Frist deiner UStVA gilt: Markiere dir den 10. Tag jedes Folgemonats rot im Kalender. Denn bis zu diesem Tag musst du eine Voranmeldung abgeben. Sollte dieser Tag jedoch ein Sonntag oder ein Feiertag sein, hast du Glück – der Staat gönnt dir etwas Extra-Zeit und du kannst deine Unterlagen bis zum nächsten Werktag einreichen.
Jetzt kommt der Clou: Dank der Schonfrist kannst du deine Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 13. Tag des Folgemonats einreichen, ohne dass zusätzliche Gebühren fällig werden. Diese Regelung gibt dir etwas Spielraum, falls es zu Verzögerungen bei Banküberweisungen kommt, für die du nichts kannst.
Und noch ein kleiner, aber feiner Hinweis: Je nachdem, ob du deine UStVA monatlich oder quartalsweise erstellst, gelten natürlich unterschiedliche Fristen. Stichtag ist aber immer der 10.
Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich?
Ob und wie oft du eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst, hängt von deiner Umsatzsteuerzahllast im vergangenen Kalenderjahr ab. Die Zahllast ermittelst du, indem du die Vorsteuerbeträge von der insgesamt eingenommenen Umsatzsteuer abziehst. Am einfachsten findest du sie in der Umsatzsteuererklärung des Vorjahres.
Prüfe anhand deiner Umsatzsteuerzahllast und mit unserer Tabelle, ob du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet bist:
Gut zu wissen: Sind deine Geschäfte gut gelaufen und du weißt bereits, dass du demnächst zur monatlichen Abgabe verpflichtet sein wirst? Das Finanzamt wird rechtzeitig auf dich zukommen und dich darüber informieren, ab wann der kürzere Voranmeldungszeitraum für dich gilt. Andersherum funktioniert es natürlich genauso. Lese hier ggf. nochmal alles über die Steuertermine 2024 nach,
Lag deine Steuerschuld im letzten Jahr unter 1.000 Euro, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, auch wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Du musst dann lediglich die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer abgeben.
Sonderfall: Umsatzsteuervoranmeldung für Neugründer
Vielleicht hast du das schon einmal gelesen: Als Existenzgründer musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung immer im monatlichen Voranmeldungszeitraum abgeben. Das ist aktuell nicht der Fall. Mit einem BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2020 (Dok 2020/1286344) wurde diese Pflicht bis 2026 ausgesetzt.
Stattdessen stützt sich das Finanzamt auf die voraussichtliche Steuerschuld des Kalenderjahres. Es kommt also auf deine Umsatz-Prognosen an, ob du die Voranmeldung monatlich oder quartalsweise abgeben musst. Im Folgejahr stuft das Finanzamt dich dann anhand deiner tatsächlichen Steuerschuld im Gründungsjahr ein.
Aber: Diese Regelung ist aktuell für sechs Jahre befristet und gilt somit nur für dich, wenn du dein Unternehmen zwischen 2021 und 2026 gründest.
Die Umsatzsteuervoranmeldung-Termine 2024 im Überblick
Die Umsatzsteuervoranmeldung-Frist endet normalerweise am 10. des Folgemonats. In einigen Monaten fällt dieser Tag aber auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag – dann verschiebt sich die Abgabefrist auf den nachfolgenden Werktag. Einen Kalendermonat länger hast du Zeit, wenn du eine Dauerfristverlängerung beantragt und eine Sondervorauszahlung von einem Elftel geleistet hast.
Die Termine für die Umsatzsteuervoranmeldung 2024 findest du in der folgenden Tabelle:
Das Finanzamt gewährt dir eine Schonfrist von drei Tagen. Das bedeutet: Eine kleine Verspätung ist kein Problem – du musst deshalb nicht gleich einen Säumniszuschlag zahlen. Die Schonfrist ist in § 240 Abs. 3 AO geregelt.
Mehr Zeit mit der Dauerfristverlängerung
Verpasst du die Umsatzsteuervoranmeldung-Frist immer wieder einmal? Dann könnte die Dauerfristverlängerung für dich eine Lösung sein. Diese musst du einmalig beim Finanzamt beantragen. Das hat zwei Folgen:
- Du musst ein Elftel der Steuerschuld des vergangenen Kalenderjahrs zusätzlich vorauszahlen (Sondervorauszahlung). Diese Sondervorauszahlung wird später wieder verrechnet. Du musst sie nur leisten, wenn du deine Voranmeldung monatlich abgibst, nicht aber bei der Fälligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung je Kalendervierteljahr.
- Dafür verlängert sich die Umsatzsteuervoranmeldung-Frist jeweils um einen Monat. In der Folge kannst du beispielsweise die Voranmeldung für April statt zum 10. Mai zum 10. Juni abgeben und hast so einen Kalendermonat mehr Zeit.
Erfahre in unserem Beitrag zur Dauerfristverlängerung, wie du sie richtig beantragst.
Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung verpasst?
Hast du die Abgabefrist verpasst und deine Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig eingereicht? Wenn du sie innerhalb der Schonfrist nachreichst, passiert normalerweise nichts. In jedem Fall bekommst du von der Finanzbehörde eine Erinnerung an die Abgabe. Dann solltest du schnell reagieren, sonst droht ein Verspätungszuschlag oder ein Säumniszuschlag. Erfahre in unserem Beitrag, wie du richtig reagierst, wenn du die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgegeben hast.
Zusammenfassung zur Umsatzsteuervoranmeldung-Frist
Grundsätzlich musst du deine UStVA immer zum 10. des Folgemonats erledigt haben. Ob dein Voranmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr oder den Kalendermonat umfasst, hängt dabei meist von deiner Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab. Dank der Schonfrist hast du mitunter auch drei Tage länger Zeit – und wenn auch das nicht reicht, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen.