Gehörst du zu den über 2,6 Millionen PV-Anlagen-Besitzern in Deutschland? Sofern du deinen Strom nicht vollständig selbst verbrauchst und ihn in das öffentliche Stromnetz einspeist, bekommst du über die Einspeisevergütung Geld vom Staat. Und darauf kann Umsatzsteuer fällig werden.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig sind und wie du die Umsatzsteuervoranmeldung für deine PV-Anlage richtig erstellst.
Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung für eine PV-Anlage erstellen?
Ob du für deine PV-Anlage eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen musst, hängt einerseits von der Anlagengröße und andererseits vom Anschaffungszeitpunkt ab. Beides wird dir im Folgenden genauer erklärt:
Anschaffung der PV-Anlage vor dem 31.12.2022 (Bestandsanlagen)
Bislang war das Einkommen aus der Einspeisevergütung ganz normal zu versteuern. Du musstest darauf also Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen – egal ob es sich um eine Privatwohnung oder ein gewerblich genutztes Gebäude handelt.
Wurde deine Bestandsanlage vor dem 31.12.2022 in Betrieb genommen, hattest du bei der Versteuerung die Wahl: Entweder hast du dich als Kleinunternehmer gemeldet oder du unterliegst der Umsatzsteuerpflicht. Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen – und zusätzlich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung.
Viele Anlagenbetreiber haben sich in der Vergangenheit trotz des höheren Aufwands für die Regelbesteuerung entschieden. Der Grund dafür ist einfach: Du kannst bei der Regelbesteuerung die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen abziehen. Du bekommst also die bei der Anschaffung gezahlte Mehrwertsteuer zurück. Der spätere Wechsel zur Kleinunternehmerregelung steht dir in diesem Fall immer noch offen, wenn deine Einkünfte unterhalb der Gewinngrenze von 22.000 Euro liegen.
Anschaffung der PV-Anlage ab dem 01.01.2023
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen eingeführt. Verfügt deine Anlage laut Marktstammdatenregister über eine Leistung von bis zu 30 kWp, profitierst du jetzt von mehreren Vereinfachungen:
- Du bist nicht mehr in jedem Fall verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
- Du musst die Erträge aus der Einspeisung in das öffentliche Netz oder auch die Ersparnis durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms nicht mehr versteuern.
- Beim Kauf der PV-Anlage (und ebenso eines Batteriespeichers) zahlst du keine Umsatzsteuer mehr (Nullsteuersatz).
- Da du nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegst, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
- Du musst bei kleineren Anlagen keinen Antrag auf Liebhaberei mehr stellen.
Bei größeren Anlagen kannst du auch heute noch du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und wirst dann umsatzsteuerpflichtig. Das ist aber gewöhnlich nur dann empfehlenswert, wenn deine Photovoltaikanlage die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt und du die Mehrwertsteuer aus dem Kauf abziehen möchtest.
Wann muss die UStVA bei PV-Anlagen eingereicht werden?
Eigentlich bist du als Neugründer – und nichts anderes bist du, wenn du eine PV-Anlage installierst – verpflichtet, monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Für die Jahre 2021 bis 2026 gibt es hier allerdings eine Erleichterung. Du darfst deinen voraussichtlichen Ertrag und damit auch die zu erwartende Umsatzsteuerzahllast schätzen. Liegt dieser Betrag unter 7.500 Euro, reicht es, die UStVA quartalsweise abzugeben.
Hast du deine PV-Anlage vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen? Dann gilt für dich die zum 1. Januar 2020 eingeführte Neugründerregelung: In diesem Fall musst du in den ersten zwei Jahren eine monatliche UStVA abgeben, in den Folgejahren reicht die vierteljährliche Abgabe (bei einer Umsatzsteuerzahllast von unter 7.500 Euro).
Der richtige Zeitpunkt für die Abgabe ist immer der zehnte Tag des Folgemonats. Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar ist also am 10. Februar fällig, die Anmeldung für das erste Quartal (Januar bis März) am 10. April. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zu den Fristen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Wie erstelle ich die Umsatzsteuervoranmeldung für eine PV-Anlage?
Die Umsatzsteuervoranmeldung für Photovoltaik zu erstellen, ist glücklicherweise nicht allzu kompliziert. Dafür brauchst du zunächst eine Version der ELSTER-Software, die du entweder online nutzen oder auch auf deinen PC herunterladen kannst. Lege dir dort einen Benutzer-Account an.
Nach dem Login findest du links im Bereich „Formulare & Leistungen“ > „Alle Formulare“ > „Umsatzsteuer“ > „Umsatzsteuer-Voranmeldung“. Das Formular ist weitgehend selbsterklärend. Damit alles richtig versteuert werden kann, musst du diese Angaben machen:
- betreffendes Kalenderjahr und Zeitraum (Monat oder Quartal)
- Steuernummer und zuständiges Finanzamt
- deine Einkünfte (netto) und die darauf entfallenden Steuerbeträge (19 Prozent Umsatzsteuersatz bei PV-Anlagen)
- die Wertabgabe (Versteuerung des Eigenverbrauchs)
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- abziehbare Vorsteuerbeträge (aus Eingangsrechnungen, z. B. vom Kauf)
Davon abgesehen helfen dir diese Tipps, bei der Umsatzsteuervoranmeldung für die PV-Anlage alles richtig zu machen:
- Du musst die Umsatzsteuervoranmeldung für deine PV-Anlage auch dann abgeben, wenn du keine Erträge hattest (z. B. wegen eines technischen Defekts). Man spricht dann von einer Nullmeldung.
- Die Höhe deiner Einnahmen kannst du den gezahlten Abschlägen des Netzbetreibers oder den Detailabrechnungen entnehmen. Die Auszahlung erfolgt inklusive Umsatzsteuer. In der UStVA gibst du die Beträge jedoch netto an und weist die Umsatzsteuer extra aus.
- Jeweils zum Jahresende reichst du die Umsatzsteuererklärung ein. Diese fasst alle Einnahmen und Ausgaben bezüglich der PV-Anlage zusammen und berechnet abschließend, ob du etwas nachzahlen musst oder eine Erstattung bekommst. Auch sie kannst du über ELSTER online verschicken.
Wie die Umsatzsteuervoranmeldung für deine PV-Anlage aussehen kann, zeigt dir das Muster des Bundesfinanzministeriums für das Kalenderjahr 2024.
Das musst du bei der ersten UStVA beachten
Grundsätzlich funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung bei einer PV-Anlage ebenso wie bei anderen Unternehmen. Neben dem entsprechenden Formular solltest du bei der ersten UStVA einige weitere Unterlagen einreichen:
- Kopie des Einspeisevertrags mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz du Strom eingespeist hast
- Inbetriebnahmeprotokoll der Photovoltaikanlage
- Kopie der Rechnung vom Kauf der PV-Anlage
Umsatzsteuervoranmeldung für PV-Anlagen mit sevdesk erstellen
Die Umsatzsteuervoranmeldung für deine PV-Anlage kannst du mit der sevdesk Buchhaltungssoftware in nur wenigen Minuten rechtssicher erstellen, ohne Formulare zu wälzen und Zahlen einzutippen. Lass deine Belege dank künstlicher Intelligenz automatisiert verbuchen und revisionssicher archivieren. Und die Umsatzsteuervoranmeldung verschickst du ohne Formularchaos einfach auf Knopfdruck. Teste jetzt das sevdesk Rechnungsprogramm online.
So erstellst du eine UStVA in sevdesk:
Zusammenfassung zur Umsatzsteuervoranmeldung für Photovoltaik
Seit 2023 spielt die Höhe deines Eigenverbrauchs und des eingespeisten Stroms keine Rolle mehr. Dank des Nullsteuersatzes und der Befreiung von der umsatzsteuerrechtlichen Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung reduziert sich der bürokratische Aufwand deutlich im Vergleich mit den früheren Vorgaben.