Als Selbstständiger musst du die von deinen Kunden eingenommene Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt überweisen. Es sei denn, du bist Kleinunternehmer. Für die notwendige Umsatzsteuervoranmeldung hast du allerdings nach dem Monatsende gerade einmal zehn Tage Zeit. Möchtest du dir etwas mehr Luft verschaffen, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. So hast du einen Monat mehr Zeit – für die Voranmeldung ebenso wie für die Zahlung.
Wir zeigen dir in diesem Beitrag, wie die Dauerfristverlängerung funktioniert und was du dafür tun musst.
Was ist die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer?
Normalerweise ist die Umsatzsteuervoranmeldung immer zum zehnten Tag des Folgemonats oder -quartals fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt musst du das Formular einreichen und wenige Tage später auch den Betrag überwiesen haben.
Beantragst du eine Dauerfristverlängerung, bekommst du einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung – und entsprechend auch für die Zahlung. Das verschafft dir etwas Freiraum.
Musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich einreichen, erwartet Finanzamt für die Verlängerung aber im Regelfall eine Gegenleistung: die Sondervorauszahlung. Wie hoch die ist, schauen wir uns gleich noch genau an.
Die folgende Grafik veranschaulicht, wie sich der Abgabetermin der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Dauerfristverlängerung verändert:
Wichtig: Auch wenn du eine Dauerfristverlängerung beantragt hast, musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen weiterhin auf elektronischem Wege einreichen.
Was bringt eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer?
Die Dauerfristverlängerung hat für dich drei wesentliche Vorteile:
- Du hast mehr Zeit, um in Ruhe deine Belege zu sammeln und zu sortieren und die Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen.
- Auch die Überweisung musst du entsprechend erst später erledigen.
- Die Gefahr, eine Abgabefrist für die UStVA zu verpassen, ist geringer.
Vielleicht denkst du als Finanz-Ass jetzt: "Super, dann habe ich ja auch noch einen Zinsvorteil, weil ich mein Geld länger anlegen kann". Da müssen wir dich leider enttäuschen. Denn die Sondervorauszahlung macht diesen Effekt zunichte.
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
Als Monatszahler musst du deine Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen. Stichtag für das gesamte Kalenderjahr ist der 10.02. (also die Fälligkeit für deine erste UStVA des Jahres ohne Verlängerung). Du kannst den Antrag aber grundsätzlich jederzeit stellen.
Außerdem musst du eine sogenannte Sondervorauszahlung machen. Was das ist?
Quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung
Zahlst du deine Umsatzsteuer nur alle 3 Monate voraus, genießt du einige Erleichterungen:
- Du musst den Antrag auf die Dauerfristverlängerung nur einmal stellen und er gilt, bis du ihn widerrufst.
- Du brauchst keine Sondervorauszahlung zu leisten.
Deinen entsprechenden Antrag kannst du bis zum 10. April des jeweiligen Jahres noch für das ganze Jahr stellen.
Wichtig zu wissen: Auch bei der vierteljährlichen Zahlung verschiebt dich die Frist um einen Monat – und nicht etwa um ein ganzes Quartal.
Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer
Die Fristverlängerung kannst du beantragen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Das gilt für Einzelunternehmen und andere Rechtsformen ebenso wie für Freiberufler. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Kleinunternehmer, weil diese keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Möchtest du nach einer Neugründung eine Dauerfristverlängerung beantragen, ist das ebenfalls möglich. Wir unterscheiden zwei Fälle:
- Gründung im laufenden Kalenderjahr: Die Höhe deiner Sondervorauszahlung richtet sich nach deinen Prognosen für das gesamte Jahr und der daraus zu erwartenden Umsatzsteuervorauszahlung (§ 47 Abs. 3 UStDV).
- Gründung im vorangegangenen Kalenderjahr: Hast du im letzten Jahr beispielsweise im Juli gegründet, so rechnest du die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres auf zwölf Monate hoch. Beispiel: 5.000 Euro Zahllast von Juli bis Dezember. Fiktive Zahllast für das ganze Jahr 5.000 Euro : 6 Monate x 12 Monate = 10.000 Euro (§ 47 Abs. 2 UStDV).
Abgabefristen der UStVA mit Dauerfristverlängerung
Hast du die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer erfolgreich beantragt, hast du jeweils einen Monat länger Zeit, immer gerechnet ab der eigentlichen Abgabefrist. So sehen die Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung mit Dauerfristverlängerung aus:
Wie du eine Dauerfristverlängerung beantragen kannst
Der Antrag auf die Dauerfristverlängerung ist schnell erledigt. Wir zeigen dir nun die verschiedenen Möglichkeiten, abhängig davon, ob du nur eine einmalige Fristverlängerung brauchst oder eine Dauerfristverlängerung einrichten willst.
Einmalige Dauerfristverlängerung
Schaffst du es beispielsweise wegen einer akuten Erkrankung nicht, die Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich abzugeben, kannst du mit dem Finanzamt ausnahmsweise eine Fristverlängerung per Telefon vereinbaren. Alternativ schickst du ein formloses Schreiben unter Angabe deiner Steuernummer mit der Bitte um Verlängerung der Abgabefrist an deinen Sachbearbeiter.
Antrag auf Dauerfristverlängerung per ELSTER
Die Dauerfristverlängerung beantragst du direkt über ELSTER (ehemals ElsterOnline). Dazu rufst du den Bereich der Umsatzsteuer auf und wählst entweder
- das Formular "Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich)" oder
- das Formular "Dauerfristverlängerung (vierteljährlich)",
um zum Antragsformular zu gelangen.
Das Formular lässt sich mit wenigen Angaben ausfüllen, halte dazu auch gleich deine Steuernummer bereit.
So füllst du das Formular als Monatszahler aus:
- Trag zuerst oben deine Steuernummer und die Informationen deines Finanzamts ein.
- Danach füllst du die Felder mit den Daten deiner Firma aus.
- Der wichtigste Schritt: Gib den genauen Betrag der Umsatzsteuer an, die du für dieses Jahr erwartest. Wenn du letztes Jahr schon Umsatzsteuer gezahlt hast, nimm diesen Betrag als Richtwert. Ist es dein erstes Geschäftsjahr, kannst du den Betrag schätzen.
- In Feld wird nun automatisch ausgerechnet, wie viel du als Sondervorauszahlung leisten musst.
Die anderen Felder kannst du normalerweise leer lassen.
Falls du dem Finanzamt erlaubt hast, Zahlungen direkt von deinem Konto abzubuchen, kümmert es sich automatisch um die Sondervorauszahlung. Diese wird dann mit deinem Restbetrag verrechnet.
Zahlst du quartalsweise, brauchst du außer den allgemeinen Informationen zu deinem Unternehmen nichts weiter ausfüllen.
Wenn alles erledigt ist, kannst du deine Eingaben in Ruhe prüfen und die Daten versenden.
Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt – wie geht es weiter?
Du bekommst nach deinem Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer vom Finanzamt im Regelfall keine Post – dann ist alles in Ordnung und die Fristverlängerung gilt. Einen Bewilligungsbescheid versendet das Finanzamt nicht.
Wichtig ist nur: Vergiss nicht, die Sondervorauszahlung auch zu leisten – du wirst dazu nämlich nicht gesondert durch einen Bewilligungsbescheid aufgefordert. Hast du eine Einzugsermächtigung für die Umsatzsteuer erteilt, musst du dich um die Zahlung der Sondervorauszahlung nicht kümmern. Falls du sie nicht korrekt berechnet hast, meldet sich aber das Finanzamt mit einer Festsetzung bei dir (§ 48 Abs. 3 UStDV).
In seltenen Fällen kann der Antrag auch abgelehnt werden. Darüber wirst du natürlich vom Finanzamt informiert. Die gegebenenfalls bereits gezahlte Sondervorauszahlung erhältst du dann zurück.
Nochmal als Erinnerung: Bei Quartalszahlern gilt die Dauerfristverlängerung bis auf Widerruf und somit dauerhaft. Monatszahler hingegen müssen den Antrag jedes Jahr aufs Neue stellen.
Zeitpunkt für die Beantragung
Damit die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer gültig wird, musst du den Antrag rechtzeitig stellen. Sie gilt ab der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung (§ 48 Abs. 1 UStDV). Beispiele zur Verdeutlichung:
- Monatszahler: Du beantragst die Dauerfristverlängerung am 1. Februar. Da die Januar-UStVA erst zum 10. Februar fällig ist, kannst du die Fristverlängerung als Monatszahler dafür bereits nutzen. Beantragst du sie nach dem 10. Februar, kannst du sie erst für die nächste UStVA anwenden.
- Quartalszahler: Bist du hingegen Quartalszahler, ist deine erste Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr zum 10. April fällig. Du kannst den Antrag auf Dauerfristverlängerung also noch bis zum 10. April stellen und sie gleich bei der ersten UStVA im Jahr nutzen.
Es liegt also bei dir, ob du die Dauerfristverlängerung für das ganze Jahr in Anspruch nimmst oder nur für den Rest des Jahres, wenn du den Antrag später im Jahr stellst.
Wichtig zu wissen: Du kannst eine Dauerfristverlängerung nicht rückwirkend beantragen (also beispielsweise nicht am 15. Februar noch für Januar).
Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer widerrufen
Aus deiner Perspektive hat die Dauerfristverlängerung eigentlich nur Vorteile. Willst du sie dennoch widerrufen, kannst du das jederzeit formlos tun – dafür reicht bei Bedarf ein Anruf beim Finanzamt oder ein kurzes Schreiben. Allerdings führt das nicht dazu, dass dir das Finanzamt deine Sondervorauszahlung sofort wieder zurücküberweist. Du bekommst sie erst mit der Dezember-UStVA zurück, wenn du sie ohnehin verrechnen würdest.
In seltenen Fällen kann es passieren, dass das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerruft, beispielsweise wenn du wiederholt deine UStVA verspätetet eingereicht oder die Zahlung zu spät geleistet hast. Achte deshalb darauf, dass du dich immer pünktlich um deine Voranmeldung kümmerst.
Zusammenfassung zur Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung ist sehr hilfreich, um etwas Zeit für die Buchhaltung zu gewinnen. Der Antrag ist einfach und schnell erledigt, ganz besonders, wenn du Quartalszahler bist. Deshalb ist es generell empfehlenswert, die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung zu nutzen. Nur keine Fristen verpassen und den Kalender im Blick behalten. Wenn du dir jedoch unsicher bist, solltest du deinen Steuerberater fragen und ihn um Hilfe bitten.