Gewerbeamt
Hast du vor dich selbständig zu machen? Oder hast du deine Gründung vielleicht gerade abgeschlossen? Dann kennst du wahrscheinlich auch das Gewerbeamt. Zumindest in Deutschland führt kein Weg am Gewerbeamt vorbei, wenn du dich selbständig machen möchtest.
Was ist das Gewerbeamt?
Das Gewerbeamt, kurz als GA abgekürzt, ist für Gewerbetreibende eine wichtige Anlaufstelle. Das Gewerbeamt ist zuständig für die Erteilung der Gewerbeanmeldung. Überdies wird hier die Eintragung des Gewerbes in das sogenannte Gewerberegister vorgenommen. Wer Informationen zu gewerblichen Tätigkeiten oder Anträge braucht, ist beim Gewerbeamt ebenfalls am richtigen Ort.
Für Gründer eines Gewerbes ist das Gewerbeamt ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle. Im Rahmen einer Gründung gibt es hier alles zu erfahren, was du über die Voraussetzungen für die Ausstellung von einem Gewerbeschein wissen musst. In Deutschland findest du das Gewerbeamt meist im Rathaus oder in den sogenannten Bürgerzentren. Sehr häufig ist der Fall, dass sich Gewerbeamt und Ordnungsamt auch Bereiche teilen, da sich viele ihre Aufgaben und Tätigkeiten überschneiden.
Welche Aufgaben hat das Gewerbeamt?
Gewerbeamt und Gewerbeanmeldung ist vielleicht auch für dich untrennbar miteinander verbunden. Doch wenn du denkst, dass dies die einzigen Aufgaben vom Gewerbeamt sind, dann liegst du falsch. Wie bei vielen anderen Behörden auch, ist das Gewerbeamt in verschiedene Aufgaben gegliedert. Das Gewerbeamt ist für folgende Aufgaben verantwortlich.
Die Aufgaben des Gewerbeamts
- Anmeldung eines Gewerbes und Weiterbearbeitung der Anmeldung
- Einhaltung der Gewerbeordnung
- Durchführung von Beratungsleistungen zu diversen Gewerben und deren Verordnungen
- Ausstellung von Erlaubnisdokumenten und Konzessionen
- Auskunft erteilen zu Daten aus dem Gewerberegister. Hierfür muss aber nach § 14 der Gewerbeordnung sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Personen ein begründetes Interesse vorliegen. Eine Einsicht wird aber nicht immer gestattet, da das Gewerberegister kein öffentliches Register ist
- Verlängerungen von Gewerbescheinen
- Abmeldung von Gewerben
- Erstellung von Reisegewerbekarten
- Organisieren von Wochenmärkten, Volksfesten und sonstigen Märkten innerhalb der jeweiligen Kommune
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- regelmäßige Übermittlung von Daten an unterschiedliche Behörden und an das Steueramt
Unterschiede beim Gewerbeamt je nach Bundesland
In der Regel gleichen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gewerbetreibende in Deutschland. Das Gewerbeamt als Behörde unterliegt aber den Ländern. Das bedeutet, dass es beim Thema Gewerbeamt durchaus Unterschiede, vor allem in der Gewerbeanmeldung geben kann. Das wirkt sich zwar nicht auf die für das ganze Bundesgebiet einheitlich geltende Gewerbeordnung aus, aber sehr wohl auf die Organisation.
In einigen Kommunen in bestimmten Bundesländern ist es beispielsweise möglich, dass du dein Gewerbe über ein Online-Formular anmelden kannst. In anderen Bundesländern hingegen ist das persönliche Erscheinen notwendig. Auch hinsichtlich der Bezeichnung gibt es in den Bundesländern Unterschiede.
- In den meisten Bundesländern spricht man vom Gewerbeamt, in Berlin ist das Ordnungsamt verantwortlich.
- In Hamburg gibt es kein Gewerbeamt. Hier werden die Aufgaben dieser Behörde von der Handelskammer übernommen.
Um herauszufinden welche Stelle für dich in Sachen Gewerbe Ansprechpartner ist, kannst du dich auf der Homepage deiner Kommune informieren.
Welche Unterlagen brauchst du für das Gewerbeamt?
Willst du beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden oder ummelden, brauchst du folgende Unterlagen zur Vorlage:
- Formular für Gewerbeanmeldung
- Personalausweis
- Auszug aus dem aktuellen Handelsregister
- Bei Gründung eines Unternehmens juristischer Personen einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt ist oder eine Satzung
Wen informiert das Gewerbeamt nach Gewerbeanmeldung?
Nach einer Gewerbeanmeldung übernimmt für dich das Gewerbeamt die Informationspflicht gegenüber anderen Behörden. Dies sind im folgenden:
- Benachrichtigung des Finanzamtes
- Benachrichtigung der Industrie- und Handelskammer, bei Bedarf auch Benachrichtigung an die Handwerkskammer
- Benachrichtigung an das statistische Landesamt
- Benachrichtigung an die Gewerbeaufsicht
Fazit
Das Gewerbeamt ist für Gewerbetreibende in vielschichtiger Weise tätig. Das GA ist für die Entgegennahmen von Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen zuständig. Das Gewerbeamt übernimmt auch die Prüfung für Voraussetzungen in einigen Berufsfeldern. Es gibt durchaus Bereiche, in denen deine Zuverlässigkeit und deine fachliche Eignung vorliegen müssen.
Dies kann unter anderem die Vorlage von einem polizeilichen Führungszeugnis beim Gewerbeamt beinhalten. Außerdem führt das Gewerbeamt Kontrollen durch und stößt Sanktionen bei Verstößen an. Nicht in jedem Bundesland wird das Gewerbeamt mit gleichem Namen geführt und andere Behörden oder Kammern übernehmen deren Aufgaben.