Gewährleistung
Wenn es nach dem Kauf mal wieder zu einer bösen Überraschung kommt und die Ware defekt ist, sollte jeder wissen was zu tun ist. Wusstest du, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist die Ware zu ersetzen? Die gesetzliche Gewährleistung sorgt dafür, dass der Kunde zu jeder Zeit ein Recht auf funktionierende Artikel hat.
Definition Gewährleistung – Was ist das eigentlich?
Gewährleistung wird auch Mängelbürgschaft und Mängelhaftung genannt, was den eigentlichen Zweck dieser Regelung bereits verdeutlicht. Genauer gesagt bedeutet das also, dass du gegenüber deinen Kunden eine Pflicht hast, einwandfreie Waren oder eine einwandfreie Dienstleistung zu bieten. Andernfalls musst du die Mängel ohne einen Aufpreis bis zu zwei Jahre nach der Lieferung der Ware bzw. nach Erbringung der Leistung beheben.
Worin liegt der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Obwohl Gewährleistung und Garantie von Laien häufig als Synonyme verwendet werden, solltest du beide Begriffe nicht miteinander verwechseln. Während nämlich die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben und auf 24 Monate bzw. zwei Jahre limitiert ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers. Dieser kann sowohl den Umfang als auch die Art und die Dauer der Garantie bestimmen.
Der Unterscheid – schnell und einfach erklärt
In dieser Tabelle werden die einzelnen Unterschiede nochmal deutlich. Wichtig ist zu wissen, dass du als Verkäufer für die Gewährleistung nicht aber für die Garantie verpflichtet bist.
Bist du also nur Verkäufer, musst du nicht für die Garantie wohl aber für die Gewährleistung haften. Produzierst du selbst ein Produkt, stellst du deine eigenen Garantieregelungen auf, musst dich aber nicht um die Gewährleistung kümmern.
Kannst du dich trotz Garantie auf die Gewährleistung berufen?
Prinzipiell können sich deine Kunden trotz der Garantie auf die Gewährleistung berufen. Dies ist in den meisten Fällen sogar sinnvoll, denn während bei der Gewährleistung alle Teile einer Maschine beziehungsweise eines Produkts enthalten sind (auch sogenannte Verschleißteile!), hängt die Garantie von den vom Hersteller aufgestellten Bedingungen ab.
Dauer der Gewährleistungsfrist
Die Dauer der Gewährleistungspflicht kann unter gewissen Umständen variieren. Abhängig von der Art der Ware und der Vorgehensweise beim Verkauf gelten folgende Regelungen:
- Die normale Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre (24 Monate) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware oder Dienstleistung.
- 3 Jahre lang haben deine Kunden Anspruch auf die Gewährleistung, wenn du wissentlich einen Mangel beim Verkauf verschwiegen hast.
- 5 Jahre Gewährleistung besteht auf Bauwerke sowie Baustoffe nach BGB
- 30 Jahre nach dem Kauf haben deine Kunden Gewährleistungsanspruch, wenn es sich um ein sogenanntes dingliches Herausgaberecht eines Dritten handelt.
Gibt es eine Beweislast?
Ja, eine Beweislast gibt es durchaus. Diese ändert sich allerdings abhängig vom Zeitpunkt der Reklamation deines Kunden.
Bis zu sechs Monate nach dem Kauf liegt die Beweislast bei dir als Verkäufer. Das bedeutet, dass du nachweisen musst, dass das Produkt am Tage des Verkaufs vollkommen in Ordnung war.
Nach Ablauf der sechs Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Zudem muss eine nachvollziehbare Begründung geliefert werden, warum der Kunde so lange mit der Reklamation gewartet hat.
Folgen von einem Sachmangel
Ein Sachmangel ist im Regelfall so gravierend, dass das Produkt nicht einsatzfähig ist. Als Folge daraus resultiert eine Reklamation direkt beim Hersteller (die Garantie) oder beim Verkäufer (die Gewährleistung).
Das deutsche Gewährleistungsrecht
Das Deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Art der Ansprüche, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer hat. Prinzipiell besteht immer ein Recht auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass der Verkäufer die Möglichkeit haben muss, den Mangel zu beheben. Dies geschieht durch die Reklamation des Käufers und das gleichzeitige Setzen einer Frist. In der Regel werden 14 Tage für die Nacherfüllung gewährt.
Übersicht über Mängelrechte
Was versteht man unter Mangel/Sachmangel?
Um als mangelhaft zu gelten, müssen einige Grundvoraussetzungen gegeben sein. Eine Mangelhaftigkeit einer Kaufsache liegt unter folgenden Umständen vor:
- die vereinbarte Beschaffenheit der Ware trifft nicht zu (Beispiel: Der Rasenmäher schafft nicht die ausgeschriebenen Umdrehungen der Messer)
- die Ware ist für die ausgeschriebene Verwendung unbrauchbar (Beispiel: Der Rasenmäher schneidet den Rasen nicht sauber ab)
- für die eigentliche Verwendung eignet sich die Ware nicht (Beispiel: Der Rauchmelder schlägt bereits bei einfachem Zigarettenqualm an)
- die Ware erfüllt nicht die Beschaffenheit, die öffentlich angepriesen wurde (Beispiel: Der neue PKW verbraucht deutlich mehr Benzin als gedacht)
- die gekaufte Ware wird vom Verkäufer bzw. dessen Mitarbeiter falsch montiert
- die Montage- oder Gebrauchsanweisung ist fehlerhaft, wodurch Einschränkungen in der Anwendung bestehen.
- es wird eine andere Sache als bestellt geliefert
- im Lieferumfang ist eine andere Menge enthalten als eigentlich bestellt
- es besteht ein Rechtsmangel an einer Kaufsache (Beispiel: Nach einem Grundstückskauf stellt sich eine Grundschuld oder ein Nießbrauch eines Dritten heraus)
Gewährleistungspflicht in anderen Ländern
Durch die ständige Globalisierung und den Online-Handel von Waren, kommt es immer häufiger auch zu Lieferungen aus dem Ausland. Innerhalb der Europäischen Union gelten die normalen Regelungen bezüglich der Gewährleistung.
Handelt es sich um ein Nicht-EU-Land, gelten die dortigen Gesetze bezüglich Garantie und Gewährleistung. In den meisten Fälle entsprechen diese aber den europäischen Richtlinien. So besteht beispielsweise sowohl in China als auch in den USA ein zweijähriges Gewährleistungsrecht.
Wann kannst du vom Kauf zurücktreten?
Für viele enttäuschte Verbraucher ist meist die wichtigste Frage, wie sie vom Kauf zurücktreten können. Wer möchte auch gerne noch mit dem Verkäufer diskutieren und dann wieder wochenlang auf ein neues Gerät warten müssen? Wichtig zu wissen ist allerdings, dass der Verkäufer zunächst ein Recht auf Nacherfüllung besitzt. Du als Verkäufer oder Dienstleister kannst also den Fehler ausbessern bevor dein Kunde komplett aus dem Vertrag aussteigen kann.
Verkaufsrücktritt
Ein Rücktritt vom Kauf bedeutet, dass der Vertrag rückwirkend aufgelöst wird. Geregelt wird diese Form der Gewährleistung durch den Paragraphen §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB. Du als Verkäufer hast keinen Anspruch auf Zahlung. Im Gegenzug darf der Käufer nicht die Ware verlangen. Bereits erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen sind – wenn möglich – wieder zurück zu gewähren.
Minderung Kaufpreis
Die Minderung des Kaufpreises ist nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB geregelt. Demnach darf der Käufer in einem entsprechenden Gewährleistungsfall den Kaufpreis um die Höhe des verursachten Schadens durch den Mangel mindern. Können sich beide Parteien nicht auf einen Betrag einigen, so übernimmt das Gericht diese Entscheidung.
Was musst du beachten?
Damit der Rücktritt vom Kaufvertrag gültig ist, muss ein triftiger Grund vorliegen. Folgende Szenarien kommen hierfür in Frage:
- Du als Verkäufer oder Dienstleister kannst die Ware nicht im vereinbarten Zeitraum liefern oder fertigstellen.
- Die Ware ist gemäß der bereits beschriebenen Kriterien mangelhaft.
- Die Frist auf Nachbesserung ist verstrichen oder du hast die Nachlieferung abgelehnt.
- Auch der zweite Nachbesserungsversuch ist fehlgeschlagen
Der Rücktritt vom Kaufvertrag sollte immer schriftlich festgehalten werden. Bereits erbrachte Zahlungen seitens des Kunden musst du erstatten.
Was bedeutet die Gewährleistung nach VOB/B?
Das VOB/B (VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) regelt alle Ansprüche auf Gewährleistungen bei Bauverträgen. Diesem Bereich der Erwirtschaftung von Waren kommt aufgrund der Höhe der Investitionen eine ganz besondere Bedeutung zu.
Gemäß dem VOB/B hat der Bauherr immer dann Anspruch auf Gewährleistung, wenn folgende Mängel vorliegen:
- ein Sachmangel im eigentlichen Sinne
- ein Rechtsmangel
Bei Bauvorhaben geht es dabei meist um die Nichterfüllung der besprochenen Charakteristika beziehungsweise um eine schlechte Qualität der Arbeit.
Eine Ausnahme bilden die Haftungsbefreiungstatbestände, die im § 13 Nr. 3 VOB/B definiert sind. Demnach bist du als Bauträger von der Gewährleistungspflicht befreit, wenn folgende Tatbestände vorliegen:
- Mangel durch Leistungsbeschreibung
Der Bauträger ist von der Gewährleistung befreit, wenn es aufgrund von mangelnder Kommunikation oder aber falscher Kommunikation seitens des Auftraggebers zu Mängeln am Endprodukt kommt. - Mangel durch Anordnungen des Auftraggebers
Klingt erstmal etwas verrückt, kommt in der Praxis aber tatsächlich vor: Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer trotz eingehender Beratung an, das Endprodukt nach seinen Vorgaben zu erstellen. Dabei ist es dem Auftraggeber egal, dass ein hoher Schaden zustande kommen kann. - Mangel durch vom Auftraggeber gelieferte Stoffe und Bauteile
Hierfür musst du nur nachweisen können, dass es sich um minderwertige Ware handelt, die dir der Bauherr zur Verfügung stellt. Du bist auch haftungsbefreit, wenn dich der Bauherr (trotz ausgesprochenen Bedenken deinerseits) anweist, falsche Materialien zu verarbeiten. - Mangel durch Vorleistung anderer Unternehmer
Kommt es zu Schäden an der Baustruktur, die durch eine Vorleistung eines anderen Unternehmens verursacht wurden, haftest nicht du, sondern der vorherige Auftragnehmer.
Welche Gewährleistung gilt beim Bau?
Im Gegensatz zum BGB sieht das VOB/B keinen Rücktritt aus dem Kaufvertrag vor. Der Auftraggeber hat immer die Pflicht, den entstandenen Schaden zu beheben. Alle Kosten der Nachbesserungen muss der Auftragnehmer tragen. Schadensersatzforderungen seitens des Auftraggebers sind möglich.
Welche Verjährungsfristen gibt es beim Bau?
Einigst du dich mit dem Auftraggeber auf eine Vertragsgrundlage gemäß VOB/B, so liegt die generelle Gewährleistungsfrist bei vier Jahren. Abweichungen ergeben sich bei elektronischen Anlagen, die einer Wartung bedürfen. Hier liegt die Verjährungsfrist der Gewährleistung bei zwei Jahren. Die Verarbeitung von Abgasdämmungen unterliegen einer Frist von lediglich einem Jahr.
Sollte sich herausstellen, dass der Auftragnehmer absichtlich einen Mangel verschwiegen hat, hat der Auftraggeber noch 30 Jahre nach der Abnahme des Baus einen Anspruch auf Gewährleistung.
Die Gewährleistung beim Autokauf
Die Gewährleistung beim Autokauf beträgt zwei Jahren. Allerdings ist beim Autokauf darauf zu achten, dass nur der Kauf bei gewerblichen Anbietern den gesetzlichen Verordnungen unterliegt.
Kauf beim Händler
Beim Kauf eines gebrauchten oder neuen Autos vom Händler gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen bezüglich der Gewährleistung. Wie bei Dienstleistungen und kleineren Produkten, hat der Käufer auch hier einen gesetzlichen Anspruch auf die Lieferung einer einwandfreien Ware. Die Frist beträgt zwei Jahre. Enthalten sind alle Bauteile des Autos (z.B. Motor, Stoßstange, Sitzheizung, etc.)
Privatkauf
Verkaufst du als Privatperson deinen PKW, bist du nicht zu einer Gewährleistung verpflichtet. Der Kaufvertrag ist und bleibt auch im Falle eines Mangels gültig sofern dieser nicht durch arglistige Täuschung verheimlicht wurde.
Gewährleistung bei digitalen Inhalten
Bist du als Unternehmer auf dem digitalen Markt tätig, bist du auch hier durch die neuen Verordnungen der EU zur Lieferung einwandfreier (digitaler) Waren verpflichtet. Laut dem neuen Art. 11 Abs. 2 Digital-RL verlängert sich das Gewährleistungsrecht des Kunden von sechs Monaten auf insgesamt zwei Jahre. Die Beweislast liegt für ein Jahr (zwölf Monate) beim Anbieter. Erst nach der Frist von einem Jahr muss dein Kunde beweisen, dass die gelieferten Inhalte von Anfang an mangelhaft waren.
Laut Art 14 hat der Verbraucher ein Recht auf Nacherfüllung, Preisminderung sowie Beendigung. Dies gilt auch dann, wenn keine Bereitstellung der Inhalte stattfand.
Fazit
Bist du in der Position des Verkäufers oder des Dienstleisters, so liegt die Verantwortung der Lieferung eines einwandfreien Produkts bzw. einer einwandfreien Leistung bei dir. Sollte dein Kunde Mängel feststellen, darf er bis zu zwei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags eine entsprechende Nacherfüllung verlangen. Auch der komplette Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Leistung von Schadensersatz sind möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen bist du allerdings von der Gewährleistungspflicht befreit. So beispielsweise, wenn dein Kunde dich trotz vorherigem Hinweis auf einem Sachmangel anweist, diese Ware zu verbauen. Die Gewährleistung wird sowohl im VOB/B als auch im BGB geregelt.