Einfuhrumsatzsteuer
Importierst du Waren aus Drittländern nach Deutschland? Dann ist es wichtig, dass du die Einfuhrumsatzsteuer verstehst und weißt, wie du diese in deinem Geschäftsalltag handhabst. Andernfalls kann das erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Du könntest nicht nur Nachzahlungen leisten müssen, sondern auch Bußgelder riskieren. Zudem kann eine fehlerhafte Handhabung der Einfuhrsteuer zu Problemen bei der Zollabwicklung führen, was deine Lieferungen verzögern und dadurch zusätzliche Kosten verursachen kann.
In diesem Artikel erfährst du, was die Einfuhrumsatzsteuer ist, wieso sie erhoben wird und was die Unterschiede zu anderen Steuern und Abgaben sind. Gleichzeitig lernst du, wann sie genau anfällt, wie du die Einfuhrumsatzsteuer berechnest und wie du sie als Vorsteuer abziehen kannst.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer, auch EUSt oder Einfuhrsteuer genannt, wird in Deutschland fällig, wenn du Waren aus Drittländern importierst. Zu den Drittländern gehören beispielsweise die USA, die Schweiz, China und aufgrund des Brexits auch Großbritannien. Sie ist weitgehend mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) vergleichbar, die beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Leistungen innerhalb der EU anfällt. Die Einfuhrumsatzstteuersätze liegen ebenfalls bei 19 % bzw. 7 %. Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben, um zu verhindern, dass Unternehmen diese Waren steuerfrei einführen können.
Beispiel:
Du bist Einzelunternehmer und hast deinen Unternehmenssitz in Deutschland. Deinen neuen Laptop lässt du dir von einem Verkäufer für 970 Euro aus London schicken. Dadurch, importierst du Ware aus einem Drittland ins Inland. Obwohl der Laptop beim Versand aus dem Vereinigten Königreich umsatzsteuerfrei ist (du bezahlst ja nur den Nettopreis), wird er beim Import in das Zielland mit der dortigen Umsatzsteuer belastet. In unserem Beispiel sind das 19 %, da dies der aktuell gültige Steuersatz für die Umsatzsteuer in Deutschland ist. Das Gleiche würde übrigens passieren, wenn du den Laptop in einem Drittland kaufst und mit nach Deutschland bringst.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist laut Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Verbrauchsteuer und wird seitens des Zolls als Einfuhrabgabe bezeichnet. Da sie neben anderen Verbrauchsteuern und Zöllen von der deutschen Zollverwaltung erhoben wird, unterliegt sie auch deren Vorschriften.
Alles Wichtige zum Thema Einfuhrumsatzsteuer haben wir für dich in diesem Video zusammengefasst:
Warum wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben?
Der Hintergrund der Einfuhrumsatzsteuer ist, dass eine Ware im Ausland von der Umsatzsteuer befreit ist, hier aber nicht ohne diese Mehrwertsteuer an den Endverbraucher gelangen soll. Durch die Besteuerung bei der Einfuhr wird genau das verhindert. Die Einfuhrsteuer ist also eine Art “Ersatzsteuer”.
Würde die EU die Einfuhrumsatzsteuer nämlich nicht erheben, würde sie den inländischen bzw. europäischen Warenverkehr, bei dem die Umsatzsteuer anfällt, benachteiligen. Schließlich könnten die Endverbraucher dann ja nur noch außereuropäische Waren kaufen, die aufgrund der fehlenden Mehrwertsteuer günstiger wären. Somit stellt die Europäische Union eine Wettbewerbsgleichheit bei den Preisen her, da inländische und ausländische Lieferungen und Dienstleistungen steuerlich nun gleich behandelt werden.
Der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer
Obwohl beide Begriffe häufig synonym verwendet werden, gibt es doch einige Feinheiten zwischen der Umsatzsteuer, die auch Mehrwertsteuer genannt wird, und der Einfuhrumsatzsteuer zu beachten.
Zum einen musst du als Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, während du die Einfuhrumsatzsteuer an die Zollbehörden entrichten musst. Hinzu kommt, dass du die Umsatzsteuer nur beim Kauf und Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen im Inland zum Nettopreis hinzuaddierst. Außer du bist Kleinunternehmer, dann darfst du nämlich keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Einfuhrumsatzsteuer greift hingegen, wenn du Waren aus Drittländern ins Inland importierst.
Der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen
Du könntest nun vielleicht denken, dass die Einfuhrumsatzsteuer ein Zoll ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Während die Einfuhrumsatzsteuer eine Form der Umsatzsteuer darstellt, die beim Import von Waren erhoben wird, handelt es sich bei Zöllen um spezifische Abgaben, die den internationalen Handel regulieren und Schutzmaßnahmen für ausgewählte heimische Wirtschaftszweige bieten.
Zölle werden z. B. dazu benutzt, um Staatseinnahmen zu generieren (Fiskalzoll), heimische Produkte zusätzlich vor billigen ausländischen Waren zu schützen (Schutzzoll) oder die Ausfuhr von knappen Gütern zu verhindern (Ausfuhrzoll).
Diese Zölle werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erhoben und verwaltet und können je nach Art und Herkunft der Ware variieren. Innerhalb der EU gibt es jedoch keine Zölle. Daher kann es vorkommen, dass Unternehmen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch zusätzliche Zollabgaben auf Waren und Güter aus Drittländern bezahlen müssen. Sämtliche Zölle können im Zollrecht der Europäischen Union nachgelesen werden.
Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Prinzipiell muss jeder, der umsatzsteuerpflichtige Waren aus einem Drittland außerhalb der EU importiert, Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollbehörde entrichten. Man kann dabei zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen und Privatpersonen unterscheiden, da laut dem UStG keine unternehmerische Tätigkeit für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer notwendig ist.
Wenn du als Privatperson bzw. Endverbraucher einen Gegenstand in einem Drittland kaufst oder dir aus einem Nicht-EU-Land schicken lässt, musst du automatisch Einfuhrsteuer in Höhe des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes zahlen. Dein Kauf wird also mit einem Kauf im Inland, bei dem du ganz normal Mehrwertsteuer bezahlst, gleichgestellt. In der Regel siehst du beim Tracking deiner Sendung eine Meldung, dass dein Produkt nun beim Zoll liegt und du in Kürze über die Höhe der zu zahlenden Einfuhrumsatzsteuer benachrichtigt wirst. Hast du den Betrag an die Zollbehörde überwiesen, wird dein Paket freigegeben.
Dasselbe gilt für Unternehmer. Dabei spielt es keine Rolle, welche Unternehmensform du hast und wie groß dein Unternehmen ist. Sobald du Waren für dein Unternehmen in Drittländern kaufst, wirst du mit der Einfuhrumsatzsteuer belastet. Allerdings hast du als Unternehmer zwei Vorteile gegenüber Privatpersonen: Zum einen kannst du die Mehrkosten an deine Kunden weitergeben. Zum anderen kannst du dir die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer über den Vorsteuerabzug zurückholen oder mit der bereits gezahlten USt verrechnen lassen (außer du bist Kleinunternehmer).
Wo muss die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden?
Obwohl sich die Einfuhrumsatzsteuer an der Umsatzsteuer orientiert und die gleichen Steuersätze verwendet, überweist du sie nicht ans Finanzamt. Zwar ist das Finanzamt für die inländische Umsatzsteuer zuständig, deine Einfuhrumsatzsteuer geht jedoch an die deutsche Zollverwaltung, da diese sich parallel auch um die Zollabwicklung kümmert.
Wann fällt die Einfuhrumsatzsteuer an?
Wir haben ja bereits ausführlich geklärt, dass du die Einfuhrsteuer bezahlen musst, wenn du Waren aus einem Drittland nach Deutschland importierst. Aber gibt es da nicht auch vielleicht Freigrenzen? Schließlich kannst du ja auch Waren im Wert von bis zu 430 Euro per Flugzeug oder Schiff aus deinem Urlaub in einem Nicht-EU-Land mitbringen, ohne EUSt zu bezahlen.
Die Antwort: Dieser Sachverhalt gilt leider nur für Privatpersonen und einen persönlichen Kauf. Seit dem 01. Juli 2021 gibt es für alle anderen Sachverhalte keine Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze mehr (ehemals 22 Euro). Damit soll dem Betrug bei der Mehrwertsteuer vorgebeugt werden. Bei jedem Onlinekauf, jeder Zusendung per Post und jedem Import fällt nun also die EUSt an. Bis zu einem Sachwert von 150 Euro ist es nur die Einfuhrsteuer, darüber hinaus kommen auch noch Abgaben in Höhe des Zolltarifs hinzu.
Von der Einfuhrumsatzsteuer befreite Waren
Allerdings werden nicht alle außereuropäischen Waren mit der Einfuhrumsatzsteuer belegt. Befreit sind alle Gegenstände, die auch im deutschen Zollgebiet nicht der Umsatzsteuer unterliegen, weshalb diese auch nicht höher belastet werden dürfen als die inländischen Waren. Dazu gehören:
- bereits ausgegebene Wertpapiere
- Organe und Blutkonserven
- Hochseewasserfahrzeuge
- gesetzliche Zahlungsmittel
- Wertzeichen wie Briefmarken, Steuerzeichen, etc. (nicht jedoch Sammler-Briefmarken)
- bestimmte Luftfahrzeuge
- Anlagegold, das bestimmte Kriterien erfüllt
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Wie bereits erwähnt, orientiert sich der Einfuhrsteuersatz immer an der Umsatzsteuer des Ziellandes. In Deutschland entspricht er der Mehrwertsteuer, die derzeit 19 % beträgt. Für bestimmte Waren, wie zum Beispiel Kunstgegenstände, Bücher oder Lebensmittel, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Allerdings sind die Umsatzsteuersätze und damit die Einfuhrsteuer nicht in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich geregelt. Die Standard-USt Dänemarks beträgt z. B. 25 % und es gibt keinen ermäßigten Satz. Luxemburg hingegen verlangt nur 17 % und hat außerdem gleich drei ermäßigte Steuersätze (3 %, 8 % und 14 %). Solltest du also auch in andere Länder abgesehen vom deutschen Zollgebiet Waren importieren, solltest du berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten der EU unterschiedliche Umsatzsteuern haben. Mit unserem Mehrwertsteuerrechner kannst du ganz leicht ermitteln, wie hoch der Einfuhrumsatzsteuersatz der anderen EU-Länder ist.
So wird die EUST berechnet
Nachdem wir nun die Höhe und die Steuersätze geklärt haben, können wir die EUSt berechnen. Sie besteht immer aus dem Zollwert, der Bemessungsgrundlage nach § 11 UStG und der gültigen Umsatzsteuer. Folgende Schritte musst du machen, um zum zu zahlenden Betrag zu gelangen:
- Den Zollwert berechnen: Dieser umfasst den Warenwert, Transport- und Versandkosten sowie eventuelle Steuern oder Ausfuhrzölle im Ausfuhrland.
Zollwert = Warenwert + Transportkosten + Versandkosten + ausl. Steuern / Zölle - Die Bemessungsgrundlage der EUSt festlegen: Hierfür addierst du Zollgebühren und eventuelle Verbrauchsteuern zum Zollwert hinzu.
Bemessungsgrundlage EUSt = Zollwert + Zollgebühren + Verbrauchsteuern - EUSt berechnen: Um die Einfuhrumsatzsteuer zu berechnen, multiplizierst du nun die Bemessungsgrundlage mit dem gültigen Mehrwertsteuersatz des Ziellandes.
EUSt = Bemessungsgrundlage * Einfuhrumsatzsteuersatz (19 % oder 7 % in Deutschland)
Beispiel:
Du lässt dir deinen neuen Laptop, den du online für 970 Euro bei einem Händler in England gekauft hast, per Paketversand an deinen Unternehmenssitz schicken. Der Express-Versand kostet dich hierfür 30 Euro. Der Zollwert beträgt somit 1.000 Euro. Da keine weiteren Steuern oder Zölle hinzukommen, ist dieser Betrag gleichzeitig auch deine Bemessungsgrundlage. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Das sind dann 190 Euro. Du hast daher Gesamtkosten von insgesamt 1.190 Euro zu zahlen.
Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer
Generell kannst du als umsatzsteuerpflichtiger und vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer auch als Vorsteuer geltend machen. Um diesen Vorsteuerabzug nutzen zu können, muss dein Einkauf im Drittland jedoch geschäftlich veranlasst und nicht bereits umsatzsteuerfrei sein (wie z.B. eine ärztliche Behandlung). Es darf sich außerdem nicht um einen Privatkauf handeln. Gleichzeitig darfst du mit deinem Unternehmen nicht die Kleinunternehmerregelung nach $ 19 UStG in Anspruch nehmen, die dich als Kleinunternehmer von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit. Darüber hinaus sind Privatpersonen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
So holst du dir die Einfuhrumsatzsteuer über die UStVA zurück
Wenn du dir deine bereits gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückholen oder erstatten lassen willst, kannst du das über die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung, deine jährliche Umsatzsteuererklärung oder deine Einkommensteuererklärung tun. Der Vorgang ist also der gleiche, wie wenn du deine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machst. Um deine Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer zu ziehen, trägst du alle EUSt-Beträge während deiner USt-Voranmeldung in der Steuersoftware im Feld “Entstandene Einfuhrumsatzsteuer” ein. Außerdem solltest du den Abrechnungsbeleg, den du von der Spedition oder der Zollbehörde erhältst, als Nachweis für das Finanzamt aufbewahren.
Einfuhrumsatzsteuer richtig buchen
Wenn du die EUSt buchst, brauchst du mindestens zwei Buchungen: den Warenwert und die Einfuhrumsatzsteuer. Es kann auch noch eine dritte Buchung für Anschaffungsnebenkosten (wie Versandkosten oder Zollgebühren) dazu kommen. Je nach genauem Geschäftsvorfall variieren die Konten natürlich.
Gut zu wissen: In sevdesk kannst du die Einfuhrumsatzsteuer direkt als solche kategorisieren und sie so auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen.
Zusammenfassung
Die Einfuhrumsatzsteuer wird in Deutschland auf Waren erhoben, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. In seiner Höhe entspricht der Einfuhrumsatzsteuersatz der deutschen Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer von 19 % und 7 %. Zahlen muss sie jeder, unabhängig davon, ob die Einfuhr durch eine Privatperson oder ein Unternehmen erfolgt. Die Freigrenze von 22 Euro wurde dabei abgeschafft, sodass die EUSt inzwischen im B2B-Bereich immer anfällt.
Die EUSt wird an die deutschen Zollverwaltung gezahlt und soll verhindern, dass importierte Waren steuerfrei ins Inland gelangen und dadurch einen Preisvorteil gegenüber inländischen Produkten haben. So gewährleistet die Zollbehörde Wettbewerbsgleichheit. Allerdings können Unternehmen die Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn der Einkauf geschäftlich veranlasst ist und sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.