Gründungskosten
Gründungskosten ermitteln. Wird ein Unternehmen – egal ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – gegründet, ist das immer mit Kosten verbunden. Die Kosten, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen, werden als Gründungskosten bezeichnet. Diese Gründungskosten sind vielfältig. Die Gründungskosten fallen an, bevor das Unternehmen handlungsfähig ist. Vor allem bei Existenzgründungen müssen diese Kosten berücksichtigt werden. Existenzgründer sehen sich einer Reihe von Kosten gegenüber, bevor die Selbstständigkeit tatsächlich vollzogen ist. Denn je nach Gesellschaftsform sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, damit das Unternehmen tatsächlich geordnet starten kann.
Definition der Gründungskosten
Die Kosten für die Firmengründung sind die Gesamtheit der Aufwendungen, die für die Schaffung einer rechtlichen Existenz eines Unternehmens erforderlich sind. Zu diesen Kosten und Gebühren gehören beispielsweise
- Gründerlohn
- Gebühren für Behörden
- Provisionen
- Notar- und Gerichtskosten.
Die Unternehmensgründungskosten werden im Steuerrecht als Betriebskosten abgesetzt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verbietet die Aktivierung der Kosten für die Unternehmensgründung als Vermögensgegenstand. Aufwendungen für die Erweiterung und die Ingangsetzung eines Geschäftsbetriebes als Bilanzierungshilfe sind hingegen aktivierungsfähig. Gründungskosten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsprozess eines Betriebes und sind keine Kosten im Sinne der Kostenrechnung.
Hinweis: Willst du gründen und ganz einfach ein klassisches Geschäftsmodell oder ein digitales entwickeln? Dann lies dir unseren Beitrag dazu durch und erfahre alles, was du darüber wissen solltest.
Ermittlung der Gründungskosten
Die gesamten Kosten für die Gründung können mit Hilfe des Excel Tools Gründungskosten ermittelt werden. In welcher Höhe Kosten und Gebühren anfallen, hängt von der Art des Unternehmens ab, das gegründet werden soll. Gründungskosten sind wesentlicher Bestandteil des Kapitalbedarfs, den der Gründer durch Eigen- und Fremdkapital finanzieren muss. Die ermittelten Kosten werden in den Finanzplan übernommen, der Teil des Businessplans ist. Die Kosten sind für die Aufnahme des regulären Geschäftsbetriebs erforderlich, sie ergeben sich aus den Kostenblöcken administrative Kosten, produktspezifische Kosten, Marketingkosten, Bürokosten, Geschäftsausstattung und Maklerkosten.
Administrative Kosten
Zu den administrativen Kosten gehören Anwaltskosten, Kosten für Gewerbeanmeldung, Honorare für Berater oder Anmeldegebühren für Patente . Produktspezifische Kosten sind Kosten für Material sowie für Produktentwicklung und Design. Marketingkosten fallen für das Design, beispielsweise von Logo und Geschäftsunterlagen, für Flyer, Visitenkarten oder die Erstellung der Homepage an.
Bürokosten
Bürokosten umfassen Kosten für die Büroeinrichtung oder für Telefon. Zu den Kosten für die Geschäftsausstattung gehören Kosten für Immobilien, für die Einrichtung, für Material oder für Fahrzeuge.
Maklerkosten
Maklerkosten fallen für Immobilienmakler und die Personalvermittlung an. Welche Kosten im individuellen Fall tatsächlich anfallen, hängt von der Art des zu gründenden Unternehmens ab.
Nicht alle Kostenblöcke müssen bei der Gründung eines Unternehmens anfallen. Die einzelnen Kosten, die bei den Kostenblöcken genannt wurden, sind nur Beispiele. Sie sind nicht vollständig. Mit dem Excel-Tool können Kosten und Anfangsinvestitionen ermittelt werden. Zumeist werden die Kosten der Firmengründung im ersten Geschäftsjahr als Kosten verbucht. Gründungskosten unterscheiden sich von den Gründungsinvestitionen, denn Gründungsinvestitionen werden teilweise über mehrere Jahre abgeschrieben.
Übernahme der Gründungskosten in den Finanzplan
Gründungskosten können in den Finanzplan übernommen werden, der Teil des Businessplans ist. So geht nie der Überblick über die tatsächlich anfallenden Kosten der Firmengründung verloren. Dabei ist zu beachten, dass einige Kosten direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen. Investitionen werden im Umlauf- oder Anlagevermögen erfasst und über längere Zeit abgeschrieben. Sie mindern in der Folge den Unternehmensgewinn und direkt die damit verbundene Steuerlast. Gründungskosten sind essentieller Bestandteil des Kapitalbedarfs für die Existenzgründung. Schließlich müssen diese im Vorfeld getragen werden, lange bevor das Unternehmen den ersten Euro abwirft. Der Finanzbedarf zur Gründung eines Unternehmens besteht neben Gründungskosten aus privaten Ausgaben und laufenden Kosten des Unternehmens.
Höhe der Gründungskosten
Wie sich die verschiedenen Kosten für die Gründung eines Unternehmens gestalten können, soll an zwei Beispielen näher erläutert werden.
Kapitalgesellschaft
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft fallen in der Regel Vertrags- und Notarkosten von 5.000 Euro an. Die Rechnung des Notars wurde noch nicht beglichen, sie setzt sich aus den Gründungskosten von 5.000 Euro und einer Vorsteuer von 950 Euro zusammen. Während der Gründungsphase fallen Reisekosten von 1.000 Euro an, die sofort per Überweisung bezahlt werden. Der Überweisungsbetrag liegt bei 1.190 Euro, da zu den Gründungskosten von 1.000 Euro noch eine Vorsteuer von 190 Euro hinzukommt. Kosten des Gründungsprüfers fallen in Höhe von 8.000 Euro an, sie sind erst in der nächsten Periode fällig. Rückstellungen von 8.000 Euro müssen gebildet werden. Die Kosten liegen also insgesamt bei 14.000 Euro, sie gehen als Verlustvortrag in die Eröffnungsbilanz ein, sie werden auf der Passivseite unter Eigenkapital und Gewinnvortrag/Verlustvortrag ausgewiesen.
Personengesellschaft
Geringer fallen die Kosten beim Beispiel eines Sonnenstudios an, das als Personengesellschaft unkomplizierter etabliert werden kann. Für dieses Vorhaben sind 500 Euro an Beratungskosten und 100 Euro an Kosten für Genehmigungen zu zahlen, die Gründungskosten liegen bei 600 Euro.