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Gewerbe anmelden: Anleitung für Gründer

Julia Hiller
Julia Hiller
geprüft durch
Aktualisiert am
10
.
09
.
2024
Zwei Personen melden an einem Laptop an einem Schreibtisch ihr Gewerbe an
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Zwei Personen melden an einem Laptop an einem Schreibtisch ihr Gewerbe an

Bereit, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen und dein eigenes Gewerbe anzumelden? Als Unternehmensgründer eröffnen sich dir zahlreiche neue Möglichkeiten. Die Anmeldung deines Gewerbes ist zwingend erforderlich, damit du deine Tätigkeit legal und rechtmäßig ausüben kannst.  In diesem Ratgeber findest du alle notwendigen Informationen, damit du deinen Gewerbeschein reibungslos und entspannt beantragst.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Um ein Gewerbe legal und rechtmäßig betreiben zu können, musst du es ganz offiziell bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. Das ist in § 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten. Dort heißt es „Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."

Man spricht oft auch davon, einen Gewerbeschein zu beantragen. Damit ist dasselbe gemeint.

Aber okay, lass uns das mal etwas einfacher formulieren: Sobald du also deine Tätigkeit selbständig und auf Dauer ausübst und diese auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, musst du ein Gewerbe anmelden. Durch diese Gewerbeanzeige bestätigst du, dass du selbstständig arbeitest und nicht an Weisungen gebunden bist. Anschließend kannst du ganz legal Rechnungen für die von dir erbrachten Dienstleistungen oder Produkte ausstellen. Außerdem unterliegst du der Gewerbeordnung (GewO), in der sämtliche Gewerbeangelegenheiten geregelt sind.

Vielleicht kommt jetzt bei dir die Frage auf, ab wie viel Umsatz du ein Gewerbe anmelden musst? Total berechtigt, denn es gibt ja immer mal Ausnahmen für Unternehmer mit geringeren Einkünften. Für ein „normales“ Gewerbe gibt es allerdings keine festgelegte Umsatzgrenze. Du musst also dein Gewerbe unabhängig von einer bestimmten Verdienstgrenze anmelden.  

Als Gewerbetreibender bist du generell gewerbesteuerpflichtig, musst du diese aber nicht automatisch zahlen: Wenn dein Gewinn eine Freibetragsgrenze von aktuell 24.500 Euro jährlich (Stand 2024) nicht übersteigt, fällt in deinem Fall keine Gewerbesteuer an.

Wichtig zu wissen:

Machst du mit deinem Gewerbe nur sehr wenig Gewinn, wird dies als „Liebhaberei" bezeichnet. Eine Liebhaberei liegt vor, wenn du als Steuerpflichtiger einer Tätigkeit nachgehst, ohne dabei eine Gewinnabsicht zu verfolgen. Du als Einzelunternehmer kannst dann Einkünfte bis 410 Euro steuerfrei geltend machen. Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Ratgeber-Artikel Liebhaberei.

Einzelunternehmen anmelden

Wenn du dich mit einem Einzelunternehmen selbständig machen möchtest, ist die Gewerbeanmeldung relativ unkompliziert. Die Entscheidung für die Rechtsform deines Einzelunternehmens ist wichtig, denn sie bestimmt, wie du finanzierst und besteuert wirst. Je nach Unternehmensart und Rechtsform können die Rahmenbedingungen anders ausfallen. Außerdem gilt: Als Einzelunternehmer trägst du die alleinige Verantwortung für dein Unternehmen und haftest mit deinem gesamten Privatvermögen.

Für die Anmeldung deines Gewerbes stehen dir verschiedene Unternehmensarten und Rechtsformen zur Verfügung:

  • Kleingewerbe anmelden
    Ein Kleingewerbe bietet dir die Möglichkeit, deine Geschäftsidee mit geringem bürokratischen Aufwand und niedrigen Kosten umzusetzen. Das ist besonders attraktiv für nebenberufliche Gründer, die erst einmal anfangen und ihr Risiko klein halten möchten. Bei einem Kleingewerbe profitierst du von vereinfachten Buchführungspflichten. Ein weiterer Vorteil: unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Unser Ratgeber-Artikel Kleingewerbe anmelden informiert dich über alle Details.
  • Nebengewerbe anmelden
    Wenn du zunächst nur nebenberuflich gründen möchtest ist die Anmeldung eines Nebengewerbes ein passender Einstieg in die Selbständigkeit. Ein wesentliches Merkmal des Nebengewerbes ist, dass du die selbständige Tätigkeit neben deiner hauptberuflichen Beschäftigung ausübst. Der Hauptjob bleibt weiterhin die primäre Einkommensquelle, während das Nebengewerbe zusätzliche Einnahmen generieren soll. Unser Ratgeber-Artikel Nebengewerbe anmelden bietet dir einen detaillierten Einblick.
  • Gewerbe als GmbH anmelden
    Möchtest du für dein Gewerbe als GmbH anmelden, ist das mit mehr Bürokratie verbunden: Du benötigst unter anderem einen Gesellschaftsvertrag und ein Stammkapital von mindestens 24.000 Euro. In unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel Gewerbe als GmbH anmelden erfährst du alle Details.
  • Unternehmergesellschaft anmelden
    Wenn du eine Unternehmergesellschaft gründen möchtest, profitierst du von einem sehr geringeren Startkapital: Die UG kann tatsächlich mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Aufgrund dessen wird sie umgangssprachlich auch als „1-Euro-GmbH“ bezeichnet. Allerdings fallen bei der Gründung einer UG wie bei der GmbH einige bürokratische Hürden an. Unser Ratgeber-Artikel Unternehmergesellschaft gründen informiert dich ausführlich über diese Unternehmensform.
Sonderregelung für Gewerbe im Handwerk und im Immobilienbereich

Für die Anmeldung einiger Gewerbearten ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Das betrifft z. B. Gewerbe im Handwerk und im Immobilienbereich. Planst du ein Gewerbe in diesen Bereichen anzumelden? Dann informieren wir dich in unserem Ratgeber-Artikel Meisterpflicht und Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c GewO über alle wichtigen Details.

Wer ist von der Gewerbeanmeldung befreit?

Keine Gewerbeanmeldung brauchst du vorzunehmen, wenn du dich freiberuflich selbständig machen möchtest. Du bist dann quasi von der Anzeigepflicht befreit. Freiberufler können ganz ohne Gewerbeschein Aufträge annehmen und müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Lediglich die Anmeldung der Selbständigkeit beim zuständigen Finanzamt ist erforderlich.

Ein wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit ist die direkte, persönliche und individuelle Erbringung der Arbeitsleistung. Zu den typischen Freiberuflern gehören z. B. Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes ist auch abgegrenzt, welche zu den freiberuflichen Tätigkeiten bzw. den sogenannten Katalogberufen gehört. In unserem Artikel Freiberufler werden alle Fragen zu beantwortet.

Unser Tipp:

Möchtest du deine freiberufliche Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden? In unserem Ratgeber-Artikel Freiberufler anmelden erfährst du, wie die Anmeldung abläuft.

Ebenfalls von der Gewerbeanmeldung befreit bist du, wenn du ein Gewerbe führen möchtest, das der der Urproduktion zuzuordnen ist. Grundsätzlich trifft das auf dich zu, wenn du Landwirt bist oder dich mit Garten- und Weinanbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft beschäftigst.

Was passiert, wenn ich keinen Gewerbeschein beantrage?

Ein Gewerbe kannst du legal nur mit einem Gewerbeschein führen. Vergisst du dich rechtzeitig darum zu kümmern, stehst du vor einem Problem. Das Betreiben eines Gewerbes OHNE Gewerbeschein ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du dich nicht an die Anzeigepflicht hältst, kann es richtig teuer werden – Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro sind keine Seltenheit! Zusätzlich dazu kommt die Aussicht auf Steuernachzahlungen und im schlimmstenfalls die drohende Schließung deines Gewerbes. Also, erledige lieber alle Gewerbeangelegenheiten und Formalitäten rechtzeitig!

Als Kleinunternehmer anmelden

Als Kleinunternehmer profitierst du von gewissen steuerliche Erleichterungen. Vor allem als Neugründer kann dir das finanziell helfen. Wichtig ist, dass du eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitest. Ausführliche Informationen bekommst du in unserem Ratgeber Kleinunternehmer anmelden.

Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Alle Vorbereitungen sind abgeschlossen und du hast dich entschieden, unter welcher Rechtsform du dein Unternehmen gründen möchtest. Jetzt steht deiner Gewerbemeldung nichts mehr im Wege.  

Unabhängig davon, ob es sich um ein Hauptgewerbe, ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe handelt, ist deine erste Anlaufstelle das Gewerbeamt. Die Gewerbeordnung (GewO) macht da keinen Unterschied. Für sämtliche Gewerbeangelegenheiten ist das Gewerbeamt zuständig. Die Anmeldung erfolgt dort, wo dein Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Dein privater Wohnort ist nicht ausschlaggebend. Es sei denn, du betreibst dein Unternehmen von zu Hause aus. Am einfachsten ist es, wenn du dir das Anmeldeformular GewA 1online herunterlädst. Möchtest du es lieber in Papierform ausfüllen, kannst du dir das Formular auch vor Ort im Gewerbeamt abholen.  

Mittlerweile bieten auch immer mehr Bundesländer die Online-Gewerbeanmeldung. Durch die sogenannte eMeldung kannst du einfach alle Daten und Nachweise digital an das zuständige Gewerbeamt übermitteln und sparst dir die Zeit für den Behördengang. Suche dir dafür in Ruhe alle notwendigen Unterlagen zusammen - dein Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle erforderlichen Daten und Unterlagen vorliegen. Wenn du die Online-Gewerbeanmeldung nutzt, bekommst du im Anschluss eine Anmeldebestätigung. Je nach Art der Anmeldung musst du das Anmeldeformular ausdrucken und unterschrieben an das zuständige Gewerbeamt schicken. Erst dann wird deine Gewerbeanmeldung rechtskräftig. Das ist z. B. der Fall, wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt. Darüber wirst du im Anmeldeprozess aber informiert.

Bei Gründung einer Personengesellschaft, wie z. B. der OHG, ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung erforderlich.

Wichtig zu wissen:

Möchtest du einen handwerklichen Gewerbebetrieb gründen, ist eine Handwerkskarte für die Gewerbemeldung notwendig. Dafür ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Unser Ratgeber-Artikel zur Eintragung in die Handwerksrolle informiert dich ausführlich über den Ablauf.

Eintragung ins Handelsregister und Transparenzregister

In einigen Fällen ist vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung noch die Eintragung ins Handelsregister und in das Transparenzregister notwendig.

Eintragung ins Handelsregister

Den Eintrag ins Handelsregister musst du vornehmen, wenn es sich bei dir um einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb“ handelt. Im Handelsregister sind alle Unternehmen und bestimmte Personen, die im juristischen Sinne Kaufleute sind, eingetragen. Mit dieser Eintragung wirst du als Gründer automatisch zum Kaufmann im Sinne des § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Für einige Rechtsformen, wie z. B. der GmbH ist der Eintrag ins Handelsregister zum Zeitpunkt der Gründung sogar verpflichtend. Diese Eintragung erfolgt beim Registergericht.

Unser Tipp:

In unserem Ratgeber-Artikel zum Eintrag ins Handelsregister bekommst du alle Informationen auf einen Blick.

Eintragung ins Transparenz-Register

Die Eintragung in das sogenannte Transparenzregister ist seit dem Jahr 2021 für einige Rechtsformen verpflichtend. Eine GmbH oder eine UG gelten nicht als korrekt angemeldet, wenn diese Eintragung fehlt. Das Transparenzregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Klarheit darüber schafft, wer hinter einer Firma steckt. Besonders wichtig ist das im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wenn du ein Unternehmen gründest, musst du dafür sorgen, dass die Angaben im Transparenzregister immer aktuell und korrekt sind.

In unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel zur Eintragung ins Transparenzregister erfährst du, für welche Unternehmensformen die Eintragung verpflichtend ist und wo sie vorgenommen werden kann.  

Eintragung ins Gewerberegister

Eine Eintragung fehlt jetzt noch - und zwar die beim Gewerberegister. Diese ist gemäß § 14 GewO für alle Gewerbetreibenden erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, unter welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird. Das Gewerberegister ist wie ein Verzeichnis aller meldepflichtigen Gewerbebetriebe in einer Kommune. Dort werden alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen eingetragen und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Eintragung erfolgt in der Regel direkt beim örtlichen Gewerbeamt oder kann auch von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgenommen werden.

Unser Tipp:

Unser Ratgeber-Artikel zum Eintrag ins Gewerberegister bietet dir ausführliche Informationen.

Welche Formulare und Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Für die Anmeldung deines Gewerbes benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • das ausgefüllte Anmeldeformular GewA 1
  • ggf. erforderliche Erlaubnisse (z. B. Handwerkskarte, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis ...)
  • ggf. Handelsregisterauszug bei Kapitalgesellschaften oder der OHG
  • ggf. Gesellschaftsvertrag z.B. bei Anmeldung einer GmbH
Wichtig zu wissen:

Wenn du ein Reisegewerbe betreiben möchtest, musst du neben der regulären Gewerbeanmeldung auch eine Reisegewerbekarte bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragen.

Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?

Generell gilt: Sobald du deine Tätigkeit aufnimmst, muss dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt angemeldet sein. Der Gewerbeschein ist Grundvoraussetzung für eine legale Betreibung deines Gewerbes - das ist gesetzlich in § 14 Abs. 1 GewO geregelt. Wie streng das tatsächlich gehandhabt wird, liegt im Ermessen des zuständigen Gewerbe- und Finanzamtes. Einige Gewerbeämter sehen das etwas lockerer und erlauben, das Gewerbe rückwirkend bis zu drei Monaten nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzumelden.

Schiebst du die Gewerbeanzeige grundlos auf oder machst ohne Gewerbeschein Geschäfte, riskierst du unnötige Kosten. Der Gewerbebetrieb ohne Anmeldung gilt generell als Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder und Steuernachzahlungen mit sich ziehen. Um dieses Risiko gar nicht erst einzugehen, solltest du dich um eine rechtzeitige Gewerbeanzeige kümmern. Rechtlich abgesichert kannst du dann umso entspannter in deine gewerbliche Selbständigkeit starten.

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Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, wird dafür eine Gebühr fällig. Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes können je nach Bundesland variieren. Du solltest aber ungefähr mit Kosten von 15 bis 70 Euro rechnen. Den Betrag musst du in der Regel direkt vor Ort bezahlen und bekommst anschließend eine Bestätigung der Gewerbemeldung, deinen Gewerbeschein, ausgehändigt.    

Wenn du ein erlaubnispflichtiges Gewerbe anmelden möchtest, können weitere Kosten für die erforderlichen Nachweise anfallen, wie z. B. die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses oder dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Welche Schritte kommen nach der Gewerbeanmeldung?

Dein Gewerbe ist nun offiziell angemeldet. Jetzt fallen noch ein paar weitere Schritte an, die du erledigen musst. Natürlich möchte auch das Finanzamt erfahren, welche Einnahmen du mit deinem Gewerbe voraussichtlich erzielen wirst und wie er dich zukünftig besteuern kann.

Damit du weißt, was nach der Gewerbeanmeldung auf dich zukommt, haben wir dir die wichtigsten Schritte auf einen Blick zusammengefasst.

Anmeldung beim Finanzamt

In der Regel läuft es so ab: Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über deine Gewebemeldung. Das Finanzamt schickt dir dann automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, den du ausgefüllt wieder an das Finanzamt übermitteln musst. Diesen Vorgang kannst du mittlerweile auch bequem online per ELSTER erledigen. Das ist das elektronische Verfahren der deutschen Steuerverwaltung zur Übermittlung von Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und eben der Anmeldung zur steuerlichen Erfassung.  

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du erst einmal alle Informationen zu deinem Gewerbe an: den Namen, die gewählte Rechtsform, den Betriebssitz. Anhand der Angaben kann das Finanzamt dir eine Steuernummer für deine gewerbliche Selbständigkeit zuweisen und dich bzw. dein Gewerbe für alle anfallenden Steuern registrieren. Die Steuernummer benötigst du nicht nur für die Korrespondenz mit dem Finanzamt, sondern auch für die Erstellung deiner Rechnung: Diese gehört z. B. gemäß § 14 des EStG zu den Pflichtangaben auf jeder Rechnung.  

Unabhängig von der gewählten Unternehmensform kannst du auch wählen, ob du von der KleinunternehmerregelungGebrauch machen möchtest. Diese ist in § 19 UStG geregelt und an einen Jahresumsatz von maximal 22.000 Euro (Stand: 2024) im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr gebunden.

Anschließend bekommst du deine Steuernummer zugeschickt. Diese ist eine Pflichtangabe auf deinen Ausgangsrechnungen. Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, benötigst du ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Mit unserem Ratgeber-Artikel zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung füllst du diesen ruckzuck aus und es bleiben garantiert keine Fragen offen!  

Wichtig zu wissen: Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, musst du auch Gewerbesteuer zahlen. Doch wie viel eigentlich? Das kannst du dir schnell und einfach mit unserem kostenlosen Gewerbesteuerrechner berechnen lassen.

Unser Tipp:

Keine Lust auf kompliziertes Behördendeutsch? Alle Informationen haben wir leicht verständlich in diesem Ratgeber-Artikel Fragebogen zusammengefasst: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Anmeldung bei IHK bzw. Eintragung in die Handwerksrolle

Dein Unternehmen wird mit der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK). Nach der Gewerbeanmeldung übermittelt das Gewerbeamt die Daten direkt an die IHK. Diese meldet sich dann anschließend mit ausführlichen Informationen zur Mitgliedschaft bei dir.

Bei der Gewerbemeldung für eine Tätigkeit im Handwerk ist die Handwerkskammer für dich zuständig. Bei den Mitgliedschaften in der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer handelt sich übrigens um Pflichtmitgliedschaften, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft und zu möglichen Beiträgen haben wir in unseren Ratgeber-Artikeln zusammengestellt:

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Spätestens eine Woche nach Gründung deines Gewerbes musst du dich ebenfalls bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Berufsgenossenschaften sind gesetzliche Unfallversicherungsträger und für jedes neu gegründete Unternehmen verpflichtend. Die Höhe der Beiträge richten sich nach individuellen Gegebenheiten deines Gewerbes.

Möchtest du mehr über diese Pflichtversicherung wissen? Dann empfehlen wir dir unseren ausführlichen Ratgeber Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.

Betriebsnummer beantragen

Sobald du Mitarbeiter in deinem Gewerbe beschäftigst, benötigst du eine Betriebsnummer. Diese dient als Identifikationsmerkmal und wird für die Kommunikation mit den Sozialversicherungen bzw. der Krankenkasse benötigt. Wo du die Betriebsnummer beantragst, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel Betriebsnummer beantragen.

So kannst du ein Gewerbe ummelden

Innerhalb eines Gewerbes können sich schnell mal Änderungen ergeben. Als Gewerbetreibender bist du dazu verpflichtet, jede noch so kleine Veränderung beim Gewerbeamt anzuzeigen. Das betrifft übrigens alle Gewerbearten, also auch das Kleingewerbe und Nebengewerbe.
Ziehst du mit deinem Unternehmen innerhalb der gleichen Stadt um, musst du z. B. eine Gewerbeummeldung beantragen. Bei gravierenden Veränderungen, wie z. B. der Änderung der Rechtsform deines Unternehmens kann sogar eine Neuanmeldung des Gewerbes erforderlich sein. Für eine Gewerbeummeldung muss das Formular GewA 2 ausgefüllt werden.

Wir haben dir alle Informationen im Ratgeber-Artikel Gewerbe ummelden kompakt zusammengetragen.

Zusammenfassung zu Gewerbe anmelden

Die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Gewerbemeldestelle ist der erste wichtige Schritt im Richtung eigenes Business. Wenn es sich um eine gewerbliche Selbständigkeit handelt, muss deine Gewerbemeldung beim örtlichen Gewerbeamt erfolgen. In manchen Fällen ist das Ordnungsamt oder das Gemeindeamt zuständig. Jedes Gewerbe in Deutschland ist anzeigepflichtig, unterliegt der Gewerbeordnung und muss grundsätzlich auch Gewerbesteuer abführen. Wenn du dieser Anzeigepflicht nicht nachkommst, ist dein Gewerbe nicht ordnungsgemäß registriert und du riskierst Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen.

Die Kosten für eine Gewerbeanzeige variieren je nach Bundesland und liegen grundsätzlich zwischen 15 und 70 Euro. In einigen Fällen können weitere Gebühren anfallen, wenn Nachweise für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, wie ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt werden. Viele Gewerbeämter bieten mittlerweile die Möglichkeit, das Gewerbe online anzumelden. Die Kosten für diese sogenannte eMeldung sind identisch mit der persönlichen Anmeldung.

Vor der eigentlichen Gewerbemeldung können abhängig von der jeweiligen Rechtsform weitere Eintragungen erforderlich sein. Dazu gehört bspw. der Eintrag ins Handelsregister oder die Transparenzregister-Eintragung. Unabhängig davon welche Unternehmensform du als Gewerbetreibender gewählt hast, muss dein Gewerbe ebenfalls ins Gewerberegister eingetragen werden. Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK), da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn du ein Handwerksgewerbe anmeldest, wirst du verpflichtend Mitglied in der Handwerkskammer (HWK). Diese Mitgliedschaften unterstützen dich bei vielen Aspekten deiner unternehmerischen Tätigkeit.

Die Gewerbeanmeldung an sich ist nicht kompliziert, wie es klinkt. Sobald die Gewerbeanzeige erledigt ist, kannst du legal und offiziell mit deinem Gewerbe durchstarten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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