Jedes Gewerbe ist anzeigepflichtig. Gleichzeitig bist du als Gewerbetreibender dazu verpflichtet, jede noch so kleine Änderung in deinem Gewerbe anzuzeigen. In manchen Fällen ist es erforderlich, dass du dein Gewerbe ummelden musst. Dich stresst schon der Gedanke an den damit verbundenen Papierkram? Mit unserem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Gewerbe ummeldest und informieren dich auch, in welchen Fällen eine Neuanmeldung deines Gewerbes notwendig ist.
Wann musst du dein Gewerbe ummelden?
Wenn sich im Laufe deiner Geschäftstätigkeit Änderungen in deinem Gewerbebetrieb ergeben, musst du diese Änderungen gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt anzeigen. Das gilt auch, wenn es sich um ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe handelt.
Eine Ummeldung des Gewerbes ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Umzug: Wenn du den Betriebssitz deines Gewerbes verlegst. Wenn du in der gleichen Stadt oder Gemeinde bleibst, musst du dein Gewerbe ummelden.
- Änderung des Tätigkeitsbereichs oder Gewerbegegenstand: Wenn du eine Ausdehnung deines Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen vornimmst, die nicht zu den üblichen Geschäftspraktiken gehören oder den Gewerbegegenstand gänzlich änderst, musst du eine Ummeldung vornehmen.
- Inhaberwechsel: Ein Wechsel des Inhabers erfordert eine Ummeldung. Möchtest du das Gewerbe auf einen Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied umschreiben, ist ebenfalls eine Ummeldung erforderlich.
- Namensänderung: Bei einer Änderung des Gewerbenamens ist eine Ummeldung verpflichtend.
- Wegfall der Reisegewerbetätigkeit: Wenn du von einem Reisegewerbe zu einem stationären Gewerbe übergehst, ist eine Ummeldung notwendig.
Gewerbe ummelden oder neu anmelden?
Für einige Änderungen deines Gewerbebetriebes reicht eine simple Ummeldung nicht aus. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du mit deinem Gewerbe in eine neue Stadt oder Gemeinde umziehst und sich Zuständigkeitsbereiche ändern. Denn am neuen Betriebssitz deines Gewerbes können andere Regelungen gelten. Daher ist eine Abmeldung des ursprünglichen Gewerbes am alten Standort und eine Neuanmeldung am aktuellen Standort erforderlich.
Eine Neuanmeldung deines Gewerbes ist ebenfalls notwendig, wenn sich die Rechtsform deines Unternehmens ändert. Mit der neuen Rechtsform ändern sich nämlich auch rechtliche Grundlagen und Zuständigkeitsbereiche. Daher musst du das ursprüngliche Gewerbe zunächst abmelden und das Gewerbe unter der neuen Rechtsform neu anmelden. Ein Beispiel: Du hast dein Gewerbe bisher als Einzelunternehmer geführt. Jetzt möchtest du dieses Gewerbe gemeinsam mit einem Geschäftspartner als GmbH weiterführen. Dafür ist es erforderlich, dass du das ursprüngliche Einzelunternehmen abmeldest. Erst dann kannst du gemeinsam mit deinem Geschäftspartner die GmbH als neues Gewerbe anmelden.
Nebengewerbe in Hauptgewerbe ummelden
Lass uns mal kurz in die Zukunft blicken: Dein Geschäft läuft so gut, dass du den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit wagen möchtest und du dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umgewandelt werden soll. Ein Nebengewerbe definiert sich generell dadurch, dass es einen geringeren Zeitaufwand einnimmt als ein Hauptgewerbe. Gleichzeitig macht es nicht den überwiegenden Teil deines monatlichen Einkommens aus.
Damit dein Hauptgewerbe auch als solches registriert werden kann, musst du das ursprüngliche Nebengewerbe zunächst abmelden. Erst dann kannst du es als Hauptgewerbe neu anmelden.
Wichtig zu wissen: Mit dem Übergang zum Hauptgewerbe können sich steuerliche und rechtliche Aspekte ändern. Mehr zu diesem Thema erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber Gewerbe anmelden.
Diese Unterlagen brauchst du für die Gewerbeummeldung
Neben dem Antragsformular (GewA 2) für die Ummeldung deines Gewerbes benötigst du folgende Unterlagen:
- ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung (GewA2)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis bei Staatsbürgerschaften außerhalb der EU
- Formular zur Vertretungsberechtigung für die Ummeldung bei Kapitalgesellschaften
- Gewerbeschein
- Gewerbeerlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben
- Auszug aus dem Handelsregister, falls eingetragenes Gewerbe
- Handwerkskarte bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben
- ggf. Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen
- Nachweis über die steuerliche Registrierung deines Betriebes
So läuft die Gewerbeummeldung ab
Die Gewerbeummeldung läuft ähnlich ab wie die Anmeldung eines Gewerbes. Wir zeigen dir, welche Schritte erforderlich sind.
Schritt 1: Vor der Gewerbeummeldung
Bevor du die eigentliche Gewerbeummeldung angehen kannst, stellst du dir am besten schon alle notwendigen Unterlagen zusammen. Du benötigst das Formular GewA 2. Die meisten Gewerbeämter stellen dieses Formular mittlerweile auch als Download zur Verfügung. Du kannst es dir auch in ausgedruckter Form auch beim Gewerbeamt abholen.
Schritt 2: Durchführung der Gewerbeummeldung
Generell benötigst du für die Ummeldung deines Gewerbes keinen Termin. Du kannst einfach während der Öffnungszeiten zum zuständigen Gewerbeamt oder zur entsprechenden Behörde gehen und deine Ummeldung vornehmen. Erfahrungsgemäß wird diese auch direkt bearbeitet. Nachdem eine Gewerbeummeldung erfolgt ist, wird dein Gewerbeschein entsprechend aktualisiert. Dies ermöglicht es den Behörden und anderen beteiligten Parteien, wie das Finanzamt, der IHK und der HWK, die aktuellen Informationen über dein Gewerbe zu erhalten.
Schritt 3: Nach der Gewerbeummeldung
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird eine entsprechende Ummeldegebühr fällig, die du direkt vor Ort begleichen musst. Erst nach der Zahlung ist die Gewerbeummeldung vollständig. Im Anschluss erhältst du eine Bestätigung über die Ummeldung deines Gewerbes.
Kann ich mein Gewerbe online ummelden?
Mittlerweile stellt die Mehrheit der Gewerbe- bzw. Ordnungsämter ein Online-Formular für die Ummeldung zur Verfügung und du kannst alles ganz bequem von zu Hause aus abwickeln. So sparst du dir nicht nur den Weg ins Amt, sondern auch lästige Wartezeit.
Wenn du wissen möchtest, ob dein zuständiges Gewerbeamt ebenfalls die Online-Ummeldung anbietet, google einfach nach "Gewerbeummeldung in [Stadt]". Für die Online-Gewerbeummeldung ist in den meisten Fällen ein Personalausweis bzw. Reisepass mit Online-Ausweisfunktion erforderlich. Für die Zahlung der Ummeldegebühr benötigst du in einigen Fällen einen Paypal-Account oder eine Kreditkarte, häufig ist aber auch die klassische Überweisung möglich.
Gewerbe ummelden – das sind die Kosten
Die Kosten für die Ummeldung eines Gewerbes sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Erfahrungsgemäß musst du mit Kosten in Höhe von 10 bis 65 Euro rechnen. Die genauen Gebühren erfragst du am besten beim zuständigen Gewerbeamt bzw. deiner zuständigen Behörde.
Das musst du bei der Gewerbeummeldung beachten
Um Wartezeit zu vermeiden, solltest du alle notwendigen Unterlagen vollständig mit deinem Antrag auf Gewerbeummeldung einreichen. Die Ummeldung deines Gewerbes sollte zeitnah vorgenommen werden. Offiziell darfst du dein Gewerbe in der veränderten Form nämlich gar nicht fortsetzen. Nimm am besten direkt Kontakt mit deinem zuständigen Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt auf, sobald sich eine der genannten Änderungen ergeben hat.
Gewerbe rückwirkend ummelden – diese Fristen gibt es
Welche Fristen für die Ummeldung gelten, ist in der jeweiligen Gewerbeordnung des Landes geregelt. Auch hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Fristen, die du beachten solltest. Überschreitest du die jeweilige Frist, kann das teuer werden: Eine versäumte Gewerbeummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro fällig bestraft werden.
Das passiert nach der Gewerbeummeldung
Nachdem du die Ummeldung deines Gewerbes erfolgreich durchgeführt hast, erhältst du in der Regel eine Bestätigung von der zuständigen Behörde. Diese dokumentiert die erfolgreiche Durchführung der Gewerbeummeldung und dient als Nachweis für die vorgenommenen Änderungen.
Spätestens jetzt solltest du prüfen, ob die Änderungen auch an die internen Abläufe deines Gewerbes angepasst wurden.
Du solltest sicherstellen, dass
- alle relevanten Kontakte (Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten...) über die Änderungen informiert sind,
- Verträge aktualisiert wurden,
- Werbematerialien wie Visitenkarten, Briefköpfe und Werbeschilder an die geänderten Informationen angepasst wurden und
- die Online-Präsenz deines Gewerbes ebenfalls auf dem neuesten Stand ist.
Zusammenfassung zu Gewerbe ummelden
Jede Änderung in deinem Gewerbebetrieb ist anzeigepflichtig. Wenn sich zum Beispiel der Betriebssitz geändert hat, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich. Auch Änderungen des Gewerbegegenstandes sind anzeigepflichtig. Diese müssen umgehend der zuständigen Behörde gemeldet werden, um sicherzustellen, dass alle behördlichen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei der Ummeldung eines Gewerbes müssen auch Zweigniederlassungen und Zweigstellen entsprechend berücksichtigt werden.
Die Ummeldung erfolgt durch ein entsprechendes Formular, das beim zuständigen Gewerbeamt persönlich oder online eingereicht werden kann. Bei Personengesellschaften müssen alle berechtigten Gesellschafter einverstanden sein und das Ummeldeformular unterzeichnen. Anschließend werden die Änderungen im Gewerbeschein festgehalten und an wichtige Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt oder die IHK weitergegeben. Wenn dein Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, wird auch das Registeramt über die Änderung benachrichtigt.
In manchen Fällen ist eine Gewerbeummeldung nicht möglich. Nämlich dann, wenn sich die Zuständigkeitsbereiche verschieben. Das ist der Fall, wenn die Rechtsform deines Unternehmens geändert werden soll. Dann ist zunächst eine Gewerbeabmeldung für das bestehende Gewerbe erforderlich, gefolgt von einer neuen Gewerbeanmeldung für das Gewerbe mit der neuen Rechtsform.