Nebengewerbe anmelden: Alles, was du 2026 wissen musst
Du willst dich mit deiner Geschäftsidee nebenberuflich selbstständig machen, dein eigenes Unternehmen gründen und zusätzlich Geld verdienen? Damit liegst du voll im Trend! Immer mehr Existenzgründer starten ihr Unternehmen mit einem Nebengewerbe.
Vielleicht denkst du jetzt, dass mit der Anmeldung eine Lawine an Formularen, Papierkram und Behördengängen auf dich zurollt. Wir können dich beruhigen, so kompliziert ist es nicht. Für die Anmeldung eines Nebengewerbes ist zwar ein wenig Organisation erforderlich und je nach Tätigkeit gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten, aber genau dabei unterstützen wir dich!
In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, was ein Nebengewerbe ist, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du dein Nebengewerbe erfolgreich anmelden kannst. Außerdem zeigen wir dir die Unterschiede zu Kleingewerbe und Nebentätigkeit, wer einen Nebenerwerb anmelden kann und was nach der Anmeldung wichtig wird.
- Voraussetzungen & Rechtsformen: Das solltest du vor der Nebengewerbeanmeldung wissen
- So meldest du dein Nebengewerbe in fünf Schritten an
- Nebengewerbe vs. Nebentätigkeit
- Kleingewerbe oder Nebengewerbe anmelden: Das ist der Unterschied
- Nebengewerbe anmelden: Vor- und Nachteile im Überblick
- Wer darf ein Nebengewerbe anmelden?
- Das kommt nach der Anmeldung eines Nebengewerbes auf dich zu
- Buchführungstipps für dein Nebengewerbe: So behältst du den Überblick
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Nebengewerbe anmelden
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die du zusätzlich zu deinem Hauptberuf ausübst, etwa als Angestellter, Beamter, Student oder Auszubildender. Sobald du mit einer gewerblichen Tätigkeit Einkünfte erzielst, musst du dafür gemäß der Gewerbeordnung (GewO) ein Nebengewerbe anmelden. Eine Ausnahme sind Freiberufler, die ihre Nebentätigkeit lediglich beim Finanzamt melden müssen, da sie kein Gewerbe betreiben. Welche Rechtsform du dafür wählst, bleibt dir überlassen. Ein Nebengewerbe kannst du zum Beispiel als Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG führen.
Wichtig ist zudem, dass du weniger als die Hälfte deiner wöchentlichen Arbeitszeit in dein Nebengewerbe investierst und weniger als die Hälfte deines Gesamteinkommens daraus generierst. Gleichzeitig darf deine Tätigkeit nicht in direkter Konkurrenz zu deinem Hauptjob stehen, noch deine Leistung im Hauptberuf beeinträchtigen.
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Nebengewerbes
Grundsätzlich kannst du in Deutschland ein Nebengewerbe anmelden, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du verfügst über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Du bist mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig.
- Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
- Es dürfen keine allgemeinen Finanzvergehen (z. B. Insolvenzstraftaten) bekannt sein.
- Ausländische Staatsangehörige müssen einen Aufenthaltstitel ohne einschränkende Auflagen vorweisen.
- Bei juristischen Personen (GmbH oder UG) brauchst du den Handelsregisterauszug.
- Je nach Nebentätigkeit sind unter Umständen bestimmte Qualifikationen oder Nachweise vorzuweisen, wie z. B. einen Meisterbrief
Mögliche Rechtsformen für dein Nebengewerbe
Bevor du deine nebenberufliche Gewerbetätigkeit anmeldest, kommt die erste wichtige Entscheidung auf dich zu: die Festlegung der Rechtsform! Mit ihr schaffst du den rechtlichen Rahmen für dein Handeln, definierst deine Haftung und die steuerlichen Pflichten.
Die meisten Existenzgründer im Nebengewerbe entscheiden sich für die Rechtsform Einzelunternehmen oder GbR, in manchen Fällen auch für eine Kapitalgesellschaft. Lass uns daher mal einen Blick auf diese drei Gründungsformen werfen.
Einzelunternehmen
Bist du alleiniger Inhaber in deinem Gewerbebetrieb, gründest du in der Regel ein Einzelunternehmen. Das ist die wohl unkomplizierteste Variante für ein Gewerbe und passt gut, wenn du in deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit alle Fäden in der Hand halten willst. Zudem hast du keine komplizierten Buchführungspflichten wie bei Kapitalgesellschaften, da eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vollkommen ausreicht.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Möchtest du das Nebengewerbe nicht im Alleingang gründen, ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) eine gängige Variante. Bei einer GbR teilen sich die Gründer nicht nur die Arbeit, sondern auch die Verantwortung. Vergiss dabei nicht, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen.
Beachte jedoch, dass du bei diesen beiden Unternehmensformen im Falle einer Insolvenz oder Streitigkeiten im Ernstfall mit deinem Privatvermögen haftest.
Kapitalgesellschaften
Falls du die Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen möchtest, kannst du eine Kapitalgesellschaft gründen. Dazu gehört zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG)(haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt. Kosten und Aufwand sind allerdings höher als beim Einzelunternehmen oder der GbR und die Anforderung an die Buchführung komplizierter.
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Besonderheit des Nebengewerbes: die Kleinunternehmerregelung
Um von bestimmten steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, kannst du für dein Nebengewerbe die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du bist dann von der Umsatzsteuer befreit und musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, wenn dein Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigt. Auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung entfallen dann für dich. Auf der anderen Seite kannst du keinen Vorsteuerabzug vornehmen und dir die gezahlte Umsatzsteuer nicht zurückholen.
Aktuell liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 Euro im vorangegangenen Bemessungsjahr und 100.000 Euro im aktuellen Bemessungsjahr.
Willst du tiefer in das Thema eintauchen? Dann findest du alle wichtigen Informationen in unserem Ratgeber-Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
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Besonderheit des Nebengewerbes: Die Kleinunternehmerregelung
Sobald du das Einverständnis deines Arbeitgebers eingeholt und dich für eine passende Rechtsform entschieden hast, kannst du dein Nebengewerbe offiziell anmelden. Wichtig: Die Gewerbemeldung muss unbedingt vor Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen (§ 14 GewO), denn für jedes Gewerbe besteht eine Anzeigepflicht. Diese 6 Schritte kommen jetzt auf dich zu:
So meldest du dein Nebengewerbe in fünf Schritten an
Nachdem die ersten Weichen gestellt sind, wird es jetzt spannend: Du kannst dein Nebengewerbe offiziell anmelden. Wichtig: Die Gewerbemeldung muss vor Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen (§ 14 GewO), denn für jedes Gewerbe besteht eine Anzeigepflicht.
1. Eintragung beim Gewerbeamt
Die Gewerbeanmeldung für dein Nebengewerbe erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt mit dem Anmeldeformular GewA1. Das ist das allgemeine Formular für die Gewerbeanzeige – ganz egal, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe handelt. Du gibst an, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. Nach erfolgreicher Anmeldung beim Gewerbeamt bekommst du anschließend deinen Gewerbeschein.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen aktuell zwischen 15 und 65 Euro.
Unser Tipp: Mit unserem kostenlosen Tool zur Online-Gewerbeanmeldung sparst du jede Menge Zeit.
2. Meldung beim Finanzamt nach Erhalt des Gewerbescheins
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt erfolgt in der Regel eine automatische Benachrichtigung an dein zuständiges Finanzamt. Dieses schickt dir anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Darin machst du unter anderem Angaben zum voraussichtlichen Gewinn im ersten Jahr und eine Schätzung für diesen im Folgejahr, zu deiner Rechtsform und teilst dem Finanzamt mit, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst. Das Finanzamt weist dir für dein Nebengewerbe eine Steuernummer zu, die du auf deinen Rechnungen ausweisen musst.
Willst du mit deinem Business nicht nur in Deutschland, sondern innerhalb der EU aktiv werden, brauchst du eine Umsatzsteuer-ID, die du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen kannst.
3. Gewerbeanmeldung bei der IHK oder HWK
Nachdem du deine Gewerbeanmeldung vorgenommen hast, bist du als Gewerbetreibender automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dabei handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft für alle gewerblichen Unternehmen – auch wenn es nur um ein Nebengewerbe geht. Die zuständige Handelskammer kümmert sich u.a. um die Förderung der gewerblichen Wirtschaft in deiner Region. Alle Informationen rund um die IHK haben wir dir in dem Ratgeber-Beitrag zur IHK-Pflichtmitgliedschaft zusammengestellt.
Wenn du ein Nebengewerbe im handwerklichen Bereich anmeldest, ist für dich die Handwerkskammer (HWK) zuständig.
Wichtig zu wissen: In den meisten handwerklichen Berufen benötigst du zwingend einen Eintrag in die Handwerksrolle, um eine Gewerbeanzeige für deine Geschäftsidee vornehmen zu können. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel Eintragung in die Handwerksrolle.
4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Spätestens eine Woche nach Gründung deines Nebengewerbes ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) erforderlich. Die BGs sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und für jeden Unternehmer verpflichtend (§ 192 Sozialgesetzbuch VII).
Die Auswahl einer passenden Berufsgenossenschaft ist abhängig von der Branche, in der du tätig bist.
Was du für die Anmeldung in der Berufsgenossenschaft tun musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft.
5. Krankenkasse bzw. Sozialversicherungsträger informieren
Nicht ganz unwichtig ist außerdem die Sozialversicherungspflicht, weshalb du deine Krankenkasse über die Gründung eines Nebengewerbes informieren solltest. Da du im Rahmen deiner Hauptbeschäftigung über deinen Arbeitgeber krankenversichert bist, benötigst du für dein Nebengewerbe keine zusätzliche Krankenversicherung. Es kann jedoch sein, dass deine Krankenkassen-Beiträge steigen, da du zusammen mit deinem Gehalt aus deiner Haupttätigkeit nun mehr verdienst.
Arbeitest du jedoch zu viel (mehr als 20 Stunden pro Woche) oder verdienst du mit deinem nebenberuflichen Gewerbe mehr als mit deinem Hauptjob, kann dein Nebenerwerb als Hauptgewerbe angesehen werden und eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse anfallen.
Um deinen Versicherungsschutz nicht zu riskieren, kläre deshalb einzelne Details mit deinem Sozialversicherungsträger bzw. deiner Krankenkasse ab.
Zusätzlich solltest du prüfen, ob du für das Nebengewerbe Beiträge für die Rentenversicherung zahlen musst oder ob eine Zuzahlung freiwillig ist. Eine Einschätzung dazu bekommst du bei der Deutschen Rentenversicherung.
6. Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen (falls du Mitarbeiter beschäftigst)
Spielst du schon mit dem Gedanken Mitarbeiter in deinem Nebengewerbe zu beschäftigen? Dann setze dich am besten mit dem Thema Betriebsnummer auseinander.
Die Betriebsnummer gilt als Identifikationsmerkmals deines Nebengewerbes. Sie ist der Ausweis deines Unternehmens, der für die Datenübertragung mit den Sozialversicherungen genutzt wird.
Sobald die Einstellung konkret wird, benötigst du diese Betriebsnummer. Diese kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Orientiere dich dafür gerne an unserem ausführlichen Artikel Betriebsnummer beantragen.
Nebengewerbe vs. Nebentätigkeit
Achtung, Verwechslungsgefahr! Die Begriffe Nebengewerbe und Nebentätigkeit werden häufig in einen Topf geworfen. Da es feine Unterschiede gibt, lass uns die beiden Begriffe nochmal genau unter die Lupe nehmen.
Eine Nebentätigkeit umfasst sämtliche Beschäftigungen, die nicht als Haupterwerb ausgeübt werden. Diese Nebenbeschäftigung muss nicht immer einen gewerblichen Charakter haben. Auch eine freiberufliche Arbeit, die nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung unterliegt, zählt laut § 18 EStG zu einer Nebentätigkeit.
Ein Nebengewerbe beschreibt ein angemeldetes Gewerbe, das neben der Haupttätigkeit – also nicht in Vollzeit – betrieben wird. Es muss beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden.
Wir halten fest: Ein Nebengewerbe ist eine selbständige unternehmerische Tätigkeit, während eine Nebentätigkeit eine zusätzliche Arbeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis darstellt.
Kleingewerbe oder Nebengewerbe anmelden: Das ist der Unterschied
Auch das Kleingewerbe und das Nebengewerbe werden häufig als Synonym genutzt. Allerdings kann ein Kleingewerbe im Gegensatz zum Nebengewerbe auch in Vollzeit ausgeübt werden. Es muss beim Gewerbeamt angemeldet werden und sich an spezielle Umsatzgrenzen halten.
Wenn du dein Gewerbe in Vollzeit ausüben möchtest, ist die Anmeldung eines Kleingewerbes notwendig. Alle notwendigen Schritte und Voraussetzungen haben wir dir in unserem Ratgeber-Artikel Kleingewerbe anmelden ausführlich zusammengestellt.
Nebengewerbe anmelden: Vor- und Nachteile im Überblick
Falls du noch unsicher bist, ob ein Nebengewerbe die passende Wahl für dich ist, haben wir dir die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick zusammengefasst.
Vorteile eines Nebengewerbes
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Unkomplizierter Anmeldeprozess
- Finanzielle Absicherung durch den Hauptjob
- Sozialversicherung durch den Haupterwerb
- Keine Buchhaltungspflicht
- Zusätzliche Einkünfte
Nachteile eines Nebengewerbes
- Zeitliche Belastung neben dem Hauptjob
- Haftung bei Verlustgeschäften mit dem Privatvermögen
- Höhere Sozialversicherungsbeiträge und zusätzliche Steuern bei Überschreitung des Zuverdienstes
Wer darf ein Nebengewerbe anmelden?
Grundsätzlich darf jeder eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Für einige Berufsgruppen gelten zusätzliche Anforderungen, um ein Nebengewerbe anzumelden. Wir haben fünf Berufsgruppen und deren Voraussetzungen für den Nebenerwerb unter die Lupe genommen.
Nebengewerbe anmelden als Angestellter
Als Angestellter musst du deinen Arbeitgeber vor Gründung deines Nebengewerbes grundsätzlich nicht um Erlaubnis fragen. Es gibt jedoch nicht selten einen Passus im Arbeitsvertrag, der sich auf einen Nebenerwerb bezieht.
Wenn der Arbeitgeber sich die Genehmigung vorbehält, solltest du ihn über das nebenberufliche Gewerbe informieren. Eine Verweigerung der Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn betriebliche Interessen durch den Nebenerwerb beeinträchtigt werden könnten.
Nebengewerbe anmelden als Beamter
Für Beamte sieht die Sachlage anders aus: Eine Nebentätigkeit darf hier nur mit vorheriger Genehmigung des Dienstherrn ausgeübt werden. Dies geschieht in der Regel durch eine formelle Anzeige der Nebentätigkeit inklusive der Art und dem Umfang der Ausübung. So kann sichergestellt werden, dass die Nebentätigkeit nicht mit den dienstlichen Pflichten kollidiert.
Nebengewerbe anmelden als Student
Als Student kann das Nebengewerbe ein verlockender Zuverdienst sein. Wichtig dabei: Überschreitest du den zeitlichen Rahmen von 20 Wochenstunden, könnte der Studentenstatus verloren gehen. Das kann Folgen für deine Krankenversicherung haben.
Außerdem gibt es für die monatlichen Einkünfte ebenfalls ein Limit: 603 Euro pro Monat sind das Maximum. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Informiere dich am besten bei deinem zuständigen Finanzamt über die aktuellen Regelungen.
Wenn du innerhalb eines Jahres mit deinem Gewinn vor Steuern unterhalb einer bestimmten Grenze bleibst, wird dein BAföG nicht gekürzt. Die aktuellen Grenzen für die Gewerbetätigkeit erfährst du bei deinem zuständigen BAföG-Amt.
Wir haben dir weitere wertvolle Informationen in unserem Ratgeber-Artikel Selbständig als Student zusammengefasst.
Nebengewerbe anmelden als Azubi
Für Auszubildende gelten die gleichen Vorschriften wie für Angestellte. Vor der Gewerbeanmeldung solltest du auch wissen, dass die Einnahmen aus dem Nebengewerbe deinem Azubi-Gehalt angerechnet werden. Das ist im Falle einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) enorm wichtig. Überschreitest du eine bestimmte Verdienstgrenze, kann die BAB gekürzt werden. Erkundige dich diesbezüglich am besten bei deiner Bundesagentur für Arbeit.
Nebengewerbe anmelden als Arbeitssuchender
Für dich als Arbeitssuchenden bzw. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) akzeptiert die Bundesagentur für Arbeit eine nebenberufliche Selbständigkeit von 15 Wochenstunden.
Die Grenze für deine zusätzlichen Einkünfte liegt bei 165 Euro bei ALG-1-Empfängern und bei 100 Euro bei ALG-2-Empfängern . Verdienst du mehr, bist du aus Sicht der Agentur für Arbeit nicht mehr arbeitssuchend bzw. arbeitslos und damit sozialversicherungspflichtig.
Wichtig zu wissen: Als ALG-1 und ALG-2-Bezieher stehen dir für deine Unternehmensgründung spezielle Gründungsfinanzierungen zu, wie zum Beispiel das Einstiegsgeld oder der Gründungszuschuss.
Wenn du dich für eine Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit interessierst, musst du unbedingt unseren Ratgeber-Artikel Arbeitslos selbständig machen lesen.
Das kommt nach der Anmeldung eines Nebengewerbes beim Thema Steuern auf dich zu
Die Anmeldung ist erledigt, jetzt werden das Finanzamt und das Thema Steuern wichtig. Denn mit deinem Nebengewerbe kommen natürlich auch steuerliche Pflichten auf dich zu, die du von Anfang an im Blick behalten solltest. Welche Steuern für dich relevant sind, hängt vor allem davon ab, wie hoch dein Gewinn ausfällt und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Für deine Nebengewerbe sind grundsätzlich drei Steuerarten wichtig:
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Bei der Einkommensteuer zählt dein gesamtes Einkommen. Dein Gehalt aus deinem Hauptberuf und der Gewinn aus deinem Nebengewerbe werden zusammengefasst und bei deiner Steuererklärung zusammen versteuert. Entscheidend ist bei deinem Nebenerwerb dein Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, nicht dein Umsatz.
Insofern du dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, fällt die Umsatzsteuer von 7 % bzw. 19 % für deinen Nebenerwerb weg. Voraussetzung ist, dass dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt.
Im Gegensatz zu Freiberuflern fällt im Nebengewerbe grundsätzlich Gewerbesteuer an. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn dein Gewinn im Jahr den Freibetrag von 24.500 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall wird keine Gewerbesteuer erhoben.
Für Nebengewerbe besteht in der Regel keine Buchführungspflicht im Sinne der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Aber du bist dazu verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Buchführungstipps für dein Nebengewerbe: So behältst du den Überblick
Eine lückenlose und fehlerfreie Buchführung ist für dein nebenberufliches Gewerbe enorm wichtig. Diese benötigst du als Gewerbetreibender für deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Ende deines Geschäftsjahres.
Mit unseren Buchführungstipps für deine nebenberufliche Gewerbetätigkeit behältst du den Überblick:
- Bewahre alle Belege auf.
- Halte aktuelle Standards ein.
- Behalte Gewinne und Steuern im Auge.
- Halte Fristen ein (unsere Übersicht zu den aktuellen Steuerterminen für Selbständige hilft dir dabei).
- Trenne private und geschäftliche Transaktionen voneinander (eröffne am besten ein Geschäftskonto).
- Nutze eine professionelle Buchhaltungssoftware.
Unser Tipp: Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk kannst du nicht nur deine Finanzen einfach organisieren, sondern auch mögliche Steuerprobleme vermeiden.
Zusammenfassung
Wenn du eine Geschäftsidee neben deinem Hauptberuf umsetzen möchtest, ist ein Nebengewerbe ideal. Du kannst zusätzliche Einkünfte generieren, ohne die Vorzüge deiner Festanstellung zu riskieren. Der Nebenerwerb darf den Hauptberuf jedoch weder zeitlich noch wirtschaftlich übersteigen: Maximal 20 Wochenstunden sind erlaubt und dein Einkommen darf das deines Hauptjobs nicht übersteigen.
Jedes Gewerbe ist zudem anzeigepflichtig, auch ein Nebengewerbe. Sobald du mit deinem Nebengewerbe regelmäßig Einnahmen erzielst, musst du den Gewebebetrieb beim Gewerbeamt anmelden. Für manche Berufsgruppen ist es zusätzlich notwendig, die Anmeldung des Nebengewerbes vorab mit dem Arbeitgeber zu besprechen und sie sich genehmigen zu lassen. Wichtige Schritte sind anschließend das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Meldungen bei Kammern wie der IHK oder HWK, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse.
Bei der Anmeldung von Nebengewerben solltest du auch das Thema Steuern im Blick behalten. Steuerlich spielen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und unter Umständen die Gewerbesteuer eine Rolle. Wie stark dein Nebengewerbe deine Sozialversicherung beeinflusst, hängt vor allem von deinem Gewinn und dem zeitlichen Umfang deiner Tätigkeit ab. Für den Umsatz aus deinem Nebengewerbe gibt es zwar keine generelle Einkommensgrenze, das zusätzliche Einkommen kann jedoch die Beiträge in der Sozialversicherung und Steuerpflichten beeinflussen. Ein zu hohes Einkommen kann daher Auswirkungen auf deine Krankenversicherung und Steuerlast haben.
Damit du von Anfang an den Überblick behältst, lohnt sich eine saubere Buchhaltung. Mit einer digitalen Buchhaltungssoftware wie sevdesk verwaltest du Rechnungen, Belege und Steuern deutlich einfacher.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Nebengewerbe anmelden
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Anmeldung eines Nebengewerbes nochmals kurz und prägnant zusammengefasst.











