Du willst dich mit deiner Geschäftsidee nebenberuflich selbständig machen? Damit liegst du voll im Trend! Immer mehr Gründer starten ihr Unternehmen in einem Nebengewerbe.
Jetzt denkst du bestimmt, damit rollt eine Lawine an Gewerbeangelegenheiten in Form von Papierkram und Behördengängen auf dich zu. Wir können dich beruhigen – so kompliziert ist es nicht. Für die Anmeldung ist schon ein wenig Organisation erforderlich und hier und da gibt es Besonderheiten zu beachten. Aber dafür hast du ja uns!
In diesem Beitrag erklären wir dir ausführlich, wie du dein Nebengewerbe erfolgreich anmelden kannst und was du dafür benötigst.
Voraussetzungen & Rechtsformen: Das solltest du vor der Nebengewerbeanmeldung wissen
Von einem Nebengewerbe ist die Rede, wenn du neben deinem Hauptberuf zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit ausübst. Ausschlaggebend ist, dass du weniger als die Hälfte deiner wöchentlichen Arbeitszeit in dieses Nebengewerbe investierst und weniger als die Hälfte deines Einkommens daraus generierst.
In Deutschland gilt: Sobald du mit einer Nebentätigkeit Einkünfte generierst, musst du gemäß der Gewerbeordnung (GewO) dafür ein Nebengewerbe anmelden. Eine Ausnahme sind die Freiberufler. Wenn du dir unsicher bist, ob du mit deiner Tätigkeit zu den Freiberuflern zählst, dann kannst du in unserem Artikel Freiberufler nachlesen.
Theoretisch kannst du in Deutschland ein Nebengewerbe anmelden, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du verfügst über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Du bist älter als 18 Jahre.
- Bei Minderjährigen stimmen die gesetzlichen Vertreter zu.
- Es dürfen keine allgemeinen Finanzvergehen bekannt sein.
- Ausländer müssen einen Aufenthaltstitel vorweisen.
Bevor du deine nebenberufliche Gewerbetätigkeit anmeldest, kommt die erste wichtige Entscheidung auf dich zu: die Festlegung der Rechtsform! Mit ihr schaffst du den rechtlichen Rahmen für dein Handeln, definierst deine Haftung und die steuerlichen Pflichten.
Die meisten Gründer im Nebengewerbe entscheiden sich für die Rechtsform Einzelunternehmen und GbR. Lass uns mal einen Blick auf diese Gründungsformen werfen.
Einzelunternehmen
Bist du alleiniger Inhaber in deinem Gewerbebetrieb, kannst du ein Einzelunternehmen gründen. Das ist die wohl unkomplizierteste Variante und passt gut, wenn du alle Fäden in der Hand halten willst.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Möchtest du das Nebengewerbe nicht im Alleingang gründen, ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) eine gängige Variante. Bei einer GbR teilen sich die Gründer nicht nur die Arbeit, sondern auch die Verantwortung.
Bei diesen beiden Unternehmensformen haftest du im Falle einer Insolvenz oder Streitigkeiten mit deinem Privatvermögen.
Falls du die Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen möchtest, kannst du eine Kapitalgesellschaft gründen. Dazu gehört zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt. Kosten und Aufwand sind allerdings höher und die Anforderung an die Buchführung komplizierter.
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Besonderheit des Nebengewerbes: Die Kleinunternehmerregelung
Um von bestimmten steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, kannst du für dein Nebengewerbe von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Du bist dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigt. Auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung entfallen für dich.
Aktuell liegt die diese Umsatzgrenze bei 22.000 Euro im vorangegangenen Bemessungsjahr und 50.000 Euro im aktuellen Bemessungsjahr (Stand: 2024).
Willst du tiefer in das Thema eintauchen? Dann findest du hier alle wichtigen Informationen in unserem Ratgeber-Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Unser Tipp für dich: Mit dem professionellen Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer von sevdesk erleichterst du dir die Buchhaltung und sparst dir jede Menge Zeit.
So meldest du dein Nebengewerbe in fünf Schritten an
Nachdem die ersten Weichen gestellt sind, wird es jetzt spannend: Du kannst dein Nebengewerbe offiziell anmelden. Wichtig: Die Gewerbemeldung muss vor Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen (§ 14 GewO), denn für jedes Gewerbe besteht eine Anzeigepflicht.
1. Eintragung beim Gewerbeamt
Die Gewerbeanmeldung für dein Nebengewerbe erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt mit dem Anmeldeformular GewA1. Das ist das allgemeine Formular für die Gewerbeanzeige – ganz egal, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe handelt. Du gibst an, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. Nach erfolgreicher Anmeldung beim Gewerbeamt bekommst du anschließend deinen Gewerbeschein.
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen aktuell zwischen 15 und 65 Euro.
Unser Tipp: Mit unserem kostenlosen Tool zur Online-Gewerbeanmeldung sparst du jede Menge Zeit.
2. Meldung beim Finanzamt nach Erhalt des Gewerbescheins
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt erfolgt in der Regel eine automatische Benachrichtigung an dein zuständiges Finanzamt. Das schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, in dem du den voraussichtlichen Gewinn im ersten Jahr und dem Folgejahr schätzen musst. Das Finanzamt weist dir für dein Nebengewerbe eine Steuernummer zu, die du auf deinen Rechnungen ausweisen musst.
3. Gewerbeanmeldung bei der IHK oder HWK
Nachdem du deine Gewerbeanmeldung vorgenommen hast, bist du als Gewerbetreibender automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dabei handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft für alle gewerblichen Unternehmen – auch wenn es nur um ein Nebengewerbe geht. Die zuständige Handelskammer kümmert sich u.a. um die Förderung der gewerblichen Wirtschaft in deiner Region. Alle Informationen rund um die IHK haben wir dir in dem Ratgeber-Beitrag zur IHK-Pflichtmitgliedschaft zusammengestellt.
Wenn du ein Nebengewerbe im handwerklichen Bereich anmeldest, ist für dich die Handwerkskammer (HWK) zuständig.
Wichtig zu wissen: In den meisten handwerklichen Berufen benötigst du zwingend einen Eintrag in die Handwerksrolle, um eine Gewerbeanzeige für deine Geschäftsidee vornehmen zu können. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber-Artikel Eintragung in die Handwerksrolle.
4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Spätestens eine Woche nach Gründung deines Nebengewerbes ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) erforderlich. Die BGs sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und für jeden Unternehmer verpflichtend (§ 192 Sozialgesetzbuch VII).
Die Auswahl einer passenden Berufsgenossenschaft ist abhängig von der Branche, in der du tätig bist.
Was du für die Anmeldung in der Berufsgenossenschaft tun musst, erfährst du in unserem Ratgeber zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft.
5. Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen (falls du Mitarbeiter beschäftigst)
Spielst du schon mit dem Gedanken Mitarbeiter in deinem Nebengewerbe zu beschäftigen? Dann setze dich am besten mit dem Thema Betriebsnummer auseinander.
Die Betriebsnummer gilt als Identifikationsmerkmals deines Nebengewerbes. Sie ist der Ausweis deines Unternehmens, der für die Datenübertragung mit den Sozialversicherungen genutzt wird.
Sobald die Einstellung konkret wird, benötigst du diese Betriebsnummer. Diese kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Orientiere dich dafür gerne an unserem ausführlichen Artikel Betriebsnummer beantragen.
Nebengewerbe vs. Nebentätigkeit
Achtung, Verwechslungsgefahr! Die Begriffe Nebengewerbe und Nebentätigkeit werden häufig in einen Topf geworfen. Da es feine Unterschiede gibt, lass uns die beiden Begriffe nochmal genau unter die Lupe nehmen.
Eine Nebentätigkeit umfasst sämtliche Beschäftigungen, die nicht als Haupterwerb ausgeübt werden. Diese Nebenbeschäftigung muss nicht immer einen gewerblichen Charakter haben. Auch eine freiberufliche Arbeit, die nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung unterliegt, zählt laut § 18 EStG zu einer Nebentätigkeit.
Ein Nebengewerbe beschreibt ein angemeldetes Gewerbe, das neben der Haupttätigkeit – also nicht in Vollzeit – betrieben wird. Es muss beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden.
Wir halten fest: Ein Nebengewerbe ist eine selbständige unternehmerische Tätigkeit, während eine Nebentätigkeit eine zusätzliche Arbeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis darstellt.
Kleingewerbe oder Nebengewerbe anmelden: Das ist der Unterschied
Auch das Kleingewerbe und das Nebengewerbe werden häufig als Synonym genutzt. Allerdings kann ein Kleingewerbe im Gegensatz zum Nebengewerbe auch in Vollzeit ausgeübt werden. Es muss beim Gewerbeamt angemeldet werden und sich an spezielle Umsatzgrenzen halten.
Wenn du dein Gewerbe in Vollzeit ausüben möchtest, ist die Anmeldung eines Kleingewerbes notwendig. Alle notwendigen Schritte und Voraussetzungen haben wir dir in unserem Ratgeber-Artikel Kleingewerbe anmelden ausführlich zusammengestellt.
Nebengewerbe anmelden: Vor- und Nachteile im Überblick
Falls du noch unsicher bist, ob ein Nebengewerbe die passende Wahl für dich ist, haben wir dir die wichtigsten Vor- und Nachteile auf einen Blick zusammengefasst.
Vorteile eines Nebengewerbes
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Unkomplizierter Anmeldeprozess
- Finanzielle Absicherung durch den Hauptjob
- Sozialversicherung durch den Haupterwerb
- Keine Buchhaltungspflicht
- Zusätzliche Einkünfte
Nachteile eines Nebengewerbes
- Zeitliche Belastung neben dem Hauptjob
- Haftung bei Verlustgeschäften mit dem Privatvermögen
- Höhere Sozialversicherungsbeiträge und zusätzliche Steuern bei Überschreitung des Zuverdienstes
Wer darf ein Nebengewerbe anmelden?
Grundsätzlich darf jeder eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Für einige Berufsgruppen gelten zusätzliche Anforderungen, um ein Nebengewerbe anzumelden. Wir haben fünf Berufsgruppen und deren Voraussetzungen für den Nebenerwerb unter die Lupe genommen.
Nebengewerbe anmelden als Angestellter
Als Angestellter musst du deinen Arbeitgeber vor Gründung deines Nebengewerbes grundsätzlich nicht um Erlaubnis fragen. Es gibt jedoch nicht selten einen Passus im Arbeitsvertrag, der sich auf einen Nebenerwerb bezieht.
Wenn der Arbeitgeber sich die Genehmigung vorbehält, solltest du ihn über das nebenberufliche Gewerbe informieren. Eine Verweigerung der Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn betriebliche Interessen durch den Nebenerwerb beeinträchtigt werden könnten.
Nebengewerbe anmelden als Beamter
Für Beamte sieht die Sachlage anders aus: Eine Nebentätigkeit darf hier nur mit vorheriger Genehmigung des Dienstherrn ausgeübt werden. Dies geschieht in der Regel durch eine formelle Anzeige der Nebentätigkeit inklusive der Art und dem Umfang der Ausübung. So kann sichergestellt werden, dass die Nebentätigkeit nicht mit den dienstlichen Pflichten kollidiert.
Nebengewerbe anmelden als Student
Als Student kann das Nebengewerbe ein verlockender Zuverdienst sein. Wichtig dabei: Überschreitest du den zeitlichen Rahmen von 20 Wochenstunden, könnte der Studentenstatus verloren gehen. Das kann Folgen für deine Krankenversicherung haben.
Außerdem gibt es für die monatlichen Einkünfte ebenfalls ein Limit: 538 Euro pro Monat sind das Maximum. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Informiere dich am besten bei deinem zuständigen Finanzamt über die aktuellen Regelungen.
Wenn du innerhalb eines Jahres mit deinem Gewinn vor Steuern unterhalb einer bestimmten Grenze bleibst, wird dein BAföG nicht gekürzt. Die aktuellen Grenzen für die Gewerbetätigkeit erfährst du bei deinem zuständigen BAföG-Amt.
Wir haben dir weitere wertvolle Informationen in unserem Ratgeber-Artikel Selbständig als Student zusammengefasst.
Nebengewerbe anmelden als Azubi
Für Auszubildende gelten die gleichen Vorschriften wie für Angestellte. Vor der Gewerbeanmeldung solltest du auch wissen, dass die Einnahmen aus dem Nebengewerbe deinem Azubi-Gehalt angerechnet werden. Das ist im Falle einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) enorm wichtig. Überschreitest du eine bestimmte Verdienstgrenze, kann die BAB gekürzt werden. Erkundige dich diesbezüglich am besten bei deiner Bundesagentur für Arbeit.
Nebengewerbe anmelden als Arbeitssuchender
Für dich als Arbeitssuchenden bzw. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) akzeptiert die Bundesagentur für Arbeit eine nebenberufliche Selbständigkeit von 15 Wochenstunden.
Die Grenze für deine zusätzlichen Einkünfte liegt bei 165 Euro bei ALG-1-Empfängern und bei 100 Euro bei ALG-2-Empfängern (Stand 2024). Verdienst du mehr, bist du aus Sicht der Agentur für Arbeit nicht mehr arbeitssuchend bzw. arbeitslos und damit sozialversicherungspflichtig.
Wichtig zu wissen: Als ALG-1 und ALG-2-Bezieher stehen dir für deine Unternehmensgründung spezielle Gründungsfinanzierungen zu, wie zum Beispiel das Einstiegsgeld oder der Gründungszuschuss.
Wenn du dich für eine Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit interessierst, musst du unbedingt unseren Ratgeber-Artikel Arbeitslos selbständig machen lesen.
Das kommt nach der Anmeldung eines Nebengewerbes auf dich zu
Okay, der erste Check ist getan und du hast dein nebenberufliches Gewerbe angemeldet. Lass uns gemeinsam schauen was nach der Gewerbeanzeige auf dich zukommt.
Du hast bereits gelesen, dass jeder Umsatz in Deutschland gemäß §12 des Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerpflichtig ist. Bei der Anmeldung von Nebengewerben solltest du deine Gewerbeangelegenheiten im Blick behalten, allen voran Steuern und Genehmigungen. Gerade Steuern sind ja immer eine recht komplizierte Sache.
Lass uns daher mal einen Blick auf die Steuern werfen, die für dich als Gewerbetreibender im Nebengewerbe relevant sind.
Relevante Steuern bei einem Nebengewerbe
Für deine Nebengewerbe fallen grundsätzlich drei Steuerarten an:
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Insofern du dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, fällt die Umsatzsteuer für deinen Nebenerwerb weg.
Für Nebengewerbe besteht in der Regel keine Buchführungspflicht im Sinne der doppelten Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Aber du bist dazu verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Im Gegensatz zu Freiberuflern ist dein Gewinn im Nebengewerbe generell gewerbesteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn dein Zuverdienst im Jahr 24.500 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall wird keine Gewerbesteuer erhoben.
Sozialversicherungspflicht und das Nebengewerbe
Nicht ganz unwichtig ist die Sozialversicherungspflicht. Da du im Rahmen deiner Hauptbeschäftigung über deinen Arbeitgeber krankenversichert bist, benötigst du für dein Nebengewerbe keine zusätzliche Krankenversicherung.
Arbeitest du zu viel oder überschreitest mit deinem nebenberuflichen Gewerbe eine gewisse Umsatzgrenze, kann eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse anfallen. Um deinen Versicherungsschutz nicht zu riskieren, kläre vorab einzelne Details mit deinem Sozialversicherungsträger bzw. deiner Krankenkasse.
Zusätzlich solltest du prüfen, ob du für das Nebengewerbe Beiträge für die Rentenversicherung zahlen musst. Eine Einschätzung dazu bekommst du bei der Deutschen Rentenversicherung. Somit bist du auf der sicheren Seite.
Buchführungstipps für dein Nebengewerbe: So behältst du den Überblick
Eine lückenlose und fehlerfreie Buchführung ist für dein nebenberufliches Gewerbe enorm wichtig. Diese benötigst du als Gewerbetreibender für deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Ende deines Geschäftsjahres.
Mit unseren Buchführungstipps für deine nebenberufliche Gewerbetätigkeit behältst du den Überblick:
- Bewahre alle Belege auf.
- Halte aktuelle Standards ein.
- Behalte Gewinne und Steuern im Auge.
- Halte Fristen ein (unsere Übersicht zu den aktuellen Steuerterminen für Selbständige hilft dir dabei).
- Trenne private und geschäftliche Transaktionen voneinander (eröffne am besten ein Geschäftskonto).
- Nutze eine professionelle Buchhaltungssoftware.
Unser Tipp: Mit der Buchhaltungssoftware von sevdesk kannst du nicht nur deine Finanzen einfach organisieren, sondern auch mögliche Steuerprobleme vermeiden.
Zusammenfassung
Als Nebengewerbe werden gewerblich ausgeübte Tätigkeiten bezeichnet, die neben dem bestehenden Haupterwerb und somit nicht als Haupttätigkeit ausgeübt werden. Die Arbeitszeit darf den Hauptberuf weder zeitlich noch wirtschaftlich übersteigen, maximal 20 Wochenstunden sind erlaubt. Wenn du eine Geschäftsidee neben deinem Hauptberuf umsetzen möchtest, ist ein Nebengewerbe ideal. Du kannst du zusätzliche Einkünfte generieren, ohne die Vorzüge deiner Festanstellung zu riskieren.
Jedes Gewerbe ist anzeigepflichtig – auch ein Nebengewerbe. Für manche Berufsgruppen ist zusätzlich notwendig, die Gewerbeanmeldung des Nebengewerbes mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Wichtige Schritte sind die Wahl der Rechtsform, die Anmeldung des Gewerbes und das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Unabhängig davon, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe handelt, bedarf jeder Gewerbebetrieb einer Gewerbeanzeige.
Bei der Anmeldung von Nebengewerben solltest du die Gewerbeangelegenheiten im Blick behalten, darunter vor allem Steuern und Genehmigungen. Für den Umsatz aus deinem Nebengewerbe gibt es keine generelle Einkommensgrenze. Das zusätzliche Einkommen kann jedoch die Beiträge in der Sozialversicherung und Steuerpflichten beeinflussen. Ein zu hohes Einkommen kann Auswirkungen auf deine Krankenversicherung haben.
Wenn du ein eigenes Gewerbe führst, ist eine lückenlose Buchführung absolut wichtig! Eine gute Buchhaltungssoftware kann dir einen Großteil dieser Arbeit abnehmen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Nebengewerbe anmelden
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Anmeldung eines Nebengewerbes nochmals kurz und prägnant zusammengefasst.