Du fragst dich, was es mit der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf sich hat? Damit bist du nicht allein. Vielen Unternehmensgründern und Gewerbetreibenden ist nicht bewusst, dass die Mitgliedschaft in der IHK grundsätzlich verpflichtend ist.
Damit du bestens informiert bist, haben wir für dich die wichtigsten Punkte zur „Zwangsmitgliedschaft“ in der IHK zusammengefasst. Von den Vorteilen bis hin zu den Beitragskosten und möglichen Ausnahmen – wir erklären dir alles, was du über die IHK-Mitgliedschaft wissen musst.
Was ist die Industrie- und Handelskammer (IHK)?
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche die Interessen aller Gewerbetreibenden aus den Bereichen Handel, Industrie und Dienstleistung vertritt. Von Pflichtmitgliedschaft spricht man, weil alle Gewerbetreibenden in der IHK Mitglied sein müssen, die kein Handwerk ausüben oder einem freien Beruf nachgehen.
Auch auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützt dich die IHK bereits während der Gründungsphase mit einem umfangreichen Angebot. Dazu gehören u. a. die Veranstaltung von Gründerseminaren, umfangreiche Gründungsberatungen sowie Beratung bei rechtlichen oder finanziellen Fragen.
In Deutschland existieren 79 verschiedene Industrie- und Handelskammern, die unter dem Dachverband der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) vereint sind.
Du kannst dir die IHK wie eine Beratungsstelle für das Unternehmertum vorstellen, die folgende Aufgabenfelder übernimmt:
- Interessenvertretung: Sie vertritt die Interessen der Unternehmen gegenüber Regierungen und Behörden.
- Beratung und Unterstützung: Sie bietet Beratung und Unterstützung, wie z. B. bei der Existenzgründung oder finanziellen Herausforderungen und berät zu Fragen bzgl. Recht, Steuern, Ausbildung sowie internationalen Geschäften.
- Netzwerk: Die IHK fördert den Austausch und das Networking zwischen Unternehmen. Sie organisiert Veranstaltungen, Seminare und Messen, bei denen sich Unternehmen kennenlernen und Ideen austauschen können.
- Ausbildung: Die IHK ist zuständig für die Ausbildung von Fachkräften in verschiedenen Berufsfeldern, organisiert Prüfungen und vergibt Zertifikate.
Da die IHK auf regionaler Ebene tätig ist, hängt die Zuständigkeit für dein Unternehmen vom Standort des Firmensitzes ab. Welche Handelskammer für dich zuständig ist, erfährst du über den IHK-Finder.
Wer Mitglied in der IHK sein muss
Sobald du dein Unternehmen bei Gewerbeamt angemeldet, musst du gemäß § 2 des IHKG Pflichtmitglied in der IHK werden. Entscheidend ist, ob deine ausgeübte Tätigkeit grundsätzlich als gewerblich anzusehen ist.
Das ist der Fall, wenn es sich um folgende Unternehmen handelt:
- Industrieunternehmen
- Handelsunternehmen
- Dienstleistungsunternehmen
Einige wenige Betriebe bzw. Berufsgruppen müssen nicht zwangsläufig Mitglied der IHK sein. Dazu zählen:
- Freiberufler, die keine Gewerbesteuer zahlen und nicht im Handelsregister eingetragen sind.
- Handwerker, die ausschließlich handwerklich tätig sind. Diese müssen Mitglied in der Handwerkskammer (HWK) werden.
- Landwirtschaftsbetriebe, da sie nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Diese müssen Mitglied in der Landwirtschaftskammer sein
Handelt es sich bei deinem Gewerbebetrieb gemäß der Handwerksordnung um einen reinen Handwerksbetrieb? Dann findest du die passenden Informationen in unserem Artikel zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Wichtig zu wissen: Mischbetriebe sind Sonderfälle
Ein wenig kompliziert wird es, wenn Betriebe handwerkliche als auch nicht-handwerkliche Tätigkeiten ausüben. Da ihre Zugehörigkeit nicht ganz eindeutig ist, werden sie als Mischbetriebe bezeichnet. In diesem Falle müssen sie Mitglied in der IHK und in der HWK sein.
So wirst du Mitglied in der IHK
Um Mitglied in der IHK zu sein, musst du nicht selbst aktiv werden. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, übermittelt das Gewerbeamt deine Daten an die örtliche Handelskammer, die sich anschließend bei dir mit den Formalitäten meldet.
Wichtig zu wissen: Bei einer Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft beginnt die Mitgliedschaft erst dann, wenn sie offiziell ins Genossenschafts- oder Handelsregister eingetragen sind.
Folgende Dokumente und Angaben sind für eine Mitgliedschaft in der IHK notwendig:
- Gewerbeanmeldung
- Steuernummer
- Bankverbindung
Bei bestimmten Tätigkeiten können weitere Dokumente notwendig sein. Für die Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigst du beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis. Detaillierte Fragen kannst du am besten mit deiner zuständigen IHK klären.
Übrigens: Als IHK-Mitglied kannst du an den IHK-Vollversammlungen teilnehmen, die in regelmäßigen Sitzungen wichtige Themen und Entscheidungen deiner Wirtschaftsregion diskutiert.
So errechnet sich dein Beitrag für die IHK
Welchen Grundbeitrag du für deine Mitgliedschaft bei der IHK zahlen musst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die IHK berechnet die Beiträge anhand deines Gewerbeertrags im jeweiligen Bemessungsjahr. Der Gewerbeertrag wird zuvor vom Finanzamt ermittelt.
Der jährliche IHK-Mitgliedsbeitrag besteht aus diesen zwei Elementen:
- dem Grundbeitrag
- der Umlage
Der Grundbeitrag für die IHK-Mitgliedschaft variiert je nach Region, wird entsprechend der Leistungsstärke gestaffelt. Ausschlaggebend für die Bemessungsgrundlage ist ebenfalls, ob das jeweilige Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Ein Beispiel: Hast du ein Kleingewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, beläuft sich der derzeitige Grundbeitrag zwischen 30 und 70 Euro pro Jahr.
Ist dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen, fällt ein Mitgliedsbeitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr an. Als kleiner Geschäftsbetrieb ohne Handelsregistereintrag fallen deine Mitgliedsbeiträge also geringer aus.
Zusätzlich zum Grundbeitrag wird eine prozentuale Umlage erhoben, die sich nach dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb richtet. Aktuell sind es 0,19 Prozent deines Gewerbeertrages.
Mit der Umlage werden vor allem wichtige Aufgaben und Projekte der Industrie- und Handelskammer finanziert.
Für eine individuelle Berechnung deines IHK-Mitgliedsbeitrags stellen viele Kammern einen Beitragsrechner zur Verfügung, wie z. B. die IHK München.
Unter diesen Voraussetzungen bist du von der Beitragszahlung befreit
Es gibt besondere Umstände, die dich von der Beitragszahlung der IHK freistellen.
Der Freibetrag gilt für dich, wenn du zu folgende Kriterien erfüllst:
- du bist Kleingewerbetreibender, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus dem Gewerbebetrieb einen Freibetrag von 5.200 Euro innerhalb eines Bemessungsjahres nicht übersteigt.
- du bist Existenzgründer, der zum ersten Mal selbstständig ist. Existenzgründer zahlen in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag. In den beiden Folgejahren wird lediglich der Grundbeitrag fällig. Voraussetzung für den Freibetrag ist, dass es keinen Handelsregistereintrag gibt und der Jahresumsatz unter 25.000 Euro bleibt.
Zusammenfassung
Eine Mitgliedschaft in der IHK bietet dir als Unternehmer wertvolle Vorteile: Von der Interessenvertretung bis hin zur Bereitstellung von Beratungsdiensten und Networking-Möglichkeiten kann die IHK in allen Phasen deines Unternehmertums unterstützend zur Seite stehen.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du automatisch Mitglied der IHK. Bei einer Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft beginnt die Mitgliedschaft mit dem Eintrag in den Genossenschafts- oder Handelsregister.
Freiberufler, reine Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe sind von der Pflichtmitgliedschaft in der IHK befreit, da sie eigene Interessenvertretungen haben.
Die Höhe des IHK-Beitrages ist abhängig von der Art des Unternehmens und der Leistungsstärke. Er wird individuell berechne und setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag und einer Umlage.
Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser Gewerbeertrag wird vom Finanzamt ermittelt. Für eine individuelle Berechnung des Mitgliedsbeitrags stellen viele Kammern einen Beitragsrechner auf ihrer Website zur Verfügung,
Einige Gewerbebetriebe sind von der Beitragspflicht freigestellt. Dazu gehören bspw. Kleingewerbetreibende, die unter einem bestimmten Jahresertrag liegen und nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Auch Existenzgründer ohne Handelsregistereintrag können für einen gewissen Zeitraum von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge freigestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft in der IHK
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Mitgliedschaft bei der IHK kurz und prägnant zusammengefasst.